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IGNORED

Witwe will keine waffen - kann der sohn erben?


Obiwan

Empfohlene Beiträge

Nun häng dich doch nicht an jeder kleinen Ausnahme auf wie diesen Traditionszeug.

Hier geht es um Erbnehmer und die rechtliche Betrachtungsweise wie diese ihre Erbwaffen noch verwenden können.

Ist doch gar nicht so schwer, oder?

Eben, sag ich doch.

Ob Traditionsschütze oder Erbe, beide bilden vom Gesetzgeber gewollte Ausnahme von den Standardregeln für Sportschützen und Jäger.

Aber manch einer will oder kann es einfach nicht begreifen.

Gruß

Michael

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Und nun mal deine gesammelten Ausführungen, vielleicht etwas überspitzt, zusammengefasst:

Erben von Schusswaffen können mit denen durch die Gegend fahren, Sachkundig wie ein Sack Kartoffeln, sich auf Schießständen ihrer Wahl mit Munition versorgen und dann außerhalb jeder Sportordnung drauf los ballern!

Und das alles mit Segen des Gesetzgebers?

Uiuiui...

Wir haben im Verein einen alten Vietnam-Recken aus der Legion und Waffensammler seit 50 Jahren.

Wie bekomme ich ihn nur dazu mir ein paar seiner Sammler-Stücke zu vererben? Bisher ist ein Ankauf meinerseits daran gescheitert, dass ich für die Teile kein Bedürnis vorweisen kann (Stubsnase, Derringer, riesige Kaliber...) Weit und breit keine Sportordnung für viele seiner Waffen.

Ich zahl die Teile an und lasse mich als Erbe einsetzen.

Mann, das wird das Ei des Kolumbus...

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@ Heinrich: Klar ... wenn du immer jemanden hast der für dieses und jenes Kaliber der Waffen die du geerbt hast eine MEB in der Grünen oder eine Waffe in dem Kaliber in der Gelben stehen hat ...

Uiuiui...

Wir haben im Verein einen alten Vietnam-Recken aus der Legion und Waffensammler seit 50 Jahren.

Wie bekomme ich ihn nur dazu mir ein paar seiner Sammler-Stücke zu vererben? Bisher ist ein Ankauf meinerseits daran gescheitert, dass ich für die Teile kein Bedürnis vorweisen kann (Stubsnase, Derringer, riesige Kaliber...) Weit und breit keine Sportordnung für viele seiner Waffen.

Ich zahl die Teile an und lasse mich als Erbe einsetzen.

Mann, das wird das Ei des Kolumbus...

Theoretisch ja ... aber wenn DAS jemand erfährt ... also mit schriftlichem Vertrag ist da nix ... und wenn er dich nun auf einmal aus seinem Testament nimmt und sagt er hat nie Geld von dir genommen ... denn dann hätte er dir ja die Waffen verkauft und nicht vererbt ... :heuldoch: Also hilft nur Erbschleicherei!

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@ Heinrich: Klar ... wenn du immer jemanden hast der für dieses und jenes Kaliber der Waffen die du geerbt hast eine MEB in der Grünen oder eine Waffe in dem Kaliber in der Gelben stehen hat ...

Warum denn nicht jemand mit MES aA? :00000733:

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Warum denn nicht jemand mit MES aA? :00000733:

Ich hab das immer so verstanden dass ich mit dem keine aktuelle Munition in kompletten Gebinden kaufen kann. Kann man mit einem MES aA auch aktuelle Mun aller Art kaufen? Also auch eben mal 1000 Schuss 9mm ohne die passende Waffe dazu. Nur so als Munsammler?

:00000733: ... dann fang ich sofort damit an!

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Ich hab das immer so verstanden dass ich mit dem keine aktuelle Munition in kompletten Gebinden kaufen kann. Kann man mit einem MES aA auch aktuelle Mun aller Art kaufen? Also auch eben mal 1000 Schuss 9mm ohne die passende Waffe dazu. Nur so als Munsammler?

:00000733: ... dann fang ich sofort damit an!

Meines Wissens nach geht das.

Ein Jagdfreund von mir hat einen MES für "Munition aller Art bis 2 cm soweit nicht unter KWKG fallend" und geht damit shoppen.

Ob Du heutzutage allerdings noch so einen weitreichenden MES bekommst musst Du mit Deinem SB abmachen.

Gruß

Michael

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Demnach handeln alle Traditionsvereine, die so etwas wie Vogelschiessen o.ä. machen, also abseits des Gesetzes?

Ich fasse es nicht :gaga:

Michael

Mehrere Vereine hier in der Gegend veranstalten auch jährlich sogenannte Jedermannsschießen zwecks Öffentlichkeitsarbeit: Ist das dann auch illegal, weil sie "Nichtbedürftige"schießen lassen??? :confused:

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Was ist das? Gibts auch eine nA?

Ich bin seit 30 Jahren Munitionssammler und habe mitgekriegt, dass irgendwann die zeitliche Begrenzung wegfiel. Gibts da sonst noch was, was ich verschlafen habe?

Hallo Ruestow,

Ein MES ohne den Zusatz "aller Art" berechtigt lediglich zum Erwerb CIP zugelassener Munition.

Wer auch nicht CIP zugelassene erwerben will, braucht einen mit dem Zusatz.

Gruß

Michael

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MES aA benutze ich als Abkürzung für Munitionserwerbsschein für Munition aller Art. Heutzutage wird dieser für Munition jeder Art erteilt. Die unbefristete Erteilung war schon zu früheren Zeiten möglich.

Gibt auch die MES mit und ohne Kaliberbegrenzung, mit und ohne Mengenbegrenzung und mit was weiß ich für Stilblüten an sonstigen Eintragungen.

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An anderen Stellen hier in WO wird immer wieder gefeiert, dass die WaffVwV nicht in Kraft ist, und daher munter gegen sich daraus ergebende Einschränkungen geklagt werden kann und sollte. Das beliebsteste und vermutlich meistdiskutierte Beispiel hier in WO ist die Anwendung des Erwerbsstreckungsgebots auf die neue Gelbe WBK die klar aus der WaffVwV hervorgeht.
Eben. Der Bürger muß erst vor Gericht ziehen, um die Nichtanwendung dieses Vorschriftenentwurfs zu erwirken. Aber welcher Erbe würde schon gegen seine Nichtbestrafung klagen wollen? Selbst wenn er wollte - wie soll das gehen? Die Nichtbestrafung ist doch kein belastender VA.

Wer gegen die Anwendung des Erwerbsstreckungsgebots klagen will, hat immerhin noch ein paar Argumente aus dem Gesetzgebungsverfahren. Aber was sollte ein Staatsanwalt für eine Verurteilung des schießenden Erben ins Feld führen? Die gleichen Argumente wie TWG - sein Bauchgefühl und die bescheidene Auffassung, als Einzigster das WaffG richtig lesen und verstehen zu können? Reichlich dünn.

Ich halte es aber für gefährlich hier so zu tun, als ob es eine einwandfreie Rechtsgrundlage dafür gäbe - die ist nämlich (zwar geschrieben aber nicht in Kraft und daher) nicht da.
Die Rechtsgrundlage ist ja auch das WaffG und nicht der Entwurf der WaffVwV. Letzteres ist lediglich die Auslegungshilfe.
In dem Fall bin ich zu allen Schandtaten bereit! :00000733:
Dazu fällt mir das hier ein. :diablo:
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Die gleichen Argumente wie TWG - sein Bauchgefühl und die bescheidene Auffassung, als Einzigster das WaffG richtig lesen und verstehen zu können?

Hallo Jim,

das wir ja langsam was. :appl:

Wir haben hier nun einen Satz mit 21 Worten und ich würde aus dem Stehgreif sagen, wir liegen bei 18 Worten auf Anhieb beieinander. :icon14:

Würdest du jetzt das 2. die gegen ein sein tauschen,

das Wort bescheidene könnte man zwar weglassen, aber wir wollen ja nicht an deiner Buchstabenzahl sägen, daher ersetzen wir dieses einfach durch unfehlbares,

und letztendlich tauschen wir das Wort Auffassung gegen Wissen.

Siehst du, so einfach geht das und du hast meine vollste Zustimmung. :eclipsee_gold_cup:

Der einzigste Lichtblick ist, dass du wenigstens noch weißt um was es überhaupt geht, wenn es auch mit dem wie noch ein wenig hapert.

:bb1:

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Was soll ich denn für Rechtsgrundlagen rausrücken, ausser das aktuelle Waffenrecht, seine Anhänge und Neuregelungen?

Besagtes einfach lesen, am Kopf kratzen, noch mal lesen, noch mehr kratzen, und so langsam kristallisiert sich dann, nach ewigem hin und her zwischen den Paragrafen, eine sehr waffenunfreundliche Gesetzeslage heraus....

Immer an die eigene Nase fassen. :rolleyes:

Du solltest deinen eigenen Rat beherzigen.

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Meines Wissens nach geht das.

Ein Jagdfreund von mir hat einen MES für "Munition aller Art bis 2 cm soweit nicht unter KWKG fallend" und geht damit shoppen.

Ob Du heutzutage allerdings noch so einen weitreichenden MES bekommst musst Du mit Deinem SB abmachen.

Gruß

Michael

Bekommt man ... aber soweit mir bekannt ist nur als Munitionssammler. Ist dann auch auf dem MES vermerkt. In etwa wie hier: http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...st&p=176931

Hatte jedenfalls die Info, dass man mit dem Sammler-MES nicht so einfach aktuelle Mun kaufen kann. Keine Ahnung ob das so korrekt ist ... die Muni-Sammler unter uns müssten das doch wissen.

Sollte es auch aktuell möglich sein einen MES "aller Art" ohne diesen "Sammler-"Zusatz zu bekommen :00000733: ... bitte PN an mich.

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Wir haben hier nun einen Satz mit 21 Worten und ich würde aus dem Stehgreif sagen, wir liegen bei 18 Worten auf Anhieb beieinander. :icon14:

Das ist der berühmte "kleine Unterschied". :wub:

das Wort bescheidene könnte man zwar weglassen...

Oh nein, ich kann nicht umhin, Euer Hochwohlvergoren unendliche Bescheidenheit zu preisen. :rolleyes:

...daher ersetzen wir dieses einfach durch unfehlbares,

und letztendlich tauschen wir das Wort Auffassung gegen Wissen.

Unfehlbar? Wie der Papst? Aber der weiß nicht, sondern glaubt! ^_^

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Ich sprach hier über Recht, ...

...

das solltest du lieber lassen, denn auch das

...

Den Part von deinem Zitat aus dem BGB von 1922 überlasse ich dann doch lieber dir. :bb1:

...

ist schon wieder grottenfalsch...gemeint war der § ( !!! ) 1922.

da du genialster rechtsexperte von allen den allerdings auch nicht zu kennen scheinst, stell ich ihn mal hier rein, extra für dich:

§ 1922

Gesamtrechtsnachfolge

(1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

(2) Auf den Anteil eines Miterben (Erbteil) finden die sich auf die Erbschaft beziehenden Vorschriften Anwendung.

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An sich finde ich es ja eigentlich lustig, wie sich die nahezu immer gleichen Leute Tage lang (manchmal sogar Wochen lang) um ein und den selben Knochen balgen können. Wenn auch manchmal über die Klopperei der eigentliche Inhalt der Threads sukzessive immer weiter in den Hintergrund tritt, so haben die kleinen Balgereien um des Kolumbus' Ei einen gewissen Unterhaltungswert.

Aber so langsam aber sicher werde ich das Gefühl nicht mehr los, daß es bei den Balgereien nicht darum geht, die Informationen, die der Thread eigentlich erbringen sollte, brauchbar zu filtern und in die richtigen Reihenfolgen zu bringen, sondern darum, wer den Längsten hat. Es sind fast immer die gleichen Leute, die über jedes hingehaltene Stöckchen springen, wie ein dressierter Hund. Und wenn das Stöckchen dann mal etwas zu hoch gehalten wurde, wird munter drauf los gekläfft und sich beschwert, der Andere habe den Stock zu hoch gehalten, wärend sich der Threadstarter im Kreise dreht und nach 5 Seiten Diskussion nicht schlauer ist, als zum Anfang des Threads.

Es ist wie im Kindergarten hier und man kann schon fast Wetten darauf abschließen, wer antritt, um den Sprung über das Stöckchen zu wagen.

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