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sinn und unsinn im waffenrecht - diskussionsthread


spätzleforce

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ich möchte hier die möglichkeit bieten, über all die unschönen regulierungen die den legalen waffenbesitzer drangsalieren und ihn unverzüglich kriminalisieren können, zu diskutieren.

sachlich versteht sich

ich frage mich, was haben "fahrerflucht" (3 stunden gewartet, niemand kam) bei einem auffahrunfall mit geringstem sachschaden, mit zettel (vers. nr. adresse usw.) auf der scheibe des geschädigten, ohne personenschaden mit dem verlust der zuverlässigkeit zu tun?

was hat das überfahren einer roten ampel mit zuverlässigkeitsverlust zu tun?

wo besteht bei dieser idiotie ein zusammenhang gegenüber waffen und zuverlässigkeit?

was soll hier verhältnismäßig sein?

wo ist der bezug?

wo ist der gesunde menschenverstand?

ergo: fallstricke mit absicht gelegt um den legalen waffenbesitz auszumärzen!

die "volksvertreter" ersinnen immer neue verkorkste verordnungen und gängeleien um ihr ziel, die entwaffnung des bürgers hintervotzig durch zu setzten.

wo ist hingegen die rechtliche aufklärung des staates?

diese aufklärung, wie man sich verhalten muss (waffen werden geerbt, verordnungen, zuverlässigkeit usw.) wird vom staat nicht geleistet!

mit berechnender absicht natürlich!

"unwissenheit schützt vor strafe nicht" ist der verlogendste und dümmste satz den ich kenne!

justitia ist blind!

ferner erfolgen in teilen bayerns meldungen der landratsämter (waff.-behörden) an die jeweiligen bürgermeisterämter der gemeinden und ortschaften

wer ist waffenbsitzer; wer hat was für waffen...

das ganze läuft auf ächtung und diskriminierung der schützen und jäger hinaus, sowie totale kontrolle und überwachung!

jäger und schützen sind bekannt als schwerstverbrecher und müssen daher, im kampf gegen den internationelen terrorismus einem besonderen überwachungsverfahren unterliegen...

hier muss in allen punkten etwas von seiten der jäger und schützen unternommen werden

so etwas kann man sich nicht weiter bieten lassen

ferner werden langsam in den mendien stimmen laut gegen diesen regulierungs und beschneidungswahnsinn!

diesem regulierungs- und kontrollwahnsinn muss einhalt geboten werden, ebenso der vom staat bewusst unterschlagenen aufklärungsarbeit!

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ich frage mich, was haben "fahrerflucht" (3 stunden gewartet, niemand kam) bei einem auffahrunfall mit geringstem sachschaden, mit zettel (vers. nr. adresse usw.) auf der scheibe des geschädigten, ohne personenschaden mit dem verlust der zuverlässigkeit zu tun?

was hat das überfahren einer roten ampel mit zuverlässigkeitsverlust zu tun?

wo besteht bei dieser idiotie ein zusammenhang gegenüber waffen und zuverlässigkeit?

was soll hier verhältnismäßig sein?

wo ist der bezug?

wo ist der gesunde menschenverstand?

...

Willst du uns verarschen?

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sachlich versteht sich

Hoffentlich

ich frage mich, was haben "fahrerflucht" ... mit dem verlust der zuverlässigkeit zu tun?

Fahrerflucht ist eine gemeingefährliche Straftat, welche besondere Rücksichtslosigkeit erkennen läßt.

Die gesetzliche Regelung ist naturgemäß allgemein gehalten und kann keine endlosen Listen von möglichen Einzelfällen enthalten.

Die Einzelfallprüfung führt dann ja die Waffenbehörde durch - was dir aber offensichtlich nicht in den Kram paßt.

was hat das überfahren einer roten ampel mit zuverlässigkeitsverlust zu tun?

Im Einzelfall und ohne weitere Schaden sicher nichts. Überfährt jemand regelmäßig rote Ampeln, so läßt das aber Rückschlüsse auf seine Eignung zu. Er ist offenkundig nicht in der Lage Regeln einzuhalten.

wo besteht bei dieser idiotie ein zusammenhang gegenüber waffen und zuverlässigkeit?

was soll hier verhältnismäßig sein?

wo ist der bezug?

wo ist der gesunde menschenverstand?

Das habe ich dir doch gerade erklärt.

ergo: fallstricke mit absicht gelegt um den legalen waffenbesitz auszumärzen!

Nein, berechtiges Interesse der Allgemeinheit.

wo ist hingegen die rechtliche aufklärung des staates?

diese aufklärung, wie man sich verhalten muss (waffen werden geerbt, verordnungen, zuverlässigkeit usw.) wird vom staat nicht geleistet!

mit berechnender absicht natürlich!

"unwissenheit schützt vor strafe nicht" ist der verlogendste und dümmste satz den ich kenne!

justitia ist blind!

Der Staat informiert den Bürger über alle Gesetze, indem er diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das lernt man bereits in der Hauptschule. Wer sich nicht informiert, der darf dieses Versäumnis nicht dem Staat oder der Justiz anlasten. Wie würdest Du dir eine aktive (zwangsweise) Information aller Bürger denn so vorstellen? Soll deine Oma gezwungen werden das Atomgesetz auswendig zu lernen und beim Bürgermeister aufzusagen?

jäger und schützen sind bekannt als schwerstverbrecher und müssen daher, im kampf gegen den internationelen terrorismus einem besonderen überwachungsverfahren unterliegen...

Also wenn Du das sagst......

Ich habe nicht den Eindruck, der Verfassungsschutz würde meine Ansitze besonders überwachen.

btw: Versuch es doch bitte mal mit Groß- und Kleinschreibung.

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ferner erfolgen in teilen bayerns meldungen der landratsämter (waff.-behörden) an die jeweiligen bürgermeisterämter der gemeinden und ortschaften

wer ist waffenbsitzer; wer hat was für waffen...

das ganze läuft auf ächtung und diskriminierung der schützen und jäger hinaus, sowie totale kontrolle und überwachung!

Das ist im WaffG so vorgesehen, bundesweit wird der Waffenbesitz im Melderegister eingetragen und die Einwohnermeldeämter sind in Bayern nun mal bürgernah ein Teil der Gemeindeverwaltung.

Karl

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Wenn man einmal über eine rote Ampel fährt, verliert man seine Zuverlässigkeit natürlich nicht, schon gar nicht wenn dabei nichts passiert ist. Allerdings, wer das immer wieder macht, kann, wie oben bereits festgestellt wurde, scheinbar keine Regeln einhalten, und ist daher nicht geeignet Waffen zu besitzen.

Ich bin dabei sehr vorsichtig. Manches hat einfach nichts miteinander zu tun. Und das oben genannte Beispiel von Fahrerflucht hatten wir gerade in einem anderen Thread. Fahrerflucht ist, genauso wie über eine rote Ampel zu fahren, sehr schnell passiert, auch wenn man es nicht wollte. Auch der berühmte Stopschildverstoß ist sehr weit verbreitet. Wenn man jedem, der regelmäßig an Stopschildern nicht anhält, die WBK wegnehmen würde, dann wäre Deutschland nahezu vollständig entwaffnet.

Spätzleforce hat da schon Recht, wenn er den Zusammenhang und die Verhältnismäßigkeit nicht sieht. Daß jemand mit dem Auto nicht vorschriftsgemäß umgeht, läßt keine Rückschlüsse auf seine Waffenhandhabung zu. Bevor man ihm die WBK entzieht (oder vorenthält) sollte man ihm lieber den Führerschein abnehmen, denn da hapert es ja offensichtlich. Aber das wird nicht gemacht, weil auch mehrere Kleinigkeiten das noch nicht rechtfertigen. Warum sollte er also etwas, das keinerlei Bezug zum Straßenverkehr hat, abgenommen bekommen?

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Bevor man ihm die WBK entzieht (oder vorenthält) sollte man ihm lieber den Führerschein abnehmen, denn da hapert es ja offensichtlich. Aber das wird nicht gemacht, weil auch mehrere Kleinigkeiten das noch nicht rechtfertigen. Warum sollte er also etwas, das keinerlei Bezug zum Straßenverkehr hat, abgenommen bekommen?

Gibt es hier wirklich belegbare Fälle, in denen wegen Verkehrsdelikten eine WBK verweigert, aber der Führerschein behalten werden darf?

Karl

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Ob es da belegbare Fälle gibt, weiß ich nicht. Ich wollte auch nicht die tatsächliche Situation schildern, sondern die Mit-WOler ansprechen, die der Meinung sind man wird bei einem kleinen Sachschaden sofort unzuverlässig.

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...tja man sieht wie sich hier die Geister scheiden. Fakt ist, daß ein Leben in einer Gemeinschaft, sei es ein Staat eine Familie oder oder irgendeine wurzelfressende Großfamilie in Neuginea, nur funktionieren kann wenn man sich selbst so verhält, wie man es von den anderen erwartet und würde sich jeder auch so verhalten, wäre das ganze auch kein Problem.

Nun sind aber Menschen und zwar die "dummen" genauso wie die "gescheiten", mit einem Maß an individualität ausgestattet und haben für gewisse probleme die verschiedensten Ansätze und Lösungsmöglichkeiten und eben hier sind Konflikte vorprogrammiert, egal in welchem Belange.

Auf Grund der jahrtausende langen geistigen Unterdrückung durch Obrigkeiten, sei es ein Stammeshäuptling, ein Kaiser, ein Fürst oder eine gewählte Regierung sind einige Menschen nicht mehr in der Lage sich für sich selbst und im hinblick auf die sie umgebende Gesellschaft Entscheidungen zu treffen. Diese Menschen brauchen Regeln/Gestze/Verordnungen, denn ohne diese wären sie orientierungslos und nicht lebensfähig, denn sie könnten dann keinem mehr die Schuld für irgendetwas zuweisen. Diese Leite schreien dann Nein das darfst Du nicht, das ist verboten...........

Ich persönlich versteh es nicht ich denn Studien und Projekte zeigen daß, der Mensch dem mehr Eigenverantwortung aufgetragen wird, diese auch übernimmt. Als Beispiel erwähne ich immer gerne die Versuchsortschaften, in welchen die Verkehrszeichen und Ampeln entfernt wurden. In diesen Orten sind die Geschwindigkeitsübtertretungen drastisch gesunken, die Unfallzahlen tendieren gegen null und die Verkehrsteilnehemer benehmen sich plötzlich Rücksichtsvoll und fahren vorausschauender.

Ebenso könnte es mit jedem Gesetz inklusive dem Waffengesetz gehalten werden, einfach niederschreiben MAcht was ihr wollt, soferne Ihr niemanden belästigt, gefährdet oder sonst irgendwie Schaden zufügt und das in allen Lebenslagen ..... somit wäre der Kuchen gegessen.

Klar es wird bei dem STrassenverkehrsbeispiel immr wieder Idioten geben die wie irre durch die Ortschaft brausen, die gibt es aber mit oder ohne Verkehrszeichen und Ampeln. Es wird auch immer wieder Leute geben die mit vollautomatischen Waffen Personen attackieren, mit oder ohne Waffengesetz. Es gibt aber sicherlich genug Porsche-Besitzer die nicht immer nur mit dem Bleifuß auf den Straßen unterwegs sind oder wenn dann wenn es die allgemeine Verkehrs und Strassensituation zulässt. Ebenso wie es sicherlich genug Schützen gibt, die einfach mit einem MG3/MG74 oder einem G36 oder was weiss ich was einfach auf einem Schiesstand ab und zu vollauto (JA nur so zum SPASS) herumharcken wollen was ist dagegen einzuwenden.

Tja man könnte darüber eine Diplomarbeit schreiben, aber kurz gesagt: lest einfach meine Signatur........

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was hat das überfahren einer roten ampel mit zuverlässigkeitsverlust zu tun?

wo besteht bei dieser idiotie ein zusammenhang gegenüber waffen und zuverlässigkeit?

Prinzipiell hat es schon etwas mit Zuverlässigkeit zu tun, wenn jemand Grenzen überschreitet. Ob und in wie weit das ganze Auswirkungen jeweils hat, lässt sich doch alles regeln. Immerhin leben wir in einem Rechtsstaat.

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Ob es da belegbare Fälle gibt, weiß ich nicht. Ich wollte auch nicht die tatsächliche Situation schildern, sondern die Mit-WOler ansprechen, die der Meinung sind man wird bei einem kleinen Sachschaden sofort unzuverlässig.

Solche Fälle gibt es mit Sicherheit nicht, das ist alles nur WO-Paranoia.

Was ich immer wieder seltsam finde:

Eine gemeingefährliche Straftat wie Fahrerflucht wird als "schnell passiert, selbst wenn man es nicht will" eingestuft und andererseits für Verstöße gegen reines Ordnungsrecht (z. B. illegalen Waffenbesitz) die Todesstrafe gefordert. Da scheint sich bei einigen Leute eine sehr eigenwillige Vorstellung von Recht gebildet zu haben. Fahrerflucht ist ein Vorsatzdelikt. Fahrlässige Begehung ist nicht strafbar. Niemand der wegen Fahrerflucht verurteilt wurde darf also behaupten "Ich wollte nicht abhauen".

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Solche Fälle gibt es mit Sicherheit nicht, das ist alles nur WO-Paranoia.
Nur daß Du nicht paranoid bist heißt nicht, daß SIE nicht hinter Dir her sind! ;) Du hast schon recht, das ist aber nicht nur im WO so, sondern überall wo Menschen sind.
Was ich immer wieder seltsam finde:

Eine gemeingefährliche Straftat wie Fahrerflucht wird als "schnell passiert, selbst wenn man es nicht will" eingestuft und andererseits für Verstöße gegen reines Ordnungsrecht (z. B. illegalen Waffenbesitz) die Todesstrafe gefordert. Da scheint sich bei einigen Leute eine sehr eigenwillige Vorstellung von Recht gebildet zu haben. Fahrerflucht ist ein Vorsatzdelikt. Fahrlässige Begehung ist nicht strafbar. Niemand der wegen Fahrerflucht verurteilt wurde darf also behaupten "Ich wollte nicht abhauen".

Moment, Du wirfst hier was durcheinander. Ich war derjenige, der gesagt hat "Fahrerflucht ist schnell passiert". Und dabei bezog ich mich auf kleine Schäden. Wenn natürlich jemand im eigenen Blut liegt, ist das was anderes. Wenn ich aber nach einem Parkrempler 30 Minuten warte, und dann Name und Anschrift hinterlasse, dann ist das in meinen Augen verzeihlich. Rechtlich kann es aber durchaus noch Fahrerflucht sein. Auch, wenn man gewartet hat, und selber der Meinung war es war lang genug. Die "Todesstrafe für illegalen Waffenbesitz" habe ich nicht gefordert. Das möchte ich nur deutlich sagen, denn in Deinem Posting sieht es so aus als wären beide Forderungen von der selben Person.

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Moment, Du wirfst hier was durcheinander. Ich war derjenige, der gesagt hat "Fahrerflucht ist schnell passiert". Und dabei bezog ich mich auf kleine Schäden. Wenn natürlich jemand im eigenen Blut liegt, ist das was anderes. Wenn ich aber nach einem Parkrempler 30 Minuten warte, und dann Name und Anschrift hinterlasse, dann ist das in meinen Augen verzeihlich. Rechtlich kann es aber durchaus noch Fahrerflucht sein. Auch, wenn man gewartet hat, und selber der Meinung war es war lang genug.

Ein Anruf bei der Polizei gibt Sicherheit! Das steht auch ausdrücklich so in StGB §142.

Die "Todesstrafe für illegalen Waffenbesitz" habe ich nicht gefordert. Das möchte ich nur deutlich sagen, denn in Deinem Posting sieht es so aus als wären beide Forderungen von der selben Person.

Sorry, ja, das war jemand anders in einem anderen Thread.

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Eine gemeingefährliche Straftat wie Fahrerflucht ...

Hier sollte man doch Differenzieren. Bei Unfällen mit Personenschäden ist die Sache klar.

Wenn ich jedoch beim Einparken an einem fremden Fahrzeug einen Kratzer hinterlasse ist das lediglich Sachbeschädigung. Selbst wenn ich einen Zettel mit meinem Namen usw. hinterlasse - und mich somit als Verursacher zu erkennen gebe - begehe ich, wenn ich nicht ewige Wartezeiten einhalte, Fahrerflucht. Was soll das ??? Die gleiche Sachbeschädigung - nur mit dem Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz verursacht - interessiert die Staatsanwaltschaft nicht die Bohne.

Viele Grüße

Manfred

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Der Staat informiert den Bürger über alle Gesetze, indem er diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das lernt man bereits in der Hauptschule. Wer sich nicht informiert, der darf dieses Versäumnis nicht dem Staat oder der Justiz anlasten. Wie würdest Du dir eine aktive (zwangsweise) Information aller Bürger denn so vorstellen? Soll deine Oma gezwungen werden das Atomgesetz auswendig zu lernen und beim Bürgermeister aufzusagen?

Ich stimme Dir ja in fast allen Punkten zu, aber diese Aussage liegt schon ziemlich daneben.

Ich kenne eine Menge Leute, aber keiner davon hat den Bundesanzeiger. Ich bin auch der Meinung, daß der Bezug des BA zur Vereinsamung ganzer Bevölkerungsschichten beitragen würde. Bis ich den gelesen habe, erscheinen bereits 2 neue Ausgaben. Zudem kostet das Teil eine Menge.

Selbst der Staatsanwalt und der Richter wälzen eine Menge Gesetze, Verordnungen und Kommentare, bevor sie Dich in die Pfanne hauen. Und zumindest die sollten doch die Gesetze kennen, was aber scheinbar ein Trugschluß ist. Von uns wird es aber vorrausgesetzt.

Also verlang sowas bitte nicht von irgendeiner bedauernswerten Oma oder einem Hartz IV-Empfänger, dem sein Bundesanzeiger vom Sozialamt verweigert wurde.

Gruß Hägar

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Hier sollte man doch Differenzieren. Bei Unfällen mit Personenschäden ist die Sache klar.

Wenn ich jedoch beim Einparken an einem fremden Fahrzeug einen Kratzer hinterlasse ist das lediglich Sachbeschädigung. Selbst wenn ich einen Zettel mit meinem Namen usw. hinterlasse - und mich somit als Verursacher zu erkennen gebe - begehe ich, wenn ich nicht ewige Wartezeiten einhalte, Fahrerflucht. Was soll das ???

Richtig, das Produzieren des Kratzers ist lediglich Sachbeschädigung.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein eigener Straftatsbestand.

Ich wiederhole mich ja nur ungern, aber:

Warum ist es so vielen Leuten unmöglich die Polizei anzurufen, anstatt diesen unsinnigen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen? Die Folgen sind doch die gleichen.

Irgendwie fällt es mir schwer an die vielen Zettel zu glauben, die dann hinterher weg sind.

Die gleiche Sachbeschädigung - nur mit dem Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz verursacht - interessiert die Staatsanwaltschaft nicht die Bohne.

Diese Fehleinschätzung der Rechtslage ist ein ziemlich sicherer Tip die Zuverlässigkeit tatsächlich zu verlieren.

StGB §142

....

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Man muß nicht ein Fahrzeug gesteuert haben um Unfallflucht zu begehen.

Also verlang sowas bitte nicht von irgendeiner bedauernswerten Oma oder einem Hartz IV-Empfänger, dem sein Bundesanzeiger vom Sozialamt verweigert wurde.

Schonmal was von öffentlichen Bibliotheken gehört?

Ansonsten hast Du natürlich recht. Das gesamte Rechtssystem ist viel zu kompliziert und detailiert geworden. Damit hat der Normalbürger keine Chance mehr alle Regelungen zu kennen.

Schuld daran sind vor allem jene, die immer über "Gummiparagraphen" jammern! Davon gibt es gerade bei WO erschreckend viele.

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Warum ist es so vielen Leuten unmöglich die Polizei anzurufen, anstatt diesen unsinnigen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen? Die Folgen sind doch die gleichen.
Die Polizei kommt bei einem Parkrempler nicht. Daher der Zettel.
Schonmal was von öffentlichen Bibliotheken gehört?
Warum werden neue Gesetze eigentlich nicht in den Tageszeitungen veröffentlicht? Zumindest wenn sie einen großen Teil der Bevölkerung direkt betreffen? Denn wer geht schon regelmäßig in die Bücherei, und liest den Bundesanzeiger, nur um festzustellen daß ihn die EG-Einfuhrrichtlinie für lackierte Büroklammern nicht wirklich interessiert?
Ansonsten hast Du natürlich recht. Das gesamte Rechtssystem ist viel zu kompliziert und detailiert geworden. Damit hat der Normalbürger keine Chance mehr alle Regelungen zu kennen.
Da muß ich zu 100% zustimmen.
Schuld daran sind vor allem jene, die immer über "Gummiparagraphen" jammern! Davon gibt es gerade bei WO erschreckend viele.
Schuld über die Jammerer sind aber wiederum die Gummiparagraphen ;).
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... über all die unschönen regulierungen die den legalen waffenbesitzer drangsalieren und ihn unverzüglich kriminalisieren können, zu diskutieren...

ok - ich hab ein breites kreuz, um auch unbequeme meinungen zu vertreten, ich toleriere andere auffassungen genauso wie stumpfsinnige und geistige entgleisungen als "gegenargumente" an mir abprallen.

mittlerweile bin ich seit 3 jahren "legalwaffenbesitzer" (ekelhaftes wortungeheuer) und habe meinen waffenschrank durch den beleg sportlicher ergebnisse reichlich gefüllt. ich fühlte mich in den antragsphasen weder drangsaliert noch eingeengt. hängt aber sicher auch damit zusammen, dass ich schon aus berufsgründen wahrscheinlich zu den hier so oft gescholtenen "gutmenschen" zähle - insofern ist der umgang mit gehässigen bemerkungen etc. nichts ungewöhnliches.

dass unser waffengesetz durchaus noch nachregelungsbedarf erkennen lässt, ist durchaus einzusehen. letztendlich ist aber eine gewisse struktur zu erkennen, die ich im übrigen dem grundsatz nach als sinnvoll einsehe.

denk positiv - alles wird gut!

die tatsache, dass sportschützen (oder solche, die es werden wollen) mit einem fleck aud der sonst weißen weste etwas näher überprüft werden, ist in meinen augen keine kriminalisierung. hängt einfach mit dem persönlichkeitsbild des menschen zusammen.

die tatsache, dass sich jedweglicher spinner auf ein persönlichkeitsrecht berufen und sich mit waffen eindecken könnte, lässt mich erschauern. aber dem steht gottseidank ein halbwegs brauchbares waffengesetz im wege.

so - dies meine meinung. feuer frei!

grüße

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Die Polizei kommt bei einem Parkrempler nicht. Daher der Zettel.Warum werden neue Gesetze eigentlich nicht in den Tageszeitungen veröffentlicht?

Die Meldung an die Polizei, soweit sie nicht kommt kannst Du auch telefonisch machen, zumindest in Bayern.

Gerade der § 142 wurde nicht geschaffen um Jahre später Legalwaffenbesitzer zu drangsalieren sondern um dem geschädigten Kraftfahrer zu seinem Schadensersatz zu verhelfen. Über das WaffG und auch die Fahrerflucht wurde in Bayern eigentlich sooft in der Presse berichtet, daß eigentlich niemand behaupten kann, daß ihm das Vorhandensein einer Regelung unbekannt ist. In anderen Bundesländern wird das kaum anders gewesen sein.

Karl

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Mal wieder was zum eigentlichen Thema:

Ich bin seit 1994 Mitglied im Schützenverein (ich war damals 14 Jahre alt). Seit 2003 bin ich Jugendleiter. Ich habe ein Dutzend Scheine gemacht und Kurse besucht, damit ich diese Aufgabe übernehmen darf, unter anderem habe ich auch die Sachkunde gemacht. Unser Verein besitzt einen Haufen Luftgewehre, einige Luftpistolen, einen Zimmerstutzen, zwei KK-Einzellader-Gewehre, zwei KK-SpoPien und drei Salutflinten. Ich bin also bereits zweimal die Woche im Verein, und schieße erst selbst, trainiere danach die Jugend. Immer nur LuPi oder LG, denn da ich keine WBK habe, darf ich keinen Schlüssel zum Tresor haben. Die Kids würden sich aber freuen, wenn sie auch mal Sportpistole oder KK-Gewehr schießen dürften. Außerdem würde ich auch gerne damit trainieren. Aber ich habe ja keinen Schlüssel. Ich würde auch gerne selbst Feuerwaffendisziplinen schießen. Geht aber nicht, da ich an die Vereinswaffen nicht rankomme. Da ich auf diese Waffen keinen Zugriff habe, kann ich nicht damit trainieren. Da ich nicht damit trainiere, kann ich keine WBK beantragen. Ohne WBK kein Training, ohne Training keine WBK. Im Verein sind fast keine aktiven Schützen, die bereit sind vor dem Jugendtraining zu kommen, um mich ein paar Schuß machen zu lassen. Außerdem ist es einfach schwachsinnig, jede Woche mit irgendwas ein paar Schuß rauszulassen, damit ich ein Jahr später dann endlich mit dem anfangen kann, was ich eigentlich machen will.

Hier sehe ich das Gesetz als kontraproduktiv. Ich als jemand, der bereits sein halbes Leben regelmäßig schießen geht, fast durchgängig zweimal die Woche, und mittlerweile sogar beim Feuerwaffenschießen beaufsichtigen darf, kann keine eigene Feuerwaffe kaufen.

Da sehe ich großen "Nachregelungsbedarf". Ich habe das Bedürfnis, eine Großkaliberpistole zu kaufen, weil ich damit schießen möchte. Ich kann das aber nicht beweisen, weil ich nicht nachweisen kann daß ich bereits mit Feuerwaffen schieße. Soll ich jetzt ernsthaft jede Woche irgendwen anhauen, er soll mir irgend eine Waffe mitbringen, zehn Schuß dazu, und ich ballere einfach sinnlos ein paar Kugeln mit irgendeiner Waffe in den Kugelfang? Womöglich noch mit ständig wechselnden Waffen, denn wer kommt denn extra jede Woche vorbei, nur um mich mit seiner Waffe schießen zu lassen? Das ist doch einfach Irrsinn!

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Ich denke spätzleforce geht es um , wie er selber auch schreibt, "Gängeleien", "Sonderregelungen" und "Zusatzbestimmungen".

Nicht dass ich falsch verstanden werde:

Ein Waffengesetz mit elementaren Dingen wie Zuverlässigkeit und Bedürfnis, sichere Aufbewahrung, Führen, Überlassen, Waffenherstellung und allg. Sachkunde usw. ist absolut notwendig. Aber:

Warum existiert z. B. ein Grundbedürfnis von nur 2 Kurzwaffen ??

Warum nicht 4 , oder 6 ??

Warum nur 2 Waffen innerhalb 6 Monate ?

Oder, was ich pers. für völligen Mumpitz halte, wie in anderen Ländern üblich, die sogenannte "Abkühlungsphase" oder auch "Bedenkzeit" genannt. (drei Wochen zwischen Kauf und Auslieferung der Waffe)

Warum verlangt meine Waffenbehörde bei Strafandrohung den Eintrag von Wechselsystemen zur Grundwaffe und der Behörde im Nachbarkreis ist der Eintrag praktisch gleichgültig ?

Warum gibt es keine Sportschützen WBK auf die man alles erwerben kann, Kurzwaffen, Halbautomaten, usw. unbegrenzt, alles was man zur Ausübung des (Leistungs)Sport benötigt ??

Golf und Tennis interessieren mich nämlich eher weniger.

Mein Haupthobby ist (neben anderen Dingen) nunmal das Wiederladen und ganz wichtig, die Tüftelei die damit zusammenhängt und natürlich auch der Schießsport...

Ach und noch etwas:

Warum muß ich eigentlich ein Schießbuch führen ?

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Da sehe ich großen "Nachregelungsbedarf". Ich habe das Bedürfnis, eine Großkaliberpistole zu kaufen, weil ich damit schießen möchte. Ich kann das aber nicht beweisen, weil ich nicht nachweisen kann daß ich bereits mit Feuerwaffen schieße. Soll ich jetzt ernsthaft jede Woche irgendwen anhauen, er soll mir irgend eine Waffe mitbringen, zehn Schuß dazu, und ich ballere einfach sinnlos ein paar Kugeln mit irgendeiner Waffe in den Kugelfang? Womöglich noch mit ständig wechselnden Waffen, denn wer kommt denn extra jede Woche vorbei, nur um mich mit seiner Waffe schießen zu lassen? Das ist doch einfach Irrsinn!

Wir hatten zur Zeiten des besseren WaffG72 in Bayern Wartezeiten von 2 Jahren bis zur WBK, selbst da kamen noch neue Schützen hinzu ohne daß unser Verein eigene Waffen hatte. Da kamen die Neuschützen einfach dann wenn die Mannschaft ihre Trainings-Termine hatten. Es wäre mir nie eingefallen einen Schützen zu meinen Trainingszeiten an den Stand zu bestellen.

Hier berichte ein User von Meisterschaften in Australien, bei denen Teilnehmer mit Leihwaffen teilnehmen, da solltest Du doch deine 18 Termine mit einer oder mehreren Leihwaffen bestreiten können.

Karl

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