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IGNORED

Bestimmete Schießscheiben in D nur legal für WS Träger?


DAK

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wir waren auf einem gewerblichen Schießstand, der Eigentümer verkauft dort alle möglichen Schießscheiben. Wir kauften dann unter anderem auch welche, auf der eine comikartige Zeichnung war, die eine menschliche Person mit einer Schußwaffe in Drohhaltung darstellte.

Bei der sachgerechten Verwendung dieser Scheibe unter zuhilfenahme unserer Kurzwaffen wurden wir vom Aufseher unfreundlich aber bestimmt darauf hingewisen, das diese Scheiben nur von Waffenscheininhabern benutzt werden dürfen.

Frage: Ist das so, wie gesagt, es war ein komerzieller Schießstand. :confused:

Geschrieben
...eine comikartige Zeichnung war, die eine menschliche Person mit einer Schußwaffe in Drohhaltung darstellte.

Ja, das ist so.

Die Verwendung von Schießscheiben oder Zielen, die Personen oder in ihrer äusseren Form menschliche Silhouetten darstellen, fällt unter das "kampfmässige Schiessen".

Dieses ist im Schießsport verboten (vergl. §§ 15 (6), 27 (7) WaffG sowie § 7 AWaffV)

So long, CM :)

Geschrieben

Normal klappt das nur fuer Jagdschutzberechtigte (Fuer Eigenjagdbesitzer und Paechter als Jagdausuebungsberechtigte und fuer bestaetigte Jagdaufseher) nach besonderer behoerdlicher Genehmigung.

Oder man macht nen kleinen Kurzurlaub in Oesterreich oder Schweiz oder sonstwo, wo dieses kranke Verbot nicht existiert.

Oder man nimmt freie Waffen unter 7,5 Joule und schiesst "daheim" (Wohnung, Scheune, eingezaeuntes Grundstueck mit ausreichend Kugelfang...), da gilt der Schwachfug auch nicht.

Geschrieben

... sollte man eigentlich als sachkundiger Sportschütze (oder Jäger) wissen ... <_<

Ein ganz toller Kommentar. Ermutig zum Fragen, ist sachlich, höflich und hilfsbereit und vor allem der Forumskultur dienlich.

Fehlt nur noch der Hinweis, man hätte doch die "Suche Funktion" oder Google nutzen können.

Gruß

The Hun

Geschrieben

Die Verwendung von Schießscheiben oder Zielen, die Personen oder in ihrer äusseren Form menschliche Silhouetten darstellen, fällt unter das "kampfmässige Schiessen".

Es ist zwar nicht wichtig, aber haben Vulkanier auch menschliche Silhouetten?

Geschrieben

@DAK,

Na ja, im Internet kann man ja solche Scheiben bei ebay ersteigern, aber nur mit Lupi draufschiessen macht ja keinen Spaß oder?

Mal im Ernst, sonst schiessen wir ja immer alle brav auf die ganz normalen Scheiben, niemals auf was anderes. ( Coladosen, Bowlingpins, Munitionsdöschen, usw.... ) Wieso eigentlich?

Da jeder Schießstand nur für die jeweiligen Disziplinen der Verbände zugelassen ist, darf man da auch nur das Schiessen was in deren Sportordnung steht.

Falls man was anderes Schiessen möchte, z.B. auf Bowlingpins, muss man das sich vom Ordnungsamt genehmigen lassen, sonst verliert der Schießstandbetreiber die Zulassung für den Schießstand.

Fragt mal lieber bei eurem zuständigem Ordnungsamt nach, es geht sogar soweit, das die Traditionsschiessen ( Adlerschiessen ) genehmigungspflichtig sind, schöner Mist, oder?

Ja die Zeiten haben sich geändert, es wird für die Sportschützen immer schwerer noch Spaß am Schiessen zu haben.

gruß

Michael

Geschrieben

hmm,

Spaß habe ist ja eine Seite. Bowlingpins, Cola-Dosen, STAHLPLATTEN.... nichts gegen einzuwenden.

Aber schießen auf Personendarstellungen "aus Spaß" :confused:

Harlekin

Geschrieben

Moin!

Wen ihr mal auf was anderes schießen wollt, nehmt doch einfach DJV Tierscheiben

oder läßt euch Stroggs im Copyshop auf grossormatiges Papier drucken. Der Copyshop bei

uns in der Nähe hat einen Designjet bis A0 stehen. Das reicht...

Gruß,

frogger

Geschrieben

Danke erstmal für diese Antworten, ich habs befürchtet. Zum Thema Sachkunde, ob ich auf derartige Scheiben schießen darf oder nicht wurde dort nicht mal angeschnitten. Da gabs weiß Gott wichtigere Themen.

Man läßt auf besagtem Schießstand allerdings die Leute in gewisser Weise in ein offenens Messer laufen. Die Scheiben, und zwar auch verschärfte Versionen, werden dort mehr als nötig ausgestellt und beworben. Dann kauft man diese und wird postwendent von der Aufsicht angemacht.

Ist halt Gutmenschen Deutschland.

Geschrieben

Na ja, im Internet kann man ja solche Scheiben bei ebay ersteigern, aber nur mit Lupi draufschiessen macht ja keinen Spaß oder?

Man kann sie auch ganz einfach bestellen. Z.B. bei Enforcer.

Geschrieben

Da jeder Schießstand nur für die jeweiligen Disziplinen der Verbände zugelassen ist, darf man da auch nur das Schiessen was in deren Sportordnung steht.

Falls man was anderes Schiessen möchte, z.B. auf Bowlingpins, muss man das sich vom Ordnungsamt genehmigen lassen, sonst verliert der Schießstandbetreiber die Zulassung für den Schießstand.

Ähm, ich habe heute mit einer Pistole auf eine Tontaubenscheibe geschossen (HK Trophy, Esslingen).

Darf man das nicht?

Morpheus

Geschrieben

Danke erstmal für diese Antworten, ich habs befürchtet. Zum Thema Sachkunde, ob ich auf derartige Scheiben schießen darf oder nicht wurde dort nicht mal angeschnitten. Da gabs weiß Gott wichtigere Themen.

Man läßt auf besagtem Schießstand allerdings die Leute in gewisser Weise in ein offenens Messer laufen. Die Scheiben, und zwar auch verschärfte Versionen, werden dort mehr als nötig ausgestellt und beworben. Dann kauft man diese und wird postwendent von der Aufsicht angemacht.

Ist halt Gutmenschen Deutschland.

Ich würde noch mal mit den Leuten reden, Scheiben mit menschlichen Silhouetten sind bei der Ausübung ihres Sportes für Sportschützen nicht zugelassen, das stimmt schon.

Nur, wenn das ein kommerzieller Stand ist, muß er erst mal für die Verwendung der Mann-Scheiben zugelassen sein, wenn die die Dinger verkaufen.

Wenn ich also dort eine Scheibe besagter Art kaufe und nicht mit der eigenen Waffe, sondern mit einer (evtl. kostenpflichtig) ausgeliehenen Waffe des Standbetreibers schießen will, geht das denn dann oder nicht?

Wenn ich gar keine eigene Waffe habe und auch kein Sportschütze im Sinne des Gsetzes bin, sondern von vornherein mit dem Ziel dorthin gehe, beim Schießen mit einer geliehenen Waffe meinen Spaß zu haben, geht denn das? Wie gesagt, soll ja ein kommerzieller Schießstand sein.

Falls diese Möglichkeit bejaht wird, würde ich den Betreiber mal darauf hinweisen, daß er berechtigt und eigentlich sogar verpflichtet ist, meine WBK zu überprüfen, wenn ich mit eigenen Waffen auf dem Stand auftauche und dafür löhne, daß es ihn aber einen feuchten Kehricht angeht, auf Grund welchen Bedürfnisses ich die jeweilige Waffe genehmigt bekommen habe.

Ich gehe dorthin, um zu schießen, und nicht um für Kreis-, Landes- oder sonstwelche Meisterschaften zu trainieren, dafür haben wir die Vereinsstände.

Und wenn er sich mit seiner Antwort selbst die Existenzberechtigung abspricht, so long.

mfg

Ralf

Geschrieben
Ich würde noch mal mit den Leuten reden, Scheiben mit menschlichen Silhouetten sind bei der Ausübung ihres Sportes für Sportschützen nicht zugelassen, das stimmt schon. Nur, wenn das ein kommerzieller Stand ist, muß er erst mal für die Verwendung der Mann-Scheiben zugelassen sein, wenn die die Dinger verkaufen.

Das Verbot gilt nicht für Sportschützen, sondern generell nach §27(7):

(7) Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer einer Schießstätte, die Bewohner des Grundstücks, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit

1. die Benutzung von Schießstätten einschließlich der Aufsicht über das

Schießen und der Anforderungen an das Aufsichtspersonal und dessen

besondere Ausbildung für die Kinder- und Jugendarbeit zu regeln,

2. Vorschriften über den Umfang der Verpflichtungen zu erlassen, die bei

Lehrgängen zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen und bei

Schießübungen dieser Art einzuhalten sind; darin kann bestimmt werden,

a) dass die Durchführung dieser Veranstaltungen einer Anzeige bedarf,

B) dass und in welcher Weise der Veranstalter die Einstellung und das

Ausscheiden der verantwortlichen Aufsichtsperson und der Ausbilder

anzuzeigen hat,

c) dass nur Personen an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen, die aus

Gründen persönlicher Gefährdung, aus dienstlichen oder beruflichen

Gründen zum Besitz oder zum Führen von Schusswaffen einer Erlaubnis

bedürfen,

d) dass und in welcher Weise der Veranstalter Aufzeichnungen zu führen,

aufzubewahren und der zuständigen Behörde vorzulegen hat,

e) dass die zuständige Behörde die Veranstaltungen untersagen darf, wenn

der Veranstalter, die verantwortliche Aufsichtsperson oder ein

Ausbilder die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung

oder Sachkunde nicht oder nicht mehr besitzt.

Daher gilt es generell und nicht nur für Sportschützen. Ein Verbot des Verkaufs von "Mannscheiben" gibt es nicht. Nur schießen darf man halt nicht darauf.

Geschrieben

Ich könnte mir eher vorstellen, daß die Standbetreiber sauer waren, daß da welche mit eigenen Waffen und wohl auch noch eigener Muni aufgetaucht sind und nicht die supergünstigen Preise für die Mumpeln und die Ausleihe der Waffen bezahlen wollten, Standgebühren sind ja eh fällig.

mfg

Ralf

Geschrieben

Finde das Verhalten des Betreibers recht seltsam. Das er Umsatz machen will ist die eine Seite, aber die Leute auf den Arm zu nehmen die andere. Durch den Verkauf auf einem Schießstand vermittelt er ja das Gefühl das man darauf Schießen dürfe. Stren genommen könnte man also auch den Kaufvertrag anfechten und den Kaufpreis zurück verlangen. Ich hoffe aber, dass die Investition in die Scheibe so gering war, dass sich das nicht lohnt??? <_<

Geschrieben

Jäger dürfen sich doch auch im Verteidigungsschießen üben (Jagdschutz)

Ich habe es jetztnicht nachgelesen, aber ich meine das sei nach dem alten WaffG so gewesen. Nach dem neuen dürfen es alle Inhaber einer WBK für Kurzwaffen nach behördlicher Genehmigung, also auch Sportschützen, Erben, etc. sofern diesen die Genehmigung erteilt wird....

bye knight

Geschrieben

In diesem unserem Lande darf man vieles (ver-) kaufen, was man hinterher aber nicht benutzen darf.

Ich denke da an Tuning-Teile für Autos oder Radarwarner, um nur ein paar Sachen zu nennen.

Rechtlich ist dieser Verkauf einwandfrei.

Wenn der Betreiber des Schiessstandes aber Interesse an seiner Kundschaft hätte, dann hätte er beim Verkauf der Scheiben darauf aufmerksam gemacht, dass der "normale" Käufer sie nicht benutzen darf.

Für mich wäre der Stand gestorben.

Gruß

Michael

Geschrieben

Aber schießen auf Personendarstellungen "aus Spaß" :confused:

Ist auch meine Erfahrung. Bei den Amis darf man auf auf menschliche Silhouetten schießen, in manchen Staaten muß man es sogar für die CCW-Qualifikation. Es kommt mir aber immer ein wenig komisch vor, wenn jemand anstelle einer normalen kreisförmigen Scheibe eine menschliche Figur aufhängt, und mein (vielleicht von Vorurteil geprägter) Eindruck ist, daß Leute, die diese Scheiben bevorzugen, es oft auch mit der Sicherheit weniger genau nehmen. Ich für meinen Teil gehe immer auf die Bahn, die weitestmöglichst von diesen Leuten entfernt ist.

Auch wenn man sich tatsächlich im kampfmäßigen Schießen üben will, dürften diese Scheiben statisch aufgehängt wenig bringen, da man sein Auge ohnehin besser auf das Visier als auf das Ziel konzentriert. Ein Schießhaus mit Freund/Feind und dynamischen Situationen ist das etwas anderes, aber das kostet Geld und fordert, daß man statisch schießen kann bevor man hinein darf.

Geschrieben

Es kommt mir aber immer ein wenig komisch vor, wenn jemand anstelle einer normalen kreisförmigen Scheibe eine menschliche Figur aufhängt, und mein (vielleicht von Vorurteil geprägter) Eindruck ist, daß Leute, die diese Scheiben bevorzugen, es oft auch mit der Sicherheit weniger genau nehmen.

Ich kenne in Deutschland Hunderttausende dieser Leute!

Jeder Soldat schiesst auf Scheiben mit "menschlichen Zielen".

Also kein Grund zur Panik.

Gruß

Michael

Archiviert

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