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IGNORED

Indikationen für einen Waffenschein


Thorsten87

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Natürlich muss bei der Erteilung des Waffenscheins immer mit dem gleichen Maß gemessen werden !

Zu prüfen ist stets, ob der Antragsteller wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist. Es gibt zahlreiche Urteile zu diversen Berufsgruppen, dass die reine Zugehörigkeit zu einer solchen Berufsgruppe nicht automatisch ein Bedürfnis für den Waffenschein begründet. Hierzu müssen vielmehr im Einzelfall besondere Umstände vorliegen.

Geschrieben

Natürlich muss bei der Erteilung des Waffenscheins immer mit dem gleichen Maß gemessen werden

Zu prüfen ist stets, ob der Antragsteller wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist. Es gibt zahlreiche Urteile zu diversen Berufsgruppen, dass die reine Zugehörigkeit zu einer solchen Berufsgruppe nicht automatisch ein Bedürfnis für den Waffenschein begründet. Hierzu müssen vielmehr im Einzelfall besondere Umstände vorliegen.

Netter Scherz. Wenn in Deinem oberen Abschnitt stehen würde "Natürlich müsste bei der...." würde ich Dir komplett zustimmen. Du willst doch nicht im Ernst behaupten, dass die Gefährdungsbeurteilung durch das LKA nicht anders ausgeht, wenn der Antragsteller jede Woche mit dem LKA-Chef golfen/segeln/bowlen geht. Wenn ich jetzt einen Antrag auf einen WS stellen würde, weil ich täglich mit Opiaten unterwegs bin und 20% aller Ärzte schon mal Opfer von Gewalttaten durch rachsüchtige Patienten waren, wird mich mein SB auslachen. Wenn aber der Firmenchef mit viel Kohle beim Amtschef mit einem Antrag rumwedelt, dann interessiert es niemanden, dass in der letzten Vergangenheit keine Angriffe auf reiche Manager verübt wurden, dann fliegen nur die Stempel.

Nun willst Du behaupten, dass dies bei Dir nicht so ist ???

Geschrieben

Natürlich muss bei der Erteilung des Waffenscheins immer mit dem gleichen Maß gemessen werden !

Zu prüfen ist stets, ob der Antragsteller wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist. [...] Hierzu müssen vielmehr im Einzelfall besondere Umstände vorliegen.

Das ist ja schön und gut, aber mit dem Ausweichen auf die angeblichen besonderen Umstände des Einzelfalls entzieht sich die Obrigkeit jeder Kontrolle. Für eine hinreichend großen Gruppe (sagen wir in Harrys Fall die Ärzte oder eine gewisse Untergruppe davon) kann ich einigermaßen objektiv bestimmen, wie gefährdet sie tatsächlich ist. (Dabei müßte man auch überlegen, ob man nur die spezifische Gefährdung des Arztes herannimmt oder die Gesamtgefährdung der Person...könnte ja sein, daß Harry wirklich als Arzt ziemlich gefährdet ist, aber das dadurch wieder wettmacht, daß er in seiner Freizeit üble Gegenden vermeidet o. Ä.) Für eine einzelne Person könnte man bestenfalls mit einem komplizierten Modell, wie es die Versicherungen zur Risikoabschätzung verwenden, eine quantitative Abschätzung vornehmen. So ein Modell wenden die Waffenbehörden aber meines Wissens nicht an, und wenn die Gefährdung nicht quantifiziert wird, dann ist es eben nicht "mit dem gleichen Maß gemessen" sondern höchstens noch nach bestem Wissen und Gewissen, vielleicht aber auch reine Willkür--für den Außenstehenden ist das dann schwer zu unterscheiden.

Geschrieben

@Harry: Du hast ja ein seltsames Bild unserer Verwaltung. Das macht mir richtig Angst, falls Du das wirklich so ernst meinen solltest. :o Deckt sich auf jeden Fall in keinster Weise mit meinen persönlichen Erfahrungen.

@Proud: ich geb Dir recht, dass die Einschätzung für den Einzelfall alles andere als einfach ist und hinter jeder Entscheidung ein Mensch steht, der die Sache von einer anderen Warte sieht. Das ist bei Ermessensentscheidungen nun mal so, nur muss das Ergebnis der Einschätzung belegbar und nachvollziehbar sein. Also nur so aus dem hohlen Bauch raus ablehnen oder zustimmen geht nicht.

Geschrieben

Hallo,in der Badischen Zeitung (BNN) stand vor kurzem,6 Privatpersonen im Landkreis Karlsruhe haben einen Waffenschein,davon einer einen internationalen, was auch immer das bedeutet.Also nicht jeder der Kohle hat erhaelt so einen Schein.

Gruss Klaus

Geschrieben

@Harry: Du hast ja ein seltsames Bild unserer Verwaltung. Das macht mir richtig Angst, falls Du das wirklich so ernst meinen solltest. :o Deckt sich auf jeden Fall in keinster Weise mit meinen persönlichen Erfahrungen.

@Proud: ich geb Dir recht, dass die Einschätzung für den Einzelfall alles andere als einfach ist und hinter jeder Entscheidung ein Mensch steht, der die Sache von einer anderen Warte sieht. Das ist bei Ermessensentscheidungen nun mal so, nur muss das Ergebnis der Einschätzung belegbar und nachvollziehbar sein. Also nur so aus dem hohlen Bauch raus ablehnen oder zustimmen geht nicht.

Mit dem zweiten Absatz hast Du doch genau das bestätigt, was ich (zugegeben etwas plakativer als Proud) gesagt habe. Es wird eben nicht mit einem Maß gemessen, sondern der Sachbearbeiter(-in) trifft eine Einzelfallentscheidung. (Oder meinetwegen sein Vorgesetzter o.ä.)

Das hat mit seltsamem Bild der Verwaltung nichts zu tun. Man muss sich nur einmal umhören, wer so alles einen Waffenschein hat, und dann kommt man schon mal ins Grübeln.

Hallo,in der Badischen Zeitung (BNN) stand vor kurzem,6 Privatpersonen im Landkreis Karlsruhe haben einen Waffenschein,davon einer einen internationalen, was auch immer das bedeutet.Also nicht jeder der Kohle hat erhaelt so einen Schein.

Gruss Klaus

Nö - Kohle allein wäre ja zu einfach. Connections zählen viel mehr.

Geschrieben

Hallo,ja das habe ich schon verstanden,gemeint ist wohl so wie Oskar Laf.... seinem Leibwaechter (einst Zuhaelter) einen Waffenschein besorgte??Stand uebrigens in Bild.Naja das ist eher die Ausnahme.

Gruss Klaus

Geschrieben

Hi,

das ist doch wohl sonnenklar. Es wird mit zweierlei Maß gemessen. Wer beziehungen hat bekommt die Stempel wer nicht halt nicht.

Wie sieht das eigentlich im Falle des Jägers/Sportschützen aus. Darf der in seinem Haus/Grundstück seine Waffe schussbereit haben und mit sich zur Kontrolle bei Beispielsweise verdächtigen Dingen im Garten oder sonstwo im Haus mitnehemen?

Gruss David

Geschrieben

Wie sieht das eigentlich im Falle des Jägers/Sportschützen aus. Darf der in seinem Haus/Grundstück seine Waffe schussbereit haben und mit sich zur Kontrolle bei Beispielsweise verdächtigen Dingen im Garten oder sonstwo im Haus mitnehemen?

Solange Du die Waffe so fuehrst, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben, kannst Du auf Deinem Grund und Boden machen, was Du willst (ausser Schiessen).

Die Waffe aber geladen unterm Bett zu lassen ist nicht erlaubt sondern die Aufbewahrung muss nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgen!

Geschrieben

Der Waffenschein wird in Deutschland anscheinend nach völlig irrationalen Kriterien vergeben - das kann ich sogar aus persönlicher Erfahrung sagen.

Beispiel:

Ein guter Freund und Geschäftspartner wurde schon 3 Mal (!) in seinem Laden überfallen und ausgeraubt, einmal davon wurde sogar auf einen Angestellten geschossen - das Geschoss verfehlte ihn nur knapp (Das Geschoss steckte sogar noch Wochenlang in der Decke, ohne das jemand von der Spurensicherung das mal da rausholen wollte :angry2: )

Er bekommt bis heute - obwohl er schon wieder Drohungen erhält - KEINEN Waffenschein!

Anderes Beispiel:

Ein ehem. Schützenkollege - selber Beamter einer Behörde, ohne dienstlich eine Waffe zu benötigen - bekam durch seine Kontakte einen Blanko-Schein. Nach eigener Aussage hatte er die Waffe auch schon zweimal eingesetzt (Warnschüsse).

Das ist blanker Hohn und verars...ung mit dem Affenschein!

Geschrieben

@Proud: ich geb Dir recht, dass die Einschätzung für den Einzelfall alles andere als einfach ist und hinter jeder Entscheidung ein Mensch steht, der die Sache von einer anderen Warte sieht. Das ist bei Ermessensentscheidungen nun mal so, nur muss das Ergebnis der Einschätzung belegbar und nachvollziehbar sein. Also nur so aus dem hohlen Bauch raus ablehnen oder zustimmen geht nicht.

Das bestärkt aber mein Vertrauen in die Verwaltung nicht gerade. Jeder halbwegs intelligente Mensch kann für jede noch so willkürliche Entscheidung im nachhinein "belegbare und nachvollziehbare" Argumente finden.

Privat bist Du bestimmt eine nette, ehrliche und vertrauenswürdige Person. Für Dein Privatleben bist Du auch niemandem Rechenschaft schuldig. Aber sobald Du mir als Vertreterin der Staatsmacht entgegentrittst sind die Regeln etwas anders: Ein gesundes Mißtrauen der Bürger ist angebracht und die Korrektheit von Verwaltungsentscheidungen ohne Ansehen der Person muß für den Außenstehenden sichtbar sein. Justice must not only be done, it must also appear to be done. Und das ist bei der Waffenscheinvergabe ganz eindeutig nicht der Fall. Wenn ich als mißtrauischer Bürger den Verdacht hege, daß das eigentliche Bedürfnis für einen Waffenschein nicht in der Gefährdung sondern in sozialer Prominenz und Verbindungen liegt, dafür auch einige plausible Argumente habe, dann muß es mir möglich sein, mich zu überzeugen, daß es nicht so ist. Genau das ist bei der derzeitigen deutschen Praxis nicht der Fall.

Geschrieben

Man muss sich nur einmal umhören, wer so alles einen Waffenschein hat, und dann kommt man schon mal ins Grübeln.

Dann hör Dich mal, wer alles KEINEN Waffenschein bekommen hat. Du wirst staunen... ;)

Wer beziehungen hat bekommt die Stempel wer nicht halt nicht.

Klar, ich bekomm den Strom und den Müll auch umsonst von den Stadtwerken, weil ich dort fast alle Leute persönlich kenne. Und wenn ich dort einen Posten möchte, brauche ich nur mein Schreibzeugs mitzunehmen und kann sofort ein Büro beziehen... :rotfl2:

Sagt mal, lest ihr zu viel Krimis oder seht falsche Filme ? :confused:

Geschrieben

nichts ist unterhaltsamer als die Dirty-Harry-Phantasien in WO

An Dirty Harry denkt außer dir derzeit niemand hier bei diesem Thema.

Es geht um rechtliche Kriterien (und deren konsequente oder eben nicht konsequente Anwendung) bei der Waffenschein-Erteilung.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Dann hör Dich mal, wer alles KEINEN Waffenschein bekommen hat. Du wirst staunen... ;)

Da muss ich nicht staunen. Der gesetzestreue Normalbürger, der sich mehr oder minder berechtigt bedroht fühlt, bekommt keinen WS.

Klar, ich bekomm den Strom und den Müll auch umsonst von den Stadtwerken, weil ich dort fast alle Leute persönlich kenne. Und wenn ich dort einen Posten möchte, brauche ich nur mein Schreibzeugs mitzunehmen und kann sofort ein Büro beziehen... :rotfl2:

Niemand behauptet, dass der Pförtner im Kanzleramt Einfluß auf die internationale Politik hat.

Du hast das schon mal an anderer Stelle dementiert, aber wenn ein persönlicher Freund Deines Chefs oder seines Chefs oder dessen Chefs einen Waffenschein haben will, dann sieht die Auslagung des Ermessensspielraums eben mal anders aus.

Sagt mal, lest ihr zu viel Krimis oder seht falsche Filme ? :confused:

Nein, ich bin Realist der verstanden hat, dass sehr wohl einige gleicher sind, als die anderen.

Ist aber schon interessant, dass Du bei diesem Thema so intensiv an die Decke gehst.

Aber insgesamt hat Deine Argumentation die gleiche Qualität, wie wenn ich behaupten würde, es gäbe keine ärztlichen Kunstfehler.

Geschrieben

An Dirty Harry denkt außer dir derzeit niemand hier bei diesem Thema.

Doch, ich dachte auch - zumindest kurz - daran. :D

Der gesetzestreue Normalbürger, der sich mehr oder minder berechtigt bedroht fühlt, bekommt keinen WS.

Richtig. :)

...aber wenn ein persönlicher Freund Deines Chefs oder seines Chefs oder dessen Chefs einen Waffenschein haben will, dann sieht die Auslagung des Ermessensspielraums eben mal anders aus.

Kein Stück ! Dirty Harry ist wohl doch nicht so weit weg, wie ich vermutet hatte. :o

Ist aber schon interessant, dass Du bei diesem Thema so intensiv an die Decke gehst.

Bin ich das ? :confused: Wundern darf man sich ja wohl noch... :rolleyes:

Geschrieben

Es ist doch so das wie Harry callahan sagte der Ermessenspielraum bei persönlichen Bekannten oder wem weiß ich , größer ist. Und erzähl nicht das es nicht so ist.

Ist doch logisch. Was hat das mit Wildwest zu tun.

Ist doch klar wenn ich was besonderes am Auto eingetragen haben will und jemanden beim Strassenverkehrsamt kenne kann es gut sein das es einfacher wird mit der Eintragung.

Gruss David

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Es ist doch so das wie Harry callahan sagte der Ermessenspielraum bei persönlichen Bekannten oder wem weiß ich , größer ist. Und erzähl nicht das es nicht so ist.

Ist doch logisch. Was hat das mit Wildwest zu tun.

Gruss David

...wir sollten nicht davon ausgehen, daß irgendein Behördenmitarbeiter das in einem öffentlichen Forum zugeben würde. Da kann ich unsere Sbine hier zur Abwechslung mal verstehen.

Ansonsten hast Du Recht.

Gruß

GOH

Geschrieben

Standard ist/sollte sein:

1) Voraussetzungen gem. WaffG wie Sachkunde, Zuverlässigkeit etc.

2) Gefährdungsanalyse durch LKA

3) Gefährdungsbeurteilung durch örtliche Polizei.

Darauf basiert die Entscheidung des Sachbearbeiters, ob Waffenschein ja oder nein.

Geschrieben

Gefährdungsanalyse durch LKA

Gefährdungsbeurteilung durch örtliche Polizei.

(Zynismusmodus AN)

Das sind die Stellen, die dem ehemaligen Antragsteller Blümchen aufs Grab legen, wenn sich ihre - zur Ablehnung des Antrags führende - Analyse bzw. Beurteilung im Nachhinein leider als falsch erwiesen hat...

(Zynismusmodus AUS)

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