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IGNORED

Waffe von Unbekannt,


Hübner & Engel

Empfohlene Beiträge

Ich möchte mich dringend Skipper anschließen:

a ) Rechtsanwalt einschalten

b ) Hübi, Du wirst nicht als ZEUGE sondern als BESCHULDIGTER vernommen !

aus b ) folgt:

-Schnauze halten, mein Anwalt spricht für mich !!!

-Der Anwalt ist jetzt Dein bester und wahrscheinlich einziger Freund. Vertraue ihm voll !

Ach ja, das Posten hier würd' ich evtl. auch einstellen. Wenn die Sache vor Gericht geklärt ist, kannst Du ja mal Bericht erstatten.

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Gast lady-shooter
Zu Deinem Märchen mit der Fahrradpumpe oder zu "gehört ihm eine in die Fresse"?

Lerne erst mal Manieren!

Lusumi,

ich muß mich wirklich bei Dir entschuldigen, da ich mit meiner Wortwahl anscheinend, bedauerlicherweise und auch ohne Absicht Deine Gefühle verletzt habe. Was hälst Du von einem Namenszusatz, Lusumi der Foren-Knigge?

Hier also mit Manieren ausgedrückt:

Eigentlich müsste man, nach Akteneinsicht, wenn feststeht, dass es die Waffenbehörde war, gegen die Amtsperson massiv und zwar mit der vollen Intension ihm maximal zu schaden, vorgehen. Denn: entweder verfügt er in seinem Aufgabengebiet nur über eine unzureichende Ahnung, dann sollte man ihn wegen Inkompetenz zum Nachteil von Hübi abmahnen oder er hat das Verfahren trotz besseren Wissens angezettelt - dann sollte man sämtliche, einem Bürger zur Verfügung stehenden Mittel anwenden, so dass die Amtsperson die Möglichkeit hat, durch die erfahrenen Konsequenzen schmerzhaft zu erlernen, wie er in Zukunft seiner Aufgabe korrekt nachkommt.

Wie geht man den gegen Amtspersonen vor, wenn die gravierende Fehler begehen?

Zum >>Märchen<< mit der Fahrradpumpe fällt mir leider nichts ein, außer Lusumi, Du alter Schwindler, Du Märchenerzähler, Du heisst in Wirklichkeit doch gar nicht Lusumi.

Aber im ernst, kannst Du auch etwas sinnvolles zu Hübis Problem und diesem Thema beitragen?

Mein Beispiel mit der Luftpumpe stellt die Geschichte auch mal aus einem anderen Blickwinkel dar: dass mein aktuelles Beispiel sogar real ist, ist dabei irrelevant. Relevant ist der Aspekt der unverlangt zugesandten Ware, wie z.B. ein Zeitschriften-Abo mit Rechnung, eine Rechnung über einen Eintrag in einem speziellen Adressbuch, welcher nie bestellt wurde, die unverlangte Zusendung einer Wasser-Spritzpistole, oder wie im Falle Hübi, die unverlangte Zusendung einer Waffe die unter das Waffengesetz fällt.

Lady-Shooter

Schon wieder gelogen, auch bei mir im Pers steht ja gar nicht Lady-Shooter.

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Wieder mal ein Zwischenbericht:

bei dem Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt kam heraus, dass ein Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet wurde und dass der bearbeitende Polizist einige Begrifflichkeiten durcheinander gebracht (na ja, er ist Sachkundelehrgangsmensch für den DSB und selbsternannter Waffenrechtsexperte, als 50-jähriger 1-Silberstern) und Merkwürdigkeiten entdeckt haben wollte.... da wird dann wegen einer fehlenden Blattfeder schon mal wegen angeblich unterschlagener Waffenteilen und Fundunterschlagung insistiert. Sei es drum, der zuarbeitende Polizist Erwin hat leider wenig Ahnung, schon mit Paragraf 1 unseres Waffengesetzes kennt er sich nicht wirklich aus (der Herr DSB-Sachkundelehrer und DSB-Funktionär Referent WaffR).

Der Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach § 170 (2) StPO ein.

Dann warte ich mal auf Herausgabe der Waffe. Stay tuned.

Hübi

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Wie?!

Die kriegst dann Du? Das macht aber keinen Sinn!

Ja wieso denn nicht? Der Finder darf die Sache behalten, wenn sich der Eigentümer nicht meldet. Meine Tochter ist nach einem Jahr Wartezeit ein von ihr gefundenes Fahrrad zugesprochen worden.

Daher: Beim Spaziergang immer Augen auf (die Büsche). Findet sich eine Waffe, immer Ansprüche anmelden.

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Ja wieso denn nicht? Der Finder darf die Sache behalten, wenn sich der Eigentümer nicht meldet. Meine Tochter ist nach einem Jahr Wartezeit ein von ihr gefundenes Fahrrad zugesprochen worden.

Daher: Beim Spaziergang immer Augen auf (die Büsche). Findet sich eine Waffe, immer Ansprüche anmelden.

Ja, wieso nicht?

1. handelt es sich nicht um eine Fundsache, aber auch dann hätte ich Ansprüche - siehe Fahrrad

2. wurde das Teil mir direkt zugesandt mit Name, Anschrift usw.

3. wenn die Waffe weder gestohlen (nicht in der Sachfahndung) und auch nicht deliktisch (daher KTU) verwand wurde

4. ich über eine Erwerbsberechtigung verfüge

spricht doch überhaupt nichts dagegen, mir das Teil zu geben.

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Na, ja, die Fundstücke suchen es sich ja nicht aus, wem sie zulaufen.

Heinrich

Mir wäre das zu heiss, auf solch eine Weise an eine Waffe zu kommen. Man sieht ja, was dabei rauskommt: Am Ende kriegen einen die Behörden noch wegen Unterschlagung waffenrelevanter Teile dran (selbst wenn dem nicht so ist) und ALLE meine Waffe wandern in eine Aservatenkammer.

IMI

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Aber hat er eine WBK für die gefundene Waffe?

Ja, denn ich finde prinzipiell immer nur Waffen, für die ich einen Voreintrag habe, auch dann, wenn ich die Waffe nicht finde.

Konkret, WBK für allet nach dem WaffG. Also IMI, bitte keine Sorgen wegen meiner WBK machen - da passt das Teil schon rein, aber das steht schon in #1.

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Mir wäre das zu heiss, auf solch eine Weise an eine Waffe zu kommen. Man sieht ja, was dabei rauskommt: Am Ende kriegen einen die Behörden noch wegen Unterschlagung waffenrelevanter Teile dran (selbst wenn dem nicht so ist) und ALLE meine Waffe wandern in eine Aservatenkammer.

IMI

Was hättest Du dann gemacht? Wärst Du etwa nicht Deiner Verpflichtung im Sinne WaffG § 37 nachgekommen, sondern hättest Du die Plempe in den Fluß geworfen.

Und was kam dabei raus? Ein inkompetenter Kleinpolizist hat waffenrechtlich relevante Waffenteile von eben nicht waffenrechtlich relevanten Waffenteilen NICHT auseinander halten können (siehe hierzu Anlage 1 zu § 1 WaffG) und durch das konstruieren von Merkwürdigkeitern den Einlieferer kriminalisiert.

Nur wie, sage mir, lieber IMI, hätte man das ganze gescheiter, besser, korrekter abarbeiten können?

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Eben nicht in einem öffentlichen Forum!

So eine Sache hätte ich persönlich mit der Polizei geregelt.

IMI

Geheimdiplomatie? Wieso denn das?

Die Sache wurde mit der Polzei und der zuständigen Behörde abgearbeitet. Ich habe alles getan, was mir das Gesetz aufgibt.

Dass dann einem Polizisten die Phantasie durchging, ....... da kann ich nichts dafür.

Nur ich versteh in diesem Zusammenhang wirklich NICHT, warum man dies nicht auch parallel öffentlich, womöglich gar in WO auch thematisieren sollte? Soll man sich nur über französische Revolver unterhalten, nie aber über - und man beachte bitte, am Anfang handelte es sich lediglich um eine unbestellte Leistung, welche zufällig eine Waffe war, das Ermittlungsverfahren kam erst 6 Monate später - zum Beispiel eben Geschichten wie diese, auch dann, wenn sich für alle denkenden Menschen unverständlich, ein Ermittlungsverfahren daraus entwickelte? Ein Verfahren, welches sich so in Luft auflöste, wie der Phantasietraum eines kleinen DSB-Polizisten Erwin.

Hübi

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.....der Phantasietraum eines kleinen DSB-Polizisten Erwin.

Kann man diesem Blödmann denn keinen Denkzettel verpassen? Dienstaufsichtsbeschwerde, Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger oder was auch immer? Solchen selbsternannten "Fachleuten" gehört doch ab und an mal ein Tritt in den Hintern. Sonst glauben die nachher noch selbst an ihr Expertentum.

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Kann man diesem Blödmann denn keinen Denkzettel verpassen? Dienstaufsichtsbeschwerde, Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger oder was auch immer? Solchen selbsternannten "Fachleuten" gehört doch ab und an mal ein Tritt in den Hintern. Sonst glauben die nachher noch selbst an ihr Expertentum.

mir wollte man beide VL-Gewehre beschlagnahmen wegen unerlaubtem Waffenbesitz,

soviel zu dem Thema :

Polizei und Gesetzeskundig

gruß

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Kann man diesem Blödmann denn keinen Denkzettel verpassen? Dienstaufsichtsbeschwerde, Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger oder was auch immer? Solchen selbsternannten "Fachleuten" gehört doch ab und an mal ein Tritt in den Hintern. Sonst glauben die nachher noch selbst an ihr Expertentum.

Dummheit und Inkompetenz sind in Deutschland nicht strafbar, auch dann nicht wenn der DSB-Erwin als Sachkundelehrer DSB und als Waffenrechtsexperte der Unteren Waffenbehörde und als Polizist mit seinen Vermerken und Audecken von Merkwürdigkeiten (eine dieser "Merkwürdigkeiten" war der Umstand, daß mir die Waffe zugesandt wurde, ich eine geeignete WBK habe und auch noch Besitzansprüche an diese Waffe stellte!?) einen Haufen Müll produziert. Leider gibt es hier keine Möglichkeiten, außer freudig zu polemisieren.

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(eine dieser "Merkwürdigkeiten" war der Umstand, daß mir die Waffe zugesandt wurde, ich eine geeignete WBK habe und auch noch Besitzansprüche an diese Waffe stellte!?)

Hallo

irgendwer hatte diese Kanone illegal und wollte sie loswerden. Er hatte nicht mehr die Möglichkeit, sie straffrei bei der Polizei abzugeben. Dies war ja nur temporär möglich und hatte einen durchschlagenden Erfolg. Mein SB bestätigte mir dies. Ich selbst hatte im Einkaufswagen eine verostete Luftpumpe, Fragmente von einem KK und einige Billigstbutterflymesser gesehen. Also konnte er sie noch im Fluß versenken, eingraben oder jemand, der sich darüber freut und der sie auch legalisieren konnte, zukommen lassen. Das letztere ist geschehen und Deutschland hat eine illegale Waffe weniger. Ist doch ein wünschenswerter Erfolg und sollte so öfters funktioieren. So hilft man der inneren Sicherheit.

Steven

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Lusumi,

ich muß mich wirklich bei Dir entschuldigen, da ich mit meiner Wortwahl anscheinend, bedauerlicherweise und auch ohne Absicht Deine Gefühle verletzt habe. Was hälst Du von einem Namenszusatz, Lusumi der Foren-Knigge ?

...

Lady-Shooter

Schon wieder gelogen, auch bei mir im Pers steht ja gar nicht Lady-Shooter.

Herzig, lady-shooter! Gefällt mir!

Ich mag dich! :wub:

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Jede registrierte Waffe ist eine Fortschrit um diese Enteignen zu können.

Joker

Hallo Joker

ich gebe dir uneingeschränkt recht. Leider bekommen wir in Deutschland so viel Prügel von den von uns angestellten und unterhaltenen Beamten, daß wir schon so kleine Brötchen backen. Es wird zeit, daß wir unseren Staatsdienern mal wieder klar machen, was Demokratie ist.

Steven

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In Memoriam

Heute traf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen mich - Tatvorwurf Unterschlagung einer Schußwaffe - gemäß § 170 Abs. II StPO hier ein. Das Thema ist nun auch schriftlich vom Tisch.

Nur leider ist da noch ein zweiter Satz: Die Waffe wird der Vernichtung zugeführt.

Auf Nachfrage bei dem zuständigen Staatsanwalt, der die Vernichtung verfügte, meinte dieser, dass es sich um keine Fundsache handle, weder eine Herrenlosigkeit noch eine Besitzlosigkeit festgestellt werden konnte, ich zu keinem Zeitpunkt Eigentümer dieser Waffe war, ich keinerlei Ansprüche aus dem BGB ableiten könne, daher wurde diese Waffe, wie viel anderer Kram in deren Asservat der Vernichtung zugeführt.

Ich könne ja Akteneinsicht über einen Anwalt nehmen, den StA-Notizen zum Eigentum/Besitz widersprechen und versuchen, die eingeleitete Vernichtung zu stoppen und eine erfolgreiche Herausgabe der Pistole zu erwirken. Toll! Nur wird dieser Versuch mir eine Anwaltsrechnung bescheren, die über dem Verkhrswert der Waffe liegt.

Was kann man daraus lernen: Eine Fundsache hätte ich eher erhalten, denn dann hätte der StA eine Herrenlosigkeit feststellen können – und dann hätte man nicht von einem höchstwahrscheinlichen unerlaubten Waffenbesitzes des Zusenders ausgehen können.

Ich gedenke dieses Colt Waldmannes bei der nächsten Überfahrt eines Gullydeckels.

Hübi

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