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IGNORED

Zweite "Neue Gelbe"


Agip

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Männer,

hab mal ne Frage, meine neue Gelbe ist voll, nun wollte ich ne neue "Neue" so wie früher mit der alten Gelben :D , aber bei uns aufm Amt bin ich anscheint der Erste mit diesem Anliegen und die wissen jetzt nicht bescheit ob das jetzt auch eine Folgekarte ist wie bei der "Alten", oder ob ich ein neues Bedürfniss brauche.

Weiss von euch einer da bescheit :confused:

Danke und Gruß Agip

Geschrieben

hallo,

du brauchst kein neues bedürfnis - du kannst ja nix dafür, daß man nur so wenig waffen auf die karte eintragen kann.

von den gebühren her darf auch nur der neueintrag einer waffe anfallen. also nix mit gebühren für ne komlette neueausstellung.

gruß .308

Geschrieben

hallo,

du brauchst kein neues bedürfnis - du kannst ja nix dafür, daß man nur so wenig waffen auf die karte eintragen kann.

von den gebühren her darf auch nur der neueintrag einer waffe anfallen. also nix mit gebühren für ne komlette neueausstellung.

gruß .308

Gleiche Situation bei mir.

ABER: Die Ausstellung einer neuen Karte kostet 56,?? Euro.

Kreisverwaltung Ludwigshafen verlangt das.

"Es geht um die Neuausstellung eines Dokuments" sagte der Sachbearbeiter.

"Ihr Bedürfnis besteht weiterhin".

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

..."Es geht um die Neuausstellung eines Dokuments" sagte der Sachbearbeiter.

"Ihr Bedürfnis besteht weiterhin".

Gruß Habakuk

im FWR

Und wie ist die Nummer in der zweiten Zeile auf der Vorderseite der WBK? steht da eine "2" dabei? Dann ist es doch eine "Folge-WBK" und keine Neuausstellung. Also bein meinen WBKs ist es so und hat auch keine extra Gebühren gekostet. Ein dickes :icon14: an meine niederbayrische SBine!

IMI

Geschrieben

Du brauchst keine neue Beantragung der WBK.

Dass die Bundesdruckerei nur so wenig Spalten auf das Teil bekommt, ist nicht Dein Problem.

Du benötigst im Grunde genommen nur eine "Stück Papier" mit weiteren Spalten (wie z.B. bei einem KFZ - Brief oder Schein). Da es das nicht gibt, wird man eine zweite WBK ausfüllen (Selbstverständlich nur zum Preis eines normalen Eintrages!)

Geschrieben

Das mit den Kosten ist so eine Sache, da imho noch nach der alten WaffKostV vorgegangen wird. Da kann man beides rauslesen. Du hast aber die Möglichkeit, den Verwaltungsakt WBK-Ergänzung / Eintrag zu akzeptieren, aber gegen die Gebührenentscheidung Widerspruch einzulegen. Fraglich nur, obs dann nicht insgesamt noch teuerer wird. Da irgendwann ohnehin eine neue Kostenverordnung her muß, wäre das auch keine Entscheidung, die die "Allgemeinheit der Sportschützen" auf lange Sicht weiterbringt.

Geschrieben

Meine Behörde war monatelang der Auffassung, dass ein komplett neues Antragsverfahren nötig sei.

Dieser Ansicht ist sie jetzt nicht mehr :D

Ich habe allerdings auch EUR 56,78 für die neue Karte gelöhnt.

Geschrieben

..Ich habe allerdings auch EUR 56,78 für die neue Karte gelöhnt.

56,24 Euro! Oder hat Deine Behörde etwa.... :ninja::ninja::ninja: na das will ich jetzt nicht unterstellen...

Geschrieben

Gleiche Situation bei mir.

ABER: Die Ausstellung einer neuen Karte kostet 56,?? Euro.

Kreisverwaltung Ludwigshafen verlangt das.

"Es geht um die Neuausstellung eines Dokuments" sagte der Sachbearbeiter.

"Ihr Bedürfnis besteht weiterhin".

Gruß Habakuk

im FWR

Hallo Habakuk,

der gute Herr Sch. der hält sich wie mein SB ein paar km weiter Richtung Haardt auch an die alte Kostenordnung .

Anderswo verlangen die ja das volle Programm insofern können wir ja noch zufrieden sein.

Die Mär von der einheitlichen Handhabung in Germanistan ist halt eine Mär.

Gruss

lefax1

Geschrieben

Hallo zusammen. In der Sache ist bereits richtig geantwortet worden. Das Bedürfnis ist nur bei der ersten Waffe nachzuweisen. Da die gelbe WBK nur acht Waffen fasst, ist aufgrund der unbefristeten Erwerbserlaubnis ab Waffe 9 ein Folgedokument auszustellen.

Zu verfahren ist momentan nach alter WaffKostV - und zwar nach Abschnitt II Ziff. 2. Dort werden für die Ausstellung einer WBK für Sportschützen 56,24 Euro veranschlagt. Eine Ausstellung ist es zweifellos auch bei der zweiten WBK (Vergabe einer WBK-Nummer, Genehmigungstext, Auflagen etc. eintragen) - nur ist hier nicht Bedürfnis und Sachkunde neu zu prüfen und deshalb wohl die Erhebung der vollen Gebühr nicht gerechtfertigt. Es gab im alten WaffG für Baden-Württemberg mal einen Erlass dazu, wonach bei Ausstellung der zweiten gelben WBK nur noch 50,- DM erhoben werden sollen. Das wären nun also 25,56 Euro.

Ziff. 11a der WaffKostV (Eintragung einer Waffe in eine vorhandene WBK) kann hier nicht einschlägig sein, da dieser Gebührentatbestand bei der Ausstellung einer WBK nicht greift. Und was die Behörde von IMI gemacht hat (gänzlich gebührenfrei) entbehrt jeglicher Grundlage. Es liegt eine gebührenpflichtige Amtshandlung vor, die im Interesse bzw. auf Veranlassung des Antragstellers erfolgt. Diese Behörde scheint sehr kulant zu sein und es offensichtlich nicht mal nötig zu haben, die Materialkosten für die gelbe WBK (sind glaub so ca. 2,- Euro) umzulegen... B)

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter,

das deckt sich genau mit dem, was meine SB mir gesagt hat.

Soweit ok, damit kann ich leben.

Eine Frage hätte ich allerdings noch:

Angenommen, ich hätte mir inzwischen eine Waffe gekauft, wäre zum SB mit der Bitte sie einzutragen.....hätte er mir dann gleich das Folgedokument ausgestellt.....ausstellen müssen?

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter,

das deckt sich genau mit dem, was meine SB mir gesagt hat.

Soweit ok, damit kann ich leben.

Eine Frage hätte ich allerdings noch:

Angenommen, ich hätte mir inzwischen eine Waffe gekauft, wäre zum SB mit der Bitte sie einzutragen.....hätte er mir dann gleich das Folgedokument ausgestellt.....ausstellen müssen?

Gruß Habakuk

im FWR

Hallo Habakuk,

wenn ich es richtig gelesen habe, müßtest du --vor-- dem Kauf schon eine zweite gelbe haben, denn wo sonst sollte der Verkäufer die an dir verkaufte Waffe eintragen, bevor du sie beim SB offiziell abstempeln läßt?

Oder liege ich da jetzt falsch?

Gruße Hunnnter

Geschrieben

Hallo Habakuk. Antwort auf Deine Frage siehe dritter Satz meines letzten Postings: "Da die gelbe WBK nur acht Waffen fasst, ist aufgrund der unbefristeten Erwerbserlaubnis ab Waffe 9 ein Folgedokument auszustellen."

Eintragen kann entweder der Händler oder die Waffenbehörde, in vielen Fällen nur die Waffenbehörde (z.B. alte gelbe WBK voll, WBK lag Händler nicht im Original vor etc.).

Grüssle

SB

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter,

danke für die Info! :icon14:

Hab mir zwar keine neue Waffe gekauft, aber was noch nicht ist, kann ja noch werden......

Gruß Habakuk

im FWR

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hallo

Ich komme gerade von meinem LRA, volle neue Gelbe und einen neuen Remington Revolver.

Die freundliche Dame hat ein neues Bedürfniss von Verband verlangt um eine neue neue Gelbe ausstellen zu können.

Nach dem durchlesen dieses Brett´s hab ich nochmal angerufen und die Dame wurde etwas "Pampig".

Der zuständige SB hat noch bis 16. Urlaub und ich soll das dann mit ihm bereden.

Mal abgesehen von der 14 tägigen Eintragepflicht ( Kaufvertrag auf dem 28.) und der Auskunft was ich denn mit dem Revolver machen soll bis die neue neue Gelbe ausgestellt ist "Sperren sie sie halt in den Tresor" schon recht herb.

das zun Thema "Glücklich in Bayern zu leben"

so long

Berta

Geschrieben
14 tägigen Eintragepflicht

Du bist verpflichtet, den Erwerb innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde zu melden. Wenn diese es nicht hinbekommt die Eintragung vorzunehmen, ist es nicht Dein Problem!

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Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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