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IGNORED

Waffen erben nach längerer zeit...?


Spartaner117

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo verehrte Herrschaften,

also mal angenommen (ich weiß, ich weiß..., bitte verzeiht mir...):

Ich hatte einen Opa, der "waffenmäßig Aktiv" war (Kleinkaliber, 357. Python,), der hatte auch ne WBK und war im Schützenverein.

Dieser Opa ist aber vor einiger Zeit ('90 oder '92) gestorben und wir dachten eigentlich, er habe die Waffen kurz zuvor verkauft, da sie nirgendwo aufzufinden waren. Meine Oma wußte es auch nicht mehr.

Ich habe aber die verbliebenen Luftgewehre aus dem Kellerschrank bekommen.

Mangels Zeit und Lust bin Ich aber nie in einen Schützenverein eingetreten.

Nun ist ein Kollege von mir seit kurzem dabei eine WBK zu machen und hat mich schon zweimal zum schiessen mitgenommen.

Daher wollte Ich jetzt doch mal in einen Schützenverein eintreten und deshalb sind wir zu meiner Oma gefahren, um alle Reste (Diabolos, Handschuhe, Scheiben etc.) noch aus dem schrank zu holen. Weil wir den Schrank sowieso entsorgen sollten (braucht zuviel Platz in nem 4qm-Keller) haben wir das Ding am Stück aus dem keller gehievt. Dabei haben wir mehrmals gehört, daß irgendetwas an die Wände gestoßen ist. Der Schrank war aber leer! Als wir dann (logischerweise) den Schrank zerlegt haben, haben wir eben jene erwähnten .357 und .22 Revolver in einem Zwischenboden gefunden!

Habe natürlich gleich meinen kollegen befragt, was Ich jetzt am besten tue. Aber wie gesagt, ist dieser auch erst seit kurzem aktiv und wußte nicht genau Bescheid. Der Schützenverein hat zur Zeit wg. Umbau geschlossen, also da auch Fehlanzeige.

Daher meine Fragen:

-Was kann ich tun, um diese Schätzchen vor dem "einstampfen" (wie mein kollege es nannte) zu retten?

-Kommt eine Erben-WBK für meine Oma in Frage? Meine Oma lebt logischerweise.

Ich will aber auch nicht, daß meine Oma jetzt nen Ämter-Marathon hinlegen muß, die ist schwer körperlich behindert.

-Kann ich selber auch diese Erben-WBK antreten? Immerhin habe Ich die anderen Waffen ja auch geerbt. Allerdings ist das nirgendwo schriftlich festgehalten, da Ich damals ja auch noch etwas jung war...

Und an in den Schützenverein zu fahren und dort unter Aufsicht zu schiessen würde mir reichen. Munition könnte Ich in dem Fall ja dort dann ausgehändigt bekommen, oder ist die Erben-WBK nur zur Aufbewahrung gedacht?

-Wer sind für all das die Ansprechpartner (Ämter, etc.)?

Ich will um jeden Preis verhindern, daß die Python eingestampft wird, die is Baujahr 67 oder so! Laut Oma...

Außerdem würde es Ihr das Herz brechen, wenn die Waffen kaputtgemacht werden. Sie schwärmte die ganze Zeit, wie sorgfältig Opa die Waffen gepflegt hat, etc.

Ich selbst bin 25, habe keinerlei Vorstrafen. Durch die "familiären Erbsubstanzen" auch erfahren im Umgang mit Waffen und würde auch gerne Schießsport betreiben.

Bin aber zur zeit eben nicht SOO flüssig, daß Ich mir gerne die Kosten für die "normale" WBK auferlegen möchte, wenn sich dies vermeiden läßt... Habe erst Wohneigentum gekauft.

Ich hoffe, Ihr könnt mir in diesem imaginären Fall helfen...

Mit freundlichen Grüßen,

der Enkel ;-)

Geschrieben

Hallo verehrte Herrschaften,

....

Eine wichtige Frage hast Du gar nicht berührt: Wo ist die OPA-WBK, bzw. warum hat sich das Amt beim Tod des Waffenbesitzers nicht gemeldet?

Es wäre nämlich ein entscheidender Unterschied, ob die Waffen "legal" eingetragen oder "illegal" besessen waren.

Geschrieben

Servus Enkel

Die waffen würden deiner Oma gehören da, sofern im Testament nichts anderes vermerkt, die gesetzliche erbfolge eintritt.

Was allerdings Probleme machen dürfte ist der lange Zeitraum zwischen eintritt des Erbfalles und des Waffenfundes. Ist halt die frage ob das amt dir deine Story glaubt.

Ich kann mich an einen Visierbericht errinnern in dem es um einen ähnlichen Fall ging - der betreffende Herr wurde zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt. Ging über zwei Instanzen.

Fragt bich jetzt aber bitte nicht nach der Ausgabe - ist eine zeitlang her.

Mfg Weini

Geschrieben
Servus Enkel

Die waffen würden deiner Oma gehören da, sofern im Testament nichts anderes vermerkt, die gesetzliche erbfolge eintritt.

Was allerdings Probleme machen dürfte ist der lange Zeitraum zwischen eintritt des Erbfalles und des Waffenfundes. Ist halt die frage ob das amt dir deine Story glaubt.

Ich kann mich an einen Visierbericht errinnern in dem es um einen ähnlichen Fall ging - der betreffende Herr wurde zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt. Ging über zwei Instanzen.

Fragt bich jetzt aber bitte nicht nach der Ausgabe - ist eine zeitlang her.

Mfg Weini

Na ja aber was soll er machen? Gemeldet werden muß der Fund auf jeden Fall, denn wenn er die Waffen illegal behält macht er sich sich auf alle Fälle strafbar!

Also ab, einem Berechtigtem (evtl. Büma oder OA) übergeben und den Fund melden.

Anschließend Erben WBK beantragen (Erbverzicht der Oma)

Gruß Leusel

Geschrieben

Hallo verehrte Herrschaften,

also mal angenommen (ich weiß, ich weiß..., bitte verzeiht mir...):

Ich hatte einen Opa, der "waffenmäßig Aktiv" war (Kleinkaliber, 357. Python,), der hatte auch ne WBK und war im Schützenverein.

Demnach hatte er ja DOCH eine WBK.

....-Was kann ich tun, um diese Schätzchen vor dem "einstampfen" (wie mein kollege es nannte) zu retten?

Dafür, dass Du Dich NICHT auskennst, kennst DU Dich meines Erachtens zu genau mit den Vorgängen aus...

...Ich will um jeden Preis verhindern, daß die Python eingestampft wird, die is Baujahr 67 oder so! Laut Oma...

So ein Zufall aber auch, dass es sich um ein Baujahr handelt, nach dem sich jeder Liebhaber die Finger abschleckt und Du das zufällig erwähnst...

...

Ich selbst bin 25, habe keinerlei Vorstrafen. Durch die "familiären Erbsubstanzen" auch erfahren im Umgang mit Waffen und würde auch gerne Schießsport betreiben.

...

Ich hoffe, Ihr könnt mir in diesem imaginären Fall helfen...

Imaginär ist er, keine Frage.

Mit freundlichen Grüßen,

der Enkel ;-)

Geschrieben

Zunächst mal hast Du nichts zu befürchten, denn alle Probleme bekommt Deine Oma. Oder das Amt, welches sich nicht um verstorbene Waffenbesitzer kümmert. Das wird sich aber bestimmt bald ändern, denn derartige Fälle gibts häufiger.

Wahrscheinlich kommt Deine Oma aber mit Kreuzigung davon. Ohne Vorstrafen.

Geschrieben

Hallo

was hat die Oma damit zu tun? Ich gehe davon aus, daß sie keine Ahnung hatte und die Waffen waren ja gut versteckt. Einen ähnlichen Fall hatte ich vor einiger zeit. Flinte von einem verstorbenen Jäger lag 14 Jahre auf dem Kleiderschrank, keiner wußte davon, bis auf das Amt. Die haben sich aber nicht gerührt. Scheint jetzt der gleiche Fall zu sein.

@Spartaner 117 Geh zu deinem zuständigen Sachbearbeiter für Waffenrechtliche Fragen. Ist entweder das Landratsamt oder die Polizeidirektion. Rede mit Ihm. Erkläre die Situation, weise ihn auf den desolaten zustand deiner Oma hin und daß dein Opa gewollt hätte, daß du die Waffen erbst. Erwähne auch deine Aktivität im Schießsportverein. Meistens sind die ganz umgänglich. Du hast schließlich keinen Fehler gemacht.

Steven

Geschrieben

Vermutlich wurden die versteckten Erbwaffen schon vor vielen Jahren bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben. Da diese 20 Jahre aktiv ist, werden die Waffen dort noch aufgelistet sein.

Zu beachten ist auf jeden Fall die unverzügliche (!) Anzeigepflicht nach § 37 WaffG. Die zuständige Behörde kann dann "die Waffen sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird".

Bei einer einigermaßen vernünftigen Waffenbehörde sollte es kein Problem sein, dass die Waffen auch jetzt noch nach Verzichtserklärung von Omi zugunsten des volljährigen, zuverlässigen Enkels in eine Erben-WBK eingetragen werden. :)

Geschrieben

Vermutlich wurden die versteckten Erbwaffen schon vor vielen Jahren bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben. Da diese 20 Jahre aktiv ist, werden die Waffen dort noch aufgelistet sein...

Beamtenmühlen mahlen langsam :D:D:D

Dauerts denn normalerweise so lange, bis ein Aktenberg "abgearbeitet" ist?

IMI

Geschrieben

Hallo Enkel,

Was mich stutzig macht, ist daß die Waffen in einem Zwischenboden aufbewahrt/versteckt waren. Bist Du sicher das die jemals in einer WBK eingetragen waren? Wenn nicht sieht's wohl auch mit der Erben-WBK schlecht aus.

Gruß Winzi

Geschrieben

Hallo Enkel,

Was mich stutzig macht, ist daß die Waffen in einem Zwischenboden aufbewahrt/versteckt waren. Bist Du sicher das die jemals in einer WBK eingetragen waren? Wenn nicht sieht's wohl auch mit der Erben-WBK schlecht aus.

Gruß Winzi

Da hat Winzi recht.

Ob die Waffen eingetragen sind, könnte das Amt schnell klären.........

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Baujahre, die vor dem Ende des Vietnamkrieges liegen,

sollen qualitativ die besten sein.

Sodele...

ALso:

@Lobbyist Die WBK hat wahrscheinlich meine Oma noch, hoff Ich jedenfalls. Aber eigentlich hebt die absolut alles von Opa auf! Die soltle Ich dann wahrscheinlich mitnehmen, wenn Ich aufs Amt gehe, oder?

Und laut Oma hat der alle Waffen angemeldet. War da sehr pingelig mein Opa.

Warum die in nem Zwischenboden waren, weiß Ich auch nicht, aber auf jeden Fall waren alle Luftdruckwaffen normal im Schrank, alle richtigen Waffen in dem Zwischenboden. Vielleicht deshalb?

@Jennerwein Super konstruktiver Beitrag, tassen hoch... :appl:

@Imi 1. Nicht ich kenne mich aus, sondern mein Kollege, soviel dazu. Steht aber auch da... Er hat halt gemeint, daß wenn ich Pech habe, das Ding eingestampft wird.

2. Danach leckt man sich also die Finger? Super, das wußte Ich auch noch nicht. Ein Grund mehr, das Teil zu retten. :s82:

@Steven Vielen Dank für den wirklich nützlichen beitrag, das werde Ich unverzüglich machen. und wenn meine oma auf das Erbrecht verzichtet, kann ich so eine Erben-WBK beantragen? Hab Ich das richtig verstanden?

Und an alle anderen auch ein herzliches Dankeschön.

Ups, das Zitat gehört da eigentlich nicht hin, sorry. Hab den falschen Antwort-Button genommen...

Geschrieben

Moin Spartaner,

es gibt Behörden, die behaupten, das nicht angemeldete Waffen vernichtet werden müssen. Dieses ist so nicht durch das Waffengesetz gedeckt, also setz Dich durch!

Geschrieben

Ich hoffe, Ihr könnt mir in diesem imaginären Fall helfen...

Da es sich um einen imaginären Fall handelt, können wir unserer Fantasie mal freien lauf lassen. Wenn es nämlich kein imaginärer Fall wäre, würde §37 WaffG greifen und der Fund müsste unverzüglich der Behörde angezeigt werden. Was jetzt unter unverzüglich zu verstehen ist, müsste ein Rechtsgelehrter erklären. Aber aus der Diskussion um das BWT 3 habe ich mitgenommen, dass eine vorherige anwaltliche Beratung noch drin ist.

So, imaginär könnte man nun folgendes tun:

1.) gar nichts. Das Amt hat zwar viele Jahre nix gemerkt, aber das ist keine Garantie, dass das so bleibt. Außerdem kannst du dann mit den Waffen nicht sportlich schießen, was deinen Zielen widerspricht. Daher fällt diese Alternative weg.

2.) Melden. Leider lässt sich nicht vorhersagen, wie das Amt dann reagiert. Eine Garantie, dass du die Waffen auf deine WBK bekommst, gibt es nicht.

3.) Warten bis die Oma stirbt. (Sorry, ist ja nur ein imaginärer Fall). In der Zwischenzeit sich anwaltlichen Rat einholen und abklären, ob die Waffen von deinem Opa legal besessen wurden. Dann gibt es eine kleine Chance, dass du die Waffen erben kannst. Problem ist, dass die Oma die Waffen dafür hätte legal besitzen müssen! Tut sie aber ja offensichtlich nicht.

4.) Zu einem Anwalt oder einem Pastor gehen (jedenfalls jemanden mit Zeugnisverweigerungsrecht!), ihm den Fall erklären und ihn bitten bei der Behörde anzufragen, wie in solch einem imaginären Fall die Behörde wohl verfahren würde. Je nach Antwort kann man sich dann eine Strategie ausdenken (Oma bekommt die Waffen auf eigene WBK / du bekommst die Waffen auf deine WBK / die Waffen bleiben beim Büchsenmacher, bis du einen Voreintrag hast (Bedürfnis!) / die Waffen werden an deinen Verein übergeben / .... )

bye knight

Geschrieben

@Jennerwein Super konstruktiver Beitrag, tassen hoch... :appl:

Meinen Beitrag finde ich durchaus konstruktiv. ;)

Für mich stellt sich die Sache nämlich so dar:

1. Der seltsame zeitliche Zusammenhang zwischen dem plötzlichen Interesse am Schießsport und dem "zufälligen" Auffinden der Waffen könnte den Sachbearbeiter zum Nachdenken anregen. Bis zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ist es dann nicht mehr weit.

2. Wurde es anscheinend versäumt den "Fund" der Behörde unverzüglich zu melden. Dieses ist ein Vergehen gegen das Waffengesetz.

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