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IGNORED

sinn und unsinn im waffenrecht - diskussionsthread


spätzleforce

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ab in die ecke und schäm dich!

Darf ich jetzt wieder rauskommen? :lol:

Im übrigen schließe ich mich der Meinung von Beretta_92 an.

Sicherheit ist keine Frage der Aufbewahrung, sondern der Erziehung. Wobei ein Schloß nicht unbedingt schaden muß.

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Es gibt diese Normen aber.

Normen haben sich nebenbei bemerkt außerordentlich bewährt. Stell dir mal vor, Du müßtest Dir die Hülsen selber drehen, weil es keine Norm gibt welche das entsprechende Kaliber definiert.

Auch so ein wertvolles Totschlagargument. Nach 300 Gramm Sempex ist der Inhalt des Tresors für den Täter nicht mehr besonders interessant.

Wir reden hier über Aufbewahrungsnormen nicht Hülsen. Also versuch doch mal die Frage zu beantworten.

Ich gebe dir eine Teilantwort, in der der Schweiz gibt es keine Norm, sondern nur die Pflicht die Waffen ordentlich zu verstauen der Situation angepasst.

Und siehe und staune es geht auch.

Aber offensichtllich sehnt sich der Sklave nach den Fesseln und der Peitsche.

Joker

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leute - zankt nich rum, und piff - marsch an den tisch und lieb sein!

in allen steckt ein funke wahrheit. natürlich bringt erziehung sicherheit, habe ich nicht anders mit meinen wänsten gemacht. vaters dienstwaffe und die waffen im keller sind bekannt, wurden gezeigt und erklärt, das tabu ist abgemachte sache. aber: nicht alle wänst sind so einsichtig und an grenzen gewöhnt wie meine oder user beretta92 zu seiner jugendzeit. schaut in den ot-bereich, user shootist sammelt für uns täglich die negativbeispiele - und die sprechen klar gegen eure argumentation!

ergo: dort, wo die erziehung nicht greift - bezeichnen wir dies mal als versagen der ideellen sicherheit - muss verstärkung in form erhöhter materieller sicherheit her. eure wohnungstür verschließt ihr doch auch, obwohl ihr soooo nette nachbarn habt .....

also - calm down, peace forever.

ich persönlich schließe meine kurzwaffen in den B-tresor, hätte ich auch ohne gesetzeslage so gemacht. (nagut - ein a-schrank hätte es dann auch getan ...) eben weil ich nicht so blauäugig bin und deshalb nicht und an die seligmachende idealnatur des menschen glaube. der wille ist stark - das fleisch schwach ... und dazwischen die b-tresortür. so einfach ist das für mich. edit: ich gebs zu - der spruch klingt blöd ... ging auch irgendie anders, fällt mir aber grad nich ein.

grüße

Aber offensichtllich sehnt sich der Sklave nach den Fesseln und der Peitsche. Joker

find ich total daneben und am thema vorbei. gottlob gab /gibt es in der schweiz offenbar noch nieeee probleme mit entwendeten schusswaffen.

grüße

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Hallo!

Könnte man hier nicht eine Abstimmung einrichten,

was in einem Waffengesetz "hineingehört"?

Ok, kann man mit Sicherheit nicht mit drei bzw. vier

Fragen regeln, dafür ist die Sache zu umfangreich.

Schon der Begriff "Bedürfnis"hat soviel"Zündstoff",den

man mit fünf Fragen behandeln könnte.

Gruss

Opa686

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Hallo!

Könnte man hier nicht eine Abstimmung einrichten,

was in einem Waffengesetz "hineingehört"?

...

Schon der Begriff "Bedürfnis"hat soviel"Zündstoff",den

...

Hallo,

"Bedürfnis" hat meiner Meinung nach nichts mit Waffengesetz zu tun!

Gruss

B

PS: ich weiss, Realität und Meinung sind zwei verschiedene Dinge...

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"Bedürfnis" hat meiner Meinung nach nichts mit Waffengesetz zu tun!

deine meinung sei dir ungenommen - allerding hat sie "keine aussicht auf erfolg" ***

"bedürfnis" ist meiner ansicht nach ein wichtiges element im waffengesetz. gut, dass sich der gesetzgeber meiner meinung angeschlossen hat.

grüße

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Wir reden hier über Aufbewahrungsnormen nicht Hülsen. Also versuch doch mal die Frage zu beantworten.

Ich gebe dir eine Teilantwort, in der der Schweiz gibt es keine Norm, sondern nur die Pflicht die Waffen ordentlich zu verstauen der Situation angepasst.

Und siehe und staune es geht auch.

Aber offensichtllich sehnt sich der Sklave nach den Fesseln und der Peitsche.

Joker

[sATIERE]

In D würde eine solche Regelung wie in der Schweiz sofort wieder als "Gummiparagraph" bezeichnet, der nur dazu dient den armen Legalwaffenbesitzern Fallgruben zu baggern. Da ist man sich doch nie im klaren, ob man seine Waffen tatsächlich sicher genug aufbewahrt. Man wäre den Behörden und Gerichten auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

Der Deutsche braucht klaren Normen und Regelungen. Das kann man bei WO jeden Tag nachlesen.

[/sATIERE]

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deine meinung sei dir ungenommen - allerding hat sie "keine aussicht auf erfolg" ***

"bedürfnis" ist meiner ansicht nach ein wichtiges element im waffengesetz. gut, dass sich der gesetzgeber meiner meinung angeschlossen hat.

grüße

Ein Bedürfnis gibts immer und hat jeder. Nur welches ist die Frage :D

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[sATIERE]

In D würde eine solche Regelung wie in der Schweiz sofort wieder als "Gummiparagraph" bezeichnet, der nur dazu dient den armen Legalwaffenbesitzern Fallgruben zu baggern. Da ist man sich doch nie im klaren, ob man seine Waffen tatsächlich sicher genug aufbewahrt. Man wäre den Behörden und Gerichten auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

Der Deutsche braucht klaren Normen und Regelungen. Das kann man bei WO jeden Tag nachlesen.

[/sATIERE]

wie kommst Du auf Satiere? Du scheribst Wahrheit. leider

Karl

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find ich total daneben und am thema vorbei. gottlob gab /gibt es in der schweiz offenbar noch nieeee probleme mit entwendeten schusswaffen.

grüße

Nix daneben es bringt es genau auf den Punkt. Selbstverwantwortung gegen Vassalenleben mit Vorschriften von Vater Staat .

Es werden Waffen in der Schweiz und in D entwendet und es kommen Kinder in D und in der Schweiz an Waffen.

Der Unterschied: in der Schweiz wirst du geahndet wenn du nicht sorgfältig deine Waffen verstaut hast und etwas passiert , wie auch immer du das tust ist dein Problem. In D ist es genau das gleiche, mit dem Unterschied das es dafür ein Aufbewahrungsreglement im Vorfeld braucht.

Es ist eben der Unterschied zwischen man wird bestraft für die Konsequenzen seines Handeln, weil der Staat und die Gesellschaft davon ausgeht das man mündig ist oder man wird bestraft nicht weil etwas passiert ist sondern weil man als unmündiger Bürger irgendein Norm verletzt hat.

Derjenige der diesen Unterschied nicht merkt ist schon längst in den Sklavenstatus verfallen, so ein erweiterteter Stockholm Syndrom.

PS: Meine Waffen sind in einem Panzerschrank wei ich Kinder habe und auch viele Voll-automaten darunter sind, aber ich weiss nicht ob das Schränke der Klasse A, B, C oder D sind. Das interessiert niemand.

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btw: Wieviel Rotwein hast Du heute abend getrunken? So viele Rechtschreibfehler kenne ich sonst bei dir nicht. :)

Keinen - lag wohl am Blutdruck. Allerdings bringst du mich auf eine Idee. Ich habe noch einen Beutel und etwas Lachs. Und Fisch soll ja schwimmen :)

Die Aufbewahrung ist halt einer von den Punkten dich sich meiner Meinung nach am ehesten verbessern lassen.

Mfg Weini

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Guten Tach auch, bin neu hier und habe den Thread mal überflogen....

kann nur zustimmen.

Wenn Beamte mal wieder ihre Blähungen in Form von Gesetzen ablassen, dann ist das schon schlimm aber tangiert einen ja nicht allzu sehr.

Wenn die allerdings im Waffenrecht ihre Blähungen derart ablassen, dass bei der ganzen Sch...nur unverbindliches Gesülze rauskommt, das den I..ten, die sich in ihren Ämtern vor dem reellen Leben verstecken genug Spielraum lässt, um ihren Hang zur Folter der Mitbürger auszuleben......

Ich sammel alles mögliche geschichtliche Zeugs, bin Asienmann und auch mit dem Vietnamkrieg tief verwurzelt, sammele viel zeugs davon etc.....Sportschütze bin ich auch noch. Insofern spielt das Wort Zuverlässigkeit ne Rolle bei mir.

Jetzt habe ich zufällig erfahren, dass da irgendwie, als das WaffG neu gefasst wurde wohl ein paar Beamte da saßen und überlegten, was man denn alles zu den Wesentlichen Teilen einer Waffe zählen müsse....

Griffstücke von Kurzwaffen...ja klar......Griffstücke von Langwaffen....war wohl einer ein Waidmann...nee, die sind ja nur ein Stück Holz......also: Griffstücke von Langwaffen: keine wesentlichen Teile, nicht erfasst.

Toll sgae ich, Ein M16 ist ne Langwaffe, sogar ne Kriegswaffe. Und Griffstücke von Langwaffen sind ja nicht erfasst als Wesentliches Teil....

Toll sag ich und schau mich mal so um in den Börsen, eGun, Internet. Und Tatsächlich. Ein M16 Lower Reciever ist ein Stück Alu, sonst nichts. Ein Upper auch etc etc .....

von der KRIEGSwaffe M16 ist also tatsaechlich nur der lauf und das Drehverriegelungsstück ein wesentliches Teil.ALLEs andere ist Altmetall oder plastik.

Gut für mich..ich sammele die Dinger jetzt auch, hab da aber immer noch ne Unsicherheit da ich ja die Beamten und deren Unkenntnis kenne, die stets zu unseren Lasten geht....Wenn der nix genaues weiss, dann klagt der (kost ihn ja nix) und wir müssen gegenhalten (kost uns mindestens die NErven)

Also frage ich mal bei der Behörde an, frageob man mir mal schriftlich geben könne, dass explizit ausser den beiden Teilen kein Teil wesentlich ist....Erstaunen, ENtsetzen,...Waffenamt, LKA....die gucken nur dumm, sind alles andere als schakundig und ich warte bis heute auf ne Antwort...hab ich wohl wieder die Mittagsruhe gestört...irgendwann wird dann ein SEK an meiner Tür klopfen und alle Belege nutzen dann wohl nichts......

Das ist doch ne Frechheit!! Man muss doch auf rechtlich verbindliche Auskünfte pochen können! Schleisslich sollen die, die diesen gesetzesmüll verzapft haben auch mal dafür geradestehen und dem rechtschaffenden Bürger ne rechtsverbindliche AUskunft zum Vorzeigen schicken. Sonst ist noch irgendwann meine Zuverlässigkeit futsch, weil so ein Fuzzi vom Amt das Gesetz mal wieder nach eigenem Gutdünken interpretiert......wecome in Absurdistan.......Bananenrepublik...kann verstehen, wenn einige ier auswandern wollen....

ne andere Sache.....stell dir vor, du willst deinen Chef,/FRau etc etc umbringen und hast sogar ne Waffe, bist ein Psycho und beschließt die/den zu erschießen.....ist nur dumm denn die CSIler können ja dann das projektil deinem Lauf zuordnen......KEIN Problem sagst du dann...wir leben doch in Absurdistan und haben ein WaffG mit so großen Löchern, dass man den Rand nicht sieht.

Du kannst dir nämlich einfach so OHNE Eintrag in die WBK ein Barrel gleichen oder kleineren kalibers kaufen wenn du ne WBK hast. Cool...barrel raus....neues barrel rein...straftat begangen und wieder ausgetauscht.... ja wo leben wir denn???

oder andrs ausgedrückt!Es wird nicht erfasst, wieviel Barrel jemand für seine Glock hat. Wechselsysteme ja, barrel aber nicht...BRAVO!! Und das Teil an einem AR15, das aus einem Sportgewehr einen Vollautomaten macht ist rechtlich gesehen ein stück Metall, noch nicht mal ab 18!

Dann kann jeder provinzjogi im Amt die gelbe interpretieren wie er will etc etc....Gleichzeitig gibt es einen 2stelligen Millionenbetrag an illegalen Waffen in dem LAnd und wenn wieder irgendein krimineller mit Waffen Scheisse baut, sich nicht an die GEsetze hält, dann sind diejenigen, die sich daran halten wieder die Dummen....

OhGOtt OhGott OhGott

kein Wunder, dass das Land vor die Hunde geht. :heuldoch::s75:

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Und das Teil an einem AR15, das aus einem Sportgewehr einen Vollautomaten macht ist rechtlich gesehen ein stück Metall, noch nicht mal ab 18!

Bei den Amis ist dieses Teil allein ein "Maschinengewehr". Das hat aber immerhin das Gute, als daß die Herstellung von Vollautomaten verboten wurde, die Hersteller noch im Dreischichtbetrieb "Maschinengewehre" herstellen konnten, mit denen man dann legal seinen Halbautomaten ausstatten kann, wenn auch nur in manchen Staaten und um den Preis einer Strafsteuer und polizeilicher Ausspähung und Schikane.

deine meinung sei dir ungenommen - allerding hat sie "keine aussicht auf erfolg" ***

"bedürfnis" ist meiner ansicht nach ein wichtiges element im waffengesetz. gut, dass sich der gesetzgeber meiner meinung angeschlossen hat.

schreib besser:

"willkür" ist meiner ansicht nach ein wichtiges element im waffengesetz. gut, dass sich der gesetzgeber meiner meinung angeschlossen hat.

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Hallo WO Gemeinde

kann mir vielleicht einer mal erklären warum Behördenschießstände bsp.Armeestände für Sportschützen nur nach

großen Umbaumaßnahmen zugelassen werden können. Schießen Wehrpflichtige oder Polizeischüler soviel sicherer wie Jäger/Sportschützen? :peinlich:

Ich halte solche Auflagen die teilweise 5 und 6stellige Beträge für eine Wiederzulassung ausmachen

als einen versteckten Versuch um unser Hobby durch die Hintertür kaputtzumachen. :angry2:

Hat sich schon einmal einer darüber Gedanken gemacht wie man gegen so einen Schwachsinn vorgehen kann.

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Gast God of Hellfire
deine meinung sei dir ungenommen - allerding hat sie "keine aussicht auf erfolg" ***

"bedürfnis" ist meiner ansicht nach ein wichtiges element im waffengesetz. gut, dass sich der gesetzgeber meiner meinung angeschlossen hat.

grüße

Das "Bedürfnis" ist das größte Mißtrauensvotum gegen den unbescholtenen Bürger, daß es gibt.

Waffenbesitz ist ein Recht, kein Privileg. Auch wenn manche Leute uns das immer weismachen wollen, weil sie ggfs. nichts

anderes im Leben haben, was in irgendeiner Weise positiv von der Norm abweicht.

Denk da mal drüber nach.

Gruß

GOH

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Irgendwo hast Du schon recht, aber wenn ich an die etlichen Typen ohne Bedürfnis denke, die einfach so aus dubiosen Gründen Waffen haben wollen und immer wieder bei Waffenbehörden vorsprechen... :huh:

Selbst wenn diese als zuverlässig und persönlich geeignet geprüft worden sind, möchte ich denen nicht unbedingt eine Knarre in die Hand geben.

Also einen ernsthaften Hintergrund sollte Waffenbesitz schon haben und deshalb finde ich das Bedürfnisprinzip auch in Ordnung so wie es ist. Es nachzuweisen bzw. z.B. durch Ausübung der Jagd bzw. sportliches Schießen einzuhalten ist ja auch nicht schwierig, wenn man tatsächlich das tut, was man auch beantragt hat. ;)

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Selbst wenn diese als zuverlässig und persönlich geeignet geprüft worden sind, möchte ich denen nicht unbedingt eine Knarre in die Hand geben.

Warum nicht? Sind Sportschützen grundsätzlich vertrauenswürdiger als andere nachweislich vertrauenswürdige Personen?

:confused:

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Also einen ernsthaften Hintergrund sollte Waffenbesitz schon haben und deshalb finde ich das Bedürfnisprinzip auch in Ordnung so wie es ist. Es nachzuweisen bzw. z.B. durch Ausübung der Jagd bzw. sportliches Schießen einzuhalten ist ja auch nicht schwierig, wenn man tatsächlich das tut, was man auch beantragt hat. ;)

Hi SBine,

ich persönlich finde das "Bedürfnis Jagd oder Sport" nicht halb so ernsthaft wie "Selbstverteidigung" und "Recht auf Körperliche Unversehertheit" und "Recht muss dem Unrecht nicht weichen"...

Nur mal so zum nachdenken...

Gruss

B

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...finde ich das Bedürfnisprinzip auch in Ordnung so wie es ist.

Ich würde das Bedürfnisprinzip zwar beibehalten wollen, aber in etwas abgewandelter Form: Jeder zuverlässige, erwachsene Bürger sollte Waffen erwerben dürfen - wenn er das Bedürfnis dazu verspürt! :pro:

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@GoH

Waffenbesitz ist nach meiner Auffassung der Rechtslage in Deutschland sehr wohl ein Privileg. Bevorzugt sind Menschen, die

a ) gesetzestreu und unbescholten, b ) sachkundig und sicher im Umgang mit Waffen sind.

Die Bedürfnissäule ist in Ihrer Auslegung problematisch. Jäger, Sportschützen und Sammler sind nun mal sehr unterschiedlich. Bei Jägern geht man davon aus, daß das Geld, das man für Jagdschein und Jagdausübung bezahlt, die Ernsthaftigkeit beweist. Bei Sportschützen ist es die Vereins-Zugehörigkeit und die Verbandskontrolle beim Erwerb, bei Sammlern die regelmäßige Überprüfung und das Verfahren für die Genehmigung des Sammelgebiets. Waffenschein-Inhaber werden ebenfalls daraufhin überprüft, ob sie wirklich ein Bedürfnis haben, die Kanone bei sich zu führen.

Möchtest Du das Recht auf Waffenbesitz explizit in der Verfassung stehen haben ? Damit hätten auch Verbrecher dieses Recht, solange es Ihnen nicht durch ein Gericht entzogen wird.

@SB

Meine persönliche Eignung wurde, soweit ich weiß, gar nicht überprüft, obwohl sie natürlich gegeben ist. Und die Frage ist ja auch ob mit den im Gesetz festgelegten Gruppen wirklich alle legitimen Bedürfnisse erfasst sind (Jehova: Selbstschutz zuhause).

greets

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Das "Bedürfnis" ist das größte Mißtrauensvotum gegen den unbescholtenen Bürger, daß es gibt.

dann bleib bei deinem pessimismus, niemand zwingt dich, waffen haben zu müssen.

Waffenbesitz ist ein Recht, kein Privileg.

erster teil zustimmung - aber auch nur dem grunde nach. das "recht auf waffenbesitz" existiert ja durchaus, allerdings muss dieses recht

sowohl im voraus erworben werden und im nachhinein eingeschränkt / entzogen werden können!

insofern wird der waffenbesitzer durch das durchlaufen der regularien schon privilegiert. dieses in abrede stellen zu wollen, wäre abseits jeglicher realität.

ein allgemeines, unreglementiertes recht auf waffenbesitz wird es nicht geben, auch wenn sich dieses wunschdenken als unauslöschlicher datensatz in deinem kopf abgespeichert hat. viel spaß beim weiterträumen ...

Denk da mal drüber nach.

ok - hab ich hiermit getan

grüße

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Gast God of Hellfire
@GoH

Möchtest Du das Recht auf Waffenbesitz explizit in der Verfassung stehen haben ? Damit hätten auch Verbrecher dieses Recht, solange es Ihnen nicht durch ein Gericht entzogen wird.

...es hat niemand davon gesprochen die Überprüfung auf Vorstrafen, etc. dabei außer acht zu lassen. Ansonsten würde ich das Recht auf Waffenbesitz schon ganz gerne im GG sehen.

Ob ein Bedürfnis vorliegt kann jeder für sich selbst am besten entscheiden, wie Jim Phelps schon sagte. Verbrecher dürfen in der Regel auch in Ländern mit liberalen Waffengesetzen keine erwerben.

Gruß

GOH

@runnerpok

...dann fühl Dich mal einfach weiterhin privilegiert und unterstütz den unsinnigen Extremregulierungs- und Bevormundungswahn der Behörden/des Staates.

Wir haben unterschiedliche Meinungen und das respektiere ich und werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, daß man das in unserem Land darf. Nur um den Voltaire etwas abgewandelt ins Spiel zu bringen.

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@GoH

Waffenbesitz ist nach meiner Auffassung der Rechtslage in Deutschland sehr wohl ein Privileg. ...

Möchtest Du das Recht auf Waffenbesitz explizit in der Verfassung stehen haben ? Damit hätten auch Verbrecher dieses Recht, solange es Ihnen nicht durch ein Gericht entzogen wird.

...

Nunja, Privilegien kann man ganz einfach entziehen. Rechte zu zerschlagen ist schwieriger. Daher muss das Recht auf Waffenbesitz tatsaechlich mal endlich klargestellt werden. Ja, das RECHT auf Waffenbesitz.

Und das steht jedem volljaehrigen, sachkundigen und gesetzestreuen Buerger erst mal ganz selbstverstaendlich zu. So lange, bis es ihm aufgrund eines rechtskraeftigen Urteils oder einer ebenso rechtskraeftigen Entmuendigung im Einzelfall entzogen wird. So wie jeder Buerger auch sonst Buergerrechte nur durch rechtskraeftige Urteile aufgrund nachgewiesener Straftaten verlieren kann und nicht, weil einem Sachbearbeiter sein Deo nicht liegt.

Das ist die einzig wirklich rechtsstaatlich-freiheitliche Herangehensweise ans Waffenrecht, alles andere ist totalitaristischer Mist, der besser nach Nordkorea oder in eine mittelamerikanische Bananenrepublik passt, als in aufgeklaerte Staaten des freien Westens.

Bis wir das mal so in der Realitaet geschafft haben, was ich hier skizzierte, wirds aber wohl noch ein wenig dauern. Doch so wie das Pendel momentan (scheinbar?) in Richtung Untertanenknechtung schwingt, kann es auch mal wieder in Richtung Freiheit schwingen., Darauf sollten wir hinarbeiten, damit wir es auch noch erleben.

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@runnerpok ...dann fühl Dich mal einfach weiterhin privilegiert und unterstütz den unsinnigen Extremregulierungs- und Bevormundungswahn der Behörden/des Staates.

nochmal: nicht der besitzer als person ist privilegiert, sondern der Besitz als solches. kein moralischer, sondern ein einfacher juristischer begriff - ergänzung eines tatbestandes durch eine klar definierte regel! nur dass ich diese regel nicht wie du als unsinnig, sondern als sinnvoll ansehe.

Wir haben unterschiedliche Meinungen und das respektiere ich und werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, daß man das in unserem Land darf. Nur um den Voltaire etwas abgewandelt ins Spiel zu bringen.

na siehste - totale einigkeit! geht doch!

grüße

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Warum nicht? Sind Sportschützen grundsätzlich vertrauenswürdiger als andere nachweislich vertrauenswürdige Personen?

:confused:

Das ist genau der Punkt. Diese anderen Personen sind eben nicht unbedingt vertrauenswürdig, wenn sie mit den Waffen Bandenkriege lösen oder andere einschüchtern wollen.

Und ohne Bedürfnisprinzip kämen wir genau da hin. Also ich möchte solche Verhältnisse nicht in der BRD haben... :rolleyes:

Hi SBine,

ich persönlich finde das "Bedürfnis Jagd oder Sport" nicht halb so ernsthaft wie "Selbstverteidigung" und "Recht auf Körperliche Unversehertheit" und "Recht muss dem Unrecht nicht weichen"...

Nur mal so zum nachdenken...

Gruss

B

Dazu braucht man aber nicht unbedingt Waffen. Ich habs bisher (trotz etlicher Morddrohungen) auch immer ohne geschafft.

Nur mal so zum nachdenken...

Möchtest Du das Recht auf Waffenbesitz explizit in der Verfassung stehen haben ? Damit hätten auch Verbrecher dieses Recht, solange es Ihnen nicht durch ein Gericht entzogen wird.

Sehr schön formuliert. Ich beantworte die Frage mit einem klaren "nein".

@SB

Meine persönliche Eignung wurde, soweit ich weiß, gar nicht überprüft, obwohl sie natürlich gegeben ist.

Woher weißt Du das ? Von dieser Prüfung kriegst Du selbst doch genauso wenig wie von der Prüfung der Zuverlässigkeit mit. :confused:

nochmal: nicht der besitzer als person ist privilegiert, sondern der Besitz als solches, solange die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen.

Eben. Bin mit der obigen Ergänzung ganz Deiner Meinung, Runnerpok. :icon14:

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