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IGNORED

Waffe von Unbekannt,


Hübner & Engel

Empfohlene Beiträge

Heute kam der Briefträger mit einem Päckchen hier an. Ohne Absender. Ein richtiges Überaschungs-Ei. Eine Colt Woodsman Match Target beschossen in den 1960ern, mit 3 Magazinen und geringfügigen Rostnarben. Unterstelle mal, dass hier jemand eine nicht registrierte Plempe zerstörungsfrei entsorgen wollte. Nehmen wir mal an, derjenige meldet sich nicht noch bei mir (kannste mal den Lauf putzen), gehe ich von einem freundlichen Geschenk aus. Da ich praktischerweise über eine Erwerbsberechtigung auch für diese Waffe verfüge, könnte ich sie doch auch anmelden.

Nur wie geht man da vor?

Ist ja keine Fundsache, also nicht via Fundamt/Polizei, dort 6 Monate lagern, dann an den Finder, falls dieser eine Erwerbsberechtigung besitzt?

Oder soll ich es einfach so wahrheitsgemäß meinem Amt melden und als Überlasser unbekannt angeben?

Es gibt schlimmere Probleme. Aber andererseits verfüge ich jetzt über eine illegale Plempe, hier im Haus, und meine Zuverlässigkeit geht in Richtung Waldmann flöten.

Danke

Hübi

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Gast GenmanipulationKlonen
Oder soll ich es einfach so wahrheitsgemäß meinem Amt melden und als Überlasser unbekannt angeben?

Ja!

Alles andere wird nur irgendwann zu schweren Problemen für dich führen - das ist es wohl nicht wert...

Derzeit bist du ja 'unschuldig', da du es ja wohl nicht 'bestellt' hast. Wenn sich da demnächst keiner meldet dann mit Umverpackung zum SB.

Oder hast du etwa eine 'Baby-Klappe' für Waffen? :rolleyes:

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Du musst Deiner Waffenbehörde auf jeden Fall gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 1 WaffG anzeigen, dass Du eine erlaubnispflichtige Waffe "in ähnlicher Weise" in Besitz genommen hast.

Diese kann die Waffe dann sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden.

Soweit der Gesetzestext.

Zunächst wird die Waffenbehörde prüfen, ob die Waffe einer Person zugeordnet werden kann und ob die Waffe bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben worden ist.

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.........Zunächst wird die Waffenbehörde prüfen, ob die Waffe einer Person zugeordnet werden kann und ob die Waffe bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben worden ist.

das war auch mein erster Gedanke. :00000733: Ich hätte das Teil jetzt schon nicht mehr im Haus.

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Na das ist ja rattenscharf. Nicht das Fundstück der Woche, sondern des Jahrzehnts.

Aber so einfach könnte die Sache nicht werden. Denn das wäre ja geradezu eine bequeme Lösung für das legalisieren nicht registrierter Waffen. Man fährt einfach drei Orte weiter zum Postamt und sendet an sich selbst...

Diese Geschichte muss man ja auch dem SB bzw. wahrscheinlich auch der Polizei glaubhaft , wenn nicht beweisen müssen.

Dennoch von mir viel Glück.

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Denn das wäre ja geradezu eine bequeme Lösung für das legalisieren nicht registrierter Waffen. Man fährt einfach drei Orte weiter zum Postamt und sendet an sich selbst...

Na ja, selbst wenn es grundsätzlich so einfach wäre, das Ganze "funktioniert" dennoch nur mit gültiger Erwerbserlaubnis (die H. und E. ja hat; aber die Masse der Legalwaffenbesitzer dürfte nicht einfach Erwerbserlaubnisse für derartige Waffen "aus der Schublade" ziehen können...).

Somit kommt der Empfänger des Pakets im Grunde nicht einfacher - legal - an die Waffe, als wenn er sie sich (nochmal: auf vorhandenen Voreintrag !) ganz normal beim Fachhändler erwirbt. Nur billiger.

Gruß,

karlyman

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Gast Harry Kaine

Erwerbserlaubnis hin, oder her: Da die Herkunft der Waffe völlig unbekannt ist, würde ich die auf jeden Fall der nächsten Polizeidienststelle übergeben. Keine Ahnung, wer damit vor 30 Jahren mal Mist gebaut hat.

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Danke für den Input.

Hat jemand Zugriff auf die Filialdaten der Deutschen Post AG. Auf dem Portolabel (3,80€) steht als Filiale eine Nummer F1010C0145. Vielleicht kann ja jemand was damit anfangen und mir weiterhelfen, so dass man den Spender geografisch vielleicht etwas eingrenzen könnte. Womöglich ein Vertreter, der täglich kreuz und quer im Bundesgebiet rumeiert, oder der Heimatort des Spenders, oder fuhr er womöglich 3 Orte weiter. Ich weiss auch dann, dass ich nichts weiss und trotzdem bin ich, ebenso wie die Waffe. Bin schon neugierig, wer mich so nett bedacht haben könnte. Die die mich kennen oder mit mir zu tun haben (z.B. bei legalen e-gun Waffenkäufen) kennen die Art meiner Erwerbsberechtigung, daher könnte theoretisch einer meiner bisherigen Lieferanten z.B. der Schenker sein, oder halt irgendwelche aus dem Verbandswesen diverser großer anerkannter Schießsportverbände, die mit mir zu tun hatten und haben.

Ich telefoniere wohl mal mit meiner Polizei und meinem Waffenamt.

Danke

Hübi

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Hat jemand Zugriff auf die Filialdaten der Deutschen Post AG. Auf dem Portolabel (3,80€) steht als Filiale eine Nummer F1010C0145.

Die SB des Postamtes haben Zugriff auf Sendungsverfolgung. Die können auch mit diesen Schlüsselnummern was anfangen. Überlasse das doch der Polizei.

Ich telefoniere wohl mal mit meiner Polizei und meinem Waffenamt.

Das Ergebnis würde sicherlich nicht nur mich interessieren. Sei so gut und berichte.

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vielleicht ist ja im endeffekt doch alles legal und dich wollt wirklich jemand beschenken, nur hat der betreffende den erklärenden brief vergessen mit IN das päckchen zu legen! man weiß ja nie, der teufel steckt ja meis im detail!

:00000733: Eine Spende von Waflos????????????????????????????????????

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Äh, entschuldigt mal. Hat hier jemand zufällig einen Colt Woodsman Match Target beschossen in den 1960ern, mit 3 Magazinen und geringfügigen Rostnarben gesehen ? Ich such den schon den ganzen Tag... Werd den doch nicht versehentlich in das Paket für Tante Mimi gesteckt haben.

:wub:

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Du musst Deiner Waffenbehörde auf jeden Fall gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 1 WaffG anzeigen, dass Du eine erlaubnispflichtige Waffe "in ähnlicher Weise" in Besitz genommen hast.

Habe ich gemacht.

Zunächst wird die Waffenbehörde prüfen, ob die Waffe einer Person zugeordnet werden kann und ob die Waffe bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben worden ist.

Polizei sagte gerade: nicht zur Fahndung ausgeschrieben.

Dann geht jetzt alles seinen sozialistischen Gang.

:rolleyes: Also, für die Erschleicher: ich heiße nicht Tante Mimi und wenn die Waffe irrtümlich an mich geschickt wurde, sollte man doch wenigstens die Seriennummer oder eines der unverwechselbaren (und nicht veröffentlichten) Merkmale des guten Stücks nennen können. Selbstverständlich erhält der legale Besitzer seine Waffe auf Verlangen zurück, v.a. da der mir dann eine Kopie seiner WBK mit entsprechendem Eintrag voll und ganz genügt.

Gruß

Hübi

PS: Falls noch jemand Waffen auf diese Art entsorgen mag, bitte nur entsprechende PN an mich. Mein Waffenschrank unterliegt keiner Mengenbegrenzung.

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Nimmst Du auch alte PC´s ? :rotfl2:

Keine Bange, der von meinem Sohn ist schon weg....

Wie gesagt, wenn einer Waffen auf diese Art entsorgen mag... aber andererseits, bei wenigen Menschen kann auch ein PC eine Waffe sein, denke dabei aber nicht in erster Linie an verkappte Kugelstoßer.

Also präzisiere ich: Falls jemand Waffen - für deren Besitz es einer Erlaubnis nach WaffG bedarf - ebenfalls auf dem oben geschilderten Weg bei mir in treue und liebende Hände entsorgen will, dieser fühle sich frei, mit mir über eine PN Kontakt aufzunehmen.

Gerne wieder,

Hübi

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Hallo Hübi

da hat scheinbar einer einen ganz schönen Bock geschossen. Bestimmt die Adresse verwechselt. Wenn der das mitbekommt, wird der ganz schön schwitzen. Hoffentlich macht sein Sachbearbeiter das nicht zur ganz großen Sache.

Steven

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Heute mailte mein Amt:

Vielen Dank für Ihre Mail.

in Bezug auf das gestrige fernmündliche Gespräch und Ihre Mail bitte ich Sie

dennoch, sofern es Ihnen möglich ist, nachzuvollziehen, von wem Sie die

Waffe erhalten haben.

Über den Ausgang bitte ich Sie, mich anschließend zu informieren, bevor

weitere Veranlassung getroffen wird.

Wegen den Filial-Nummern der Post kam ich leider noch nicht weiter. Niemand konnte mir etwas zum Standort der Postfiliale sagen.

Hübi

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Gast God of Hellfire
Heute mailte mein Amt:

Wegen den Filial-Nummern der Post kam ich leider noch nicht weiter. Niemand konnte mir etwas zum Standort der Postfiliale sagen.

Hübi

Ist es nicht eigentlich Aufgabe der Behörde den Absender zu ermitteln?

Du hast ein Päckchen mit einer Waffe bekommen. Versehentlich, absichtlich, legal oder illegal ist dabei doch erstmal völlig egal. Du hast es Deiner zuständigen Behörde gemeldet und jetzt müssten die doch eigentlich weitermachen. Was willst Du noch tun? Selbst ermitteln wer am soundsovielten in irgendeiner Postfiliale ein Päckchen aufgegeben hat? Die Videos der Überwachungskamera hinterm Schalter auswerten? Klingt nach Mission Impossible.

Gruß

GOH

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Hört sich so an als ob die beim Amt mal am Baum rütteln wollen und sehen was runterfällt. Vielleicht warten die ja auf eine Einlassung Deinerseits. So in der Art: "Ich glaub, sone Knarre hab' ich mal auf 'ner Meisterschaft gesehen..." oder "Die Handschrift auf dem Päckchen " oder " ... Also, als ich das Päckchen weggebracht habe war's noch nicht beschriftet."

Reden ist Blech, Schweigen....

Laß die Ihre Arbeit machen, schreib' Ihnen "Ich kann den Absender nicht ermitteln." Und natürlich Antrag auf WBK stellen, warum soll die Püste Ihre Tage in der Asservatenkammer fristen.

greets

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Klingt nach Mission Impossible.

Auch die Impossible Missions Force kann hier nicht weiterhelfen, wenn nicht mal die Post selbst Auskunft über die Filialcodes geben kann. Allenfalls könnte es ein paar Philatelisten geben, die sich selbst entsprechende Listen erarbeitet haben.

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