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Waffenrechtsseminar bei der Frankonia, 8/4


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Waffenrechtsseminar bei der Frankonia, 8/4

Referiert hat ein Dozent der Polizeiakademie, u.a. Betreiber der polizeiinternen „Hotline“ für alle Waffenrechtsfragen der Dienststellen.

Wie es scheint liest man auch bei der Polizei im Forum mit, einige angesprochene Themen betrafen aktuell diskutierte Fragen…

Stichpunkte waren immer: ERWERBEN; BESITZEN; ÜBERLASSEN; FÜHREN; SCHIESSENN; AUFBEWAHREN und ERBEN von Waffen.

1. Mitbringen von Waffen in die Schule für Lehrzwecke

VERBOTEN, da unerlaubtes, nicht vom Bedürfnis gedecktes, führen der Waffe.

Kürzlich soll es zur Verurteilung eines Lehrers i.H.v. 20tsd. Eurs + 5jährig Verlust der Zuverlässigkeit gekommen sein

2. Jäger und HA, auch SLF

IMMER nur 2 Schuss zulässig, da das Bedürfnis gem. BJG nur 2schüssige HA umfasst.

Der Begrenzungsbolzen einer SLF darf nie aus dem Magazin entfernt werden.

I.E. bedeutet das also, dass Jäger wie Sportschützen ausschließlich auf dem Schiesstand 10Schuss Magazine benutzen dürfen.

3. Messer sind keine Waffen nach neuem WaffG mehr -> Werkzeuge

Ausnahme: Skinner ist Faustwaffe. Vom JS gedeckt, muss im Waffenschrank aufbewahrt werden.

4. BKA Feststellungsbescheide sind irrelevant soweit sie im klaren Widerspruch zum Gesetz stehen. Soll im Zusammenhang mit Softair usw. von Bedeutung sein, angeblich gibt es Feststellungsbescheide die Waffen mit mehr als 0,08J als Spielzeug deklarieren.

5. Die Zuverlässigkeit wird meist wegen schlampigen Umgangs, und daraus resultierenden ÜBERLASSEN an Nichtberechtigte und unerlaubtes FÜHREN von Waffen, aberkannt.

Dazu einführendes Beispiel:

Wer bei einem Einbruch o.dgl. eine Waffe an sich nimmt, ohne eine entsprechende Berechtigung für die Waffe zu haben, wird wegen des DIEBSTAHLS als solches meist nicht belangt, für das damit verbundene unerlaubte FÜHREN der geklauten Waffe aber Mindeststrafe 6Mon !

zB auch dann der Fall, wenn man auf dem Weg zum Schiessplatz kurz an einem Rasthof hält um auszutreten und währenddessen kurz die mitgereiste Ehefrau auf die Waffe aufpasst.

= überlassen an Nichtberechtigte UND unerlaubtes führen der Waffe durch die Ehefrau. In einem konkreten Fall soll Ehefrau und Gatte zu jeweils 2000Eurs verurteilt worden sein.

Eine Waffe darf nur an Personen überlassen werden die eine Berechtigung für die Waffe haben.

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen dass die Ausnahmeregelung bei Sportschützen (Weisung eines Berechtigten) nur VOLLJÄHRIGE Schützen betrifft. Unter 18 darf also ohne WBK keine Waffe zu Wettkämpfen mitgenommen werden.

Auch problematisch: unter den Sitz gerollte, „vergessene“, Patrone. Munition muss wie Waffen IMMER unter Aufsicht eines Berechtigten sein. => 1jährige Sperre

Autotresore sind dabei NICHT anerkannt. Auch kein B-Schrank im Kofferraum. Außer: man verankert das Auto mit 200kg Abreißkraft auf der Fahrbahn.

Die persönliche Eignung betreffend Sucht, Alkohol und Debilität ist hingegen eher unkritisch. Grenze 1,6Prom.

-----------------------------

Empfohlen wurde eine GemeinschaftsWBK für Eheleute. Dann sei eine Beschlagnahme der Waffen wegen aberkannter Zuverlässigkeit nahezu unmöglich, da notfalls der andere Ehepartner weiter die Kriterien erfüllt.

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6. Der Vorstand eines Schützenvereins hat für das Bedürfnis der Mitglieder eine Garantenstellung.

D.h. der Vorstand hat dafür ein zustehen wenn einzelne Mitglieder das Bedürfnis, und somit die Erlaubnis, für ihre Waffen verlieren, weil sie weniger als 18x im Jahr schießen.

Auf die Frage eines Vorstandes wie das denn gehen soll, von seinen 400Mitgliedern würden allenfalls 1oo regelmäßig schießen, sagte der Dozent: ja, dann haben Sie eben ein „300faches wandelndes Risiko“

Ähnliches bei Gesellschaftsjagden. Es muss der JS ALLER Teilnehmer kontrolliert werden. Jagdleiter hat auch hier Garantenstellung.

7. zum Thema „führen“ im einzelnen

Grds. Waffenschein, Ausnahme:

Jäger bei der befugten Jagdausübung, Jagdschutz usw => GELADEN

Auf dem Weg, im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten: ENTLADEN aber zugriffsbereit.

Sonst, d.h. auf dem Weg zum Schiesstand, Büchsenmacher: NICHT zugriffsbereit;

Plastiktüte (!!) reicht. Munition muss nicht getrennt sein

Sportschützen auf dem Weg zum Schiessplatz: NICHT zugriffsbereit

8. Aufbewahren

0 und B Schrank sind waffenrechtlich identisch soweit der B Schrank vor 31/12/03 beschafft worden ist. Da das in Praxi schwer nachzuweisen sei würden 0 und B Schränke immer gleich behandelt.

Schränke vor BJ95 werden nur nach Begutachtung anerkannt. -> kostenlos

9. Schiessen

Grds, nur mit Schießerlaubnis, Ausnahme:

Jagdsausübung usw

Für Schreckschusswaffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich, auch für Jäger !

Besonderes Problem bei Weinbergskanonen; Grds. seien diese zwar genehmigungsfähig, es werden wegen Missbrauch im Landkreis aber keine Genehmigungen erteilt. Die Bauern würden sowieso immer illegale Kanonen aus dem Ausland aufstellen. Die Genehmigung brauchen sie nur um wegen des Lärms nicht auf zu fallen. Solange es gar keine Genehmigungen gibt kann auch niemand mehr wagen eine unzulässige Kanone aufzustellen…

10. Erben

VSS:

Der Erblasser hat die Waffe LEGAL besessen

Der Erbe ist zuverlässig und geeignet

*** alle Angaben ohne Gewähr ***

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2. Jäger und HA, auch SLF

IMMER nur 2 Schuss zulässig, da das Bedürfnis gem. BJG nur 2schüssige HA umfasst.

Der Begrenzungsbolzen einer SLF darf nie aus dem Magazin entfernt werden.

I.E. bedeutet das also, dass Jäger wie Sportschützen ausschließlich auf dem Schiesstand 10Schuss Magazine benutzen dürfen.

3. Messer sind keine Waffen nach neuem WaffG mehr -> Werkzeuge

Ausnahme: Skinner ist Faustwaffe. Vom JS gedeckt, muss im Waffenschrank aufbewahrt werden.

5. Die Zuverlässigkeit wird meist wegen schlampigen Umgangs, und daraus resultierenden ÜBERLASSEN an Nichtberechtigte und unerlaubtes FÜHREN von Waffen, aberkannt.

Dazu einführendes Beispiel:

...der Fall, wenn man auf dem Weg zum Schiessplatz kurz an einem Rasthof hält um auszutreten und währenddessen kurz die mitgereiste Ehefrau auf die Waffe aufpasst.

= überlassen an Nichtberechtigte UND unerlaubtes führen der Waffe durch die Ehefrau. In einem konkreten Fall soll Ehefrau und Gatte zu jeweils 2000Eurs verurteilt worden sein.

Eine Waffe darf nur an Personen überlassen werden die eine Berechtigung für die Waffe haben.

Auch problematisch: unter den Sitz gerollte, „vergessene“, Patrone. Munition muss wie Waffen IMMER unter Aufsicht eines Berechtigten sein. => 1jährige Sperre

Die persönliche Eignung betreffend Sucht, Alkohol und Debilität ist hingegen eher unkritisch. Grenze 1,6Prom.

6. Der Vorstand eines Schützenvereins hat für das Bedürfnis der Mitglieder eine Garantenstellung.

D.h. der Vorstand hat dafür ein zustehen wenn einzelne Mitglieder das Bedürfnis, und somit die Erlaubnis, für ihre Waffen verlieren, weil sie weniger als 18x im Jahr schießen.

Ich habe selten soviel fehlerhaften und gebündelten Schwachsinn zur Auslegung der aktuellen Waffenrechtsgesetzgebung gelesen!

Dieser und anderer angewandter Blödsinn durch unsere bewaffneten Schülerlotsen, insbesondere die absolut hohlen geistigen Absonderungen vom Vorsitzenden der GDP, lassen sehr deutlich die Methode erkennen, die hinter solchen Aktionen steckt.

Nichts anderes, als der krankhafte Zwang mit allen möglichen perfiden Winkelzügen den legalen Waffenbesitzer schon bei geringfügigen Unachtsamkeiten zu kriminalisieren, um so dem Gesetzgeber immer wieder vor Augen zu führen, dass von jeglichem privaten Waffenbesitz eine latente Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, dem man natürlich nur durch eine ständig weiter verschärfte Waffengesetzgebung und "...besonders hartem Durchgreifen!" begegnen kann.

Wir wissen mittlerweile verlässlich, dass einige Ministerialdiktatoren von grosser Sorge darüber erfüllt sind, dass seit dem Inkrafttreten des WaffG A.D. 2003 "..bisher nicht mehr passiert ist und sich die Kriminalstatistik gar nicht negativ entwickelt!" Also muss man mit allen, auch unlauteren Mitteln versuchen den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass Deutschland nur mit einer äusserst restriktiven Waffengesetzgebung vor dem Untergang gerettet werden kann.

Herr, wirf Hirn vom Himmel.

CM :angry2:

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Ich habe selten soviel fehlerhaften und gebündelten Schwachsinn zur Auslegung der aktuellen Waffenrechtsgesetzgebung gelesen!

Dieser und anderer angewandter Blödsinn durch unsere bewaffneten Schülerlotsen, insbesondere die absolut hohlen geistigen Absonderungen vom Vorsitzenden der GDP, lassen sehr deutlich die Methode erkennen, die hinter solchen Aktionen steckt.

Nichts anderes, als der krankhafte Zwang mit allen möglichen perfiden Winkelzügen den legalen Waffenbesitzer schon bei geringfügigen Unachtsamkeiten zu kriminalisieren, um so dem Gesetzgeber

CM :angry2:

So kann man das jetzt nicht gerade sehen, auch wenn oberflächlich betrachtet der Eindruck aufkommen mag…

Der Referent hat sich gleich zu Beginn als begeisterter Jäger und Waffenbesitzer („Ich bin ein Bambimörder“) geoutet und keinen Hehl daraus gemacht wie sehr er das neue WaffG ablehnt.

Gerade deshalb halte er aber eine eher restriktive Auslegung für notwendig, um den Ball flach zu halten und um weitere Restriktionen zu verhindern.

Das alles auf Basis seiner eigenen Erfahrungen aus der Szene. Und die waren wirklich nicht ohne.

Da ging es zB um Sammler die scharfe Waffen 100fach an der Wohnzimmerwand hängen haben ohne Gedanken an einen Waffenschrank („ich will meine Waffen auch sehen“), über Kinder die Pappas Patronenbestände auf dem Schulhof verhökern, über Jäger die es nicht für erforderlich halten einen neuen JS zu lösen, dann waren da die Drückjagden auf denen Magazine „lang wie ein Pirschstöck“ die Regel sind und das alles ohne jedes Problembewusstsein. („Dir ist da ein Plastikteil ins Magazin Deiner SLF gefallen, das habe ich gleich mal für Dich raus gemacht“ – „Der Opa sieht, hört und versteht nichts ? Ist doch egal, der ist schon seit 50Jahren Jäger, der kann bei der Ansitzjagd ruhig mitmachen“ ) usw usw… Lässt sich endlos fortsetzen.

Wer meint sich über die zunehmend unlustig werden Rahmenbedingungen beschweren zu müssen sollte vielleicht besser an anderer Stelle aktiv werden…

ODER ?

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Zu 1: Aktenzeichen?

Zu 2: Falsch. §19 BJG nennt ausschliesslich die Jagd auf Wild als Begrenzugsmoment. Alles andere (Jagdschutz, Ueben) ist nicht erfasst.

zu 3: Falsch. Natuerlich sind Messer (Beispiel Bayonette) zu grossen Teilen noch vom WaffG erfasst und damit erst ab 18.

4. Falsch, Erklaerung wurde schon gegeben

5. Teils wahr, teils falsch. Details spare ich mir

6. Fuer Jaeger korrekt, Jagd darf nur mit gueltigem JS ausgeuebt werden, fuer Sportschuetzen falsch, Vorstand ist kein Blockwart.

7. Falsch. Transport allgemein nicht zugriffs- UND nicht schussbereit. Plastiktuete reicht allgemein nicht. Mun getrennt.

8. Falsch, man lese die entsprechenden Passagen im WaffG und der Verordnung.

9: Stimmt sogar ausnahmsweise mal zumindest teilweise. Die KWS-Sache ist aber nicht zum schiessen, sondern fuehren von PTB-SSW. Die neue noch in Arbeit befindliche VWV wird die KWS-Pflicht fuer Jaeger im Revier aufheben (akt. Stand), ist aber noch nicht draussen.

10. Ok.

Musste man fuer diese Ansammlung von Maerchen Geld zahlen? Jedenfalls sieht man wieder mal, das man keine Polizisten fragen sollte, wenns ums WaffG geht.

Dem "Dozenten" gehoert jedes waffenrechtliche Dokument entzogen, wegen erwiesener fehelnder Sachkunde.

9 von 10 Punkten waren naemlich ganz oder teilweise FALSCH!

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Der Referent hat sich gleich zu Beginn als begeisterter Jäger und Waffenbesitzer („Ich bin ein Bambimörder“) geoutet und ....

Wenn das tatsächlich seine Wortwahl war, hat er sich wohl eher gleich zu Beginn als unseriös geoutet...:huh:

Viele Grüße,

P99

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4. BKA Feststellungsbescheide sind irrelevant soweit sie im klaren Widerspruch zum Gesetz stehen. Soll im Zusammenhang mit Softair usw. von Bedeutung sein, angeblich gibt es Feststellungsbescheide die Waffen mit mehr als 0,08J als Spielzeug deklarieren.

Den Bescheid gibt es, ich hänge ihn mal an.

Gestern habe ich auch eine Einladung bekommen zu einer solchen Veranstaltung bei Frankonia Ende April. Soll 20,- EUR kosten. Wenn ich das oben lese, war meine Entscheidung, die Einladung den Abfallwirtschaftbetrieben zuzuführen wohl richtig. :)

Bandit_911

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Es mag ja sehr verlockend sein, gerade so wie es einem passt, eine Parallelmeinung zu konstruieren. Ob das aber besonders zielführend ist möchte ich bezweifeln.

Im Grunde genommen sind die WaffR Vorschriften in vielen Punkten doch sehr eindeutig, auch wenn es unangenehm ist das einzusehen.

Dreh und Angelpunkt ist meist das „Bedürfnis“.

Beim Jäger ist das die Jagd. Der Jagdschutz, die Hundeausbildung usw. sind nur daraus abgeleitet Tätigkeiten. Stellen aber kein selbständiges Bedürfnis dar.

Und beim Vorstand sieht es eben nun mal so aus, dass er den Schützen das Bedürfnis zum Waffenbesitz bescheinigt. Unstreitig, wie ich mal annehme. Also ist es auch seine Aufgabe darüber zu wachen ob das Bedürfnis weiter besteht. DAS nennt man dann Garantenstellung.

Hat mit Blockwart nichts zu tun.

Wer meint hier andere Ansichten vertreten zu müssen dem kann ich zur Schadensprävention nur die Konsultation eines Anwalts raten…letztlich wird man die Regeln einfach immer weiter verschärfen bis der gewünschte erzieherische Erfolg eingetreten ist. Bitter, aber so scheint es zu laufen…

Und nichts anderes wollte der Refernt vermitteln !

Ein Apel an die Einsichtsfähigkeit ... und das als jmd der selbst betroffen ist !

Was die Messer und den kleinen Waffenschein anbetrifft. Hier ging es natürlich vordergründig um praxisrelevante Messer, es wird kaum jmd mit dem Bajonett im Wald herum laufen wollen… und natürlich setzt das schießen mit Schreckschuss erstmal die Erlaubnis zum führen der Waffe voraus…

Wie dem auch sei, ich kann jedem den Besuch der Veranstaltung nur empfehlen. 20Eurs, 10Eurs als Warengutschein erstattet.

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So kann man das jetzt nicht gerade sehen, auch wenn oberflächlich betrachtet der Eindruck aufkommen mag…

Der Referent hat sich gleich zu Beginn als begeisterter Jäger und Waffenbesitzer („Ich bin ein Bambimörder“) geoutet und keinen Hehl daraus gemacht wie sehr er das neue WaffG ablehnt.

Gerade deshalb halte er aber eine eher restriktive Auslegung für notwendig, um den Ball flach zu halten und um weitere Restriktionen zu verhindern.

Das alles auf Basis seiner eigenen Erfahrungen aus der Szene. Und die waren wirklich nicht ohne.

Da ging es zB um Sammler die scharfe Waffen 100fach an der Wohnzimmerwand hängen haben ohne Gedanken an einen Waffenschrank („ich will meine Waffen auch sehen“), über Kinder die Pappas Patronenbestände auf dem Schulhof verhökern, über Jäger die es nicht für erforderlich halten einen neuen JS zu lösen, dann waren da die Drückjagden auf denen Magazine „lang wie ein Pirschstöck“ die Regel sind und das alles ohne jedes Problembewusstsein. („Dir ist da ein Plastikteil ins Magazin Deiner SLF gefallen, das habe ich gleich mal für Dich raus gemacht“ – „Der Opa sieht, hört und versteht nichts ? Ist doch egal, der ist schon seit 50Jahren Jäger, der kann bei der Ansitzjagd ruhig mitmachen“ ) usw usw… Lässt sich endlos fortsetzen.

Wer meint sich über die zunehmend unlustig werden Rahmenbedingungen beschweren zu müssen sollte vielleicht besser an anderer Stelle aktiv werden…

ODER ?

Ich bin eigentlich immer geneigt, jedem seine Meinung zuzugestehen. Aber dies im Rahmen eines "Lehrgangs" bei Frankonia zu verbreiten - da fliegt mir doch der Draht aus der Mütze. So eine Argumentation ist doch eher dazu geeignet, den Waffenbesitzer immer weiter zu reglementieren.

Nichts gegen vernünftigen Umgang - Waffenschrank, Munition wegschließen etc. - das ist die normale Sorgfalt. Aber übertreiben muß man es auch nicht. Und ein Sportschütze wird nicht deswegen zum Nicht-Schützen weil er zwischendurch mal ein wenig pausiert oder kürzer tritt. Wer dies zum Anlaß nimmt, das Bedürfnis zu verneinen, sollte dringend einen Arzt aufsuchen.

Schönen Sonntag noch

Aba

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Kurzgesagt: Bloedsinn.

Langfassung: hatte man hier schon unzaehlige Male, einfach die Suche verwenden. Da wurde ALLEs schon genannt, incl den passenden §§.

Die 20 Euro fuer die Maechenstunde sind eine Frechheit, insbesondere, da durch Falschaussagen wie Schiessen mit KWS und der Messersache die Zuverlaessigkeit wirklich gefaehrdet ist, wohingegen die anderen Phantasien nur Lacher bringen wuerden, kaemen sie ueberhaupt vor Gericht.

BTW, wo soll das Problem sein, ein Bayonett im Wald oder auf der Strasse zu fuehren, solange man 18 ist und sich nicht auf einer oeffentlichen Veranstaltung befindet? Das Problem ist nur dann gegeben, wenn man den Maerchen glaubt und zulaesst dass sein Filius mit dem Bayo herumspaziert. Ade zuverlaessigkeit...

P.S. Man kann natuerlich auch ganz altmodisch das WaffG LESEN, schon der §1 raeumt z.B. mit dem Messermaerchen auf.

Und die restlichen §§ raeumen dann mit den anderen Maerchen (Jaeger, Beduerfnisbescheinigung durch Verein, Tresorklassifizierung...) auf.

Das Problem sind nicht mal die laecherlichen persoenlichen Verschaerfungen, die er ins WaffG hineinphantasiert, sondern die Dummheiten, wie bei Messern, Tresoren u.s.w., die im schlimmsten Fall dazu fuehren, dass derjenige, der dei Maerchen glaubt, sich seine Zuverlaessigkeit verspielt.

:peinlich:

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… und natürlich setzt das schießen mit Schreckschuss erstmal die Erlaubnis zum führen der Waffe voraus…

Ich glaube, ich muss jetzt nicht extra darauf hinweisen, dass man u.a.

zu Hause und auf dem Schiesstand keine Erlaubnis zum Fuehren

braucht und deshalb auch ohne KWS schiessen darf, oder?

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Bevor Ihr weiter jedes Wort des Eingangspostings haarspalterisch unter die Lupe nehmt, wäre es interssant zu wissen, inwieweit das Eingangsposting dem Gesagten im Seminar entspricht.

Handelt es sich um ein Gedächtnisprotokoll, ein vorgelegtes Manuskript, oder woher stammen die Informationen?

Ich hatte die Einladung auch in der Hand, wäre gerne hingegangen, nur leider habe ichs vergessen und hatte gestern auch wichtigeres zu tun. ( War doch gestern, oder? )

IMI

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Uuuuuuups, das Forum scheint massiv von Waffengegnern und UL Aktivisten unterwandert zu sein.

Kein vernünftiger Mensch käme wohl auf die Idee sich mit solcher Inbrunst ein Grab für die eigenen Privilegien zu schaufeln…

@IMI: Der ganze Bericht ist natürlich kompletter Blödsinn. Frei erfunden und Produkt eines kranken Geistes. Kann ja gar nicht anders sein...

Sollte trotzdem mal ein Besserwisser in grün etwas gegen Deine OA15 Sammlung an der Wohnzimmerwand haben kann Dich ja jmd aus dem Forum mit besonnener und durchdachter Argumentation wieder raus hauen… :gaga:

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Kein vernünftiger Mensch käme wohl auf die Idee sich mit solcher Inbrunst ein Grab für die eigenen Privilegien zu schaufeln…

siehst Du, da ist Dein Denkfehler :icon14: Scheiß auf PRIVILEGIEN! Hier geht es um Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt und darum nicht wie kleine D****n im eigenen Land gegängelt zu werden. Und wenn jemand meint er sollte dem mündigen Deutschen Bundesbürger das Recht und die Möglichkeit Sportgeräte/Waffen als PERSÖNLICHE FREIZEITGESTALTUNG zu benutzen verbieten/wegnehmen...........soll er doch machen! "Not my lost!" Die KACK "Zuckerbrot und Peitsche" Methodik ist 1945 mit dem KACK D....R.... untergegangen.Alles klar?

Danke

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Es mag ja sehr verlockend sein, gerade so wie es einem passt, eine Parallelmeinung zu konstruieren. Ob das aber besonders zielführend ist möchte ich bezweifeln.

Der Referent scheint durchaus der Ansicht zu sein, seine Parallelmeinung sei zielführend.

Im Grunde genommen sind die WaffR Vorschriften in vielen Punkten doch sehr eindeutig, auch wenn es unangenehm ist das einzusehen.

Genau mit dieser Einsicht scheint der Mann ein Problem zu haben.

Dreh und Angelpunkt ist meist das „Bedürfnis“.

Das Bedürfnis ist genau eine von 4 Voraussetzungen.

Beim Jäger ist das die Jagd. Der Jagdschutz, die Hundeausbildung usw. sind nur daraus abgeleitet Tätigkeiten. Stellen aber kein selbständiges Bedürfnis dar.

Doch! Jagd ohne Jagdschutz kennt das deutsche Rechtssystem nicht.

Und beim Vorstand sieht es eben nun mal so aus, dass er den Schützen das Bedürfnis zum Waffenbesitz bescheinigt.

Das war gestern. Seit 3 Jahren wird das Bedürfnis vom Verband bescheinigt und keineswegs vom Vereinsvorstand.

Unstreitig, wie ich mal annehme.

Falsch, also nicht weniger als unstreitig.

Also ist es auch seine Aufgabe darüber zu wachen ob das Bedürfnis weiter besteht.

Nein

DAS nennt man dann Garantenstellung.

Nein

Hat mit Blockwart nichts zu tun.

Doch

Wer meint hier andere Ansichten vertreten zu müssen dem kann ich zur Schadensprävention nur die Konsultation eines Anwalts raten…letztlich wird man die Regeln einfach immer weiter verschärfen bis der gewünschte erzieherische Erfolg eingetreten ist. Bitter, aber so scheint es zu laufen…

Vorauseilender Gehorsam ist eine der wesentlichen Charaktereigenschaften eines jeden Blockwarts.

Und nichts anderes wollte der Refernt vermitteln !

Stimmt, er wünscht sich mehr vorauseilenden Gehorsam und mehr Blockwarte und Denunzianten.

Von den Datenschutzgesetzen hat er dagegen wohl noch nie was gehört. Ich würde jeden Vereinsvorstand vor Gericht zerren, wenn er widerrechtlich Personendaten an eine Behörde weitergibt.

Ein Apel an die Einsichtsfähigkeit ... und das als jmd der selbst betroffen ist !

Einsichtsfähigkeit wird hier als Synonym für den vorauseilenden Gehorsam mißbraucht.

Was die Messer und den kleinen Waffenschein anbetrifft. Hier ging es natürlich vordergründig um praxisrelevante Messer, es wird kaum jmd mit dem Bajonett im Wald herum laufen wollen

Für die Jagd sind Bajonette ausgesprochen praxisgerecht. Zum Abfangen gibt es kaum etwas besseres.

… und natürlich setzt das schießen mit Schreckschuss erstmal die Erlaubnis zum führen der Waffe voraus…

Nein

Wie dem auch sei, ich kann jedem den Besuch der Veranstaltung nur empfehlen. 20Eurs, 10Eurs als Warengutschein erstattet.

Auf Vorträge dieser Qualitätsklasse kann ich dankend verzichten.

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ist ja mitlerweile einiges zum thema geschrieben worden.

fakt ist aber, und das ist KEINE meinung, das sich viele der ausführungen des dozenten nicht mit dem waffg decken.

gerade weil einige sachen ja explizit im waffg genannt werden wundert mich das so stark.

ein beispiel: hier ist irgendwas (ich will nicht näher drauf eingehen) von 200kg abrißkraft für die aufbewahrung von waffen die rede. das gilt doch wohl erst ab 5 kurzwaffen.-hier sicherheitstufe b und abrißkraft von 200kg- wenn ich aber nur fünf oder,wie die meisten,noch weniger kurzwaffen besitze reicht ein tresor der stufe b ohne verankerung völlig aus. in der waffg verordnung steht explizit: bis 5 kurzwaffen sicherheitsstufe b und sonst nix. erst darüber hinaus wird die abrißkraft erwähnt.

der nachweis des behältnisses ist,zumindest nach meinem kenntnisstand, meistens sehr einfach. in meinen tresoren gibts ein etikett wo draufsteht welche sicherheitsstufe nach welcher norm erfüllt ist.

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Waffenrechtsseminar bei der Frankonia, 8/4

6. Der Vorstand eines Schützenvereins hat für das Bedürfnis der Mitglieder eine Garantenstellung.

D.h. der Vorstand hat dafür ein zustehen wenn einzelne Mitglieder das Bedürfnis, und somit die Erlaubnis, für ihre Waffen verlieren, weil sie weniger als 18x im Jahr schießen.

Zeig mir mal den Passus im Waffg

:peinlich::peinlich:

Diese Aussage ist schlicht weg falsch

Shooterfjb

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…@IMI: Der ganze Bericht ist natürlich kompletter Blödsinn. Frei erfunden und Produkt eines kranken Geistes. Kann ja gar nicht anders sein...

Sollte trotzdem mal ein Besserwisser in grün etwas gegen Deine OA15 Sammlung an der Wohnzimmerwand haben kann Dich ja jmd aus dem Forum mit besonnener und durchdachter Argumentation wieder raus hauen… :gaga:

Ich wusste gar nicht, dass ich ein OA 15 habe. Ich geh gleich nochmal nachsehen, aber eigentlich kauf ich mir so einen Mist nicht...

Meine Frage bleibt, und ich stelle sie Dir gerne persönlich:

"...Handelt es sich um ein Gedächtnisprotokoll, ein vorgelegtes Manuskript, oder woher stammen die Informationen?..."

IMI

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Woher soll denn mein Vorstand wissen, daß ich noch bei einem- oder zwei anderen Vereinen schieße, und ob ich nicht auch auf gewerblichen Schießständen trainiere?

Eben - und genau das steht dir frei, auch noch woanders zu trainieren. Der Blockwart ist schon lange abgeschafft und sollte auch nicht durch einen übereifrigen Vereinsvorstand wieder aufleben.

Aba

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Der Referent hat sich gleich zu Beginn als begeisterter Jäger und Waffenbesitzer („Ich bin ein Bambimörder“) geoutet und keinen

Uuuuuuups, das Forum scheint massiv von Waffengegnern und UL Aktivisten unterwandert zu sein.

Uups!! Wie kommst Du jetzt plötzlich aufs UL? Und warum benutzte der Seminarleiter in deiner Schilderung UL-nahe Formulierungen?

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