Zum Inhalt springen
IGNORED

Ärger mit den Feldjägern


AWO425

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute!

Hat zwar so direkt nix mit Waffenrecht zu tun, aber ich poste das hier trotzdem mal.

Der Schießverein, wo ich seit über nem Jahr als Gastschütze hingeh, liegt auf dem Gelände einer ehemaligen NVA Kaserne. Das Gelände gehört aber dem Verein.

Die Zufahrtsstraße führt aber über BW Gelände, stehen Schilder vonwegen Militärbereich und so.

Letzten Sonntag wurde ich nun von den Feldjägern angehalten, zwei Nasenbären steigen aus, halten es noch nicht mal für nötig ihre Kopfbedeckungen aufzusetzen(was ja schon so nicht richtig sein kann, oder??????) und quatschen mich voll vonwegen Ordnungswidrigkeit wegen Befahren der BW Straße und so.

Die Vereinsleute meinen, das wäre nun schön öfter vorgekommen, Grund wäre wohl, dass es der BW nich passt, das sich da ein Schießverein in "Ihrem" Gelände befindet.

Was kann man tun??????

MfG

AWO425

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo AWO

der beste Weg ist meines Wissens immer der direkte Weg. Einfach einmal ausloten wer den da das Sagen hat, persönlich vorbeischauen und denen zeigen das Du auch nur ein Mensch bist. Vorher mit dem Verein absprechen. Ist bestimmt lösbar dieses Problem. Ansonsten.........FWR fragen :gutidee:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ihr habt ein Wegerecht (wenn es die einzige mögliche Zufahrt zu Eurem Gelände ist.)

Es gibt da ein Urteil vom BGH, allerdings war es Bürger gegen Bürger

hatte ich mal in meinem Rechtskundeunterricht

Versuch mal zu googeln mit Wegerecht

ähnliches Urteil Notwegerecht

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/20.../26/index1.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann frag die Pappkameraden doch einmal, ob ihr, um zu eurem Vereinsgelände zu kommen,

a) den Senkrechtstarter anwerfen müßt (a`la Berliner Luftbrücke&Co.)

b ) einen Verbindungstunnel graben müßt (ihr sucht dafür noch qualifizierte Helfer :rolleyes: )

oder

c) sich die Klappspaten-Willi`s sich ungefär vorstellen könnten, was man unter einem Wegerecht verstehen könnte (gib ihnen mal das alte Beispiel mit der ehemaligen Transitstrecke nach West-Berlin. Wenn es da nicht klick macht - Kalter Krieg, Feinbild, usw... - .)? :rotfl2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Blöd is halt nur, dass es in dem Ort keinen BW Standort mehr gibt.

Den Luftwaffenstandort, der ja in GENAU eben dieser Kaserne war, habe ich mit aufgelöst, war einer der letzen 7 Mann dort, die Heereskaserne hat 2 Jahre später zugeschlossen.

Müsste mal horchen, wer da nun zuständign ist, denke mal die USH in der Kreisstadt.

Die Sache mit dem Wegerecht hatte ich auch so im Hinterkopf.

MfG

AWO425

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Sache mit dem Wegerecht hatte ich auch so im Hinterkopf.

MfG

AWO425

Der Beitrag von Stefan17 und meiner haben sich überschnitten. (Nicht dass es so aussieht als hätte ich abgeschrieben :D ).

Es ist so: (Ich hab mal als Beamter Wegerecht gemacht). Die "neueren" Angelegenheiten sind alle durch Grundbuchamt geregelt. Ich bin mir zu 99,9 % sicher dass da ein Wegerecht mit Lageplan ect. eingetragen ist. Damit hättest Du was auf der Hand.

Das "Notwegerecht" greift in den seltensten Fällen bei "Gewohnheitsrecht" (kommt aber nicht in Betracht da wohl kaum über fast 100 Jahre ausgeübt) oder in Fällen wo keine Regelung möglich war/ist (Erdrutsch, wasweisich).

Jedenfalls liegt sogar unser Gauschützenheim so wie von Dir beschrieben. Nachdem wir nun 2 Jahre durch die "gesperrte Strasse" gefahren sind haben sie das Schild nach hinten verlegt.

Warum? Sicher nicht freiwillig sondern aufgrund des eingetragenen Wegerechts.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ihr habt ein Wegerecht (wenn es die einzige mögliche Zufahrt zu Eurem Gelände ist.)

Leute,

muß das wirklich eine Zufahrt (Pkw-tauglich) sein, genügt nicht auch ein Zugang?

Sieht das Grundbuch evtl. die Zufahrt über einen anderen erst instand zu setzenden oder schon verfallenen Weg vor?

Karl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich werde mich mal schlau machen, mein SB hat den Platz ja abgenommen, die Pläne hat er da, event. auch Sachen ausm Grundbuch.

Die Platz ist NUR über die Straße zu erreichen, liegt mitten in dem Gebiet.

Wenn sich das wirklich als Schikane der BW rausstellen sollte, dann platzt denen der Arsch!!!!!!!

MfG

AWO425

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Zugang" wäre da wohl etwas zu weit zum laufen, da haste von der Stadt ca. 1-2km zu tippeln, biste am Schießstand bist. Betreten darfst Du das Gebiet auch nicht.

Man müßte rauskriegen, wer der Standortälteste ist und den Standort verwaltet. Das mit dem Grundbuch- oder Katasteramt ist auch in Betracht zu ziehen. Aber erst mal die Nasen auf das Wegerecht hinweisen, fragen, mit welcher Rechtsgrundlage bitte schön, hier kontrolliert wird und die Namen und Ausweisnummern notieren, das schafft erst mal Unsicherheit beim uniformierten Gegenüber.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, falls die es nächstes mal nich lassen können, mich aufzuhalten, dann stell ich erstmal unangenehmen Fragen( frag mal, ob es unüblich gewurden ist, für deutsche Soldaten Kopfbedeckungen zu tragen:-))))))

Ich werde dann hier mal weiter berichten, was so gelaufen ist.

MfG

AWO425

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Wenn sich das wirklich als Schikane der BW rausstellen sollte, ...

MfG

AWO425

Christoph,

unterstellst Du da nicht implizit etwas, was ich bei der Bw bis Heute nicht entdeckt habe? ;)

Ich tippe aus persönlicher Erfahrung auf: "Denn sie wissen nicht, was sie tun." :P

Ich bin auch schon einmal in Stadtallendorf recht fahrlässig von denen gestopt und dann gefragt worden, mit welchem Recht ich mich erdreistete, die Panzerverbindunsstraße zu befahren. :o

...und das wo ich vom VBK 47 zum Herr d.R. "ernannt" worden war. :rotfl2:

Dein Mausebaer :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, ob nun Schikane oder nicht is erstmal egal, so richtig logisch is die Angelegenheit nicht, oder??????

Sollen die Stuffze doch mal woanderst spielen gehen und uns Sportschützen in Ruhe lassen, wir werden doch schon von viel höherer Stelle gegängelt.

Wenn ich mir überlege, dass wenn es anderst gelaufen wäre, mich die Jügelchen heute mit Herr Hauptmann anreden müssten.............

Bloß gut, dass ich da nich länge bei geblieben bin!!!!!!!!

MfG

AWO425

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Herr d.R.

Herr der Ringe :o - wow - DU bist das also :rotfl2::rotfl2: ......

Reserve hat Ruh - Gott sei Dank sag ich da nur :icon14: - und die Zahl der Streifen ist in dem Zustand auch egal :rolleyes: ...............

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Machs doch offiziell:

1. Wegerecht prüfen

2. Wenn Wegerecht im Grundbuch eingetragen

a, Sachverhalt schildern und per mail an www.bmvg.de

mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme

b, nachrichtlich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

mit Begründung in welchen deiner verfassungsmäßigen Rechten du dich eingeschränkt fühlst

3. Zurücklehnen und abwarten

4. Wenn nach 4 Wochen kein Zwischenbescheid kommt.....Sachverhalt an Stern TV

5. Viel Spass und :s75:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.. dann stell ich erstmal unangenehmen Fragen( frag mal, ob es unüblich gewurden ist, für deutsche Soldaten Kopfbedeckungen zu tragen:-))))))

MfG

AWO425

Moin,

wenn die Straße im Militärischen Sicherheitsbereich liegt,

dann darf auch durch den entsprechenden Vorgesetzten

angeordnet werden, daß die Kopfbedeckung abgenommen

werden darf.

Habe ich nur ´mal erwähnt, um als einziger hier eine

( wenn auch nur sehr kleine ) Lanze für die BW zu brechen...

Ansonsten würde ich die Sache gelassen sehen, denn der

§ 114 OWiG besagt ja, daß der Bereich "aus Sicherheits-

gründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben gesperrt sein

muß". Da Du ja schreibst, daß da nichts mehr ist, entfällt

das ja wohl...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.....also ich glaube , mit dem "Hütchenproblem" kann man sich nur dann so intensiv auseinandersetzen , wenn man zu dem Thema irgendwann mal "männchenmachend" fürchterlich angedonnert wurde :rotfl2::rotfl2::rotfl2: .......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi AWO,

machs dir einfacher,

rufe einfach den zuständigen Kommandeur dieser "Spezialisten" an

und beschwere dich mal anständig über sie

(Belästigung von Zivilisten, Überschreitung von Kompetenzen,

inkl. Kopfbedeckung, Feldjäger verstehen da nämlich keine Spass)!

Du wirst sehen, sie werden in Zukunft einen Riesenbogen um das Gelände machen,

da greift wieder "Ober sticht Unter"!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi AWO,

machs dir einfacher,

rufe einfach den zuständigen Kommandeur dieser "Spezialisten" an

und beschwere dich mal anständig über sie

(Belästigung von Zivilisten, Überschreitung von Kompetenzen,

inkl. Kopfbedeckung, Feldjäger verstehen da nämlich keine Spass)!

Du wirst sehen, sie werden in Zukunft einen Riesenbogen um das Gelände machen,

da greift wieder "Ober sticht Unter"!

Was träumt ihr sonst so?

Und auf der Behörde einfach den Chef anrufen, dann wird der SB zwangsläufig gefaltet und spurt fortan!

Zumindest eine immer wieder gern genommene Story am Thresen. :peinlich:

Ansonsten mal prüfen:

§ 917

(1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nunja, das "Hütchenproblem" is mir noch aus meiner Dienstzeit noch sehr im Gedächtnis geblieben, alldieweil die Jungs im weißen Koppelzeug da immer recht verbiestert waren.

Mag ja sein, dass es heute anderst ist, aber für mein Verständnis sollte doch jeder Uniformierte auf ein korrektes Auftreten in der Öffentlichkeit achten, oder? Ich verlange ja nur das von den Zeit- oder Berufssoldaten, was für mich als Grundwehrdienstleistender selbstverständlich war.

Nächste Woche werde ich mal Erkundigungen einziehen und dann werden wir ja sehen, wie der Fall gelagert ist.

Bericht erfolgt dann hier.

MfG

AWO425

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.