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IGNORED

Ärger mit den Feldjägern


AWO425

Empfohlene Beiträge

AWO,

bleib sachlich und blaffze die Jungs nicht an wegen dem albernen Kopfbedeckungskram. Dann würdest du dich auf ihre Ebene (herab)begeben: reine Schikane über unnötige Kleinigkeiten. Allerdings fällt mir dazu noch ein: Marinestützpunkt XX, 1993. Ein Trupp Seelords von einer Fregatte läuft ins Mannschaftsheim und kommt an einer kleinen Gruppe von jungen Heresoffizieren vorbei. Man läuft aneinander vorbei, dann brüllt ein Leutnant: "Die Heeren Gefreiten, können Sie nicht Grüßen!??"

Lapidare Antwort der Seelords: "Seit wann grüßt Gold Silber?"

:D:D:D

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Bevor ich so´n Quatsch über Böschungen u.s.w. verbreiten würde, tät ich mich mal mit dem Widmungsrecht nach den Straßengesetzen der Länder(hier wohl Bayern?), Straßenbaulastträgern und Straßenkategorien beschäftigen.

Sonst bleibts gewöhnlicher Stammtisch. :bb1:

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Bevor ich so´n Quatsch über Böschungen u.s.w. verbreiten würde, tät ich mich mal mit dem Widmungsrecht nach den Straßengesetzen der Länder(hier wohl Bayern?), Straßenbaulastträgern und Straßenkategorien beschäftigen.

Sonst bleibts gewöhnlicher Stammtisch. :bb1:

Mach mal halblang. Der ganze Thread ist kaum ernstzunehmen, eingeschlossen Deinen klug klingenden Substantiven. Nach den ersten Beiträgen war doch klar, daß die "Feldjäger" sich eine Fehleinschätzung geleistet haben, die man nicht weiter ernst nehmen muß.

Ein Hinweis an den Rechtsträger, der die Situation aufklären sollte und die Beteiligten (BW und Schießstandbesucher) informiert, reicht völlig aus, da muß man nicht in Baurecht promovieren, um mal schießen zu gehen.

Achja, und noch was: Ein Forum IST ein Stammtisch. Ich kenne allerdings jede Menge Stammtische, an denen sehr viel Fachwissen versammelt ist. Der Stammtisch-Vorwurf kommt häufig ausgerechnet von Leuten, die sich da etwas zurückhalten sollten... :rolleyes:

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Bevor ich so´n Quatsch über Böschungen u.s.w. verbreiten würde, tät ich mich mal mit dem Widmungsrecht nach den Straßengesetzen der Länder(hier wohl Bayern?), Straßenbaulastträgern und Straßenkategorien beschäftigen.

Sonst bleibts gewöhnlicher Stammtisch. :bb1:

Was redest Du eigentlich immer von Bayern? AWO wird wohl kaum aus Sachsen nach Bayern zum Schiessen fahren. Und dass er aus Sachsen ist steht in seinem Profil?

Oder stinkt Dir immer noch dass Du das Thema verfehlt hast?

PS: Das mit den Böschungen war Spass und interessiert daher AUCH NICHT.

Eben nicht, es wurde seitenlang über Fakten spekuliert.

Es wurde nicht spekuliert. Ich hab Dir ja gesagt dass ich Strassen- und Wegerecht gemacht habe und mir kein Fall nach dem Krieg bekannt ist in dem in einem solchen Fall kein Wegerecht bestehen würde. Deshalb war ich mir auch ABSOLUT SICHER.

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Nach den ersten Beiträgen war doch klar, daß die "Feldjäger" sich eine Fehleinschätzung geleistet haben, die man nicht weiter ernst nehmen muß.

Eben nicht, es wurde seitenlang über Fakten spekuliert.

Ein Hinweis an den Rechtsträger, der die Situation aufklären sollte und die Beteiligten (BW und Schießstandbesucher) informiert, reicht völlig aus, da muß man nicht in Baurecht promovieren, um mal schießen zu gehen.

Völlig korrekt, muß man nicht. Man muß aber auch nicht unter dem Anschein der Nennung von Fakten über Böschungsquatsch lamentieren.

Aber dann wars schnell mal nur Stammtisch und eben "lustig" gemeint.

Der Stammtisch-Vorwurf kommt häufig ausgerechnet von Leuten, die sich da etwas zurückhalten sollten... :rolleyes:

Und nun schnell noch mal der Versuch, den Spieß umzudrehen.

:peinlich:

Einen etwas souveräneren Umgang mit Kritik hatte ich eigentlich erwartet. ;)

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Huii, so viel Wind hier!

Heute war auch was in der Zeitung dazu, Wegerecht besteht definitiv für die Besucher des Schießplatzes und für einen Wanderweg, für mehr nicht.

Ich werde in Zukunft nur meinen Mitgliedsausweis hochhalten, wenn mich die Herrn Feldjäger anhalten, sollten sich dann noch Diskussionen nötig machen, kommt die Nummer mit Name, Dienstgrad, Rückennummer und ein Anschiss beim Standortältesten.

Ich denke aber mal, dass nun nach der medienmäßigen Publikation auch die weißbekoppelten unterrichtet sein sollten.

Für mich is da nur der Schießplatz interessant, das restliche Gelände solln die mal schön zum Kriegspielen nehmen, ich war da genug während meiner aktiven Zeit unterwegs :D

MfG

AWO425

PS: Der Sack kann denn wohl hier zugemacht werden.

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@ Tabs,

wenn schon dann heisst das korrekt Militärischer Sicherheitsbereich (hier greift auch das UZwaG) denn dort wird per Hinweisschild der Schußwaffengebrauch angedroht. Oder Militärischer Bereich in dem kein Schußwaffengebrauch angedroht werden darf (Notweht und sonstige "Sicherheitsaufgaben natürlich ausgenommen). Achte mal auf die Schilder. Ein Übungsplatz ist normaler Weise ein Militärischer Bereich. Im Gegensatz dazu ist z.B. der Militärische Sicherheitsbereich zwingend durch ein Näherungshindernis (zu Deutsch Zaun) zu sichern, zu bestreifen und die Zutrittskontrolle durch zuführen.

Nicht gemeint sind Sperrzonen die z.B. kurzfristig während Übungen etc eingerichtet werden, da istes auch unter Bestimmten Vorraussetzungen zulässig jedliches Gelände zum Militärischen Sicherheitsbereich (vorübergehend) zu erklären. Kann z.B. sein bei einem Absturz eines Militärflugzeugs auf einem "zivilen Acker". Oder Gefechtsstände bei Übungen etc.

@Awo

Ansonsten denke ich mal, haben die lieben Kameraden hier Ihren Auftrag etwas falsch verstanden. Grundsätzlich dürfen Sie schon kontrollieren, aber wenn z.B. zivile Geländeteile oder Gebäude nur über diese Militärische Ringstraße erreicht werden können, haben z.B. die Anlieger ein Mitbenutzungsrecht.

Wenn schon im Grundbuch keine Wegelast für den Verein eingetragen sein sollte, dann ist normaler Weise für die Vereinsangehörigen eine Mitbenutzung vorgesehen.

Wenn Du Zugriff haben solltrest, empfehle ich Dir einmal einen Blick in die ZDv 70/1, dort ist das geregelt.

Du kannst aber auch mit der für diesen Bereich zuständigen Standortverwaltung Kontakt aufnehmen, der Sachgebietsleiter IV ist der richtige Ansprechpartner.

In diesem Sinne

Liebe Grüße

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