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IGNORED

Schießverbot bei Bush-Besuch in MeckPom


Gast Harlekin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe das heute mir meiner Anwältin beplaudert, die meinte auch dass das Umgangsverbot völlig überzogen und nicht zu rechtfertigen ist. Als Nichtbetroffener könne ich aber nichts auf juristischem Wege tun.

Geschrieben

Habe das heute mir meiner Anwältin beplaudert, die meinte auch dass das Umgangsverbot völlig überzogen und nicht zu rechtfertigen ist. Als Nichtbetroffener könne ich aber nichts auf juristischem Wege tun.

Meine Rede!

Die rechtliche Nagelprobe könnte imho nur ein betroffener Waffenbesitzer wagen. Der bräuchte natürlich Rückendeckung vom FWR (vielleicht Örag-Rechtsschutz?) damit er kein persönliches Risiko geht.

In meinen Augen geht es hier schon um sowas wie einen Präzidenzfall.

Alles andere, haufenweise Leserbriefe an Bundestagsabgeordnete oder so bringt imho wenig, die sind jetzt nach Mehrwertsteuererhöhung und WM eh alle in der Toscana oder fliegen ihre Bonusmeilen ab.

Gruß

Bounty

Geschrieben

Also jetzt bin ich schon geschockt! Meine Frau und ich wohnen derzeit in besagtem Landkreis, wir sind auch Mitglieder in FWR und ÖRAG. Einen Brief haben wir nicht bekommen, die gestrige Meldung im Forum hatt ich zunächst als Jux begriffen und somit heute abend von dem Landratsschreiben Kenntnis erlangt.

Falls noch sinnvoll, würde ich trotzdem per Fax Beschwerde einlegen, bräuchte dazu aber ein paar Infos und Formulierungshilfen. FWR kann ich erst morgen kontaktieren. Ob noch andere Schützen Beschwerde einreichen - bitte informiert mich? U.a. wohnt der BdMP.Präsident auch in besagtem Landkreis.

Meine ersten Gedanken:

1. Verbot unverhältnismäßig, weil nicht räumlich differenziert wird. Meine Frau wollte diesen Mittwoch wie oft zu unserem Schiessstand in Güstrow fahren. Route von unserem Wohnort ganz im Süden des Landkreises dorthin liegt m.W. fernab von Bushs Routen (weiss jemand einen Link zu seinen geplanten Routen)?

2. Verbot auch unverhältnissmäßig, weil nicht bezügl. Waffen differenziert wird. Waffen im Kaliber 4M20 werden auch verboten, obwohl bei wenigen Metern Reichweite eine Gefährdung nicht einmal theoretisch denkbar ist.

3. Präsident Bush hat in seinem Heimatland regelmässig Auftritte, ohne dass trotz der dortigen weit höheren Waffendichte sich daraus bisher für ihn eine Gefährdung ergeben hätte. Es ist daher nicht erkennbar, warum die Bürger eines anderen befreundeten Landes eine weitaus höhere Gefahr darstellen

4. Der Bescheid ist formal fehlerhaft, sofern mit Verbot des "Umgangs" eine Abgabe der Waffen gemeint sein sollte. (Frage an die Rechtsprofis: Müsste dann nicht eine Kostenerstattung für Fahrten zur Waffenabgabe, Datum und Abgabeort in der Anordnung enthalten sein?)

5. Legalwaffenbesitzer sind mehrfach überprüfte und erwiesenermassen besonders gesetzestreue und zuverlässige Bürger. Wieso diese nun plötzlich eine besondere Sicherheitsgefahr darstellen, ist unerklärt und unbegründet. Der Gesetzgeber hat bezüglich unseres Waffenrechts sehr wohl abgewogen, welche Personen und welche Waffen eben keine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Politikerbesuche sind sehr häufig in Deutschland und stellten bisher keine derartige Ausnahmesituation dar, dass man andernorts (Frage an alle: oder kennt ihr solche Verbote von anderen Landkreisen?) Veranlassung gesehen hätte, in die Besitzrechte von Legalwaffenbesitzern einzugreifen. Es ist zu befürchten, dass dies als Präzedenzfall dann Schule macht und Besuche beliebiger öffentlicher Personen erneute Waffenumgangs-/besitzverbote auslösen.

Schon mal vielen Dank an alle!

Schwarzwälder

Geschrieben

Also jetzt bin ich schon geschockt! Meine Frau und ich wohnen derzeit in besagtem Landkreis, wir sind auch Mitglieder in FWR und ÖRAG. (...) U.a. wohnt der BdMP.Präsident auch in besagtem Landkreis.

Na, dann gebt mal Gas! :gutidee:

Geschrieben

@Schwarzwälder:

Tja, dann morgen früh gleich beim FWR anrufen und mit Verweis auf Örag-Versicherung fragen ob sie Unterstützung leisten. Dann einen der FWR-Anwälte anrufen und weiteres Vorgehen besprechen, in jedem Fall eigene Betroffenheit deutlich machen, von wegen Mittwoch zum Training fahren. Den Rest müßte dann eigentlich der Anwalt mit dem zuständig Gericht klären. Da bin ich jetzt ja mal gespannt.

Gruß

Bounty

Geschrieben

Seit wann liegt Ilmenau im Kreis Bad Doberan ?

soweit ich weiß steht in ilmenau die uni an der er arbeitet?

gibt ja keinen zwang da auch zu wohnen =P

hm, laut satzung wohnt er allerdings in ilmenau, <_< aber so gut kenn ich mich da jetzt auch nicht aus :D

Geschrieben

Seit wann liegt Ilmenau im Kreis Bad Doberan ?

Ich meinte den Landeschefe McPomm!

@Bounty:

Gibt es da eine Frist beim VwG? Ich würde sonst erstmal einen Widerspruch bei der Behörde einreichen. Der kostet nichts, falls ÖRAG nicht bezahlt.

@all: Soeben die zuständige Polizeidienststelle angerufen: Waffen+Muni darf zuhause im Waffenschrank aufbewahrt werden, man muss sie nicht abgeben.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

soweit ich weiß steht in ilmenau die uni an der er arbeitet?

gibt ja keinen zwang da auch zu wohnen =P

hm, laut satzung wohnt er allerdings in ilmenau, <_< aber so gut kenn ich mich da jetzt auch nicht aus :D

Vielleicht hat de Präsi ja ne Zweitdatscha an der Ostsee. Wäre dann auch ein typisch Info-Opfer, weil die Behörde wenn überhaupt nur die Waffenbesitzer anschreiben kann, deren Hauptwohnsitz im Landkreis liegt und die behördlich dort gemeldet sind. Schon wer im Nachbarkreis wohnt und zum Training "über die Grenze kommt" läuft unwissend ins offene Messer.

Gruß

Bounty

Geschrieben

@ Schwarzwälder

mit so etwas mache ich keine Witze!

Als ich gestern im Hamburger Abendblatt die Kurzmeldung gelesen hatte, habe ich es auch erst nicht geglaubt. Noch weniger konnte ich glauben, dass hier in WO noch nichts darüber geschrieben worden war. Deshalb habe ich den thread eröffnet. Leider wurde er aus den bekannten Gründen geschlossen. Daraufhin habe ich dann den 2. thread gestartet, der aus mir nicht bekannten Gründen zunächst in Off topic landete.

Wie dem auch sei, mittlerweile scheinen die Meisten ja die Tragweite der Verfügung begriffen zu haben.

Deine Aufzählung von Gegenargumenten ist schon mal ganz gut.

Vielleicht sollte man auch noch auf die Situation der Büchsenmacher und Waffenhändler eingehen. Die dürfen nämlich vier Tage überhaupt nicht machen, was faktisch einem Berufsverbot gleichkommt.

Weiterhin würde ich auf die Tatsache abstellen, dass durch dieses Dekret unbescholtene Bürger zu Rechtsbrechern gemacht werden. Nichts anderes bedeutet nämlich faktisch der Verbot des Umgangs mit Waffen.

Außerdem ist Eile geboten, denn Einsprüche haben, wie aus der Anordnung zu sehen ist, keine aufschiebende Wirkung.

Allerdings besteht die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Schwerin gegen den Ausschluß der Aufschiebung Widerspruch einzulegen.

Viel Glück

Harlekin

Geschrieben

@Bounty:

Gibt es da eine Frist beim VwG? Ich würde sonst erstmal einen Widerspruch bei der Behörde einreichen. Der kostet nichts, falls ÖRAG nicht bezahlt.

Oh ne, mit Rechtsfragen kannst mich jagen, hab ÖRecht ein Trimester im Vordiplom gehabt, Klausur im 1. Versuch sauber an die Wand gefahren und im Zweitversuch nur mit 3.0 gezogen. Bitte sowas mit den "Profis" klären.

Imho muß aber die Beratung durch den Anwalt durch die ÖRAG abgedeckt sein.

Gruß

Bounty

Geschrieben

Ich meinte den Landeschefe McPomm!

@Bounty:

Gibt es da eine Frist beim VwG? Ich würde sonst erstmal einen Widerspruch bei der Behörde einreichen. Der kostet nichts, falls ÖRAG nicht bezahlt.

@all: Soeben die zuständige Polizeidienststelle angerufen: Waffen+Muni darf zuhause im Waffenschrank aufbewahrt werden, man muss sie nicht abgeben.

Grüße,

Schwarzwälder

auf die Auskunft der Polizei würde ich überhaupt nichts geben! Die können die Anordnung nicht einfach so aufheben oder abwandeln.

Wenn es hart auf hart kommt, zählt allein der Text der Verfügung und danach bist Du dran!

Harlekin

Edit

ist jetzt aber eh' schon zu spät. In 2 1/2 Stunden wirkt die Vergfügung schon und wenn Du morgen die Waffen bei der Polizei abgeben willst, bist Du erst recht dran.

Geschrieben

auf die Auskunft der Polizei würde ich überhaupt nichts geben! Die können die Anordnung nicht einfach so aufheben oder abwandeln.

Wenn es hart auf hart kommt, zählt allein der Text der Verfügung und danach bist Du dran!

Harlekin

Edit

ist jetzt aber eh' schon zu spät. In 2 1/2 Stunden wirkt die Vergfügung schon und wenn Du morgen die Waffen bei der Polizei abgeben willst, bist Du erst recht dran.

Name und Dienstgrad, Uhrzeit etc. sind notiert. Der Mann wusste, wovon er redet. Natürlich haben/hätten wir noch Zeit gehabt, bei seiner Dienststelle vorbeizufahren, wenn er das nicht will, zahlen wir auch keine 1000,- Euro. Angeboten haben wir es ja. In der Verfügung stand auch nix von Abgabedetails (... sind abzugeben am..., bei...). Ins Blaue losfahren und versuchen, seine Waffen und Muni einer Polizeidienststelle aufzuschwätzen, die einem vorab am Telefon schon sagt, dass sie die nicht will, wäre auch riskant (Transport ohne Bedürfnis?).

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

@ Schwarzwälder

Wenn man das alles so liest, und es währe nicht der 10.Juli könnte man meinen das ist ein schlechter April-Schertz.......sieht aber leider nicht so aus!

Wenn das Schule macht kann man sich auf was Einstellen!

Gruß, Hunter375

Geschrieben

Name und Dienstgrad, Uhrzeit etc. sind notiert. Der Mann wusste, wovon er redet.

Trotzdem wäre ich extrem vorsichtig! Nachher man ihn dann falsch verstanden oder so wäre es ja auch gar nicht gemeint gewesen usw, usw.

Fakt ist nun einmal, dass der Landrat jeglichen UMGANG mit Waffen verboten hat! Und Besitz ist nun auch einmal ein Form des Umgangs!

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und alles rumheult, heißt es dann vor Gericht ganz cool: "aber Sie als Waffenbesitzer müssen es doch besser wissen (als der Polizeibeamte), dass Sie Umgang mit Waffen haben! Dann hätten Sie die Waffen eben abgeben müssen!"

Und dabei ist es vollkommen unerheblich, dass die Anordnung vollkommen schwachsinnig ist. Sie ist nun mal erteilt worden und wenn keiner dagegen angeht, ist sie auch zu vollziehen

Harlekin

Geschrieben

...

3. Präsident Bush hat in seinem Heimatland regelmässig Auftritte, ohne dass trotz der dortigen weit höheren Waffendichte sich daraus bisher für ihn eine Gefährdung ergeben hätte. Es ist daher nicht erkennbar, warum die Bürger eines anderen befreundeten Landes eine weitaus höhere Gefahr darstellen

...

5. ...Politikerbesuche sind sehr häufig in Deutschland und stellten bisher keine derartige Ausnahmesituation dar, dass man andernorts (Frage an alle: oder kennt ihr solche Verbote von anderen Landkreisen?) Veranlassung gesehen hätte, in die Besitzrechte von Legalwaffenbesitzern einzugreifen. Es ist zu befürchten, dass dies als Präzedenzfall dann Schule macht und Besuche beliebiger öffentlicher Personen erneute Waffenumgangs-/besitzverbote auslösen.

zu 3.: Sehr gutes Argument.

zu 5.: Mir ist im württembergischen "Kernland" wie auch in ganz Ba.-Wü. kein Fall bekannt. Dieser Eingriff in Besitzrechte ist völlig überzogen und wäre, wenn er tatsächlich unangefochten durchgeht, wirklich ein schlimmer Präzendenzfall; dann wird die Aushöhlung von Rechten weiter gehen.

Das Ganze kommt mir vor wie ein schlechter Witz oder böser Traum. Ironisch ist, dass diese Bürgerrechtsbeschränkung ausgerechnet anlässlich des Besuches eines Politikers erfolgt, der über seinen UN-Botschafter bislang erfolgreich (und indirekt auch in unserem Sinn !) supranationale Bemühungen zur Einschränkung des privaten Waffenbesitzes abgewehrt hat.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ich telefonier mal morgen früh mit Sylvie Meller...

Carcano

und ?

Geschrieben

Scheinbar ist in M-V nicht nur bei den Waffenbesitzern über die Stränge geschlagen worden. Es gibt wohl auch Versammlungsverbote u.ä., was in dieser Form auch unhaltbar sein soll, habe ich gehört (jur. Repetitorium meiner Freundin, Kursleiterin sagte, das sei alles unhaltbar, sobald jemand dagegen vorgeht. Ob das auch für *diese* Verfügung geht, ist allerdings nicht klar)

Weiß jemand genaueres, darüber was da oben noch alles schönes beschlossen wurde?

Geschrieben

Scheinbar ist in M-V nicht nur bei den Waffenbesitzern über die Stränge geschlagen worden. Es gibt wohl auch Versammlungsverbote u.ä., was in dieser Form auch unhaltbar sein soll, habe ich gehört (jur. Repetitorium meiner Freundin, Kursleiterin sagte, das sei alles unhaltbar, sobald jemand dagegen vorgeht. Ob das auch für *diese* Verfügung geht, ist allerdings nicht klar)

Weiß jemand genaueres, darüber was da oben noch alles schönes beschlossen wurde?

weitere Einschränkungen:

Die Einwohner Stralsunds müssen sich am Donnerstag auf umfangreiche Einschränkungen einstellen. Die Straße von der Marinetechnikschule Parow, wo Bush am Vormittag mit einem Hubschrauber landen wird, wird etwa eine Stunde vor der Durchfahrt der Präsidentenkolonne für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Querstraßen werden etwa 15 Minuten vor der Durchfahrt des Konvois gesperrt. Während der Sperrung werde in diesem Bereich auch keine "Personenbewegung" zugelassen, wie die Polizei weiter mitteilte. Bewohner an der Protokollstrecke dürfen sich in ihrer Wohnung aufhalten. Fenster seien geschlossen zu halten, Mülltonnen und Fahrräder in Hausfluren, Kellern und Hinterhöfen unterzubringen. Autos müssten bereits am Vorabend auf Hinterhöfe gefahren werden.

quelle: http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OI...2788408,00.html

Gruss

B

Geschrieben

und ?

Nun, die Rechtlage beurteilt wohl jeder Jurist gleich. Die haben halt - unkundig wie sie sind dort hinten - die Allgemeinverfügung zu weit abgefaßt, weil ihnen die waffenrechtliche Legaldefinition von "Umgang" in § 1 Abs. 3 WaffG nicht klar war. Jedenfalls die erste Ziffer der Verfügung dürfte rechtlicher Überprüfung nicht standhalten. Ob man da nun das VG um eine einstweilige Anordnung bemüht, oder die Behörde freundlich per Fax auf ihren Fehler hinweist, damit sie noch rasch nachbessern kann, ist Geschmackssache.

Carcano

Geschrieben

Auch eine Überlegung wert: Gibt es betroffene Schießstände? Evtl. auch hier ein Grund gegen den Verwaltungsakt zu klagen, um später Schadensersatzforderungen (Verdienstausfall) erheben zu können?

Geschrieben

weitere Einschränkungen:

Die Einwohner Stralsunds müssen sich am Donnerstag auf umfangreiche Einschränkungen einstellen. Die Straße von der Marinetechnikschule Parow, wo Bush am Vormittag mit einem Hubschrauber landen wird, wird etwa eine Stunde vor der Durchfahrt der Präsidentenkolonne für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Querstraßen werden etwa 15 Minuten vor der Durchfahrt des Konvois gesperrt. Während der Sperrung werde in diesem Bereich auch keine "Personenbewegung" zugelassen, wie die Polizei weiter mitteilte. Bewohner an der Protokollstrecke dürfen sich in ihrer Wohnung aufhalten. Fenster seien geschlossen zu halten, Mülltonnen und Fahrräder in Hausfluren, Kellern und Hinterhöfen unterzubringen. Autos müssten bereits am Vorabend auf Hinterhöfe gefahren werden.

quelle: http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OI...2788408,00.html

Gruss

B

Unter rechtlichen Gesichtspunkten betrachtet, klingt das fast schon wie die Ausrufung des Ausnahmezustands. Vom Besuch Bushs in Mainz einmal abgesehen, kann mich nicht erinnern, dass sonst für einen anderen Staatsgast in Deutschland derartig weitgehende Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.

Die Allgemeinverfügung von Bad Doberan geht ins Leere. Sportschützen und Jäger sind zuverlässige Menschen, die die waffenrechtlichen Vorschriften ganz selbstverständlich befolgen. Der Besuch Bushs ändert daran gar nichts. Egal, welche Einstellung der jeweilige Waffenbesitzer zum amerikanischen Präsidenten auch haben mag. Aber von einem Terroristen wäre eine Befolgung von rechtlichen Beschlüssen nicht zu erwarten. Der bricht noch ganz andere Regeln als das Waffenrecht.

Leider umfasst das temporäre Verbot des "Umgangs mit Waffen und Munition" bei entsprechend rigider Auslegung schon den bloßen Besitz, bzw. die Sachherrschaft. Waffenrechtlich wird ja bereits auf die Möglichkeit abgestellt, über den Gegenstand Waffe nach eigenem Willen verfügen zu können. Auch wenn die Waffe verschlossen und ungeladen im Stahlschrank liegt und man nur den Schlüssel dazu in der Hosentasche trägt.

Geschrieben

...

Die Allgemeinverfügung von Bad Doberan geht ins Leere. Sportschützen und Jäger sind zuverlässige Menschen, die die waffenrechtlichen Vorschriften ganz selbstverständlich befolgen. Der Besuch Bushs ändert daran gar nichts. Egal, welche Einstellung der jeweilige Waffenbesitzer zum amerikanischen Präsidenten auch haben mag. Aber von einem Terroristen wäre eine Befolgung von rechtlichen Beschlüssen nicht zu erwarten. Der bricht noch ganz andere Regeln als das Waffenrecht.

...

Weshalb alle gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Waffen so effektiv sind...

:gaga:

Gruss

B

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