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IGNORED

Waffenrechtsseminar bei der Frankonia, 8/4


Bildwerferprüfstelle

Empfohlene Beiträge

Eben - und genau das steht dir frei, auch noch woanders zu trainieren. Der Blockwart ist schon lange abgeschafft und sollte auch nicht durch einen übereifrigen Vereinsvorstand wieder aufleben.

Aba

Und das ist auch gut so, dass man FREI trainieren kann, wo man will!

Ich hatte in den letzten 4 Jahren 4 verschiedene Wohnsitze im In- und Ausland, Nord- und Süddeutschland.

Meine Trainingseinheiten wurden mir bei Bedürfniserteilungen vom BSSB anerkannt. Ich hatte diesbezüglich auch im Vorfeld bereits Kontakt miot dem DSB aufgenommen.

In meinem eigenen Verein war ich seit August 2005 nicht mehr, dafür sehr oft in einem andern Verein in Oberbayern und auf einem gewerblichen Stand.

Ein eigenartiger Beitrag von unseren Bildwerferprüfstelle...

IMI

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Arme Bildwerferprüfstelle. Jetzt weiss er endlich mal was und hat auch noch gutes Geld dafür bezahlt... und dann will es ihm hier keiner glauben.

:D

(würde gerne mal wissen, was der "Dozent" zu taktischen Waffenlampen gesagt hat... "darf man haben, aber nicht motieren?" :021: )

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Mir persönlich ist es zunächst mal ziemlich egal ob das was im Seminar vorgetragen wurde stimmt oder nicht stimmt. Ein Großteil davon betrifft mich noch nicht mal.

Die Art und Weise wie hier einige auf das Thema reagieren empfinde ich allenfalls als ulkig.

Und OK, der Dozent hat also keine Ahnung und redet kompletten Quatsch.

Na fein.

Dann möchte ich aber doch gerne eines wissen;

Wer hat die Courage diese Wortgewalt Herrn Polizeihauptkommissar H.H. persönlich entgegen zu schleudern ? Beim Seminar bleibt genug Zeit selbst Stellung zu nehmen.

Keiner ? Warum auch, das Seminar ist ja eh totaler Unfug und so was besucht man nicht…

Alles klar.

Nur dummerweise gibt das Seminar die Einschätzung der Ordnungsbehörden / Polizei wieder.

Zumindest hatte ich das so verstanden. Aber vielleicht bin ich ja auch blöde…

Und selbst wenn…

Wen interessiert schon die Rechtsaufassung einer Behörde ?

Ist doch viel praktischer das Waffenrecht selbst so zu interpretieren wie es einem gerade passt. Dann braucht man natürlich auch kein Waffenrechtsseminar.

Womit wir wieder beim Anfang wären.

Sollte demnächst für jeden Neuantrag eine MPU vorgeschrieben werden, dann weiß ich jetzt warum das so kommen musste ....

Dennoch habe ich keinen Zweifel, dass es hier im Forum genug Leute gibt denen klar ist, dass sie sich erst dann ein eigenes Urteil erlauben können, wenn sie das Seminar selbst besucht haben…

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Sollen wir einen Brief an ihn schreiben? Ich unterschreibe (natürlich mit vollem Namen). So ganz freundlich à la "uns ist da was aufgefallen".

:)

Und ob er das so gut findet, dass Du im Zusammenhang mit seiner u.U. etwas lückenhaften Sachkunde seinen Namen hier veröffentlichst? :confused:

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Den Namen findet man auch unter: http://www.frankonia.de/scripts/aktuell/filialen_events2.php Er ist Dozent für Waffenrecht an der Polizeischule in Wertheim laut Ausschreibung von Frankonia. Es scheint aber so, dass er nicht jedes Frankonia Seminar hält. Manchmal referiert auch ein RA.

Bandit_911

Der besagte RA Scholzen in dem Terminplan müßte wohl der vom VDW sein.

Gruß

XP - 100

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Vielleicht sollte man da wirklich mal hinschreiben, dazu muesste aber mal jemand das ganze verifizieren.

WENN der Unfug naemlich wirklich verzapft WUERDE und es nicht nur ein Gedaechtnisprotokollfehler sein sollte, dann waere das naemlich auch gefaehrlich fuer F, wenn solche Fehlmeldungen dort rausgingen. Der erste Kunde, der wegen den Fehlaussagen seine Zuverlaessigkeit verlieren wuerde, waere zu Recht angesaeuert.

Aber wie gesagt, das muss verifiziert werden.

Ich kann mir weiterhin vorstellen, dass die Aussagen von Scholzen ein klein wenig anders klingen wuerden, als die hiesige Liste.

Und Bildwerfer, ich hab Dir erklaert, warum uns so etwas zu interessieren hat. Spaetestens wenn jemand Mist erzaehlt, der klar dem widerspricht, was im Gesetz steht und in Extremfaellen gar zum Verlust der Zuverlaessigkeit fuehren kann, dann kann das nicht unwidersprochen stehenbleiben.

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Vielleicht sollte man da wirklich mal hinschreiben, dazu muesste aber mal jemand das ganze verifizieren.

Ich kann mir weiterhin vorstellen, dass die Aussagen von Scholzen ein klein wenig anders klingen wuerden, als die hiesige Liste.

Das ist doch mal eine konstruktive Idee !

Nimm die Liste und bitte Herrn PHK H.H., alternativ RA S., um Verifizierung.

EMailadressen dürften kein Geheimnis sein.

Im Zweifel kannst Du das auch anonym tun, dann läufst Du auch keine Gefahr Dich evtl. durch die Verbreitung solchen "Unsinns" zu blamieren...

In dem Fall gelobe ich auch, nie mehr zeitnah ins Reine geschriebene handschriftliche Protokolle im Netz zu veröffentlichen...

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Nur dummerweise gibt das Seminar die Einschätzung der Ordnungsbehörden / Polizei wieder.

Zumindest hatte ich das so verstanden.

Insofern ist das interessant.

Aber es immer wieder luschtig, was unsere Ordnungshüter über die Anwendung des Waffengesetzes zu wissen meinen (Paradebeispiel: Kl. WS für Luftgewehre).

Das Problem ist, dass hier einem juristisch nicht gebildeten Publikum anscheinen eine Mischung aus Wahrheit und Dichtung vorgesetzt wurde. Man holt sich vom Publikum bei Wahrheiten das Nicken ab und dann wird auch das Falsche als Wahrheit angenommen.

Schlimm ist nur, wenn man am Ende vor Gericht unterliegt, weil weder der Polizist (verständlich) noch der Richter (kenne solche Fälle) noch der eigene Rechtsanwalt (dass ist dann echt sträflich) es für nötig befunden hat, das WaffG und die AWaffV aufzuschlagen und zu lesen.

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Ein Polizist ist nicht "die Polizei/Ordnungsbehörden".

Polizeibeamte sind auch nur menschen und ein grüner Kittel verleiht nicht die absolute Weisheit - schon gar nicht in Rechtsfragen.

Hier in Hamburg werden die waffenrechtlichen Angelegenheiten von der Landespolizeiverwaltung 36 sehr kompetent bearbeitet, und die würde nach der Lektüre des obigen Protokolls vermutlich vom Stuhl fallen... aber nicht vor Ehrfurcht. ;)

Freue mich schon auf Schaffers Brief... aber bitte lass Bush da raus. :021:

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und ein grüner Kittel verleiht nicht die absolute Weisheit - schon gar nicht in Rechtsfragen.

Dieser jedoch hat sich vor ein zahlendes Publikum gestellt.

Und definitiv unstrittig falsche Rechtsauffassungen verbreitet (z.B. Pkt. 6)

Seinen "grünen Kittel" hat er benutzt, um den Anschein von Seriosität und Kompetenz hervorzurufen.

Sowas finde ich nur :traurig_16:

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Es wird schwierig sein im Nachhinein-jetzt wo das ganze im Forum diskutiert wurde-den genauen Wortlaut wiederzugeben. Es ist aber bestimmt möglich Herrn Keusgen dieses Problem zu schildern und für die Zukunft Regionalpartner oder andere "Sachkundige" daran teilnehmen zu lassen und deren Aufgabe primär ist das ganze schriftlich als Protokoll festzuhalten, es anschließend auswerten zu lassen und dann eine öffentliche Richtigstellung zu verlangen! Wäre eine möglichkeit. Natürlich kann man so ein seminar auch durch gezielte Fachfragen kippen :D - immer dann wenn das gegenüber keine Antwort darauf hat oder zumindest die Antworten nicht seinem Konzept entsprechen.

schönen Wochenanfang wüscht euch

slot

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Ich kann mich ja mal dahinterklemmen, aber erst nach dem 15.5.

Vorher ist dicht.

Und ja,auch wenns schwer faellt, ich lass auch Bush raus :D

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Hallo

Mann, Mann, schon wieder so ein Käse. Da kommt ein Herr Polizist und erzählt was, und jeder hält dieses honorige Gestammel für der Weisheit letzten Schluß. Wenn das wirklich so abgelaufen ist, würde ich mir ganz schnell mein Eintrittsgeld wieder abholen. Von der vertrötelten Zeit gar nicht zu reden. Nachdem ich am Samstag in Stuttgart war und die Erklärungen der Grünberockten vom Zoll an die Fragesteller bezgl. vebotenen Waffen, Waffen die dem KWG unterliegen und verbotenen Gegenständen mitbekommen habe, rollen sich mir jetzt noch die Fußnägel auf. Das strotzte da so vor Halbwissen und Faschaussagen. Aber solange es legale Waffenbesitzer gibt, die nicht nachlesen sondern einem Uniformierten alles abnehmen, werden solche Diskussionen nicht abreisen.

Steven

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Auch ein Herr S. vom VDW ist nicht unbedingt in jedem Fall ein Garant für die Richtigkeit wiedergegebener waffenrechtlicher Sachverhalte, wie ich selbst erleben mußte. Allerdings gehe ich bei ihm davon aus, daß er sich auf solch ein Seminar aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen sehr gut vorbereitet und tatsächliche Gerichtsentscheidungen zur Untermauerung seiner Ansichten verwendet.

Ich meine, ein Seminar mit ihm als Referenten sollte doch ein wenig Licht in die Sache bringen.

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Ein Bekannter hat mal vor einigen Monaten an so einem Seminar bei der Frankonia teilgenommen. Er meinte nachher auch, dass er noch nicht oft so fehlinterpretierte Informationen bekommen hat.

Ansonsten wundert es mich jetzt wirklich nicht mehr, wenn ich auf Polizisten treffe, die nicht nur keine Ahnung von der Materie haben (was noch normal ist, denn es ist wirklich sehr komplex), nein die verdrehen zum Teil die Sache so, dass man wirklich an dem menschlichen Verstand zweifelt.

Aber alles das ist ja zum Glück nicht weiter schlimm, denn in Deutschland zählt Uniform (oder wenigstens das Behördensein) noch was, da kommt es nicht so auf den Inhalt an.

Dieses Gesetz ist halt einfach für ein so Pisa-gebeuteltes Land zu kompliziert!

Gruß

Makalu

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Auf die Größe kommt es nicht an, sondern wie man damit umgeht... gilt auch für's Hirn. ;)

Na wenn Du das schon so direkt ansprichst, dann kannst Du also, nicht nur mit dem Gehirn, trotz geringer Grösse damit leben?

Ich freue mich für Dich, dass Du dies so gut arrangierst...

:tramp4::chrisgrinst: IMI :chrisgrinst::tramp4:

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Zwar halte ich die zitierten Thesen des Frankonia-Ausbilders zum Teil für mehr als schräg, verstehe aber trotzdem nicht ganz den Schaum der da von diversen Mäulern tropft.

Warum sollte ausgerechnet ein "Frankonia-Experte" besser sein als z.B. das Sachkunde-Lehrgangswerk des DSB oder der Sachkundefragebogen des BDS Landesverband Hessen?

Zum Stichwort "Überlassen an Nichtberechtigte" (Thesen unter 5) vertritt z.B. der BDS Landesverband Hessen (Frage 75)

"...der Besitzer einer Schußwaffe darf diese einer beliebigen Person seines Vertrauens vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen."

der DSB meint (Fragebogen S. 24/2 Frage 8), daß

jemand anderes als der WBK-Inhaber dessen Waffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft transportieren darf.

Beides ist falsch, der Übernehmer muß Inhaber einer WBK sein. Die Ausnahmen gem. § 12 (1) WaffG greifen nicht.

Daher, auch wenn's nicht allen gefällt: Wenn Papi aufs Klo muß und die Mutti währenddessen im Auto ohne eigene WBK die tatsächliche Sachherrschaft über die Waffe ausübt, weil Papi den Schlüssel für den Kofferraum oder den Waffenkoffer nicht mit aufs Klo genommen hat , dann haben beide nach dem Gesetzeswortlaut ein Problem. Ob das EUR 2.000 kosten muß, ist eine andere Sache.

Die insoweit Betroffenen hätten sich vielleicht auf einen Verbotsirrtum berufen und auf die Tatsache verweisen sollen, daß anerkannte Lehrgangswerke das eben anders sehen...

Ansonsten : shit happens (everywhere!) oder auch: isallesganichsoeinfach

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Zum Stichwort "Überlassen an Nichtberechtigte" (Thesen unter 5) vertritt z.B. der BDS Landesverband Hessen (Frage 75)

"...der Besitzer einer Schußwaffe darf diese einer beliebigen Person seines Vertrauens vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen."

der DSB meint (Fragebogen S. 24/2 Frage 8), daß

jemand anderes als der WBK-Inhaber dessen Waffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft transportieren darf.

Beides ist falsch, der Übernehmer muß Inhaber einer WBK sein. Die Ausnahmen gem. § 12 (1) WaffG greifen nicht.

Hi, ich steig mal hier ein weils gerade so schön passt.

Warum greifen die Ausnahmen aus §12 hier nicht ? Ich bin nämlich kürzlich auch darüber gestolpert, und verstehe den Wortlaut gem. WaffG §12 wie folgt z.b. überhaupt nicht..:

WaffG 2002 § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a ) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von

seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

B ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt;

2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;

Was heißt das denn jetzt ? 1a und 1b sind ja klar, da ist ja definitiv "als Inhaber einer WBK" erwähnt. Was ist dann aber mit 2. ? Darf ich als Nichtberechtigkeiter, also demnach ohne WBK, eine Waffe von einem Berechtigten z.b. zwecks Säuberung an mich nehmen ??? Was heisst da vorübergehend ? 1 Monat mit Überlassungsschreiben ?Kann ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen. Aber was bedeutet dass dann ?

Grüsse

Nero

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