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sinn und unsinn im waffenrecht - diskussionsthread


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BTW: Eine Schußwaffe (zur Selbstverteidigung) ist eine Option, keine Garantie

Daher fände ich es gar nicht schlecht, wenn es für jeden Waffenerwerber auch eine Art Sicherheitstraining gäbe im Umgang mit Waffen. Dazu gehört natürlich auch Verteidigungs/Combat schießen. Immerhin ist der Notfallparagraph auch Bestandteil der Sachkunde.

Ähnliches erwarte ich schon seit Langem auch für KFZ-Führerschein Neulinge. Man kann beim ADAC gegen Gebühr ein Fahrsicherheitstraining machen. Ich finde das sollte für jeden Fahranfänger PFLICHT sein. Man lernt nämlich das Fahrzeug in kritischen Situationen zu beherrschen und da kommt auch keiner auf die Idee, dass dieses Fahrsicherheitstraining nur Straßenrowdys dient.

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Daher fände ich es gar nicht schlecht, wenn es für jeden Waffenerwerber auch eine Art Sicherheitstraining gäbe im Umgang mit Waffen. Dazu gehört natürlich auch Verteidigungs/Combat schießen. Immerhin ist der Notfallparagraph auch Bestandteil der Sachkunde

Es gibt so gut wie keinendenkbaren Fall, wo du legal deine Waffe benutzen könntest (ausser wenn du einer der ganz ganz wenigen Waffenträger bist, aber auch dann). Wo sollst du denn in Versuchung kommen, dich mit deiner Waffe verteidigen zu müssen? Auf der Fahrt zum Schießstand? Waffe und Munition ist getrennt zu transportieren! Erkläre später einmal, wie es dir gelang die Waffe zu laden in einer Zeit in der du auch hättest weglaufen können.

Einbrecher?? Wo stand denn der Waffentresor und wo war die Munition? etc etc.....und ausserdem...wo bitteschön muss man denn zur Feuerwaffe greifen? Generell: wer auf Situationen vorbereitet wird, will diese auch mal erleben.

Und zum Bedürfnis:

Mit ner Schusswaffe kann man halt deutlich mehr Schaden anrichten, als mit anderen Waffen wie Säbeln etc. Wer es nicht glaubt soll sich die letzten kriege anschauen.....hat jeder ein Gewehr statt Säbel oder Pfeil und Bogen.

Mit nem Halbautomaten kann man dann so richtig Schaden anrichten. Da ist es schon legitim wenn man ne Antwort geben muss auf die Frage, was man denn mit solch einem Ding will....oder?

Warum dann Voll-oder Salvenautomaten verboten sind entzieht sich dann meiner Logik. Wer mal ne Halbautomaten geschossen hat weiss, dass man problemlos 10Schuss in 5 Sekunden feuern kann....

Dass man nachweisen muss, wozu man das Teil benötigt ist doch ok. Ansonsten kann man ja sammeln (was oft abgelehnt wird)

Was ich dann aber wieder scheisse finde: Je nachdem was man für Einen im Verband hat, der das Bedürfnis ausstellen muss, kann man schnell zum Arschkriecher werden, wenn dies Götter es wollen. Ich kenne Vereine, da darf man z.B. das Wort Glock nicht laut sagen, geschweige denn in ein Bedürfnis schreiben....weil die betreffenden Herren davon nichts halten.

Oder das DSB Vereinsgedöns, wo quasi fast jeder erst mal ne 22er kaufen muss, bevor er ne 9mm oder 45 er kaufen kann etc etc.... Da ist auch der Hund begraben.

Nach einem Jahr Vereinstätigkeit und vorhandener WBK darf man 2 Kurz und 3 Lang-Halbautomaten erwerben. AUs, fertig. Und da hat kein Vereinsprinz reinzuquatschen mit seinen persönlchen Vorlieben. Punkt. Es gibt ne Sportordnung und wenn die Knarre da reinpasst, dass ab damit....

Aber ein Bedürfnis/Grund muss schon sein finde ich....

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Es gibt so gut wie keinendenkbaren Fall, wo du legal deine Waffe benutzen könntest (ausser wenn du einer der ganz ganz wenigen Waffenträger bist, aber auch dann). Wo sollst du denn in Versuchung kommen, dich mit deiner Waffe verteidigen zu müssen? Auf der Fahrt zum Schießstand? Waffe und Munition ist getrennt zu transportieren! Erkläre später einmal, wie es dir gelang die Waffe zu laden in einer Zeit in der du auch hättest weglaufen können.

Einbrecher?? Wo stand denn der Waffentresor und wo war die Munition? etc etc.....und ausserdem...wo bitteschön muss man denn zur Feuerwaffe greifen? Generell: wer auf Situationen vorbereitet wird, will diese auch mal erleben.

Und zum Bedürfnis:

Mit ner Schusswaffe kann man halt deutlich mehr Schaden anrichten, als mit anderen Waffen wie Säbeln etc. Wer es nicht glaubt soll sich die letzten kriege anschauen.....hat jeder ein Gewehr statt Säbel oder Pfeil und Bogen.

Mit nem Halbautomaten kann man dann so richtig Schaden anrichten. Da ist es schon legitim wenn man ne Antwort geben muss auf die Frage, was man denn mit solch einem Ding will....oder?

Warum dann Voll-oder Salvenautomaten verboten sind entzieht sich dann meiner Logik. Wer mal ne Halbautomaten geschossen hat weiss, dass man problemlos 10Schuss in 5 Sekunden feuern kann....

Dass man nachweisen muss, wozu man das Teil benötigt ist doch ok. Ansonsten kann man ja sammeln (was oft abgelehnt wird)

Was ich dann aber wieder scheisse finde: Je nachdem was man für Einen im Verband hat, der das Bedürfnis ausstellen muss, kann man schnell zum Arschkriecher werden, wenn dies Götter es wollen. Ich kenne Vereine, da darf man z.B. das Wort Glock nicht laut sagen, geschweige denn in ein Bedürfnis schreiben....weil die betreffenden Herren davon nichts halten.

Oder das DSB Vereinsgedöns, wo quasi fast jeder erst mal ne 22er kaufen muss, bevor er ne 9mm oder 45 er kaufen kann etc etc.... Da ist auch der Hund begraben.

Nach einem Jahr Vereinstätigkeit und vorhandener WBK darf man 2 Kurz und 3 Lang-Halbautomaten erwerben. AUs, fertig. Und da hat kein Vereinsprinz reinzuquatschen mit seinen persönlchen Vorlieben. Punkt. Es gibt ne Sportordnung und wenn die Knarre da reinpasst, dass ab damit....

Aber ein Bedürfnis/Grund muss schon sein finde ich....

Könntest du bitte Zahlen nennen die untermauern dass das Bedürfniss, den Waffenmissbrauch reduziert.

Das mit der SV lassen wir mal aussen vor, fragt sich wie die Östereicher mit solch einem Bedürfniss leben können.

Joker

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Waffenbesitz ist nach meiner Auffassung der Rechtslage in Deutschland sehr wohl ein Privileg. Bevorzugt sind Menschen, die

a ) gesetzestreu und unbescholten, b ) sachkundig und sicher im Umgang mit Waffen sind.

Möchtest Du das Recht auf Waffenbesitz explizit in der Verfassung stehen haben ? Damit hätten auch Verbrecher dieses Recht, solange es Ihnen nicht durch ein Gericht entzogen wird.

@ Tyr13

Dir scheint einer "kleiner" Ueberlegungsfehler unterlaufen zu sein. Gesetzestreue und Unbescholtenheit sind in der Bevoelkerung der Normalzustand und kein Privileg. Aus Wikipedia: "Ein Privileg (v. lat.: privilegium = Ausnahmegesetz, Vorrecht; Plural: Privilegien) ist ein Vorrecht, das einem einzelnen oder einer sozialen Gruppe zugestanden wird." Gesetzestreue und unbescholtene Buerger sind in einer Gesellschaft jedoch die Normalitaet. Wenn also das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen sich auf die Gesetzestreue und Unbescholtenheit abstuezt und ebendiese Kriterien die Normalitaet darstellen, so das oben genannte Recht ein Buergerrecht und kein Privileg Einzelner.

Dass gerade ein Legalwaffenbesitzer zwischen einem liberalen Waffengesetz und Zustaende wie in Sadr City oder dem Libanon nicht zu unterscheiden vermag, stimmt gelinde ausgedrueckt nachdenklich.

Das in einer Verfassung explizit verankerte Recht auf Waffenbesitz haben Verbrecher mit der Verletzung anderer in der Verfassung verankerte Rechte (Unantastbarkeit der Wuerde des Menschen, etc.) laengst verwirkt.

Die Loesung waere meines Erachtens so einfach:

Jeder Buerger gegen den keine Hinderungsgruende (kein beflecktes Strafregister, keine Alkoho- Drogensucht, Gefaehrdung Dritter, etc.) vorliegen, hat das Recht auf Waffenerwerbscheine (die auch fuer Waffenzubehoer wie beispielsweise Schalldaempfer, Laserziel- Nachtsichtzielgeraete, etc. gelten).

Jeder Buerger gegen den keine Hinderungsgruende vorliegen und einen Selbstverteidigungskurs mit der Schusswaffe erfolgreich absolviert hat, hat das Recht auf einen Waffentragschein.

Mit der nachgewiesenen Unbescholtenheit, Gesetzestreue und Sachkunde faellt jegliche weitere Restriktion (wie die Beduerfnisklausel) ersatzlos dahin!

Gruss, libertyswiss.

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...

Generell: wer auf Situationen vorbereitet wird, will diese auch mal erleben.

Damit hast Du lediglich Deinen geistigen Reifezustand dargelegt. Du zeigst damit, daß Dir keine Waffe in die Hand gegeben werden sollte, noch nicht mal als "Sportgerät".

Ich bin immer bewaffnet (keine Schußwaffen) und bin vorbereitet - wie Du es ausdrückst - und bete jeden Tag, daß ich nicht in eine Situation komme, davon Gebrauch zu machen.

...

Aber ein Bedürfnis/Grund muss schon sein finde ich....

Recht auf Verteidigung meines und meiner Lieben Leben und Gesundheit ist mir ausreichendes Bedürfnis.

Gruß

U.

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Meine Vorstellung ist:

-Zuverlässigkeit muss gegeben sein

(normale Überprüfungsprozedur wie bisher)

-Sachkunde muss gegeben sein

(diese sollte vorallem in der Praxis erlernt und nachgewiesen werden)

-Wegfall des Bedürfnissprinzip

Auch sollten Zubehörteile, die bis jetzt verboten sind, wie z.B. Zielbeleuchtungsgeräte,

Schalldämpfer oder ZF mit Nachtsichtfunktion, erlaubt werden. Über den sinn der

genannten Teile lässt sich streiten, ich persönlich würde sie mir nicht zulegen, aber

solange von ihnen keine stark erhöhte Gefährdung der öff. Sicherheit ausgeht,

sehe ich keinen Grund des Verbotes dieser Sachen.

Und wenn jemand den Wunsch besitzt eine Vollauto-Waffe sein Eigen zu nennen,

warum den bitte nicht! Sportlich gesehen sind die Dinger vielleicht nicht gerade das

wahre, aber was spricht dagegen, wenn jemand mit nem MG42 einfach aus Spass

muni vernichten will?

Bei der Diskussion über das Führen von Waffen schliese ich mich joker_ch an.

Schöne Grüsse

Auditom

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Sie macht sich halt Gedanken um ihre Kollegen. Nicht daß die arbeitslos werden, und dann im Arbeitslosenamt Berater werden müssen!

Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden.

Hätten wir ein Süßigkeiten Recht (Behörde)

Hätten wir ein Alkohol Recht (Behörde)

Hätten wir ein Essen Recht (Behörde)

Hätten wir ein Freizeit Recht (Behörde)

Hätten wir ein Golf Recht (Behörde)

wäre das nicht lustig?

vor allem wären wir dann alle gleich

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Jeder Buerger gegen den keine Hinderungsgruende (kein beflecktes Strafregister, keine Alkoho- Drogensucht, Gefaehrdung Dritter, etc.) vorliegen, hat das Recht auf Waffenerwerbscheine (die auch fuer Waffenzubehoer wie beispielsweise Schalldaempfer, Laserziel- Nachtsichtzielgeraete, etc. gelten).

Jeder Buerger gegen den keine Hinderungsgruende vorliegen und einen Selbstverteidigungskurs mit der Schusswaffe erfolgreich absolviert hat, hat das Recht auf einen Waffentragschein.

Mit der nachgewiesenen Unbescholtenheit, Gesetzestreue und Sachkunde faellt jegliche weitere Restriktion (wie die Beduerfnisklausel) ersatzlos dahin!

Ist gut gemeint und vielleicht als Einstieg geeignet, aber im Grunde überflüssige unf gefährliche Bürokratie. Man muß zwischen zwei Problemen unterscheiden:

1. Der Kriminelle. Er wird durch waffenrechtliche Vorschriften fast nie am Waffenerwerb gehindert, zur Kriminalitätsabwehr sind Erlaubnisscheine und Zuverlässigkeitsüberprüfung also überflüßig.

2. Der unerfahrene und vielleicht noch unvorsichtige Neuling. Ihm könnte man aber auch beikommen, wenn zum Erwerb einfach ein Nachweis über die Sachkunde vom Lehrgangsanbieter, Verein, oder wem auch immer verlangt würde.

Staatliche Listen der Waffenbesitzer sind der Anfang vom Ende, denn sie machen Konfiskationen weitaus leichter. Wenn der Staat gar nicht weiß, wer Waffen hat (und der mißtrauische Waffenkäufer vielleicht bar zahlt und den Garantieschein nicht einschickt), dann wird es einer möglicherweise einmal an die Macht kommenden kriminellen Regierung wesentlich schwerer fallen, Waffen und Munition zu konfiszieren.

Hätten wir ein Süßigkeiten Recht (Behörde) [etc. pp.]

Glaubst Du denn, irgendeiner dieser Bereiche würde nicht von einem ganzen Heer von Bürokraten reglementiert, und zwar auf Deine Kosten?

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Mit ner Schusswaffe kann man halt deutlich mehr Schaden anrichten, als mit anderen Waffen wie Säbeln etc. Wer es nicht glaubt soll sich die letzten kriege anschauen.....hat jeder ein Gewehr statt Säbel oder Pfeil und Bogen.

Wie Dir sicher auffällt wurden sowohl legale (wenn auch als Angriffskriege verbrecherische) militärische Aktionen als auch Massenmorde zu Kriegszeiten ganz überwiegend nicht von rechtstreuen Zivilisten mit ihren Privatwaffen begangen, sondern von Soldaten, Polizisten, Parteiparamilitärs etc. mit Waffen im Besitz des Staates oder der Partei auf Befehl oder mindestens mit Billigung staatlicher Stellen. Private Morde fallen dagegen schon kaum mehr ins Gewicht. Warum soll dann die Antwort sein, friedliebende Privatbürger in ihrem Waffenbesitz einzuschränken, so daß sie sich das nächste Mal wenn eine Mörderbande bei uns an die Macht kommt oder einfällt nicht zur Wehr setzen können?

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Generell: wer auf Situationen vorbereitet wird, will diese auch mal erleben.

Wahnsinns Logik. Ehrlich :D

Demnach müsste ich ja auch scharf auf einen Unfall sein, wenn ich ein Fahrsicherheitstraining mache oder scharf auf Frostbeulen sein, wenn ich mir eine Winterjacke anziehe. Kannst dir unzählige weitere Beispiele aus der Nase ziehen :gaga:

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Was ich dann aber wieder scheisse finde: Je nachdem was man für Einen im Verband hat, der das Bedürfnis ausstellen muss, kann man schnell zum Arschkriecher werden, wenn dies Götter es wollen. Ich kenne Vereine, da darf man z.B. das Wort Glock nicht laut sagen, geschweige denn in ein Bedürfnis schreiben....weil die betreffenden Herren davon nichts halten.

Oder das DSB Vereinsgedöns, wo quasi fast jeder erst mal ne 22er kaufen muss, bevor er ne 9mm oder 45 er kaufen kann etc etc.... Da ist auch der Hund begraben.

Rate einmal, warum die Halbgötter in grünen Phantasieuniformen am lautesten schreien werden wenn der Bedürfnisquatsch einmal den Weg alles Irdischen gehen wird. (Und ich meine damit ganz bestimmt nicht jeden oder auch nur die Mehrheit derer, die sich im Verein engagieren sondern eine gewisse vielleicht gar nicht so große aber deutlich sichtbare Gruppe.)

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Rate einmal, warum die Halbgötter in grünen Phantasieuniformen am lautesten schreien werden wenn der Bedürfnisquatsch einmal den Weg alles Irdischen gehen wird

Und ich ergänze (zur Gruppe derer, die dann schreien werden): auch diejenigen Legalwaffenbesitzer, die sich gerade durch die Bedürfnis-Reglementierung als "Privilegierte" gegenüber der "breiten Masse" ihrer Mitbürger sehen (solche gibt's auch hier im Forum..).

Gruß,

karlyman

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..

Und zum Bedürfnis:

Mit ner Schusswaffe kann man halt deutlich mehr Schaden anrichten, als mit anderen Waffen wie Säbeln etc. Wer es nicht glaubt soll sich die letzten kriege anschauen.....hat jeder ein Gewehr statt Säbel oder Pfeil und Bogen.

Mit nem Halbautomaten kann man dann so richtig Schaden anrichten. Da ist es schon legitim wenn man ne Antwort geben muss auf die Frage, was man denn mit solch einem Ding will....oder?

...

.

Hm, ist Dir bewust, dass der schlimmste Amoklauf hier in DE mit nem Messer verübt wurde (67 oder so....)?

Gruss

B

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