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IGNORED

Reichswaffengesetz und Verordnung


Schwarzwälder

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Geschrieben

Mir liegt in gedruckter Fom das Waffengesetz vom 18.03.1938 sowie die dazugehörige "Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes" vom 19. März 1938 ernes das Gesetzt über Aus- und Einfuhr von Kriegsgerät vom 06.11.1935 vor.

Diese sind leider online nicht zugänglich, aber der interessanteste Part möchte ich hier kurz zitieren:

Abschnitt IV - Erwerb, Führen, Besitz und Einfuhr von Waffen und Munition

§11

(1) Faustfeuerwaffen dürfen nur gegen Aushändigung eines Waffenerwerbscheins überlassen oder erworben werden.

(2) Der Waffenerwerbschein gilt für die Dauer eines Jahres, vom Tage der Ausstellung gerechnet.

(3) Abs. 1 gilt nicht für:

a) die Überlassung von Faustfeuerwaffen auf einem polizeilich genehmigten Schießstand zur Benutzung lediglich auf diesem Schießstand;

b ) die Versendung von Faustfeuerwaffen unmittelbar in das Ausland;

c) die Übermittlung von Faustfeuerwaffen durch Personen, die gewerbsmäßig Güterversendungen besorgen oder ausführen, insbesondere durch Spediteure, Frachtführer, Verfrachter eines Seeschiffes, die Deutsche Reichspost oder die Deutsche Reichsbahn;

d) den Erwerb von Todes wegen.

That's it, folks!

Irgendwelche Regelungen (oder gar WBKs, Beduerfnisse etc.) zum Erwerb und Besitz von Langwaffen gab es nicht!!!

Mit Ausnahme derer, dass Jugendliche unter 18 (§13) oder Staatsfeinde (im Einzelfall, §23) keine haben durften und Kriegswaffen einer besonderen Erlaubnis bedurften (§22), ebenso die Ein-/Ausfuhr aus dem Ausland (§24). §25 verbietet dann noch Wildererwaffen und Schussspazierstöcke, Schalldämpfer und Hohlspitzgeschosse im Kal. .22.

Ein besonderes Schmankerl für Jäger:

§21

Der Jagdschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Jagd- und Faustfeuerwaffen.

Da steht nix von "auf dem direkten Weg zum Revier", "ungeladen" oder gar: "nicht zugriffsbereit" etc!

Nein, einfach immer: Jagdschein=Waffenschein, herrlich!

Ich verstehe nicht, was für ein bodenloses Versagen auch der Verbände da Anfang der 70er Jahre ablief, damit man von einem sehr liberalen zu einem der damals schärfsten Waffengesetze Europas gelangen konnte! Hatte man damals gehofft, über das Bedürfnisprinzip mehr Mitglieder und v.a. mehr Vereins(fürsten)macht zu bekommen?? Baader-Meinhoffs Waffen (MPs, Kaschis) waren doch ohnehin via Kriegswaffengesetz (ich glaube seit anno 1965) verboten, also eigentlich kein Anlass, warum man z.B. die Bockdoppelflinte nicht mehr über den Neckermannkatalog bestellen können sollte!

Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben

Ich verstehe nicht, was für ein bodenloses Versagen auch der Verbände da Anfang der 70er Jahre ablief, damit man von einem sehr liberalen zu einem der damals schärfsten Waffengesetze Europas gelangen konnte! Hatte man damals gehofft, über das Bedürfnisprinzip mehr Mitglieder und v.a. mehr Vereins(Fürsten)macht zu bekommen?? Baader-Meinhofs Waffen (MPs, Kaschis) waren doch ohnehin via Kriegswaffengesetz (ich glaube seit anno 1965) verboten, also eigentlich kein Anlass, warum man z.B. die Bockdoppelflinte nicht mehr über den Neckermannkatalog bestellen können sollte!

Warum Versagen der Verbände? Der DJV bekam wofür er gekämpft hatte, kein unberechtigter konnte sich mehr eine GK-Waffe so einfach kaufen, man fürchtete den Widerer. Halbautomaten und Kurzwaffen waren bei den Jägern zu dieser Zeit weniger gefragt, das WaffG hat die Jäger also weniger eingeschränkt.

Die Sportschützen bekamen ihre Einzellader KK oder Sportpistolen ja immer noch und GK und Ordonnanzwaffen spielten zu dieser Zeit eigentlich keine große Rolle. Die GK-Vereine waren in Deutschland noch nicht erfunden. 98er schon bis 1972 nach dem KWKG geändert werden.

Als Baader-Meinhof auf die Bühne traten war das WaffG schon lange fertig.

Karl

Geschrieben

...also eigentlich kein Anlass, warum man z.B. die Bockdoppelflinte nicht mehr über den Neckermannkatalog bestellen können sollte!

Das heißt Bockflinte :angry2:

Ansonsten hast Du recht. Und der DJV hat den Jägern in diesem Fall wirklich geschadet. Den das unbegrenzte Führen ist Jägern seit dem nicht mehr möglich. Nicht das ich vorhätte ständig mit einer geladenen Plempe rum zu laufen aber eine unnötige Einschränkung der vorher gewährten Rechte sehe ich darin schon.

Gruß Winzi

Geschrieben

Warum Versagen der Verbände? Der DJV bekam wofür er gekämpft hatte, kein unberechtigter konnte sich mehr eine GK-Waffe so einfach kaufen, man fürchtete den Widerer. ...

Sowas hab ich befürchtet! Dass man sich nicht für andere Waffenbesitzer einsetzt (den DSB z.B. der Halbautomatenbesitzt nicht sonderlich juckt) kann ich ja noch verstehen.

Aber dass man als vom Legalwaffenbesitz betroffener Verband selber nach mehr Verboten für andere schreit, ist schon einmalig töricht. Die Jäger mögen erst am Ende der waffenrechtlichen Verbotsschiene stehen, aber irgendwann sind auch sie fällig, glaub mir. Allmählich müssten diese Herrschaften doch mal aufwachen?

Aber das Argument "WiIlderei" als Verbotsgrund für Waffenbesitz ist ja mal was Neues. Weiss jemand, ob die Wildererfälle nach dem WaffG 1972 bis heute wirklich runtergingen? Dass sie in Zukunft wieder steigen könnten, hätte dann eher mit den Folgen von Hartz IV zu tun - ein moderner Georg Jennerwein würde sich um das WaffG auch nicht scheren Volksheld Jennerwein.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Ich kann mit 65 Jahren und der Jägerprüfung 1960 aus eigenem Erleben dazu etwas sagen:

Ja, es ist richtig, der Jahresjagdschein war gleichzeitig Waffenschein! Oh goldene Zeit!

Viele, die damals gerne eine Faustfeuerwaffe "für die Nachttischschublade" haben wollten, haben nur aus diesem Grunde die Jägerprüfung abgelegt. Das war damals (gegenüber heutigen Anforderungen) eine wirklich einfache Angelegenheit. In NRW gab es -um nur ein Beispiel zu nennen- keine Schießprüfung.

So weit so gut.

Es gab natürlich auch damals schon die "Cleveren". Die haben auf Jagdschein massenweise Pistolen gekauft und die dann an Nichtberechtigte mit gutem Gewinn verscheuert.

Es ging ja ganz einfach. Eine WBK gab es nicht. Der Händler notierte sich die Jagdscheinnummer in seinen Unterlagen. Das war es dann. Eine Meldung an irgendwelche Behörden gab es nicht.

Irgendwann ist dieser Mißbrauch natürlich auch der gestrengen Obrigkeit zu Ohren gekommen. Und so war es dann mit Jagdschein = Waffenschein für die Jägersleute vorbei.

Es ist immer wieder das Gleiche: Die gesetzestreue Mehrheit muß unter dem Mißbrauch einiger weniger Idioten leiden.

Geschrieben

Aber das Argument "WiIlderei" als Verbotsgrund für Waffenbesitz ist ja mal was Neues.

Überhaupt nicht. In Württemberg z.B. waren in der Zeit des alten Rechts der Wildschaden und die Wilderei der Knackpunkt des Waffenrechts. Der Herzog wollte ohne daß zur Jagd Anstrengung, Geduld oder Schmutzigwerden erforderlich wären rauschende Jagdfeste geben können. Der Bauer wollte nicht, daß seine Ernte, von der möglicherweise sein Überleben, zumindest aber sein Wohlstand abhängig waren, von völlig über den natürlichen Bestand gemästeten Wildbeständen vernichtet wurde.

Noch 1850 hat es die Regierung fertiggebracht, mit der Begründung der öffentlichen Sicherheit ein Gesetz vorzulegen, nachdem das bewaffnete Herumlungern in Wäldern verboten werden sollte, während das Waffenführen auf der Reise von A nach B, auch durch den Wald, legal bleiben sollte.

Sah sich da der DJV in der Nachfolge des Herzogs? ;)

Geschrieben

Gure, ...

Das heißt Bockflinte :angry2:

Gruß Winzi

:lol:

... Die Jäger mögen erst am Ende der waffenrechtlichen Verbotsschiene stehen, aber irgendwann sind auch sie fällig, glaub mir. Allmählich müssten diese Herrschaften doch mal aufwachen?

...

Grüße,

Schwarzwälder

Die Jäger selber, sind - zumindest die jüngeren - längst aufgewacht.

Wer immer noch schläft, sind die alten verknöcherten Verbandsfunktionäre, die bisher jedes Problem ausgesessen haben und denen doch 'sowieso keiner mehr was kann'. <_<

Manche davon, scheinen schon seit damals dort zu sitzen und in der ganzen Zeit nichts getan zu haben. :angry2:

Geschrieben
Das heißt Bockflinte :angry2:
Du darfst mit 'ner Flinte gar nicht auf'n Bock schiessen!
Bundesjagdgesetz (BJG)

V. Abschnitt. Jagdbeschränkungen, Pflichten bei derJagdausübung und Beunruhigen von Wild

§ 19 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist

1. mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen; ...

CM :)

Geschrieben

Mir liegt in gedruckter Fom das Waffengesetz vom 18.03.1938 sowie die dazugehörige "Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes" vom 19. März 1938 ernes das Gesetzt über Aus- und Einfuhr von Kriegsgerät vom 06.11.1935 vor......

Ich verstehe nicht, was für ein bodenloses Versagen auch der Verbände da Anfang der 70er Jahre ablief, damit man von einem sehr liberalen zu einem der damals schärfsten Waffengesetze Europas gelangen konnte!......

Grüsse,

Schwarzwälder

Immerhin, verglichen mit dem Waffenrecht zu Kaisers Zeiten war das von 1938 schon ziemlich restriktiv. Unter Willi II konnte sich nämlich jeder Volljährige kaufen was er wollte und der Mann von Welt trug seine 6,35 ebenso selbstverständlich in der Westentasche wie seine Taschenuhr, ganz ohne Waffenschein, WBK, etc. Komisch, dass eine Monarchie, die mit Demokratie eigentlich nix am Hut hat, weniger Angst vor ihren Bürgern hatte und die persönliche Freiheit, nicht nur in waffenrechtlicher Hinsicht, viel weniger einschränkte, als es heute unter unseren sogenannten "Demokraten" üblich ist. Und das, obwohl es damals jede Menge Leute gab, die öffentlich nach einer Beseitigung des Systems und nach Weltrevolution riefen.

Geschrieben

Überhaupt nicht. In Württemberg z.B. waren in der Zeit des alten Rechts der Wildschaden und die Wilderei der Knackpunkt des Waffenrechts. ...Noch 1850 hat es die Regierung fertiggebracht, mit der Begründung der öffentlichen Sicherheit ein Gesetz vorzulegen, nachdem das bewaffnete Herumlungern in Wäldern verboten werden sollte, während das Waffenführen auf der Reise von A nach B, auch durch den Wald, legal bleiben sollte.

Sah sich da der DJV in der Nachfolge des Herzogs? ;)

Also mag ja sein, dass es vor 150 jahren noch echte Probleme mit der Wilderei gab, aber die letzten Jahrzehnte scheint mir das kein großes Problem mehr gewesen zu sein. Niedersachen beklagt rund 100 Fälle jährlich, in den letzten 10 Jahren unverändert. Mich würde echt interessieren, ob das Waffengesetz 1972 da eine erhebliche Änderung brachte (ob es etwa 1971 noch 1000 Fälle waren und in den Folgejahren dann auf die heutigen 100 abfiel, z.B.).

Ausserdem: Wieso Tatwerkzeuge verbieten, wenn die Handlung selbst verboten ist? Das Ganze ist eine ziemlich ärmliche Begründung, die der DJV da anführte - und deswegen liess er sich offenbar gleich eine riesige Reihe weiterer Jägerprivilegien abnehmen, den Waffenschein für alle Jäger etwa.

@OldHand:

Also so schräge Jäger, die damals dann ihre Kurzwaffen an Nichberechtigte vertickten, hatten damals schon gegen das WaffG verstossen (ihre Käufer natürlich auch). Die einfachste Möglichkeit wäre eine Registrierung der Kurzwaffen gewesen (Händler meldet ans Register). Taucht die Waffe dann bei einem Kriminellen auf, war's das für den Jägersmann/Sportschuetze etc. Andererseits muss man sagen, dass auch diese von dir geschilderten Geschäfte Deutschland nicht ins Chaos versinken liessen.. und heute macht's statt dem Jäger eben der Russe am Bahnhof - oder wie war das?

Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben

Komisch, dass eine Monarchie, die mit Demokratie eigentlich nix am Hut hat, weniger Angst vor ihren Bürgern hatte und die persönliche Freiheit, nicht nur in waffenrechtlicher Hinsicht, viel weniger einschränkte, als es heute unter unseren sogenannten "Demokraten" üblich ist. Und das, obwohl es damals jede Menge Leute gab, die öffentlich nach einer Beseitigung des Systems und nach Weltrevolution riefen.

Das ist kein Zufall... Die Wehrpflichtarmee, die massenhafte Vernichtung politischer Gegner mittels Tötungsmaschinen, die Besteuerung bis der Bürger kaum mehr quieken kann, das sind die Errungenschaften der französischen Revolution, die in der einen oder anderen Form seit zweihundert Jahren Kontinentaleuropa unsicher machen (nicht aber die Schweiz, England und Amerika, denn die haben ihre Staatsform nicht von Napoleons Armeen bekommen).

Nun steht aber das Waffengesetz von 1938 in bezug auf die bürgerliche Freiheit offensichtlich unter keinem guten Stern. Mit wäre so gesehen der Bezug auf die Tradition vor dem ersten Weltkrieg oder gar unter dem alten Regime wesentlich lieber.

Geschrieben

Nun steht aber das Waffengesetz von 1938 in bezug auf die bürgerliche Freiheit offensichtlich unter keinem guten Stern. Mit wäre so gesehen der Bezug auf die Tradition vor dem ersten Weltkrieg oder gar unter dem alten Regime wesentlich lieber.

Dem möchte ich mal widersprechen. Nur weil das Land einen Krieg angefangen hat, heißt das noch lange nicht daß man sich die Gesetze dort nicht zur Vorlage nehmen darf. Schließlich waren es auch im Dritten Reich die Soldaten, die gekämpft haben. Die Bürger zu Hause (auch die hat es noch gegeben) haben mit ihren Waffen jedoch keinen Mist gebaut. Und das ist das wichtige. Nicht, was die Nation sonst noch gemacht hat. Das Waffengesetz war absolut unbeteiligt am Krieg.

Das Waffengesetz der USA steht ebenfalls unter keinem guten Stern, was die bürgerlichen Freiheiten (bevorzugt anderer Länder) angeht. Aber das ist Politik, das lassen wir besser.

Geschrieben

Zur Ergänzung:

Am 11. November 1938 gab es für eine Gruppe von Deutschen eine Einschränkung.

Durch die Verordnung über den Waffenbesitz von Juden wurde diesen der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schußwaffen und Munition, sowie von Hieb- und Stoßwaffen verboten. Die in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition hatten sie unverzüglich der Ortspolizei abzuliefern; Waffen und Munition verfielen entschädigungslos dem Reich (RGB1.I,1573).

Geschrieben

Das muß man ja nicht mitübernehmen. Der Rest klang aber recht vernünftig.

Kleiner Tip für politische Diskussionen: Wenn Du jemanden von der Richtigkeit einer Idee überzeugen willst, dann beziehe Dich um Himmels Willen nicht darauf, daß eine Gruppe der übelsten Verbrecher die Sache genauso gesehen haben soll wie Du. Das ist nämlich das Totschlagargument der Gegenseite.

Im Übrigen war das Waffenrecht der Nazis auch kein Fortschritt gegenüber Vorgängerregelungen sondern in mancherlei Hinsicht eine Verschärfung, und es ist aus naheliegenden Gründen z.B. den JPFO verhaßt, und zwar mit Recht, wie ich meine.

Geschrieben

Moin,

ich war seinerzeit als Betroffener des neuen Gesetzes dabei.

Für den "normal Bürger"wurde es dargestellt als Vorsorge des Staates gegen die bösen Terroristen!

Es war blinder Aktionismus unser Politiker und wurde uns damals schon verkauft als Heilmittel gegen

Verbrechen.Hervorgerufen durch einen Journalismus der Sorte "Bild"in der gleichnamigen Zeitung.

Die Herren vom DJV und DSB fühlten sich am Bauch gekitzelt das sie halbstaatliche Aufgaben übernehmen durften!

Diese Einstellung hat sich noch verschlimmert mit den neuen Verbänden.Keiner der Säcke oben in

den Verbänden ist auf die Idee gekommen oder hat aufgerufen mit dem Wahlzettel über das neue

Waffengesetz zu entscheiden.Fast ohne Ausnahme sonnen sich diese Herren(Damen) in ihrer Machtbefugnis.

Einzig positiver Aspekt des Gesetzes ist,es schafft bezahlte neue Arbeitsplätze bei den Verbänden die mit unseren steigenden Beiträgen bezahlt werden. :D Wir freuen uns doch alle wenn wir was gegen die Arbeitslosigkeit tun können? :angry2:

MfG Piet,der kot...... könnte

Geschrieben

Kleiner Tip für politische Diskussionen: Wenn Du jemanden von der Richtigkeit einer Idee überzeugen willst, dann beziehe Dich um Himmels Willen nicht darauf, daß eine Gruppe der übelsten Verbrecher die Sache genauso gesehen haben soll wie Du. Das ist nämlich das Totschlagargument der Gegenseite.

Ich habe nicht vor, sinnvolle Argumente oder Meinungen nicht auszusprechen, nur weil mal irgendein Arsch der Geschichte das auch so gesehen hat. Ansonsten dürfte man seeeeehr viele Worte nicht mehr benutzen, weil die hat auch bestimmt mal ein Bösewicht verwendet.

Es geht hier nicht um irgendwelche Völkermorde, sondern um das Waffengesetz! Und ich würde ein Waffengesetz, das auf dem oben zitierten Ausschnitt basiert, vorbehaltlos unterstützen. Den Rest des Gesetzes kenne ich nicht, und um den geht es auch gar nicht. Hier wurden die Erwerbsbedingungen angesprochen, so wie sie damals geregelt waren, ohne daß es Mord und Totschlag gab. Und die sind durchaus vernünftig.

Ich lasse mir doch nicht von einem politisch überkorrekten eine Meinung verbieten? Dann hätte er ja schon gewonnen...

Geschrieben

@Proud NRA Member:

Mir ging es nicht um die Entstehung des Reichswaffengesetzes, sondern dass dieses letzten Endes doch sehr liberale Gesetzeswerk noch bis in die 70er Jahre hinein in die seine Gueltigkeit hatte.

Historisch war es freilich eine Liberalisierung im Vergleich zu den Weimarer Waffengesetzen und wenn man mit Gesetzen aus der Kaiserzeit heute kommen will, macht man sich eher laecherlich - im 19. Jhdt. gab's noch keine handlichen Vollautomaten, Sturmgewehre, selbst grosskalibrige halbautomatische Faustfeuerwaffen mit hoher Magazinkapazitaet waren doch kaum entwickelt. Und ja - Alnassgesetygebung gab es auch - ich glaube 1886 machte der gute Kaiser Willhelm dem freien Besitz von Sprengpulver den Garaus, nach einem Attentatsversuch. Und statt Besteuerung "Bis der Buerger kaum mehr quieken kann" gab's dort derart miese Loehne, dass sich selbiger auch ohne grosse Steuern kaum Waffen leisten konnte. An diese Zeiten erinnert sich auch keiner mehr persoenlich, an die 70er Jahre aber schon:

Moin,

...

Die Herren vom DJV und DSB fühlten sich am Bauch gekitzelt das sie halbstaatliche Aufgaben übernehmen durften!

MfG Piet,der kot...... könnte

Tja, Geschichte wiederholt sich! 1972 durften sie erstmals halbstaatliche Aufgaben wahrnehmen, seit 2002 noch viel mehr und jetzt kann man nicht genug kriegen - Blockwart ist doch was schoenes...

Genau hier waere DIE EINZIGE Berechtigung fuer das Forum Waffenrecht - Sprachrohr zu sein fuer ein generelles liberaleres Waffenrecht auch fuer Nicht-Sportschuetzen/Nicht-Jaeger! Leider sitzen die Verbaende aber als Vollmitglieder im FWR und werden ggf. liberalere Tendenzen im FWR schon zu unterbinden wissen.

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben

...Für den "normal Bürger"wurde es dargestellt als Vorsorge des Staates gegen die bösen Terroristen!

Es war blinder Aktionismus unser Politiker und wurde uns damals schon verkauft als Heilmittel gegen

Verbrechen.Hervorgerufen durch einen Journalismus der Sorte "Bild"in der gleichnamigen Zeitung...

Wie sich doch Zeiten und "Argumentationen" gleichen können

Ansonsten @Piet: :appl:

Geschrieben

@Proud NRA Member:

... wenn man mit Gesetzen aus der Kaiserzeit heute kommen will, macht man sich eher laecherlich - im 19. Jhdt. gab's noch keine handlichen Vollautomaten, Sturmgewehre, selbst grosskalibrige halbautomatische Faustfeuerwaffen mit hoher Magazinkapazitaet waren doch kaum entwickelt. Und ja - Alnassgesetygebung gab es auch - ich glaube 1886 machte der gute Kaiser Willhelm dem freien Besitz von Sprengpulver den Garaus, nach einem Attentatsversuch. Und statt Besteuerung "Bis der Buerger kaum mehr quieken kann" gab's dort derart miese Loehne, dass sich selbiger auch ohne grosse Steuern kaum Waffen leisten konnte. ....

Gruesse,

Schwarzwaelder

Natürlich kann man die Zeit von vor 100 Jahren nicht mit der heutigen gleichsetzen, aber die Prinzipien bleiben trotzdem das Entscheidende. Das Gesetz zur Einschränkunng des Handels mit Sprengstoff war meines Wissens das einzige Beispiel für Anlassgesetzgebung und im Übrigen auch kein Totalverbot, sondern nur ein Paket von Auflagen für Umgang und Handel (Sachkunde und sichere Lagerung reichte für den Erwerb aus). Es spielt auch keine Rolle, ob es damals handliche Vollautomaten gab, sicher ist, dass die damals modernsten Waffen frei verkäuflich waren. Mit einer 08 kann man übrigens genau so gut Jemanden töten, als mit einer modernen Militärpistole (8 Schuss müssten für ein Attentat reichen, bis die abgefeuert sind wird das Opfer wohl in Deckung gegangen sein, wenn es noch lebt). Und es ist auch nicht so, dass sich Niemand eine Waffe leisten konnte. In vielen Bauernhäusern war zumindest eine Doppelflinte oder eine Repetierbüchse vorhanden und eine 6,35er oder 7,65er kostete nicht mehr als eine brauchbare Taschenuhr, war also auch für viele (wenn auch nicht alle) Arbeiter erschwinglich, zumindest theoretisch (ist eben eine Frage der Prioritäten). Über die Löhne entschied übrgens damals ebenso wie heute nicht der Staat, über die Steuersätze aber schon. Trotz niedriger Steursätze gab es, vom Krieg abgesehen, damals immer einen ausgeglichenen Haushalt.

Es geht mir auch nicht darum unser politisches System als schlechter, als das des kaiserlichen Deutschlands hinzustellen, sondern darum, zu zeigen, dass hinsichtlich der persönlichen Freiheit und der Garantie der Bürgerrechte, unsere heutige etablierte politische Ordnung totalitäre Tendenzen aufweist, wie sie die konstitutionellen Monarchien vor 1918 nicht gekannt haben. Ist das nicht traurig und ein echtes Armutszeugnis für unsere Gesellschaft? Wie war das noch mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung???

Geschrieben

... sicher ist, dass die damals modernsten Waffen frei verkäuflich waren.

Stimmt! Heutzutage versucht man dem Bürger neue Entwicklungen möglichst vorzuenthalten - wenn's sein muss, mittels Ermaechtigungsparagraphen, dass man noch schneller reagieren kann. Beispiel: Neue Kaliberentwicklungen wie die 5,7x28 oder die 4,6 von HK.-

Ein böses Zeichen zunehmend totalitäen Agierens sind überhaupt die zunehmende Zahl von Ermächtigungen, aber nicht wenige Funktionre meinen ja, damit fahren wir gut, weil sie derzeit mit den entsprechenden ermächtigten Ämtern gut kungeln können. Was aber wenn dort mal andere sitzen? Ein gutes Zeichen fuer eine Demokratie sind eine zunehmende Fuelle von Ermächtigungsparagraphen jedenfalls nicht!

Abschliessend noch ein weiteres Goodie aus der Zeit des Reichswaffengesetzes, das anscheinend auch noch im Bundeswaffengesetz 1968 galt: Kurzwaffen waren nur bis 40 cm als solche definiert und damit stärker reguliert, heute ist alles unter 60cm Kurzwaffe!

Obendrein war nach der Durchführungsverordnung vom 19.03.1938 in §3 (1) festgehalten:

Als wesentliche Teile im Sinne des §1 Abs. 3 des Gesetzes sind anzusehen

a) bei Schusswaffen: Lauf, Verschluss, Trommel;

d.h. da stand nix von Griffstück!

Grüsse,

Schwarzwälder

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