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IGNORED

Polizeikontrolle: Kofferraum öffnen ja/ nein


Beretta_92

Empfohlene Beiträge

Zur Meldung der Polizei Düren, s.o.:

Was (zumindest lt. Sachverhalt) beim Transport der im Kofferraum festgestellten Softair"waffen" nun "strafrechtlich relevant" sein soll, entzieht sich mir total...

Aber um das zu verstehen, muss man vermutlich aus NRW kommen.

Gruß,

karlyman

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Was (zumindest lt. Sachverhalt) beim Transport der im Kofferraum festgestellten Softair"waffen" nun "strafrechtlich relevant" sein soll, entzieht sich mir total...

Schau hier:

Die Polizei stellte acht nicht gekennzeichnete Waffen sicher.

Diese müssen jetzt technisch untersucht werden, um festzustellen, ob

diese ihrer Bauart nach noch frei verkäufliche Spielwaren sind, oder

bereits unter die Bestimmungen des Waffengesetzes fallen.

Sind die Plastikplempen unter 0,08 Joul - Null Problemo. Glaub ich aber nicht.

Sind sie über 0,08 J und unter 0,5 J - hängt das stark vom zuständigen Richter ab.

Die Dinger sind mit hoher Wahrscheinlichkeit weg, die "Täter" bekommen Straffreiheit (BKA-Bescheid!)

Sind die Erbsengewehre aber über 0,5 Joule ist Schicht im Schacht. Wahrscheinlich privater Import aus dem befreundeten Ausland, wo kein F im Fünfeck gestempelt wird.

Denn in dem Fall (über 0,5 J) sind ungekennzeichnete "Waffen" scharfen Waffen gleichgestellt: Besitz nur auf WBK, führen verboten, schießen nur auf zugelassenen Schiessständen.

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Es war nicht gekennzeichentes Spielzeug !!!!

Und das bei Leuten über 21!!!

Wie kannst du da den strafrechtlich relevanten Aspekt nicht sehen?

:rotfl2:

„Es gibt keine Bagatellverbrechen, keine geringfügigen Gesetzesübertretungen. Es gibt nur das Gesetz. Gehst du zu weit, hau ich dir die Eier breit!“ (David Starsky)

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Echt? Du scheinst ja viel Ahnung zu haben. Gib mal Beispiele. Bei den vielen polizeilichen Maßnahmen tagtäglich zweifele ich diese Aussage massiv an!

TD

Ich hab davon zufällig auch Ahnung.

Dann werd ich Deine Zweifel mal ganz schnell durch zwei willkürliche Beispiele zerstreuen: Daschner-Prozeß und die Tötung des Wanderers bei der Zurwehme-Fahndung. Und wenn Du mir jetzt erklärst, daß das ja nur gaanz wenige Fälle bei den "vielen polizeilichen Maßnahmen tagtäglich" seien, dann laß Dir gesagt sein, daß das den unschuldigen (naja, von Gäfgen, dem man es klammheimlich gegönnt hat, mal abgesehen...) Opfern herzlich egal ist und daß es eine Vielzahl von Verfahren gibt, die nachträglich eine Polizeiaktion illegitimiert haben.

Daß man gegen rechtswidrige Polizeiaktionen Notwehr begehen darf, steht übrigens im Gesetz §113(3)StGB und ist völlig unumstritten. Wenn der einzelne Polizist sich an das Gesetz hält, hat er ja - wie das polizeiliche Gegenüber i.d.R. auch - nichts zu befürchten. Diese Waffengleichheit ist einer zivilen Gesellschaft angemessen.

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Ich habe absolut nix gegen Land und Leute an Rhein, Ruhr, in Westfalen, dem Bergischen Land, Sauerland etc., etc.

Aber in Bezug auf den Vollzug des Waffenrechts kapiere ich das Vorgehen von Waffenbehörden, Polizeivollzugsdienst etc. dort oft einfach nicht. Die Landesregierung hat gewechselt, aber das - lt. vielen Berichten nur noch schikanös zu nennende - behördliche Vorgehen weicht nach wie vor stark von dem in vielen anderen Teilen der Republik ab.

Die Sache mit den Softairnachbauten ist doch an den Haaren herbeigezogen; das Drama mit der neuen Gelben WBK ist unsäglich, etc., etc. In NRW entsteht in Bezug auf Waffen permanent der Eindruck, dass nur ideologisch motiviert entschieden wird. "Wir wollen das nicht und suchen so lange nach irgendeinem Verbots- und Verhinderungsgrund, bis wir ihn gefunden haben".

Gruß,

karlyman

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