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IGNORED

Wohin darf ich mit den Waffen?


Gast

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Geschrieben

Hab mal wieder ne frage,hatte heute ein kleines Streitgespräch,

Also,wie ist das:Ich will zum schiessen fahren,mit meinem Kumpel( noch keine Wbk,aber auch im Verein..),der lädt mich zum Kaffe ein,DARF!ich meine Waffe dann mit zu ihm

hochnehmen,er meint NEIN! Ich sage JA ich MUSS sogar.Dürfte ich die waffe dort auch bspw reinigen?

Wie ist es wenn ich nach dem Training zu meiner Freundin fahre,darf die Waffe dann auch übern nacht dort bleiben?Ich glaube nur wenn sie auch ein geeignetes Behältnis hat oder? :peinlich:

Geschrieben

Hi!

Ich schlag das jetzt nicht im Gesetzt nach aber sag mal wie ich es glaube zu wissen.Ja du kannst deine Waffen mit in die Wohnung des Kumpels nehmen,sofern er dir das als Eigentümer oder Mieter dies gestattet.Dort kannst du sie auch putzen oder ihm für die bevorstehende Sachkunde den sichern Umgang erklären.

Mit der Freundin ist es nichts anderes.Ob du zwei Stunden bei dem Kumpel verbringst oder 24 bei deiner Freundin macht keinen Unterschied.Einen Tresor muss sie deshalb nicht anschaffen.Ist ja auch so wenn Schützen auf Wettbewerbe fahren,die wenigsten nehmen ihren Tresor mit :rotfl2:

Was nicht geht ist die Waffen bei einer WBK-losen Person zu lassen...das ist ein No-Go!

So in etwa sehe ich das, aber besser immer erst genau mit den gesetzlichen Bestimmmumgen abklären, wenn es einen selber betrifft.

Gruss EM

Geschrieben

Fröhliches Haarespalten:

Transport: Waffe nicht zugriffsbereit....

Führen: Auf eigenem Grund/Wohnung oder auf befriedetem Gelände eines anderen mit dessen Erlaubnis

Aufbewahren: Ab wann ist es das eigentlich ?

Also Du darfst Die Kanonen auf dem Weg zum Schießen transportieren, aber nicht führen. Wenn Dein Kumpel Dir sagt: "hier in meiner Wohnung nicht !" darfst Du sie dort nicht führen und nicht transportieren sonst darfst Du sie dort sogar Führen (also auch auspacken, laden, reinigen etc.)

Das mit dem Aufbewahren ist so eine Sache.... Wenn was passiert geklaut wird wird man Dir immer am Zeug flicken.

Beim Aufbewahren im Schrank der Freundin übt plötzlich sie die Gewalt aus... Überlassen ?

Fragen über Fragen, die mir keine Sekunde Schlaf rauben. Solange es gut geht: Null Problemo. Wenn was passiert, bist Du dran. Und wenn Du dann nicht all Dein Möglichstes getan hast, wird man Dir Vorwürfe machen und die Zuverlässigkeit anzweifeln und überhaupt wird der Himmel einstürzen. Lebensrisiko imo.

Geschrieben

Hi Euromaster,

inhaltlich bin ich bei Dir, solange der berechtigte Eigentümer die "tatsächliche Gewalt" mit Zustimmung des Hausherrn über seine Sportgeräte ausüben kann!!!

Interessant ist nun die Frage: Was ist denn nun, wenn die Äuglein zum Schlafen zu gehen??? Habe ich dann immernoch die "Tatsächliche Gewalt" oder müssen die Waffen dann unter vorgeschriebenen Verschluß ???

Apropos Schlafen, Gut´s Nächtle, bis morgen ..... :bb1:

Gruß,

Michael

Geschrieben

1. Fall (Freund): Ja, Du darfst sie nicht nur mitnehmen, Du musst sie mitnehmen. Im Auto lassen, geht naemlich nicht so wirklich.

2. Fall (Bei Freundin uebernachten): Imho durch die Erleichterungen von §13(11)AWaffVO gedeckt, wenn man die Plempe in einer ABGESCHLOSSENEN Tasche oder mit Abzugsschloss nochmal extra und ueberhalb des blossen Transportierens sichert.

Geschrieben

Wenn ich so lesen sind wir alle auf einer Linie.Man sollten mit Waffen immer verantwortungsbewusst umgehen,d.h. wenn man Sie nicht in einem Tresor einsperren kann solte sie wenigsten in einem verschlossenen Futteral aufbewahrt werden.Auf den Küchentisch legen und die Schachtel Mun daneben hielte ich für sehr sehr dumm...und wenn man öfter auswärts übernachten muss /will wäre ein Tresor sogar eine Überlegung wert.

Adios Freunde!

CU Euromaster

Geschrieben

Also er würde es auf jeden Fall erlauben das ich die Waffe mitbringe,meine Freundin auch,mal sehen werd emorgen mal meinen sb fragen.

Gute Nacht.....

Geschrieben

Neues aktuelles Futter ZUM THEMA:

Nach dem Schiesstandbesuch auf dem direkten Heimweg liegt ein Eisladen. Bei den momentanen Temperaturen lockt das lecker Eis sehr.

Bestanfalls ist der Parkplatz (wo mein Auto steht) direkt in Sichtweite und keine 15Meter entfernt vom Verkaufstresen. DAS dürfte wohl klar gehen, oder?

Wenn wir schon dabei sind:

Wo ist die Grenze? Geht auch ein Supermarkt- bzw. Ladenbesuch ohne Blick aufs Fahrzeug mit den Waffen im Kofferraum?

Was ist mit Transporter-Modellen (Caravelle usw.) die keinen Kofferraum haben?

Wo ist die km- oder Zeit-Grenze für solche "Erledigungs-Umwege" :)

HALLO ADMINISTRATOREN! Könnte ihr mal die WO-Systemuhr justieren!??!? Die geht im Moment mehr als 33Sekunden nach! :)

Geschrieben
HALLO ADMINISTRATOREN! Könnte ihr mal die WO-Systemuhr justieren!??!? Die geht im Moment mehr als 33Sekunden nach! :)

Wie jetzt - WO ist nicht das maßgebliche System für die Weltzeit? Ich glaube langsam, dass wir doch die Weltherrschaft anstreben müssen!

Geschrieben

Meine Sachkunde ist zwar schon länger her und war vor 2003. Deswegen bin ich über den heutigen Umgang nicht mehr so 100% sicher, was man nu darf und nicht.

Damals war es aber so, das man ausschliesslich NUR zum Transport und auf DIREKTEM Wege zur Schiessstätte die Waffe mitnehmen darf. Also nicht erst grossartig herumkurven oder Umwege fahren.

Auch nicht irgendwo anders an die Tankstelle ran.

Wenn die Tankstelle auf dem Weg liegt, dann darf man da wohl anhalten. Sollte aber die Waffen mit rausnehmen, da ja das Auto geklaut werden könnte. Naja, weiss nicht was der Tankstellenpächter dazu sagen wird, wenn man mit einer Waffe in der Hand ne BIFI kaufen möchte :P

Naja, so ein Fall hätten wir da mal besprochen und das Ergebnis hatte ich ja oben beschrieben.

Kann mir nicht vorstellen, das es nach 2003 lockerer geworden ist. Ich mag mich aber auch irren und unser Dozent hatte eine etwas drastischere Sicherheitsauffassung.

Blick da eh irgendwie nicht mit der neuen und alten gelben WBK durch. Der eine sagt es so, der andere so.

Gruß

Agadius

Geschrieben
HALLO ADMINISTRATOREN! Könnte ihr mal die WO-Systemuhr justieren!??!? Die geht im Moment mehr als 33Sekunden nach! :)

Gehört das nicht in den Uhren-Thread ? :confused:

Meine Uhr ging vor kurzem auch ca. 33 Sekunden pro Minute falsch. Lag aber nur daran, dass die Batterie nicht mehr so ganz frisch in der Birne war...

Geschrieben

Also bei der Freundin in der Wohnung darfst Du ja auch führen, mit ihrer Zustimmung. Also einfach die Waffe die ganze Zeit im Holster behalten ;)

Auf Fesselspiele, bei denen Du gefesselt wirst solltet Ihr dann aber verzichten ..... :rotfl2:

Geschrieben
Ein ganz klares: NEIN !

...

so klar nun auch wieder nicht...

wie schaffer schon sagte...der 13 XI awaffvo ermöglicht schon gewisse ausnahmen bei übernachtungen...

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition ausserhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schiessen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäss den Anforderungen der AbsŠtze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Geschrieben
Neues aktuelles Futter ZUM THEMA:

Wo ist die Grenze? Geht auch ein Supermarkt- bzw. Ladenbesuch ohne Blick aufs Fahrzeug mit den Waffen im Kofferraum?

Was ist mit Transporter-Modellen (Caravelle usw.) die keinen Kofferraum haben?

Wo ist die km- oder Zeit-Grenze für solche "Erledigungs-Umwege" :)

machs doch wie ein Jägersmann der mit geschulterter Waffe einkaufen ging....

find aber nicht den thread dazu. Glaube Shootist das gepostet :rolleyes:

Geschrieben
Ein ganz klares: NEIN !

Abgesehen davon, daß das alles irrelevant ist, solange nichts passiert, mache ich Dir dennoch das "klare" streitig. Du darfst immer transportieren solange der Weg im Zusammenhang mit dem Bedürfnis steht. Also auch zum BüMa. Oder zum Freund, um die Kniften dort zu zeigen (wenn der interessierter Sportschütze ist) oder zu reinigen (kein öffentlicher Raum).

Es kann also nachvollziehbar gute Gründe geben, vom schnellsten Weg zwischen Schießstätte und Aufbewahrungsort der Waffen abzuweichen.

Das ist doch alles im Ermessensspielraum. Wenn ein Viehtransporter Pause macht, um die Tiere zu wässern, dann gelten auch nicht die Regeln für artgerechte Haltung, sondern die für den Transport.

Wenn jemand einem sorgfältigen Menschen, der nur von Tresor zum Schießstand und zurück transportiert, auflauert und der Waffen beraubt, dann wird auch erst einmal geprüft, ob denn der Sportschütze alles zur Sicherung getan hat. Und je nach SA und Richter wird man sogar in diesem Fall doppelt geschädigt.

Es bleibt für jeden Einzelnen eine Risiko-Abschätzung. Und die Aufbewahrung sollte schon so sorgfältig wie möglich erfolgen. Der Transport soll natürlich auch auf die notwendigen Fahrten beschränkt bleiben. Aber aus der Lage nach dem Gesetz, und danach war gefragt, kann man Keinem einen Strick daraus drehen, wie er seine Waffen transportiert, wo er sie führt (legal!) und welche Wege er macht.

Geschrieben

aus dem entwurf der waffvwv...

Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13 Abs. 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen

nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten.

Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem Fahrzeug so verschlossen werden, dass keine Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind.

Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z. B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen des Hotelzimmers - dann möglich, wenn die Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung ist möglich.

Geschrieben
Ein ganz klares: NEIN !

Weder der eine noch der andere Fall dürfen eintreten. Agadius hat's als einizer bisher richtig beschrieben: Nach dem Schießstand bist Du verpflichtet, auf direktem Wege nach Hause zu fahren.

Nix Besuch bei Freund, nix bei Freundin mit Übernachten oder so.

Du kommst gar nicht erst in die Verlegenheit, zu überlegen, ob die Plempen nun im Auto bleiben oder nicht.

Heinrich

Und wie begründest Du diese exotische Gesetzesauslegung?

Geschrieben
Beim "sportlichen Schießen" geht's aber um die Teilnahme an Wettkämpfen z.B. und nicht um die Übernachtung bei der Freundin.

Heinrich

aber wenn ich in hamburg wohne, in münchen einen wettkampf habe und meine freundin zb in hannover wohnt, dann darf ich... :P :P :P

Geschrieben
aber wenn ich in hamburg wohne, in münchen einen wettkampf habe und meine freundin zb in hannover wohnt, dann darf ich... :P :P :P

…nur mit nem ordnungsgemäß verpackten und gesicherten Rohr dort auftauchen. :P

Oooops…schon wieder so ein Chauvispruch! :pardon: Ja, ja ich bin ja schon weg!

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