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IGNORED

sinn und unsinn im waffenrecht - diskussionsthread


spätzleforce

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Hier berichte ein User von Meisterschaften in Australien, bei denen Teilnehmer mit Leihwaffen teilnehmen, da solltest Du doch deine 18 Termine mit einer oder mehreren Leihwaffen bestreiten können.

Das war ich selbst ;).

Ich bin bereits zweimal die Woche im Verein. Aktive Feuerwaffenschützen haben wir praktisch keine. Und von den wenigen die wir haben, kommt keiner regelmäßig. Erst recht nicht regelmäßig mit der gleichen Waffe. Die sind alle schon etwas älter, und führen ihre Waffen im Rotationsprinzip aus. Heute der K98, nächste Woche die P08, übernächste Woche gar nicht, Woche drauf der Revolver... da würde ich wirklich nur Mun verballern, um meinen Schein zu bekommen. Sinn hat das keinen, zumindest sportlich nicht. Sinnvoller wäre, wenn ich den Schein bekommen würde, mir eine eigene Waffe kaufen gehe, und dann vernünftig trainiere.

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Oder, was ich pers. für völligen Mumpitz halte, wie in anderen Ländern üblich, die sogenannte "Abkühlungsphase" oder auch "Bedenkzeit" genannt. (drei Wochen zwischen Kauf und Auslieferung der Waffe)

Das ist eine der besten Regelungen überhaupt. Überall wo es diese Abkühlphase gibt (oft sind es nur 3 Tage) sind die Erfahrungen damit extrem positiv. Affekttaten mit gerade erworbenen Schußwaffen kommen praktisch nicht mehr vor. Diese Regelung mit der Abkühlphase erlaubt es daher den Waffenerwerb sehr liberal zu halten.

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Überall wo es diese Abkühlphase gibt (oft sind es nur 3 Tage) sind die Erfahrungen damit extrem positiv.

Affekttaten mit gerade erworbenen Schußwaffen kommen praktisch nicht mehr vor.

Moin,

mag vielleicht in dem einen oder anderen Fall nachvollziehbar sein, aber wenn jemand schon

Waffen hat ( Jäger / Sammler / Schütze ), dann ist diese Regelung doch unnütz...

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Die Polizei kommt bei einem Parkrempler nicht. Daher der Zettel.

Die brauchen ja auch nicht zu kommen. Es reicht völlig, daß Sie die Daten telefonisch aufnehmen. Damit bist Du aus dem Schneider.

Schuld über die Jammerer sind aber wiederum die Gummiparagraphen ;).

Wenn ich keine "Gummiparagraphen" will, dann will ich eben einen mönströsen Wust von Detailregelungen. Deshalb bist Du eben selbst schuld an der aktuellen Situation. Es gibt keine einfachen Gesetze, die keinen Auslegensspielraum lassen und dabei auch noch jedem Einzelfall gerecht werden.

Freiheit ist halt etwas, das vertragen viele nicht. Sie brauchen detailierte Verhaltenanweisungen um sich sicher zu fühlen.

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Gast God of Hellfire
mag vielleicht in dem einen oder anderen Fall nachvollziehbar sein, aber wenn jemand schon

Waffen hat ( Jäger / Sammler / Schütze ), dann ist diese Regelung doch unnütz...

...eben. Und wenn man vor dem Erwerb den ganzen Verbands- u. Bedürfnisblödsinn hinter sich hat, sollte man auch schon abgekühlt sein.

Eine Abkühlphase ist sinnvoll, wenn dem legalen Waffenerwerb keine anderen Hindernisse in den Weg gelegt werden.

Gruß

GOH

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Mal ne andere Frage. Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich nach dem Trainning/Wettkampf mal nicht direkt nach Hause fahre? Kann ich die Waffe einem Berechtigten Kollegen mitgeben, und gehe sie mit tags drauf abholen? Oder im Waffenschrank des Vereins lassen ? Klar, mit Leihschein geht das. Gehts auch anders legal ? Ohne jedes mal einen " Papierkrieg" zu entfachen.

Greetz

PetMan

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Moin,

mag vielleicht in dem einen oder anderen Fall nachvollziehbar sein, aber wenn jemand schon

Waffen hat ( Jäger / Sammler / Schütze ), dann ist diese Regelung doch unnütz...

In Österreich ist es so geregelt:

Will ich eine Waffen kaufen und kann keine waffenrechtliche Erlaubnis (WBK, Waffenführerschein, Jagdkarte) vorlegen, so gilt die Abkühlphase von 3 Tagen. Während dieser Zeit prüft die Behörde auch, ob ein persönliches Waffenverbot vorliegt.

Mit waffenrechtlicher Erlaubnis kann man die Waffe sofort mitnehmen.

Eine bessere Regelung ist doch kaum vorstellbar. Warum die Abkühlphase Mumpitz sein soll kapiere ich echt nicht.

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Kann ich die Waffe einem Berechtigten Kollegen mitgeben, und gehe sie mit tags drauf abholen? Oder im Waffenschrank des Vereins lassen ? Klar, mit Leihschein geht das. Gehts auch anders legal ? Ohne jedes mal einen " Papierkrieg" zu entfachen.

neee - nich wirklich jetzt, oder??????

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@fyodor:

ich sehe eher die internen abläufe in deinem verein kontraproduktiv .... denk vielleicht mal mehr in diese richtung.

grüße

Mein Verein ist nunmal ein Luftdruckverein, mit ein paar alten Feuerwaffenschützen. Die schießen halt nur noch einfach so zum Spaß. Ich kann da nichts falsches dran sehen. Warum mir diese Tatsache allerdings versperren soll genau das zu ändern (indem ich selbst anfange Feuerwaffen zu schießen und damit vielleicht andere aktivieren kann), erschließt sich mir einfach nicht.

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EU weit soll eine sogenannte Bedenkzeit von mindestens 15 Arbeitstagen eingeführt werden, zwischen Erwerb und Aushändigung. Eine "Abkühlungsphase".

Stellt das nicht irgendwie eine Überregelementierung dar ?

Der Weg zum Sportschützen, Jäger oder Sammler ist doch mit (überwiegend sinnvollen) Hürden bereits zugepflastert.

Also, ich kann mich mit dieser Regelung beim besten Willen nicht anfreunden.

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Was mich insbesondere sauer aufstößt sind sinnfreie Regelungen wie:

- Der Lauf eines Halbautomaten muss min. soviel und soviel cm betragen damit es als Sportwaffe zugelassen wird.

ganz besonders:

- Das Anscheinskriegswaffentheater! Ich könnte bei diesem "Waffe schaut böse aus, Waffe schaut lieb aus" da immer an die Decke gehen.

- Gegenstände die das Ziel markieren und/oder beleuchten sind verboten. Terminator hatte eines, also ist das natürlich böse und muss verboten werden!

- MPU bei unter 25 Jährigen. Wenn schon MPU dann ganz oder gar nicht. Wäre Robert Steinhäuser 30, wie würde das dann diesbezüglich jetzt ausschauen? Den psychischen Zustand bzw. "Reife und Verantwortung" anhand des Alters (wohlgemerkt über 20) festzumachen halte ich für unsinnig . Mit 18 ist man verantwortungsvoll genug mit einem PKW, selbst mit einem Sportwagen a 400PS im Straßenverkehr teilzunehmen aber mit 24 noch offenbar nicht "reif" genug eine eigene Waffe zu besitzen. Ich kenne 29 Jährige die geistig noch nicht einmal 15 sind und die brauchen keine MPU

die aktuelle EU-Waffenrechtslinie ist ohnehin der reinste Witz. Die 15 tägige "Abkühlphase" ist diesesmal nicht durch die Blume sondern eine ganz offensichtliche Schikane der Legalwaffenbesitzer.

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die aktuelle EU-Waffenrechtslinie ist ohnehin der reinste Witz. Die 15 tägige "Abkühlphase" ist diesesmal nicht durch die Blume sondern eine ganz offensichtliche Schikane der Legalwaffenbesitzer.

.. und wie ich finde nur die Spitze des Eisberges.

Denn, die EU möchte ja auch das Verkaufen von Waffen unter Privatleuten über das Internet "reglementieren".

Diese Geschäfte sollen dann nur noch über zugelassene Waffenhändler abgewickelt werden können.

Und die können dann auch die Sache mit den 15 Tagen umsetzen.

Also, "der eine Jäger verkauft dem anderen seine geprauchte Sauer über das Internet weil der sich eine Blaser holt" , geht dann z. B. nicht mehr.

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Was mich insbesondere sauer aufstößt sind sinnfreie Regelungen wie: ........

es sei dir unbenommen, den sinn in den monierten regeln nicht erkennen zu können (oder zu wollen). am regelungscharakter wirst du deshalb nichts ändern - genau wie der ganze fred daran nichts ändern kann. insofern heiße luft von unzufriedenen unter sich. interessant zum lesen, mehr aber auch nicht! ladet doch mal euren bundestagsabgeordneten zur nächsten mv ein, das wäre mal ein richtiger adressat.

und nocheinmal: ich finde auch persönlich einige regelungen nicht ganz so prall - dennoch kann ich gut damit umgehen, da ich durch andere regelungen durchaus "entschädigt" werde.

grüße

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@Jennerwein

Eine Abühlphase halte ich für kontraproduktiv da nicht sinnvoll in meinen Augen. Bei uns prüfen die Behörden im Vorfeld ob jemand einen WES ausgestellt bekommt oder eben nicht. Wenn jemand den WES bekommt braucht es da nicht noch eine Abkühlphase da er er/sie ja die Hürden für den Waffenwerb mittels erfolgreich ausgestelltem WES schon als zuverlässig genommen hat.

Ausserdem gibt es auch Leute wie ich die warten nun schon seit bald 8 Wochen auf die Lieferung der bestellten Neuwaffe und wenn das nicht schon genug Abkühlphase ist, weiss ich auch nicht.

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... heiße luft von unzufriedenen unter sich. interessant zum lesen, mehr aber auch nicht! ...

Ich kann meinem Hobby nachgehen, also soooo unzufrieden bin ich im Grunde nicht.

Aber wir können doch sicher sein, dass die Ausübung des Schießsports, das Sammeln von Waffen und das Hegen und Jagen von Wild in der Zukunft waffenrechtlich nicht leichter gemacht wird sondern eher schwieriger, oder ?

Der Vorschlag den "zuständigen" Abgeordneten einzuladen ist nicht schlecht.

Besser ist es das FWR zu unterstützen - für uns wichtiger als der ADAC für die Autofahrer.

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Was mich am WaffG stört ist folgendes:

1.) Warum soll ich meine Mun nicht zusammen mit der Waffe im Waffenschrank aufbewahren dürfen. Selbst ein einfacher A-schrank ist tausendmal sicherer als eine Blechdose mit Vorhängeschloß.

2.) Die Altersgrenze für Kinder. Warum soll ein/e sechjährige/r nicht schießen dürfen sofern er dabei beaufsichtigt wird?

3.) Die ideeodie mit dem Anschein

4.) Wozu bei offenen Ständen diese Blenden? Wenn das Grundstück groß genug ist (ehem. Truppenübpl.) sollte es auch ohne gehen.

5.) Die 2/6 Regel. Wenn einer meint er müsse Schrott ansammeln, dann soll er.

6.) Die Mengenbegrenzung bei HA's und Kurzwaffen.

7.) Der Unsinn bei den WS. Wenn ich eine AR15 in .223 habe, wo ist dann das Problem mit dem 9Parasystem. Weshalb überhaupt diese Einschränkung? So oder so habe ich nur eine komplette Waffe.

8.) Der ganze Scheiß beim Transport. Wozu Waffe und Mun getrennt und weshalb auch noch ein Schloß? Entweder ich bin zuverlässig oder ich bins nicht.

9.) Der Käse mit der MPU.

10.) Das einzige Bedürfniss das ich habe ist der Gang zum WZ. Ob ichmir die Waffe an die Wand nagele, sie als .......vorlage brauche, oder zum schießen geht den Staat nichts an.

Waffenbesitz ist Bürgerrecht!

Okok ich weis, das das Wort "Bürgerrecht" für unsere Politiker ein Fremdwort ist.

Mfg Weini

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@SIG-Schütze

Ich kann meinem Hobby nachgehen, also soooo unzufrieden bin ich im Grunde nicht.
:icon14: unterschreibe ich - sehe ich nämlich genauso!
Aber wir können doch sicher sein, dass die Ausübung des Schießsports, das Sammeln von Waffen und das Hegen und Jagen von Wild in der Zukunft waffenrechtlich nicht leichter gemacht
stimmt, leichter wird es nicht! und das ist garnicht mal so schlecht!
sondern eher schwieriger, oder ?
wäre nicht so gut! hoffen wir das beste. wobei ich unanehmlichkeiten im papierkrieg nicht unbedingt als "schwierigkeiten" einstufen mag!

@weini:

du strapazierst meine toleranzgrenze sicher genauso heftig wie ich deine - aber diesen beitrag finde ich unterste schublade - und damit meine ich nicht das abdriften in die fäkalsprache!

Waffenbesitz ist Bürgerrecht!
du wirst aktzeptieren müssen, dass es leute gibt (wie ich z.b.), welche diese deinige auffassung nicht teilen!

grüße

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Das ist eine der besten Regelungen überhaupt. Überall wo es diese Abkühlphase gibt (oft sind es nur 3 Tage) sind die Erfahrungen damit extrem positiv. Affekttaten mit gerade erworbenen Schußwaffen kommen praktisch nicht mehr vor. Diese Regelung mit der Abkühlphase erlaubt es daher den Waffenerwerb sehr liberal zu halten.

Sehe ich auch so. Außerdem gibt diese Frist der Behörde Zeit noch kurz zu prüfen, ob nicht aktuell was vorliegt.

In meinen Augen ist der ganze Bedürfnisskram unsinnig. Entweder ich vertraue einer Person so weit, dass ich dieser Person Waffen zugestehe, oder nicht. Eine Person die Zuverlässig ist wird nicht durch eine höhere Anzahl von Waffen wieder unzuverlässig. Vermutlich ist eher das Gegenteil der Fall, der "Geek" der 25 Luger Pistolen daheim hat, wird diese alleine schon wegen des Wertes gut verschließen. Das einzige was das Bedürfnissprinzip schützt ist mein Bankkonto.

Meines Erachtens sollte das WaffG darauf abzielen, dass jeder der zuverlässig ist, eine Sachkunde (und die sollte in erster Linie durch Praxis nachgewiesen werde) hat und eine gesetzteskonforme Aufbewahrung nachweist auch Waffen haben dürfen. Dabei wäre es mir vollkommen egal, ob er damit dreimal die Woche, jedes Jahr, oder vielleicht auch gar nicht schießen geht.

Wir haben aber in D genau das WaffG, das wir selbst wollen. Ich hatte mal einen Thread gestartet in dem es darum ging zu zeigen, wie aus vorauseilendem Gehorsam langsam aber sicher Gesetze werden.

TheHun

du wirst aktzeptieren müssen, dass es leute gibt (wie ich z.b.), welche diese deinige auffassung nicht teilen!

grüße

Es ist aber so. Aber die Erkenntniss kommt sicher bei Dir auch mit noch ein paar Jahren mehr an "Demokratieerfahrung"!

Also Kopf hoch, Freiheiten sind gar nicht so schlimm, auch wenn sie einem am Anfang etwas Angst machen!

(Runnerpok, nichts für ungut, aber Ossis, die sich für weniger Freiheiten aussprechen sind für mich ein rotes Tuch (Pun intended))

TheHun

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@ the hun

Es ist aber so. Aber die Erkenntniss kommt sicher bei Dir auch mit noch ein paar Jahren mehr an "Demokratieerfahrung"!

ich freu mich auf die spannende zeit und hoffe, dass du mir mit deinem demokratieverständnis den weg weisen wirst.

ansonsten wiederhole ich mich gern: auch DEINE auffassung wird toleriert, wenngleich nicht geteilt. du als gelernter demokrat weist natürlich, dass diese toleranz die demokratie gegenüber der diktatur auszeichnet, sorry, falls ich dich nochmal dran erinnert habe.

grüße

(und für meine schützenfreunde aus hessen und SH ist meine persönlichkeit im übrigen kein rotes tuch)

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ich freu mich auf die spannende zeit und hoffe, dass du mir mit deinem demokratieverständnis den weg weisen wirst.

Mache ich gerne, also aufpassen, Du kannst was lernen!

Die Sache ist so, dass eben Leute wie Du nicht tolerant sind, weil Du Dich dagegen aussprichst, das Waffenbesitz ein Bürgerrecht ist. Als Meinung ist das natürlich okay, nur würde ich von Dir dann auch konsequenterweise erwarten, selbst keine Waffen zu besitzen.

Ich gestehe einem Veganer jederzeit zu, aus moralischen / ethischen Gründen gegen die Jagd zu sein. Jemand der aber ein Schnitzel aus Massentierhaltung auf dem Teller hat, dem steht es eben nicht zu.

Ich hoffe, Du kannst mit dem Beispiel was anfangen, ansonsten erkläre ich es Dir gerne per PM. Ist eben noch ein langer Weg.

TheHun

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Ich hoffe, Du kannst mit dem Beispiel was anfangen,

sicher! es ist nur genauso konfus wie dein vorhergehender beitrag - aber lassen wir das. ich habe eben von toleranz eine andere vorstellung als du, belassen wir es dabei.

warum ich waffen habe? weil ich - im gegensatz zu dir - waffenbesitz als einschränkbares individualrecht ansehe. eben abhängig von einschränkungen, welche einem allgemeinen bürgerrecht nicht obliegen dürfen. so einfach ist das.

ansonsten erkläre ich es Dir gerne per PM

neiiin - bitte nicht! mein postfach ist limitiert sollte eigendlich für wichtige sachen bleiben

Ist eben noch ein langer Weg.

sage ich meinen studenten auch immer - insofern eine allgemeingültige konfuzianische weisheit und nichts neues!

grüße

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... ich frage mich, was haben "fahrerflucht" (3 stunden gewartet, niemand kam) bei einem auffahrunfall mit geringstem sachschaden, mit zettel (vers. nr. adresse usw.) auf der scheibe des geschädigten, ohne personenschaden mit dem verlust der zuverlässigkeit zu tun?

was hat das überfahren einer roten ampel mit zuverlässigkeitsverlust zu tun?...

Da wir über Sinn und Unsinn diskutieren: Schon interessant wie sich der komplette ursprüngliche Sinn einer Aussage durch das bewußte Weglassen einzelner Passagen ändern kann:

... ich frage mich, was haben "fahrerflucht" ....... mit dem verlust der zuverlässigkeit zu tun?...
Fahrerflucht ist eine gemeingefährliche Straftat, welche besondere Rücksichtslosigkeit erkennen läßt....

Unabhängig davon gebe ich dem ein oder anderen hier natürlich Recht. Man kann einen Parkrempler wenigstens bei der Polizei melden, ich glaube dann sollte es auch kein gravierendes Problem geben.

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Man kann einen Parkrempler wenigstens bei der Polizei melden, ich glaube dann sollte es auch kein gravierendes Problem geben.

Das ist genau der Punkt!

Die Geschichte von dem armen Opfer unseres Rechtssystems, das nach einem harmlosen Parkrempler 3 Stunden gewartet hat, einen Zettel mit Adresse, Kennzeichen und Telefonnummer hinter den Scheibenwischer geklemmt hat und anschließend nach StGB 142 rechtskräftig verurteilt wurde, glaube ich nämlich nicht.

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