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IGNORED

Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?


melli

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Aber das ist sicher nur Zufall, das möchte ich jetzt nicht verallgemeinert wissen.

Gruß

Martin

Auch die mir bekannten SB`s in meiner Behörde geben keinerlei Anlass zu Beschwerden. Allerdings kümmern die sich auch um die Belange ihrer Klientel und verbringen nicht den halben Tag mit surfen in allen möglichen I-Net-Foren.

Aber das ist wohl wieder nur der übliche Unterschied zwischen den Bundesländern.

Mfg Tigr :bb1:

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Ach was. Erwerb und Besitz dieser Dinger sind ab 18 Jahren frei bei vorhandener Grundwaffe in WBK. Also braucht es auch niemanden zu kümmern.

Eine Munitionserwerbserlaubnis gilt sowohl für das in die WBK eingetragene Kaliber sowie für jegliche für die Waffenart beschussrechtlich zugelassene Munition, die nicht nach WaffG verboten is.

Das wurde vom BMI schon mehrfach klargestellt.

Habe fertig !

Kannst Du uns durch Nennung der entsprechenden Patragrafen etwas an die Hand nehmen.

Thnx

BSE1911

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Ja..da ist doch wieder mal das Wechselsystem dran.

Hab gedacht,das es sich mittlerweile rumgesprochen hat wie die Dinger zu handhaben sind....kein Eintrag...fast so frei wie Kippen am Automat.

Ist doch schön..ein "Stolperstein" weniger....also werd ich mir selbst keine Knüppel zwischen die Beine werfen und irgendwas eintragen lassen wenn ich nicht muss.

Schon aus Prinzip nicht!! Einmal WBK und alles kaufen was das Herz begehrt..ohne unnütze Bürokratie....dafür bin ich. Hab auch ein Führerschein und kauf mir ein Auto was meinem Geschmack entspricht...dadurch verursache ich auch nicht mehr Probleme als wenn ich einen roten Golf vorgeschieben bekäme....

Wenn genügend nicht eingetragene Wechselsysteme im Umlauf sind,kann man sich anschließend dafür einsetzen,das der Munerwerb dafür erleichtert wird..immer in kleinen Schritten voraus..anstatt freiwillig mit unnützer Eintragungsmentalität einen Schritt zurückzuweichen.....

Wie gesagt...schon aus Prinzip...selbst wenn mir die WS in der Ecke vergammeln würden..falls ohne Muni..

Micha

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Ach was. Erwerb und Besitz dieser Dinger sind ab 18 Jahren frei bei vorhandener Grundwaffe in WBK. Also braucht es auch niemanden zu kümmern.

Eine Munitionserwerbserlaubnis gilt sowohl für das in die WBK eingetragene Kaliber sowie für jegliche für die Waffenart beschussrechtlich zugelassene Munition, die nicht nach WaffG verboten ist.

Das wurde vom BMI schon mehrfach klargestellt.

Habe fertig !

Nicht wirklich, das betrifft die Konstelation Basiswaffe .357Mag -> berechtigt auch zum Erwerb von Mun in .38Spezial; Basiwaffe .44RemMag -> .44Spezial usw.

Das ich mit einer Basiwaffe in z.B. .45Auto per se ( sprich ohne WS ) Mun in 9mmPara erwerben dürfte,geht daraus nicht hervor... ( Ich hätte aber auch kein Problem damit,wenn es so wäre.Nur damit hier kein falscher Eindruck entsteht... )

Gruß André

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Hier war von Waffen"art"die Rede, nicht von einer konkreten Waffe.

Stellen wir doch mal die Frage so, wie die von SB gegebene Antwort impliziert:

Ich habe eine Pistole in 45 auf grün eingetragen, dann darf ich mit diesem Eintrag SÄMTLICHE Pistolenmunition kleiner oder gleich 45 erwerben, da ich ja ein Wechselsystem dafür besitzen KÖNNTE ?

DIESE Auskunft hätte ich gern schriftlich und rechtsverbindlich. :gutidee:

mfg

Ralf

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Hallo

das WS ist scheinbar einer der Gründe, weshalb die neue VwV so lange auf sich warten läßt. Die zuständigen Ministerialbeamten die Sluggys Murksgesetz auf dem Schreibtisch haben, zum teil hier auch fleißig mitlesen und diesen Threat gar nicht mögen, versuchen auch in diesem Fall durch die VwV das Gesetz zu verbiegen. Die Jungs gehen davon aus, daß viele Richter sich, obwohl nicht so ganz korrekt, die VwV bei der Urteilsfindung zu rate ziehen. Da ihnen die Nichteintragungspflicht, bzw. die Nichteintragungsfähigkeit nicht passt, üben die sich fleißig in erfinden neuer Wörter (siehe Pumpen - Lauf mit speziellen Laufprofil). Da ihnen scheinbar dazu nichts einfällt und sich heftigst streiten, wird einfach die Bedienungsanleitung zum Waffengesetz neu (in kraft getreten 01.04.2003) nicht geliefert. Jeder private Unternehmer würde seine Ware nicht mehr verkaufen können. Den Machern der VwV in ihrer überirdischen Arroganz geht das am Ar...h vorbei. Sie sind bisher nicht haftbar zu machen und wir müssen uns an geltende Gesetze halten. Die nicht.

Vielleicht liest mal einer dieser lieben älteren Herren mit und hat nicht Schaum vor dem Mund, weil die legalen Waffenbesitzer ihr Recht fordern, sondern sieht sich endlich mal als Diener des Staates und arbeitet auch so, wie er es in seinem Diensteid geschwohren hat. Zum Wohl des Staates.

Steven

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Mein Sachbearbeiter hat jedenjalls für den Munerwerb eine neue Bedürfnisbescheinigung usw. verlangt.

Nun - wenn man das Bedürfnis ohnehin nachweist - dann wäre es sicher sinnvoller, eine günstige Waffe in dem Kaliber zusätzlich zu kaufen, und den Munitionserwerb für diese eintragen zu lassen. Evtl. führt das zu einem gewissen Aufwacheffekt - schließlich ist nun noch eine böse Waffe mehr im Volk ... :o

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Hier war von Waffen"art"die Rede, nicht von einer konkreten Waffe.

Ich weiß,hat aber so - meiner Erinnerung nach - nicht in dem BMI-Rundschreiben drinnen gestanden.Habe diesen Schrieb aber leider nicht mehr vorliegen,sodaß ich es nicht mit 100%iger Sicherheit sagen kann.Deswegen bin ich auf diesen Punkt nicht eingegangen.

Aber aus dieser Visiermeldung http://www.visier.de/1619.html läßt sich schließen,daß hier von Waffe und nicht Waffenart die Rede war... Und dadurch kommt die weiter oben erwähnte Problematik zum Tragen...

Gruß André

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Hallo liebe Kollegen,

ich hatte hinsichtlich meines "eingetragenen" WS das Problem, dass die Behörde keinen Munitionserwerb eintragen wollte :treaten: . Sie forderten eine Bedürfnisbestätigung für die entsprechende Munition!!!

So wie es aussieht, legen die Behörden von Stadt zu Stadt und von Land zu Land das WaffG so aus, wie es Ihnen passt.

Als ich zusammen mit der "Primärwaffe" das WS gekauft habe, wollte mir der Händler keine Munition für das WS verkaufen. Man kann also davon ausgehen, dass dies, entgegen anderer Berichte hier im Forum, auch bei anderen Händlern passieren kann.

Trotzdem noch schöne Feiertage; insbesondere auch an die, die wie ich heute arbeiten müssen ;) .

Gruß Blackhawk

P.S. Wen's interessiert:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...pic=306187&st=0

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=306450&hl=

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Hallo liebe Kollegen,

ich hatte hinsichtlich meines "eingetragenen" WS das Problem, dass die Behörde keinen Munitionserwerb eintragen wollte :treaten: . Sie forderten eine Bedürfnisbestätigung für die entsprechende Munition!!!

So wie es aussieht, legen die Behörden von Stadt zu Stadt und von Land zu Land das WaffG so aus, wie es Ihnen passt.

Als ich zusammen mit der "Primärwaffe" das WS gekauft habe, wollte mir der Händler keine Munition für das WS verkaufen. Man kann also davon ausgehen, dass dies, entgegen anderer Berichte hier im Forum, auch bei anderen Händlern passieren kann.

Nochmal nachgefragt:

Der Händler hat dir Waffe und WS verkauft ABER keine Mun zum WS???

Warum kaufst Du dann bei dem?

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Irgendwie erinnert mich die WS+Munerwerb geschichte an einen Vorfall im Sommer diesen Jahres:

-3 wackere Jägersleut, alle mit gültigen Jagdschein, wollten sich in einer F.-Filliale Unterhebler kaufen. Nach kurzer Wahl war klar, es sollten 2x .44 Mag und 1x.357Mag werden. Alle von Marlin.

Dazu wollten die Jagers noch jeweils 1000 Schuß ( schiessen auch mal zum Fun).

DAS wollte der Verkäufer aber nicht, er bestand darauf, das die Jäger wiederkommen, nachdem sie die Waffen in der WBK haben, MIT MUNERWERB! Also nochmals die 70 km nach Stuttgart(einfache Strecke)..

Da wurde es den Jägers zu bunt, sie legten dem Verkäufer die UH wieder hin, und gingen mit ihren Jagdscheinen von dannen...........UNd waren seither nicht mehr bei F. gesehen..........

und was lerner wir daraus?

WER NICHT WILL, HAT SCHON!

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Nochmal nachgefragt:

Der Händler hat dir Waffe und WS verkauft ABER keine Mun zum WS???

Warum kaufst Du dann bei dem?

Hallo Sammler,

berechtigte Frage. Allerdings handelte es sich hierbei um den Ersterwerb einer Waffe, so dass ich leider keine Erfahrungen diesbezüglich hatte und mehr oder minder am Ladentisch mit dem Problem konfrontiert worden bin. Da im WaffG und in den Waffenverordnungen dies auch nicht explizit geregelt ist, konnte ich mich auf keine Referenz berufen.

Dies wäre letztendlich auch nicht so schlimm gewesen; das Problem war die Behörde, welche das WaffG nach eigenem Ermessen ausgelegt hat und dieses besch..... Munitionserwerbs-Bedürfnis gefordert hat. Die Entscheidung zum Eintrag des WS in die WBK habe ich sowieso von vornherein gefällt und diesbezüglich gibt es für mich auch keinen Grund zur Diskussion.

Gruß Blackhawk

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...und was lerner wir daraus?
Offensichtlich nichts, hat sich doch der Verkäufer bei der Fa. FRANKONIA JAGD absolut korrekt verhalten.

Der Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins (JJ) ist berechtigt, ohne Kaliber- oder Mengenbeschränkung Munition für Langwaffen zu erwerben. Patronen in den Kalibern .357 Magn. und .44 Magn. sind Munition für Kurzwaffen, auch wenn diese aus dafür vorgesehenen Langwaffen verschossen werden können. Die Erwerbserlaubnis für Kurzwaffenmunition muss von der zuständigen Erlaubnisbehörde getrennt erteilt werden. Das sollten auch die drei Herren von der Lodenfraktion wissen.

Waidmannsheil,

CM :)

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Offensichtlich nichts, hat sich doch der Verkäufer bei der Fa. FRANKONIA JAGD absolut korrekt verhalten.

Der Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins (JJ) ist berechtigt, ohne Kaliber- oder Mengenbeschränkung Munition für Langwaffen zu erwerben. Patronen in den Kalibern .357 Magn. und .44 Magn. sind Munition für Kurzwaffen, auch wenn diese aus dafür vorgesehenen Langwaffen verschossen werden können. Die Erwerbserlaubnis für Kurzwaffenmunition muss von der zuständigen Erlaubnisbehörde getrennt erteilt werden. Das sollten auch die drei Herren von der Lodenfraktion wissen.

Waidmannsheil,

CM :)

LEIDER richtig! :traurig_16:

....ist aber auch ein weiteres Indiz für die "Reparaturbedürftigkeit" des bestehenden Waffengesetzes.... :icon13:

Gruß Habakuk

im FWR

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LEIDER richtig! :traurig_16:

....ist aber auch ein weiteres Indiz für die "Reparaturbedürftigkeit" des bestehenden Waffengesetzes.... :icon13:

Gruß Habakuk

im FWR

Hallo

ist eher ein weiteres Indiz für den alten Lehrsatz:

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung"

:angry2:

§ 13 Abs. 3

Inhaber gültiger Jahresjagdscheine...bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Abs. 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. ..

§ 13 Abs. 5

Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Abs. 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, ...

Wenn also der UHR als Jagdlangwaffe erworben werden kann, warum sollte man keine Munition für diese Langwaffe nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 erwerben dürfen.

Gruß

CST

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