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IGNORED

Abstimmung: Welches Waffenrecht


Schwarzwälder

Waffenrecht - wie/was darf es sein?  

225 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Was soll die Basis fuer unser geplantes neues Waffengesetz sein?

    • Der Entwurf zum Waffenrechtsaenderungsgesetz 2007 ist vernuenftig, damit kann ich gut leben.
      7
    • Das derzeitige WaffG 2002 m. VO 2003 ist ausreichend
      14
    • Ich wuensche mir das alte WaffG 1972 bis 2002 zurueck
      4
    • WaffG 1972-2002, aber OHNE Anscheinsparagraph 37
      11
    • Waffenrecht bis 1972 (d.h. ReichswaffG 1938, best. Langwaffen beduerfnisfrei etc.)
      24
    • relativ liberales Waffenrecht nach Schweizer Vorbild
      59
    • Waffenrecht nach Vorbild bes. liberaler US-Bundesstaaten (verdecktes Tragen usw.)
      106


Empfohlene Beiträge

........................daß ich es nicht für gut halte, das Waffengesetz soweit zu liberalisieren, daß jeder Waffen in der Öffentlichkeit führen darf.......................

hallo,

und ich frage mich immernoch, wer das hier überhaupt möchte??

es geht hier lediglich darum, dass der unbescholtene und ausgebildete bürger das RECHT wahrnehmen sich seiner haut zu wehren, notfalls auch durch einsatz der schußwaffe.

wo liegt das problem??

anbei: eine meinung als realitätsfremd zu bezeichnen hat einen andere qualität als menschen pauschal als stammtischbrüder (alkoholkranke??) und schlimmeres zu bezeichnen. diese methode wird auch gern von anderen angeblich so klugen menschen benutzt wenn ihnen ihre "argumente" ausgehen.

lies einfach mal unvoreingenommen die beiträge einiger user, einige sind nämlich vertreter der exekutive und haben einschlägige erfahrungen.

gruß VA

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Jetzt will auch mal träumen:

1.) Voraussetzung zum Erwerb:

a.) Sachkunde

b.) Zuverlässigkeit

2.)Lagerung

a.) Doppelwandiger Stahlschrank der Sicherheitsstufe "B"

3,) Führen von Waffen:

a.) Zuverlässigkeit

b.) Praktische Schießübungen

c.) Erste Hilfe

d.) Erweiterte sachkunde

aa.) Deeskalations Techniken

bb.) Anti Streßtechniken

cc.) Balistik

Träum Modus aus

Mfg Weini

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1) Inweifern sind andere Waffenbesitzer "Waffenfanatiker", du aber nicht?

2) Du implizierst, dass jemand, der sich mit dem Thema Selbstverteidigung auseinandersetzt, sich wünscht, in eine Selbstverteidigungssituation zu kommen, fremdenfeindlich ist und unverhältnissmässigerweise Tödliche gewalt anwenden würde, wobei das bevorzugte Tatmittel hierbei die Halbautomatische Büchse ist

3) Du behauptest, dass jene, die das verdeckte tragen befürworten, die geführte Waffe missbrauchen wollen, um andere ein zu schüchtern

4) was mit "rumrennen" gemeint ist, ist mir nicht ganz klar, aber das kannst Du mir sicher auch erklären

daß ich es nicht für gut halte, das Waffengesetz soweit zu liberalisieren, daß jeder Waffen in der Öffentlichkeit führen darf. Das war, sofern du dich nicht erinnerst, eine der Optionen bei der ABSTIMMUNG.

genau das war so nicht in der Abstimmung

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...Ist SB ein Mädchen ?

weder noch ?

Übrigens ist die einzige Meinung, die ich soweit geäußert habe ...

ach belilu, vielleicht solltest du deine postings nochmal lesen ...

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Damit Berliner Luft endlich erkennt, mit wem er sein Hobby teilt oder wer neben ihm als Legalwaffenbesitzer und / oder Sportschütze steht, hier ein Interview des WDR mit Arne Niederbacher, Autor der wissentschaftlichen Studie "Faszination Waffe", die sich mit den deutschem Waffenbesitzer befasst.

Bitte genau hinhören und Worte wie "Stammtischbrüder" oder "Waffenfanatiker" bei auftreten rot markieren und zählen. Wenn Du eines der Wörter in dem Interview hörst, gebe ich einen aus......

Eventuell solltest Du dir die Studie auch mal zu Gemüte führen.... bekommt man im Ars Una Verlag.

INTERVIEW mit Dr. Arne Niederbacher, Soziologe an der Uni Dortmund, Verfasser der Studie "Faszination Waffe"

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Hallo Hermes,

BL brauchst Du mit Fakten nicht zu kommen. Non Compos Mentis könnte man sagen, um sich nicht dem Vorwurf aussetzen zu müssen, Stammtischparolen zu verbreiten.

Er hat eben seine Meinung, wir leben in einem freien Land, er kann sie äußern. Zum Glück fehlen ihm sowohl Argumente als auch die Umgangsformen seine Meinung auch "an den Mann" zu bringen.

Ich ignoriere ihn mittlerweile, aufgegeben habe ich nachdem Thema 1. Mai Krawalle.

Ich wette, er ist weder Waffenbesitzer (im Sinne erlaubnisspflichtiger Waffen), noch in einem Schützenverein, noch dass er einen besonders großen (offline) Freundeskreis hat. Ich würde mal auf Harz IV Empfänger tippen, keine Berufsausbildung mit ner Menge Frust im Bauch und einem ziemlich festgefahrenen Weltbild, dass ihm leider nicht erlaubt, aus diesem Teufelskreis auszubrechen...

That's life!

TheHun

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@BerlinerLuft

Ich verstehe deine Vorbehalte gegen SV mit der Waffe. Trotzdem bin ich der Meinung der Staat hat nicht das Recht dem Bürger das trainieren von SV mit der Waffe zu verbieten. Es gibt auch in Deutschland legale Waffenbesitzer und dessen bin ich mir sicher die das aus verschiedensten Gründen SV mit der Waffe üben möchten und sei es nur zum Schutz der Familie oder des eigenes Lebens. Es ist ein Irrglauben oder Irrtum nur weil es Waffenbesitzer gibt die ein echtes Bedürfnis mit SV an der Waffe haben das seien irgendwelche "Spinner". Das sind zumindestens bei uns ganz normale Familienväter, Singles, Leute mit angestammten Berufen die solche Kurse besuchen oder dies im Schiesskeller üben. Also alles andere als irgendwelche komische Subjekte.

Zum Glück kann ich mich 2-3 mal pro Woche auf dem Stand davon ueberzeugen, da sind keine Spinner dabei, die das ganze Land militarisieren wollen - wir schiessen zum Spass, oder sportlich, aber nicht zur Selbstverteidigung.

Dieser Satz besonders der Teil nach dem- machte mich ein wenig sauer. Du weisst ganz genau das es ein echtes Bedürfnis sehr vieler legaler Waffenbesitzer ist, sich im Notfall mit der Waffe verteidigen zu können auch wenn dies wie DVC ich eingeschlossen natürlich nie jemand wünscht. Es gibt mir ernsthaft zu denken wenn in der Sachkunde (bitte korrigieren wenn falsch) auch auf SV mit der Waffe eingegangen wird, man es aber faktisch ja nicht üben darf, jedenfalls Normalbürger nicht. Deshalb ist es eigentlich auch Sinn und zwecklos wenn man das in der Sachkunde anspricht.

BerlinerLuft was ich sagen wollte kurz und bündig. Niemand zwingt einem SV mit der Schusswaffe zu üben oder zu diskutieren. Aber bitte werte solche Menschen nicht ab nur weil sie sich mit SV mit der Schusswaffe interessieren oder neugierig sind. Ich bin mir sicher, der deutsche Staat würde keinen Schaden nehmen, würde er den gesetzesloyalen legalen Waffenbesitzer das üben SV mit der Schusswaffe in der Praxis erlauben.

BTW: Das Buch was Hermes vorstellte habe ich selber und kann es nur weiter empfehlen. Ich glaube ich war es sogar der dieses Buch ursprünglich mal vorstellte beim Bücherthread wenn ich mich noch richtig erinnere.

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Ich mache einen neuen Versuch:

Es werden sich wohl alle einig sein, das ein Waffengesetz den Waffenbesitz und das Waffenführen reguliert um legalen Missbrauch zu verhindern.

Alles was darüber hinüber geht ist eine politische Entscheidung wie "so wenig Waffen im Volk"

Was heisst das beim Waffenbesitz?

- Wenn kein Hinderungsgrund vorliegt (Eine persönliches Merkmal das vermuten lässt, dass man eine Gefährdung für die Mitmenschen oder sich selbst darstellen könnte) kann man eine Waffe erwerben

Was heisst das beim Waffentragen?

- Wenn kein Hinderungsgrund für den Erwerb und die fachlichen/theoretischen Kentnisse im Umgang mit einer Waffe im SV vorliegt kann man eine Waffe tragen.

Ich würde noch weiter gehen: Wer Waffen besitzen will soll auch die Voraussetzung bringen für das Tragen, das würde einen ganzen Wald von Paragrafen überflüssig machen, die den Transport von Schusswaffen betreffen und gleichzeitig sicherstellen das eine legal erworbenen Waffe nicht illegal getragen wird.

Wenn man jetzt bei dem Prinzip der Waffengesetzgebung gegen Waffenmissbrauch bleibt und die deutsche Gesetzgebung nur unter diesem Gesichtspunkt untersucht, was bliebe dann noch übrig?

Joker

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Erläutere bitte was ich unter legalen Mißbrauch zu verstehen habe!

Wenn ich zb einen Vorbestraften eine Waffe erwerben lasse und der damit etwas anstellt. Mit anderen Worten denjenigen von denen man annehmen kann das sie Waffen Missbrauchen können den Waffenewerb zu verbieten. Es soll auch zeigen was ein Gesetzt kann und was nicht, zb den illegalen Missbrauch verhindern, wobei es sehr viele illegale Waffen gibt die nicht missbraucht werden.

Man könnte ja auch den Waffenerwerb überhaupt nicht regulieren, nur würde man dann Kriminellen zb den legalen Zugang zu Waffen erlauben.

Joker

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Wenn ich zb einen Vorbestraften eine Waffe erwerben lasse und der damit etwas anstellt. Mit anderen Worten denjenigen von denen man annehmen kann das sie Waffen Missbrauchen können den Waffenewerb zu verbieten. Es soll auch zeigen was ein Gesetzt kann und was nicht, zb den illegalen Missbrauch verhindern, wobei es sehr viele illegale Waffen gibt die nicht missbraucht werden.

Man könnte ja auch den Waffenerwerb überhaupt nicht regulieren, nur würde man dann Kriminellen zb den legalen Zugang zu Waffen erlauben.

Joker

Sorry, ich kann Dir nicht so recht folgen und habe den Eindruck, dass Du ein paar Dinge durcheinander bringst. So etwas wie legalen Missbrauch gibt es nicht.

Wenn jemand eine legale Waffe missbraucht, ist es ungesetzlich =illegal.

Wenn jemand eine Waffe illegal besitzt, ist es unerheblich ob er diese missbraucht oder nicht, da der Tatbestand des illegalen Besitzes bereits ein Missbrauch ist.

Dies ist aber keine Frage der einzelnen Bestimmungen eines Gesetzes, sondern ein prinzipieller Punkt.

Aber zum Pudelskern: Ob ein Legalwaffenbesitzer eine Waffe führen darf oder nicht ist meines Erachtens nach nicht pauschal mit Ja ode Nein zu beantworten. Sicherlich gibt es welche, die über die persönliche Eignung verfügen, dass sind aber leider nicht alle! Auch ist nicht jeder Legalwaffenbesitzer in der Lage in einer Notwehrsituation richtig zuhandeln. Ich lehne es daher ab eine pauschale Erlaubniss zu erteilen bzw. in ein Gesetz zu schreiben.

Prinzipiell ist das in DE vorhandene Bedürfnissprinzip zum Erwerb ok, wird aber leider von mancher Behörde nicht entsprechend umgesetzt.

Um die Ursprungsfrage zu beantworten: Ein liberales Waffenrecht, dass unbescholtenen Bürgern das Recht auf Waffen zuspricht finde ich toll, dass z.B. eine 2/6 Regelung besteht ist unlogisch und nicht zielführend. Die Frage ob ich das amerikanische oder schweizer Waffengesetz lieber hätte, stellt sich mir nicht, da ich bislang noch keine Schwierigkeiten mit dem Gesetz sondern nur mit der Auslegung beim Amt hatte. Wenn ich es mir recht überlege, wäre mir ein Gesetz recht, dass einfach zu verstehen und anzuwenden ist. Aber das ist Utopie.

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Wenn ich zb einen Vorbestraften eine Waffe erwerben lasse und der damit etwas anstellt. Mit anderen Worten denjenigen von denen man annehmen kann das sie Waffen Missbrauchen können den Waffenewerb zu verbieten. Es soll auch zeigen was ein Gesetzt kann und was nicht, zb den illegalen Missbrauch verhindern, wobei es sehr viele illegale Waffen gibt die nicht missbraucht werden.

Man könnte ja auch den Waffenerwerb überhaupt nicht regulieren, nur würde man dann Kriminellen zb den legalen Zugang zu Waffen erlauben.

Joker

Diese Aussage ist mir etwas zu pauschal. Warum?

Ganz einfach, weil es z.B. auch Menschen gibt, die nominell (laut Aktenlage) vorbestraft sind, aber sich dennoch im Grunde genommen icht wirklich was haben zu Schulden kommen lassen.

Beispiel aus dem realen Leben:

der Fahrer eines Wasserwagens (ja, so ein orangefarbener der Stadtwirtschaft) befährt eine regennasse, abschüssige Strasse (Kopfsteinpflaster). Vor ihm fährt ein Radfahrer, er folgt dem Radfahrer langsam, drängelt nicht und macht auch sonst keine Anstalten, den Radfahrer zu bedrängen (Zeugenaussagen).

In eine Rechtskurve kommt der Radfahrer ins Straucheln weil er etwas zu schnell (schneller als es die Wetterlage und Fahrbahnverhältnisse zuließen) war, wegrutschte und gegen die Bordsteinkante fuhr. Der Radfahrer stürzt so unglücklich, daß er nicht auf den Fußweg, sondern die Fahrbahn fällt. Der Fahrer des Tanklasters versucht alles, um sein Fahrzeug zum Stehen zu bringen, doch das Wasser im Tank schiebt unaufhaltsam und es kommt zum Schlimmsten: er überrollt den Radfahrer, der an den Folgen des Unfalls noch an der Unfallstelle verstirbt.

Die Folge für den Fahrer: er hat, abgesehen von den persönlichen Folgen (Gewissen usw), eine fahrlässige Tötung mit allen rechtlichen Konsequenzen an der Backe.

Der Mann hat sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, ist noch nie auffällig geworden, dennoch ist er nach dem Gesetz nun vorbestraft wegen fahrlässiger Tötung (oder heißt das fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge?)

- Die "Geschichte" ist nicht erfunden, sondern hat sich tatsächlich so zugetragen. -

Willst du diesen Mann nun Kriminalisieren? Ich weiß nicht, ob er Sportschütze, Fußballer oder sonst ein Sportler war. Es geht mir nur um die Pauschalisierung in deiner Aussage.

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Sorry, ich kann Dir nicht so recht folgen und habe den Eindruck, dass Du ein paar Dinge durcheinander bringst. So etwas wie legalen Missbrauch gibt es nicht.

Ich bringe nichts durcheinander. Ich meine den Missbrauch einer legal erworbenen Waffe, diesen möchte man minimieren.

Was das führen betrifft habe ich ja geschrieben nach erfolgter theoretischen und praktischen Prüfung: Spricht da etwas gegen? (Auf jeden Fall nicht die Erfahrungen in anderen Ländern). Im übrigen vor 1999 konnte man ohne jegliche Auflage Waffen führen in der Hälfte der CH Kantone, ohne das irgendetwas passiert wäre.

Schlussendlich was hat das Bedürfnissprinzip mit der Missbrauchsbekämpfung zu tun? Eine Waffe wird nicht mehr oder weniger missbraucht weil man ein Bedürfniss für sie hat. Die Bekämpfung des Missbrauchs heisst man gibt Leuten von denen man annehmen kann sie würden sie missbrauchen die Waffen nicht. Das Bedürfnissprinzip dient zur Minimierung der Anzahl Waffen im Volk, nichts anderes.

Wenn jemand eine Waffe illegal besitzt, ist es unerheblich ob er diese missbraucht oder nicht, da der Tatbestand des illegalen Besitzes bereits ein Missbrauch ist.

Dies ist aber keine Frage der einzelnen Bestimmungen eines Gesetzes, sondern ein prinzipieller Punkt

Falsch: Eine Waffe illegal zu besitzen ist kein Missbrauch sondern ein Delikt. Erst wenn diese Waffe falsch eingesetzt wird, wird sie missbraucht. Eine Notwehr mit einer illegalen Waffe ist kein Missbrauch von dieser zb. Im übrigen gibt es in D für jede legale Waffe 2 illegale, die meisten werden eben nicht missbraucht, sonst wäre der Irak ein Kindergarten im Vergleich mit D.

Der Kernpunkt ist: Will man nur denjenigen Waffen verweigern die sie potentiel missbrauchen können oder will man Waffen den meisten Menschen verweigern ausgenommen ein paar auserwählten.

@DarkAngel

Man kann auch sagen Prinzipiel kriegt ein Vorbestrafter keine Waffe ausser der Tatbstand lässt darauf schliessen das er keine Gefahr darstellt.

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@joker

Dafür, dass Du nichts durcheinander gebracht hast, war es ohne Erläuterung aber (für mich) nicht zu verstehen. Ich bleibe dabei, dass es keinen legalen Missbrauch gibt.

Mir ist schon klar, dass die illegalen Waffen das Problem sind, aber auch eine legale Waffe kann zur illegalen werden, die bei einem Verbrechen verwendet wird! Beispiele gibt es hierfür leider genug. Ob der illegale Besitz einer Waffe dann ein Delikt oder ein Missbrauch ist, finde ich Haarspalterei, legaler wird der Besitz trotzdem nicht.

Wenn Du mein Posting nochmals liest, fällt Dir vielleicht auf, dass ich mich klar für den Waffenbesitz durch unbescholtene Bürger ausgesprochen habe. Die Sache mit dem Berdürfnis hatte ich nicht auf die heutige Definition eingeschränkt, sondern verstehe auch die Absicht der Verteidigung mit einer Waffe darunter. Es sollte aber eine entsprechende Eignung und entsprechende Fertigkeit vorhanden sein, da stimme ich Dir voll zu. Gleichzeitig sollte vehement gegen den illegalen Waffenbesitz oder das illegale Führen vorgegangen werden, unabhängig ob damit ein Delikt/Missbrauch verübt wurde oder nicht.

Die Notwehr mit einer illegalen Waffe ist zwar straffrei, was aber trotzdem den Erwerb oder Besitz nicht legalisiert! Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

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@joker

Dafür, dass Du nichts durcheinander gebracht hast, war es ohne Erläuterung aber (für mich) nicht zu verstehen. Ich bleibe dabei, dass es keinen legalen Missbrauch gibt.

Mir ist schon klar, dass die illegalen Waffen das Problem sind, aber auch eine legale Waffe kann zur illegalen werden, die bei einem Verbrechen verwendet wird! Beispiele gibt es hierfür leider genug. Ob der illegale Besitz einer Waffe dann ein Delikt oder ein Missbrauch ist, finde ich Haarspalterei, legaler wird der Besitz trotzdem nicht.

Wenn Du mein Posting nochmals liest, fällt Dir vielleicht auf, dass ich mich klar für den Waffenbesitz durch unbescholtene Bürger ausgesprochen habe. Die Sache mit dem Berdürfnis hatte ich nicht auf die heutige Definition eingeschränkt, sondern verstehe auch die Absicht der Verteidigung mit einer Waffe darunter. Es sollte aber eine entsprechende Eignung und entsprechende Fertigkeit vorhanden sein, da stimme ich Dir voll zu. Gleichzeitig sollte vehement gegen den illegalen Waffenbesitz oder das illegale Führen vorgegangen werden, unabhängig ob damit ein Delikt/Missbrauch verübt wurde oder nicht.

Die Notwehr mit einer illegalen Waffe ist zwar straffrei, was aber trotzdem den Erwerb oder Besitz nicht legalisiert! Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

@Grizzly

Ich will jetzt keine Harspalterei machen und die Frage der illegalen Waffen mal beiseite lassen.

Jetzt Bedürfniss oder Eignung ist entschieden nicht das gleiche.

Das Bedürniss öfnet Tür und Tor zur Staatswillkür, wie ihr es in D jeden Tag erlebt. In der CH kennen wir auch das Bedürfniss für das Waffentragen, fazit einen Waffentragschein zu kriegen ist unmöglich.

Man muss eine Waffen besitzen können ohne Bedürniss (haben wollen zb), aber man muss die Eignung haben.

Der Grundsatz ist ein unbescholtner Bürger soll Waffen besitzen können und führen. Die Eigung ist so auszulegen wie beim Führerschein, aber natürlich Waffenspezifisch.

Joker

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Man muss eine Waffen besitzen können ohne Bedürniss (haben wollen zb), aber man muss die Eignung haben.

Das ist der Punkt.

Fach-/Sachkunde und sonstige persönliche Eignung, darauf kommt es an. Die Bedürfnisregelung hingegen ist in jeder Hinsicht überflüssig wie ein Kropf und stellt de fakto eine unnötige staatliche Gängelei dar.

Gruß,

karlyman

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Das ist der Punkt.

Fach-/Sachkunde und sonstige persönliche Eignung, darauf kommt es an. Die Bedürfnisregelung hingegen ist in jeder Hinsicht überflüssig wie ein Kropf und stellt de fakto eine unnötige staatliche Gängelei dar.

Gruß,

karlyman

Sehe ich genauso, der Staat soll dafür sorgen, dass:

- Waffen nur in Händen unbescholtener Bürger sind

- diese Waffen vernünftig aufbewahrt sind.

- die Rechte unbescholtener Bürger nicht von Lobbygruppen eingeschränkt werden.

Ein unbescholtener Bürger kann m.E. haben was er will, dabei ist es egal, wie eine Flinte nachgeladen wird, ob der SL zufällig auch bei der Bw im Einsatz ist oder ob eine Lampe an der Waffe ist und dergl.

just my 2 cents

TheHUn

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Eine Waffe illegal zu besitzen ist kein Missbrauch sondern ein Delikt. Erst wenn diese Waffe falsch eingesetzt wird, wird sie missbraucht.

:icon14::icon14:

Da erspare ich mir jetzt jeden Kommentar zu - besser kann man es nämlich garicht audrücken!

Das trifft im übrigen auch auf die Versuche der Politik zu, den Besitz bestimmter Waffen zum Verbrechen zu erklären (Pumpgun). Ein Verbrechen kann jedoch nur etwas sein, was im allg. als etwas verabscheuungsürdiges zu verstehen ist und jemandem vorsätzlich geschadet hat. (Manche Leute wollen ja sogar alles zum Verbrechen erklären, was nicht ihrer Meinung entspricht... :angry2: Hoffentlich kommen wir nie wieder dahin!)

Was zum Thema Zuverlässigkeit insgesamt noch zu sagen wäre (zumindest von mir aus)

Als grundsätzlich zuverlässig würde ich jedenfalls alle Leute einstufen, die nicht wegen eines einschlägigen Verbrechens vorbstraft sind. Ansonsten soll jeder Bürger seine Chance bekommen, Verantwortung im Umgang mit Waffen zu übernehmen

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