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IGNORED

Waffe von Unbekannt,


Hübner & Engel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Toll, welche Merkmale der StA aus dem Sachverhalt rauskonstruiert. Die Waffe hatte zu keinem Zeitpunkt die Eigenschaft "herrenlos", "besitzlos"...

Wenn man sie nicht per Post geschickt hätte, sondern nachts und im Düsteren über den Zaun wirft, ist alles anders, hehe...

Quark:

Der StA ist der Meinung: "So wenig Waffen wie möglich ins Folg!" und wie der da geschickt den Sachverhalt auf das Detail reduziert hat, was seiner Meinung recht gibt - Chapeau !

Dann lehnt er sich entspannt zurück und sagt: "Komm doch, wenn Du magst..."

trauriges Ende einer komischen Geschichte. Wenigstens sind die Waffenrelevanten Vorwürfe vom Tisch. Bis zur nächsten Regelüberprüfung, dann findet sie Dein SB in den Ermittlungsakten. Es ist extrem traurig, daß hier ein gesetzwidriges Handeln, nämlich die Vernichtung des Sendungsinhalts, den größeren persönlichen Erfolg gehabt hätte.

Was sag' ich denn jetzt meinem Sohn ? "Wenn Du irgendetwas findest, dann sag' bloß nichts der Polizei, die drehen Dir da höchstens noch einen Strick draus...." ?

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Ich glaube, die bei der Staatsanwaltschaft wissen auch nicht wovon sie reden.

Am 27.09.2007 berichtete ich von der Einstellung des Verfahrens gegen mich und dass der Staatsanwalt mit gleichem Schreiben eine Zerstörung der Waffe verfügte. Ich fragte wegen der Zerstörung der Waffe nach, da der StA während des Verfahrens zusagte, mir die Waffe zukommen zu lassen und als er sich zur Einstellung durchrang hatte er seine Meinung geändert, indem er die Meinung vertrat, dass die Waffe ja keine Fundsache und nie herren- oder besitzerlos war und ich daher keine Ansprüche hatte.

Und heute ein Brief der Staatsanwaltschaft:

Ermittlungsverfahren gegen Sie

Tatvorwurf: Unterschlagung

Asservatenliste Nr 123/07

Sehr geehrter Herr,

In dem vorbezeichneten Verfahren wird folgender Gegenstand zum Verbleib übersandt:

Ass-Nr: 12345657890 1 Waffenteil einer Selbstladepistole.

Nachdem das Ermittlungsverfahren eingestellt ist und die Waffenteile als Beweismittel nicht benötigt werden, übersende ich Ihnen diese wunschgemäß.

Ich weise darauf hin, dass Sie für die Beachtung der waffenrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich sind (eventuell Anmeldung der Waffe auf Ihren Waffenschein).

Eine Abschrift dieses Schreibens habe ich dem Ordnungsamt zur Kenntnis übersandt.

Mit freundlichem Gruß

Der Staatsanwalt verfügte, daß ich die Waffe aus o.g. Gründen nicht erhalten kann und nun 5 Monate später soll sie mir zugeschickt werden.

Ist das nicht auch eine unverlangte Zusendung wie schon im Januar letzten Jahres <_< ? Nun wohl nun mit bekanntem Absender? Sollte ich die Annahme des Paketes verweigern oder womöglich die Staatsanwaltschaft anzeigen, da sie die Waffe nicht korrekt versenden? Und wie soll ich die Waffe eintragen - damals nannte ich das Teil ja Waffe, da vollständig sämtliche wesentlichen Teile im Sinne des Gesetzes, nur empfanden Behörde und andere Beteiligten anders. Sie nennen es jetzt auch 1 Waffenteil einer Selbstladepistole. Na, vielleicht melde ich das Teil dann so an?

Ich werf mich weg.

Hübi

Geschrieben

Hab' ich's richtig gesehen ? Der Schreiber möchte, daß Du die Woodsman auf Deinem Waffenschein einträgst ? Ist das jetzt ein lässlicher Fehler des Gerichts-Angestellten, oder Ausdruck allgemeiner Unberührtheit, sagen wir mal, mit der Materie ?

Geschrieben
Hab' ich's richtig gesehen ? Der Schreiber möchte, daß Du die Woodsman auf Deinem Waffenschein einträgst ? Ist das jetzt ein lässlicher Fehler des Gerichts-Angestellten, oder Ausdruck allgemeiner Unberührtheit, sagen wir mal, mit der Materie ?

Ich glaube die Antwort gibst du dir schon selber.

Denn wer einen Waffenschein hat, weiß auch das die auch in die Grüne WBK eingetragen werden müssen.

Geschrieben
Ich glaube, die bei der Staatsanwaltschaft wissen auch nicht wovon sie reden.

Ist das nicht auch eine unverlangte Zusendung wie schon im Januar letzten Jahres <_< ? Nun wohl nun mit bekanntem Absender? Sollte ich die Annahme des Paketes verweigern oder womöglich die Staatsanwaltschaft anzeigen, da sie die Waffe nicht korrekt versenden?

Ich werf mich weg.

Hübi

Ist ja klar und wie erwartet, wie hätte es auch anders sein sollen: heute kam die Waffe hier an, Absender Staatsanwaltschaft, als Postpaket und wurde durch den Postboten einer nicht Berechtigten ausgehändigt. Und unsereins und der Waffenhandel machen solch ein Theater, wenn wir mal eine Waffe verschicken, dann volles Zumwinkel-Programm Eigenhändig (+ 12,00€, geht aber nur in Verbindung mit Express, was weitere + 12,00€ bedeutet).

Soll man jetzt den Staatsanwalt oder deren Poststelle anzeigen, da sie sich nicht an das WaffG gehalten haben und bei der von ihnen vorgenommenen Versendeart nicht sichergestellt haben, dass NUR der Berechtigte die Waffe erhält?

Hübi

Geschrieben

Das Problem ist, wenn man die Staatsanwaltschaft wegen gesetzwidriger Versendung anzeigt, wird sie die Waffe erstmal zur Sicherung der Beweislage konfiszieren... ob die gute alte Colt dann nochmal der Vernichtung entgeht??

Duck und wech

Geschrieben
Und wie soll ich die Waffe eintragen - damals nannte ich das Teil ja Waffe, da vollständig sämtliche wesentlichen Teile im Sinne des Gesetzes, nur empfanden Behörde und andere Beteiligten anders. Sie nennen es jetzt auch 1 Waffenteil einer Selbstladepistole. Na, vielleicht melde ich das Teil dann so an?

Habe heute in dieser Sache bei meiner Behörde nachgefragt, man möchte ja nichts falsch machen:

An das

Ordnungsamt

14.02.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf mein Schreiben vom 30.01.2007 in dem ich die Zusendung einer Waffe bei Ihnen zuständigkeitshalber und korrekt anzeigte, der merkwürdigen Mutation einer im Sinne des WaffG vollständigen Waffe - da es sich um alle wesentlichen Waffenteile dieser Waffe handelte - zu Unterschlagungsvorwürfen einer Waffe oder auch von Waffenteilen, einem entsprechenden Ermittlungsverfahren gegen meine Person veranlasst durch sachunkundige Vermerke beteiligter Dienststellen und der jetzt durch die Staatsanwaltschaft als

(Ass-Nr.: 2007/123456) 1 Waffenteil einer Selbstladepistole

überlassenen und auf dem Postwege zugesandten Teile, die nach erstem Augenschein genau den Umfang haben wie ich sie bei Ihnen gegen Quittung vom 26.02.2007 abgab, stellt sich für mich die Frage, mit welcher Bezeichnung ich diese/s Teil/e in meine WBK einzutragen habe.

Da anscheinend beteiligte Behörden der Meinung waren, daß es sich dabei nicht um eine Pistole im Sinne des WaffG handelte, andere womöglich schon, ich aber kein Interesse an irgendwelchen erneuten Unterstellungen oder Vorwürfen habe, bitte ich um einen verbindlichen schriftlichen Bescheid unter welcher Begrifflichkeit ich dies/e Teil/e unter der Rubrik 2 Art in meine WBK einzutragen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Hübi

Also warte ich auch noch auf die Antwort und dann geht alles seinen sozialistischen Gang.

BTW - hat jemand eine Stollen-Feder für eine Colt Woodsman im Angebot? Die fehlt mir noch zur Vervollständigung der Waffe.

Geschrieben
BTW - hat jemand eine Stollen-Feder für eine Colt Woodsman im Angebot? Die fehlt mir noch zur Vervollständigung der Waffe.

Also doch nur Waffenteil ;)

Vielleicht hat der Staatsanwalt die Feder brauchen können :rotfl2:

Geschrieben

Trotzdem ... Glück gehabt .... Ein Vereinskamerad hatte vor 5 oder 6 Jahren auf seinem Dachboden eine alte Doppelflinte gefunden, auch das Amt angerufen .... Die haben Ihm nur gesagt, "Sie kennen sich ja aus - bringen Sie das Teil mal vorbei ... " Er nicht faul, das Teil erst mal geputzt und schick gemacht, nach einer Woche zur Behörde gebracht .... Ergebnis war Anzeige, Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse (dank seine Anwalts nur für ein Jahr), Kosten von ca. 3000 Euro für Gebühren, Anwalt, etc.

Kern war, daß er die Waffe UNVERZÜGLICH und ohne sie irgendwie zu begrabbeln hätte abgeben müssen.

Einzig positives - er durfte sie - nach dem Jahr ohne WBK - behalten.

Geschrieben
Trotzdem ... Glück gehabt .... Ein Vereinskamerad hatte vor 5 oder 6 Jahren auf seinem Dachboden eine alte Doppelflinte gefunden, auch das Amt angerufen .... Die haben Ihm nur gesagt, "Sie kennen sich ja aus - bringen Sie das Teil mal vorbei ... " Er nicht faul, das Teil erst mal geputzt und schick gemacht, nach einer Woche zur Behörde gebracht .... Ergebnis war Anzeige, Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse (dank seine Anwalts nur für ein Jahr), Kosten von ca. 3000 Euro für Gebühren, Anwalt, etc.

Kern war, daß er die Waffe UNVERZÜGLICH und ohne sie irgendwie zu begrabbeln hätte abgeben müssen.

Einzig positives - er durfte sie - nach dem Jahr ohne WBK - behalten.

Tja--- ich hab mir die ganze Thematik -wirklich!- interessiert durchgelesen.

Meine Schlußfolgerung und meine eigene Verhaltensweise:

Wenn mir Jemand ein Paket/Brief/Päckchen schickt, auf welchem kein Absender steht, gibt es für mich nur 2-ZWEI-Verhaltensweisen:

Paßt die Sendung in meinen Briefkasten, kommt sie ungeöffnet in die Mülltonne.

Ist der Posthelp an meiner Tür, weil zu groß dem Paket:

Ich sagen: Von wem kommen Scheiß?

Nix Absender? Ich sagen: Du dir klemmen Paket-wenn wollen- unter die Vorhaut.

Ich machen Tür zu und habbe färrrtisch! Comprende/kapietsche/verstanden?

Ehrlich- mir unbegreiflich, warum der Empfänger sich selber das Leben unnötig schwer macht!

Geschrieben
Wenn mir Jemand ein Paket/Brief/Päckchen schickt, auf welchem kein Absender steht, gibt es für mich nur 2-ZWEI-Verhaltensweisen:

Na, dann habe ich mit meinem heutigen Verhalten schon wieder nicht Deiner Strategie entsprochen, denn auf dem Paket war kein Absender vermerkt, lediglich auf dem Postaufkleber des Selbstbuchers stand Staatsanwaltschaft. Aber da hätte auch die Putzfrau dort deren Buchungssystem missbrauchen können.

Das Leben an sich birgt viele Risiken, und wenn ich an jeden Messekatalolg denke, der in identischen Umschlägen und häufig ohne Absenderangaben hier eintrudelt, deren Annahme zu verweigern, das wäre auch schade gewesen.

Aber jetzt erwarte ich voller Vorfreude den Bescheid über die Bewertung des Gegenstandes, dann weiss ich endlich, wie die untere Waffenbehörde diese Teile tatsächlich waffenrechtlich einstuft und benennt.

Stay tuned.

Hübi

Geschrieben
Tja--- ich hab mir die ganze Thematik -wirklich!- interessiert durchgelesen.

Meine Schlußfolgerung und meine eigene Verhaltensweise:

Wenn mir Jemand ein Paket/Brief/Päckchen schickt, auf welchem kein Absender steht, gibt es für mich nur 2-ZWEI-Verhaltensweisen:

Paßt die Sendung in meinen Briefkasten, kommt sie ungeöffnet in die Mülltonne.

Ist der Posthelp an meiner Tür, weil zu groß dem Paket:

Ich sagen: Von wem kommen Scheiß?

Nix Absender? Ich sagen: Du dir klemmen Paket-wenn wollen- unter die Vorhaut.

Ich machen Tür zu und habbe färrrtisch! Comprende/kapietsche/verstanden?

Ehrlich- mir unbegreiflich, warum der Empfänger sich selber das Leben unnötig schwer macht!

also sicher 3 von 10 ebay verkäufern schicken ihre sachen an mich ohne aufschrift der absenders,

also nur mit meiner adresse

wenn ich nen packet das ich nicht erwarte kriege und darin nur so luftpolsterflocken sind, würde ich da jetzt nicht meinen arm reinstecken und einfach drin rumwühlen,

aber ein packet ablehnen tue ich nicht,

nur nachnahme würde ich verweigern wenn ich es nicht erwarte

Geschrieben

Die meisten Leute die ich kenne, schreiben keine Absender AUF einen Briefumschlag oder ein Paket. Nach dem Öffnen sieht man es meistens recht schnell am Briefkopf.

Geschrieben
Tja--- ich hab mir die ganze Thematik -wirklich!- interessiert durchgelesen.

Meine Schlußfolgerung und meine eigene Verhaltensweise:

Wenn mir Jemand ein Paket/Brief/Päckchen schickt, auf welchem kein Absender steht, gibt es für mich nur 2-ZWEI-Verhaltensweisen:

Paßt die Sendung in meinen Briefkasten, kommt sie ungeöffnet in die Mülltonne.

Ist der Posthelp an meiner Tür, weil zu groß dem Paket:

Ich sagen: Von wem kommen Scheiß?

Nix Absender? Ich sagen: Du dir klemmen Paket-wenn wollen- unter die Vorhaut.

Ich machen Tür zu und habbe färrrtisch! Comprende/kapietsche/verstanden?

Ehrlich- mir unbegreiflich, warum der Empfänger sich selber das Leben unnötig schwer macht!

Hmm dann kommen nur noch die wenigsten Sachen von Beate Uhse oder so an, wenn alle Deine Verfahrensweise annehmen würden...

Werben die nicht immer damit? Kommt im neutralem Umschlag etc... B)

Geschrieben
...Sachen von Beate Uhse ...

Also erstens bestellt da ja keiner, ist mir ohnehin schleierhaft, wie die ihr Geld verdienen.

Und zweitens macht der Inhalt dieser Pakete seltener Probleme mit der Waffenbehörde.

Wenn man verdächtige Pakete ausgepackt hat, dann ist es immer noch Zeit, über den nächsten Weg zum Kanaldeckel nachzudenken. Also nicht daß jetzt jemand meint, neh, ich würd jetzt hier zu ungesetzlichem aufrufen, neh.

Aber ich hab' mal die Definition von Müll gelernt: "Dinge, die der Besitzer nicht mehr haben möchte" Müll muss man allerdings nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz loswerden, daher ist der Einwurf in den nächsten Kanal nicht zulässig, OK ? Nächster Schrotthändler wäre genau richtig zum Recycling.

Unverlangt bei mir ankommende relevante Gegenstände nach WaffG (OK, außer Anscheinswaffen) sollen ja der Polizei vorgestellt werden, ob die denn zur Sachfahndung ausgeschrieben sind. Ich fürchte aber, daß dieser Erfahrungsbericht im gegenwärtigen Thread mich nicht motiviert hat, meine eventuellen Bürgerpflichten im Falle eines Fundes zu erfüllen.

Geschrieben
Also erstens bestellt da ja keiner, ist mir ohnehin schleierhaft, wie die ihr Geld verdienen.

Und zweitens macht der Inhalt dieser Pakete seltener Probleme mit der Waffenbehörde. ....

Naja vielleicht nicht mit der Waffenbehörde, aber evtl. mit der Finanzministerin die die Waffen genehmigt :D

Geschrieben
BTW - hat jemand eine Stollen-Feder für eine Colt Woodsman im Angebot? Die fehlt mir noch zur Vervollständigung der Waffe.

Schon mal bei Frankonia probiert? Die sind besser sortiert in Colt Teilen als man glaubt.

Bist Du sicher daß die Feder nicht bei der Waffe seinerzeit dabei war? :rolleyes:

Und: was hält Dich davon ab, den vollen Namen und Dienststelle des falschverhaltenden Herrn Erwin DSB zu veröffentlichen? Schlag ihn öffentlich für die Visier Birne des Monats vor. :gutidee:

Geschrieben
Und: was hält Dich davon ab, den vollen Namen und Dienststelle des falschverhaltenden Herrn Erwin DSB zu veröffentlichen? Schlag ihn öffentlich für die Visier Birne des Monats vor. :gutidee:

Würde nichts ändern und nichts bringen. Und zudem, wie sollte ich den Beweis führen, ohne eine Anwaltshonorar und Gebühren kostende Akteneinsicht. Das ist mir der Spass wirklich nicht wert. Im September letzten Jahres schoben alle den Schwarzen Peter weiter, keiner wollte es gewesen sein.

Jetzt steht nur noch der amtliche Bescheid meiner Waffenbehörde aus, mit welcher Bezeichnung ich das/die Waffenteil/e in meiner WBK einzutragen habe. Aufgrund des oben eingestellten Schreibens werden die sicher erst überall Rücksprache halten (zumindest bei DSB-Erwin-Sachkundelehrgangs-Polizist und bei dem Dr.-Staatsanwalt) um eine Formulierung auszuhandeln. Denn egal, was sie schreiben, werden sie Spott ernten:

entweder geben sie es mir schwarz auf weiss, dass es sich bei einem Konglomerat sämtlicher im Sinne des WaffG wesentlicher Teile einer Pistole trotzdem NICHT um eine Pistole handelt (was hier im Forum sicher niemand sachkundiger wirklich nachvollziehen könnte) sondern um Teil/e einer Selbstladepistole,

oder aber

sie nennen diese Teile korrekterweise Pistole, auch wenn der Dr. jur. StA und der DSB-Sachkunde-Erwin in ihrer Weisheit damals und bis jetzt eher auf ein Teil einer Selbstladepistole erkennen.

Irgendwie wird immer einer von denen wie ein Trottel dastehen. Bin gespannt, wer - und wie die sich rauswinden.

Hübi

Geschrieben
Bin gespannt, wer - und wie die sich rauswinden.

"Waaas? Das ist ja eine ganze Waffe, das muß übersehen worden sein als es niedergeschrieben wurde, die hätte ja das Haus gar nicht an Sie verlassen sollen, die muß ja vernichtet werden!"

Evtl. so? Ich hoffe nicht!

Geschrieben
"Waaas? Das ist ja eine ganze Waffe, das muß übersehen worden sein als es niedergeschrieben wurde, die hätte ja das Haus gar nicht an Sie verlassen sollen, die muß ja vernichtet werden!"

Ärmliche Ausrede, denn laut meinem WaffG sind wesentliche Waffenteile einer Waffe gleichgestellt. Dies betrifft sicher auch die ungesetzliche Versendungsart, welche die Staatsanwaltschaft betrieb.

Geschrieben
Ärmliche Ausrede, denn laut meinem WaffG sind wesentliche Waffenteile einer Waffe gleichgestellt. Dies betrifft sicher auch die ungesetzliche Versendungsart, welche die Staatsanwaltschaft betrieb.

Natürlich. Aber auch die derzeitige Terminologie für den Gegenstand seitens derer ist ärmlich, finde ich.

Geschrieben
Ärmliche Ausrede, denn laut meinem WaffG sind wesentliche Waffenteile einer Waffe gleichgestellt. Dies betrifft sicher auch die ungesetzliche Versendungsart, welche die Staatsanwaltschaft betrieb.

Falls du auf Eigenhändig meinst, laut einem Bekannten der durchaus einblick in Behördenwesen hat, ist das Eigenhändige nie vom Gesetgeber gefordert worden. Denn an einen Erwerbsberechtigten adressiert darf das Paket durchaus von Nachbarn angenommen werden. Denn öffnen darf dieser kein verschlossenes Paket und macht sich damit strafbar egal ob da nur ein Märklin zug oder ne Nowlin 1911 drin ist. Überlassen wird an den der auf dem Adressaufkleber steht und nicht an den der das Paket annimmt.

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