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IGNORED

Schießverbot bei Bush-Besuch in MeckPom


Guest Harlekin

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Guest Harlekin
Posted

... wer auch immer den Bush-Besuch-thread geschlossen hat, hat es richtig gemacht.

Mir ging es eigentlich nur um das Waffenumgangsverbot und die Rechtsgrundlage die als Begründung angegeben wurde. Meines Wissens nach ist es nämlich das erste Mal, dass ein solches Verbot erteilt wurde und die damit einhergehende Signalwirkung für andere Staatsbesuche dürfte ein ernstes Thema für uns Sportschützen werden. Man bedenke nur mal, wenn ein solcher Staatsbesuch in die Zeit einer LM oder DM oder gar eines intern. Wettkampfes im betreffende Bundesland fällt!

Das der thread mal wieder in wilde und schwachsinnige politische Aussagen abrutschte, war von mir nicht beabsichtigt!

Also naochmals: sorry :s2: Ich werde es auch nie wieder tun!

Harlekin

Posted

Ich glaube nicht, dass Du Dir etwas vorzuwerfen hast.

Natürlich ging es auch um Bush, aber es ist keins dieser politischen Themen, die man anderswo diskutieren kann. Es ging um Waffen von Jägern und Sportschützen und auch um Waffenrecht.

Um so peinlicher, dass einige User nichst besseres zu tun haben, als die Ängste, die zu so einem Verbot geführt haben, zu bestätigen... oder zumindest den Thread unsachlich werden zu lassen ... allen voran ein Mod!!! MIT seinem Mod-Account, obwohl er noch einen "normalen" hat... und ein Einsteiger mischt auch noch mit (das hilft bestimmt ungemein bei der Vereinssuche).

Ich wäre sehr dafür, diesen Thread wieder zu öffnen und die unpassenden Posts rauszuwerfen. Mich interessiert das Thema und vor allem die Rechtsgrundlage.

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Bevor es hier auch losgeht:

Verfügung

Dort heißt es:

Der Landrat des Landkreises Bad Doberan erlässt auf der Grundlage von § 13 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg - Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.03.1998 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 2 SOG M — V folgende Verfügung:

1. Für den Zeitraum vom 11. Juli 2006, 00.00 Uhr, bis zum 14. Juli 2006, 24.00 Uhr, wird für den Bezirk des Landkreises Bad Doberan:

1.1. der Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen und Munition,

1.2. der Schießbetrieb auf den Schießsportanlagen und

1.3. die Jagdausübung mit Schusswaffen untersagt.

Rechtsgrundlage ist wohl:

Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

in Mecklenburg-Vorpommern

(Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 1998

Gesetzestext bei JURIS

§ 16

Verfügungen

(1) Verfügungen (Ordnungs- und Polizeiverfügungen) als Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, die in die Rechte des einzelnen eingreifen, sind, sofern nicht die nachfolgenden Vorschriften, ein besonderes Gesetz oder eine Verordnung über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung die Befugnisse der Polizei und der Ordnungsbehörden besonders regeln, nur zulässig, soweit sie

1.

zur Beseitigung einer Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder

2.

zur Abwehr einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung

erforderlich sind.

(2) Ordnungs- und Polizeiverfügungen sind Verwaltungsakte im Sinne des § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes .

Was ist denn "Umgang"? Waffen aus dem Schrank nehmen? Hat nicht schon Umgang, wer über Erlaubnispflichtige Waffen die tatsächliche Gewalt ausübt?

Guest Daytona
Posted

... Hat nicht schon Umgang, wer über Erlaubnispflichtige Waffen die tatsächliche Gewalt ausübt?

ja.

Posted

Danke!

1.

zur Beseitigung einer Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder

2.

zur Abwehr einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung

erforderlich sind.

Also... Punkt 1 kann es ja wohl nicht sein, und Punkt 2... wo ist denn da die Gefahr?

Wenn ich dort ansässiger Jäger oder Schütze wäre, dann würde ich versuchen, das mit einer Eilverfügung kippen zu lassen.

Posted

Ich würde mal tippen, dass die Verfügung nix wert ist, schließlich kann man dann (wenn Umgang=tatsächliche Gewalt) Waffenbesitzern den Umgang ja wohl kaum verbieten.

Oder müssen alle Waffen beim amerikanischen Secret Service abgegeben werden?

Posted

Ich denke nicht, dass es auf dem Mist des Secret Service gewachsen ist. Beim letzten Staatsbesuch gab es diese Maßnahme schliesslich auch nicht.

Ich werde versuchen, über amerikanische Kontakte die Republikanische Partei und die NRA auf diese Geschichte hinzuweisen.

Guest Daytona
Posted

Ich würde mal tippen, dass die Verfügung nix wert ist, schließlich kann man dann (wenn Umgang=tatsächliche Gewalt) Waffenbesitzern den Umgang ja wohl kaum verbieten.

Oder müssen alle Waffen beim amerikanischen Secret Service abgegeben werden?

ist sie auch m.e. nicht. aber die birne des monats wär´s schon wert :gaga:

es wäre doch recht nett, wenn alle betroffenen ihre behörde :wub: schriftlich auffordern würden,

die betr. waffen

1. rechtzeitig abzuholen / gegen quittung

2. für die in frage kommende zeit sicher und kostenlos in verwahrung zu nehmen

3. und sie sodann nach ablauf der frist wieder anzuliefern

oder alternativ, alle erstatten selbstanzeige...wegen umgangs...

Guest Harlekin
Posted

So ungefähr habe ich mir das gedacht: es wird das SOG herangezogen. Unter "Abwehr einer Gefahr" kann man alles Mögliche unterbringen - das ist ein Gummiparagraph und steht so oder in ähnlicher Form in jedem Polizeigesetz der Länder.

Aber auch bei dieser "einfachen Gefahr" muss schon eine objektiv nachvollziehbare Begründung geliefert werden! Einfach so zu behaupten, durch Jäger und Sportschützen würde beim Besuch eines Staatsgastes eine Gefahr verursacht werden, ist wohl ein bisschen mau. So muss z.B. begründet werden, welche Gefahr vorliegen soll und wodurch diese Gefahr verursacht wird.

Allein schon wegen der Signalwirkung würde ich als Betroffener auch prüfen lassen, ob das alles so seine Richtigkeit hat!

Harlekin

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Gibt's hier unter den WO-User jemanden der Betroffen ist?

Ich glaub übrigens das folgende: Die Gefahr geht nicht von Jägern/Sportschützen aus, sondern besteht für eben diese.

Ich würde auf jeden Fall auch nicht zur Jagd gehen, wenn auf den Dächern um mich rum womöglich amerikanische Scharfschützen liegen. Könnte zu unangenehmen Verwechslungen führen. Dumm nur, dass sich das ganze nur auf *erlaubnispflichtige Waffen* bezieht. Hoffentlich wissen die Softair-Besitzer auch Bescheid.

Ich stell mir das so vor: Lagebesprechung:

:cool3: Guys, guns are not allowed. All germans have been disarmed Therefore, people with guns must be unlawful enemy combattants.

:awm: Sir, yes, sir.

.......

Das war jetzt schon wieder albern.

Aber im Ernst: Mich würde die Begründung mal interessieren.

Es wird wohl kaum mehr eine Möglichkeit geben dagegen vorzugehen. Schließlich gilt die Verfügung ab morgen. Ich bin doch recht erstaunt, dass sich da niemand wehrt. Keine FWR-Mitglieder/ÖRAG's in Mecklenburg? Erstaunlich auch, daß es so lang gedauert hat, bis das Thema es hierher geschafft hat, schließlich ist die Verfügung ja vom 5.7.

Irgend ne Ahnung wieviele Waffenbesitzer tatsächlich betroffen sind?

Edit: Mods: Vielleicht wäre es möglich den Thread an eine passendere Stelle zu schieben und vor allem *umzubenennen*, es wird ja vielleicht doch noch eine vernünftige Diskussion?!

Posted

Auf diese Weise kann dann eigentlich alles begründet werden, z.B. ein Schießverbot an Donnerstagen oder eine Ausgangssperre im Sommer.

Hier MUSS von einem Betroffenen geklagt werden.

Posted

Auf diese Weise kann dann eigentlich alles begründet werden, z.B. ein Schießverbot an Donnerstagen oder eine Ausgangssperre im Sommer.

Hier MUSS von einem Betroffenen geklagt werden.

Ein Betroffener kann z.B. auch aus Hamburg kommen, der in Bad Doberan eigentlich zum Gastschiessen gehen wollte.

Nur mal so als Tip... :)

Posted

Was ist mit einem sportlichen Leistungsträger, der z.B. für die Deutsche Meisterschaft trainieren möchte und dies nun wegen Bush nicht darf...?

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Man, habt ihr Probleme...

Ich gehe jetzt in den Garten Murmeln gießen und anschließend schießen.

Und wenn der Bushi hier vorbei fährt iss mir das egal...ich mach trotzdem weiter.

Gelassen-Heinz

Posted

Punkt eins verbietet den "Umgang".

Habe gerade nochmal im WaffG die Definition nachgeschlagen:

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Und in den Begriffsbestimmungen heisst es:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

1.

erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

2.

besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,

:gaga::peinlich:

Also den Safeschlüssel oder gleich die ganze Sammlung bei der Polizei abgeben? :rotfl2:

Man, habt ihr Probleme...

Ich gehe jetzt in den Garten Murmeln gießen und anschließend schießen.

Und wenn der Bushi hier vorbei fährt iss mir das egal...ich mach trotzdem weiter.

Gelassen-Heinz

Irgendeine Provinzregierung kommt auf die Idee, ihren Bürgern für mehrere Tage zu verbieten, ihre Waffen auch nur anzufassen...

Das gab es in D zuletzt vor 1989, aber wenn Dich das nicht stört, geh schiessen.

Heul dann aber nicht, wenn das dann mal einen Monat lang bundesweit geschieht, z.B. zu einer Olympiade oder so.

Posted

Da wir uns jetzt in OT befinden, hat denn schon einer die Visierredaktion auf dieses Heiße Eisen aufmerksam gemacht!? Also wenn das keine Story für die ist weis ich auch nicht, ist imho mindestens die Birne des Monats oder die besser die Fruchtplantage des Jahres!

Gruß

Bounty

P.S.: So, Visier ist informiert, hat sich schon einer mit dem FWR in Verbindung gesetzt?

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In der Presse wurde das sooo interpretiert: Im aktuellen "stern" (Nr. 28, 6.7.2006) heißt es auf S. 43, ZITAT:

"...Jagdwaffen müssen abgegeben werden. Wie man munkelt, sollen 3000 Polizisten den 1000-Nasen_ort umstellen, mit Scharfschützen auf Getreidesilos und Straßensperren ringsum -...".

Posted

Irgendeiner hat es schon mal geschrieben- ein CVN mit der Knallcharge neben Helgoland geparkt und unsere Politpappnasen hingeflogen. Was will der Kriegstreiber hier überhaupt? In D- Land gibts kein Öl.

Posted

hat sich schon einer mit dem FWR in Verbindung gesetzt?

Mal freundlich angefragt hab ich. Ob auch ne Antwort kommt wird sich zeigen.

Posted

Mal freundlich angefragt hab ich. Ob auch ne Antwort kommt wird sich zeigen.

Was machen muß man aber in jedem Fall, man stelle sich vor das Beispiel macht Schule!

Jedesmal wenn in einer Stadt ein prominenter Politiker erscheint oder eine größere Sportveranstaltung stattfindet, wird der private Waffenbesitz "temporär ausgesetzt". Irgendeine arme Sau, welche von der entsprechenden Verordnung nichts mitgekriegt hat, wird auf dem Weg ins Revier, Schießstand oder zuhause beim Waffenreiningen erwischt. Zack, Gerichtsverfahren, Zuverlässigkeit weg! :contra:

Auch eine Methode die Zahl der Legalwaffenbesitzer in D zu reduzieren.

Gruß

Bounty

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