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Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nachdem die Visier wieder einen großen Artikel zum Waffentransport aufgelegt hat, ist für mich als VW Bus Fahrer wieder einiges unklarer geworden.

Früher galt doch die einfache Regel, dass es auf die Anzahl benötigter Handgriffe ankam, bis eine Waffe in Anschlag gebracht werden könnte. Ab so 5 Handgriffen oder verchlossener Aufbewahrung war man auf der sicheren Seite. In der Praxis, z.B.: ungeladene Pistole im verschlossenen Handschuhfach = ok, im unverschlossenen = verboten. Gewehr lose auf dem Rücksitz=verboten, aber im unverschlossenen Futteral im Kofferraum oder verschlossen auf dem Rücksitz=ok.

Jetzt aber werden neue Regeln diskutiert und zumindest Fahrer von Autos, die einen von innen (Fahrerraum) zugänglichen Kofferraum haben, müssen wohl immer verschlossene Koffer vorweisen.

Das verstehe ich nicht. In der Praxis werde ich mich kaum über die 30 cm Zwischenraum zwischen Beifahrerdoppelsitzbank und Decke nach hinten in den Passagierraum zwängeln und dann nochmal dasselbe über die 2. 3er Sitzbank, um dann an meinen Koffer zu gelangen. dessen (4!!) Schieber öffnen, damit ich die Langwaffe herausnehmen kann und in Anschlag bringen kann.

Meine Fragen:

1. Die meisten Langwaffenkoffer haben doch 4 Schieber oder Klappen die erst betätigt werden müssen(=4 Handgriffe), bevor der Koffer aufgeklappt (=5. Handgriff) und die Waffe herausgenommen und in Anschlag gebracht werden kann. Reichen solche Koffer nicht als Schlossersatz aus?

2. Wenn ein Kofferraum vom Passagierraum nicht ohne erhebliche Verrenkungen erreichbar ist, kann man ihn dann waffenrechtlich nicht mit einem Kofferraum bei Stufenhecklimousinen gleichsetzen? Zumindest wenn niemand sonst auf der Rückbank mitfährt?

Ich sehe hinter diesen Beförderungsschikanen nicht den geringsten Vorteil für die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, aber eine maximale Gängelung des Waffenbesitzers, womöglich mit dem Ziel, selbigen Fallen zur Zuverlässigkeit zu stellen.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Deine Fragen können dir wahrscheinlich nur die "Herren in Grün" oder der sich im schlimmsten Falle damit beschäftigte Richter beantworten. Das Waffenrecht lässt hier (und auch bei anderen Gelegenheiten) nun mal ziemlich viel Spielraum frei. Am einfachsten ist es, wenn du einfach deinen Gewehrkoffer abschliesst. Damit bist du in jedem Falle auf der sicheren Seite und der Aufwand ist doch minimal.

Ciao

Geschrieben

Hallo

dieses Thema wird leider hier ziemlich oft diskutiert. Es kommen die verschiedensten Ratschläge, und die lieben Mitleser, die sich nie melden, freut es. Können sie doch weitere Schikanen aufbauen. Immer nach dem Motto: ein bischen geht noch.

Es ist VERBOTEN mit einer Waffe dummes Zeug anzustellen. Wie oft muß diese Verbot in anderen Gesetzen und §§ wiederholt, ausgeweitet und was weis ich noch werden. Ich sehe das als Überregulierung an. Die ausufernde Bürokratie, die unsere Beamtenschaft am Leben hält aber Unsummen verschlingt, die man an anderen Ecken besser anlegen könnte, freut sich. Beweisen sie damit doch ihre Daseinsberichtigung ohne benötigt zu werden. (Siehe Sluggy, Steegmann und Konsorten.)Ich transportiere meine Kanonen von A nach B, mache keine dummen Sachen damit und fertig. Falls irgend ein Weltfremder meint, er müsse seine Gehirnfürze damit zelebrieren, werde ich mit allen Mitteln kämpfen. Stellen wir uns doch nicht selbst in die Ecke.

Steven

Geschrieben

Jetzt aber werden neue Regeln diskutiert und zumindest Fahrer von Autos, die einen von innen (Fahrerraum) zugänglichen Kofferraum haben, müssen wohl immer verschlossene Koffer vorweisen.

Die Leute, die solche Regeländerungen diskutieren machen keine Gesetze und Verordnungen. Deren Job ist es andere zu verunsichern.

Panikmache ist eine der größten und profitabelsten Industrien unserer Zeit.

Geschrieben

Am einfachsten ist es, wenn du einfach deinen Gewehrkoffer abschliesst. Damit bist du in jedem Falle auf der sicheren Seite und der Aufwand ist doch minimal.

Leider habe ich 3 Waffenkoffer für Langwaffen, von denen nur 1 mit Schloss ist - just dessen Schloss ist aber kaputt. Alle haben aber 4 Schieber/Klappen. Wollte ich die Koffer abschliessen, bliebe nur 1 Kette rund um den Koffer, da der Mittelgriff in einem Stück ist. Mein Kurzwaffenkoffer ist immer mit Vorhängeschloss abgeschlossen, weil der nur 2 Schieber hat. Aber warum die Langwaffenkoffer?? Warum gilt die alte "5-Handgriffe-Regel" nicht mehr?:confused:

Natürlich kann man im vorauseilenden Gehorsam alles 120% befolgen.

Die Visier schreibt auch in dem Artikel 10/2005, S. 122/123:

Auch Stahlblechschränke im PKW sind keine Pflicht, sondern nur Kür.

Was machst du, wenn das zur Pflicht wird, weil Übereifrige schon vorher zuhauf solche Schränke im PKW einbauen liessen?

Die Visier zeigt zudem Bilder, wie ein Schütze vorbildhaft seine sämtlichen Gewehrkoffer mit Drahtseilen zusammengekettet und dann noch im Zafira am Bodenscharnier mit der Karosserie fest verkettet hat.

Ich hatte früher selber einen Zafira, aber das wäre mir nie eingefallen. Soll man das jetzt auch vorbeugend machen? Beim Cabrio ist sowas eh Pflicht laut Visier (wenn man mit offenem Verdeck zum Schiessstand fährt).

Unklar bleibt auch, was die AWaffV in ihrem derzeitigen Entwurf unter vom Kofferraum "abgetrennter Innenraum" versteht. Reicht beim Kombi ein Hundenetz? Oder ein Rollo? Oder beim Bus/Van eine 3-sitzige Fahrersitzbank ohne einfachen Durchstieg nach hinten?:confused:

@Steven:

ich teile deine Ansicht vollkommen, Diskussionen hatten wir schon oft - aber wie wäre es, wenn das Forum Waffenrecht oder kompetente Leute mal eine Urteilsdatenbank aufstellen, was von den Gerichten akzeptiert wurde und was nicht?

@Jennerwein:

Ja, Panikmache hat die Visier da erreicht. :o Aber warum? Profitieren tun da höchstens Hersteller von Ketten, Schlössern, Stahlblechschränken für PKW und Drahtseilen...

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

...

, um dann an meinen Koffer zu gelangen. dessen (4!!) Schieber öffnen, damit ich die Langwaffe herausnehmen kann und in Anschlag bringen kann.

...

Grüße,

Schwarzwälder

Wenn es so ein Koffer ist wie ich ihn habe, sind dann nicht hinter zwei der vier Schieber Löcher für Schlösser? Ein billiges Schloss rein und gut ist! Somit ist man auf der sicheren Seite. Lieber so, als einen langen Rechtsstreit riskieren der auf jeden Fall mehr kostet als ein kleines Vorhängeschloss. ;)

Ich sehe hinter diesen Beförderungsschikanen nicht den geringsten Vorteil für die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, aber eine maximale Gängelung des Waffenbesitzers, womöglich mit dem Ziel, selbigen Fallen zur Zuverlässigkeit zu stellen.

Seh' ich genau so und deshalb so wenig Angriffspunkte wie möglich bieten.

Aber das ist nur meine bescheidene Meinung!

Gruss

TCX2000

Geschrieben

So wie ich den Artikel in Visier lese (was ich anfangs auch überlesen hatte), ist die Anforderung des verschlossenen Koffer ein Forderung, die in der noch nicht gültigen WaffVerf. steht. Ist also im Moment irrelevant. Sollte diese Verfügung einmal gültig werden und dieser Passus weiterhin Bestand haben, machen wir uns Gedanken darüber.

Geschrieben

Natürlich kann man im vorauseilenden Gehorsam alles 120% befolgen.

Ich denke, das mit dem "vorauseilendem Gehorsam " ist momentan ein viel gebrauchter Begriff. Jeder sollte sich selbst seine Gedanken machen, wie er das WaffG auslegt und ob die "Obrigkeit" seiner Auslegung bei einem Streitfall folgen wird. Natürlich bin ich nicht dafür weiteren Verschärfungen Vorschub zu leisten, aber ich denke kaum, dass falls sich irgend jemand entschliesst einen Tresor in sein Auto zu bauen, dieses "Vorbild" gleich zum Standard erhoben wird.

Da jeder eine eigene Meinung zu diesen Gummiparagraphen, hat es natürlich wenig Sinn seine Eigene zu posten und zu hoffen, dass dadurch, dass sich viele anschließen damit ein rechtsverbindlicher Standard geschaffen wird. Es wird leider nur das eigene "Gewissen" beruhigt, da man sich leider nicht sicher sein kann, dass die Rechtsvertreter auch dieser Meinung sind.

Allerdings glaube ich auch, dass nichts so heiss gegessen wird, wie es gekocht wird. Oder hat schon mal jemand bei einer Kontrolle (falls überhaupt schon mal in eine gekommen) grosse Probleme wegen des Waffentransports bekommen?

Geschrieben

Diskussionen sind immer dann sinnvoll, wenn Meinungen auch durch Gesetzes-/Verodnungstexte oder(!!) Gerichtsurteile belegt sind.

In dem Fall geht es aber im Vorfeld der neu zu erlassenden WaffV darum, impraktikablen Murks, der weiteren Murks nach sich zieht, aus der AWaffV rauszuhalten.

Was ich gegen Schlösser habe:

Ganz einfach: Die Schlösser sollen den Inhalt ja nicht vor Dieben schützen. Ein Bundesgericht hat 2000 nochmals klargestellt, dass ein noch so kurzes Zurücklassen der Waffen im unbeaufsichtigten PKW nicht statthaft ist. Die Schlösser am Waffenkoffer sollen die Waffen vor uns selber schützen, damit wir etwas länger an unseren eigenen Waffenköffern herumnesteln müssen und -vielleicht nicht so schnell zu einem drive-by shooting verlockt werden :gaga:

Wenn man nun aber die Verordnung akzeptiert, dass die Waffenköffer künftig immer mit einem Schloss abgeschlossen sein müssen, dann könnt ihr schon auf die nächste Verordnung warten, wo dann genau drin steht, welcher Norm dieses Schloss entsprechen muss.

Irgendwann folg dann die Forderungen, dass die Koffer auch mit dem Fahrzeug fest verriegelt (siehe Visier-Beispiel: alle Koffer mit Stahlseilen an der PKW-Verzurröse angekettet) sein muss usw.

Deshalb jetzt nicht denken, dass diese Kofferschlösser nur ein Problem der Kombi/Kleinbus/Van/Cabrio-Fahrer sind, denn via Skisack-Öffnung haben die meisten PKWs vom Innenraum Zugriff auf den Kofferraum und ihr könnt wetten, dass die meisten eurer Schlösser dann nicht der neuen Norm für Waffenkofferschloß entsprechen werden... :icon13:

Dass bei Kontrollen sowenig auffällt liegt daran, dass normale Verkehrskontrollen i.d.R. nicht in einer Fahrzeugdurchsuchung ausarten und man von sich aus auh nicht gezwungen ist, auf den Transsport der Püster hinzuweisen. Trotzdem will man´s ja korrekt machen und es kann auch mal sein, dass die Kontrollpraxis diesbezüglich geändert wird.

Jedenfalls hoffe ich, dass unsere Vertreter schon jetzt aktiv dagegen angehen, damit der Quark in der AWaffV gestoppt wird.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Ich kann Schwarzwälder nur zustimmen.

Je mehr man von sich aus tut, desto mehr wird irgendwann gefordert :angry2: Aber das wurde hier auch schon zur genüge diskutiert........

Beim Anblick des Stahkabelfotos in Visier wären mir beinahe Tränen in die Augen geschossen :traurig_16: Das dient sicher demnächst als Vorlage, denn die die unsere Kisten kontrollieren haben vom Waffengesetz und von der AWaffV am wenigsten Ahnung (die müssen sich ja auch schon mit genug anderem Blödsinn `rumärgern).

Gruß Tauschi

Geschrieben

Warum gilt die alte "5-Handgriffe-Regel" nicht mehr?

Weil sie nie existiert hat. Das war auch nur eine Erfindung von selbsternannten Experten.

Ja, Panikmache hat die Visier da erreicht. :o Aber warum? Profitieren tun da höchstens Hersteller von Ketten, Schlössern, Stahlblechschränken für PKW und Drahtseilen...

Vielleicht haben die ja den Artikel gesponsert? :gaga:

Außerdem wurden von dieser Ausgabe der Visier mit Sicherheit etliche Exemplare mehr verkauft als üblich.

Geschrieben

...Dass bei Kontrollen sowenig auffällt liegt daran, dass normale Verkehrskontrollen i.d.R. nicht in einer Fahrzeugdurchsuchung ausarten und man von sich aus auh nicht gezwungen ist, auf den Transsport der Püster hinzuweisen. Trotzdem will man´s ja korrekt machen und es kann auch mal sein, dass die Kontrollpraxis diesbezüglich geändert wird.

...

Grüße,

Schwarzwälder

Wenn bei einer Verkehrskontrolle die Brigade in Grün der Meinung ist, einen Blick in den Kofferraum werfen zu müssen, gebe ich denen VORHER meine WBKs, dann dürfen sie schauen, und das wars. Gab bis jetzt noch nie Probleme bzgl. "mangelnder Vepackung" o.ä.

Davon abgesehen, wie hoch ist denn die statistische Wahrscheinlichkeit für die Polizei, bei einer normalen Verkehrskontrolle auf legale Waffen zu stoßen? Dürfte sich doch wohl im Promillebereich bewegen, ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kollegen extra dahingehend geschult werden, waffentransportierende Legalwaffenbesitzer zu schikanieren.

mfg

Ralf

Geschrieben

ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kollegen extra dahingehend geschult werden, waffentransportierende Legalwaffenbesitzer zu schikanieren.

mfg

Ralf

Nö, dafür bedarf es keiner besonderen Schulung, das geht auch so. Ist sozusagen angeboren.

Na ja, bei manchen jedenfalls.

MP

Geschrieben

Schwarzwälder hat mit seinem Ansatz recht. Ist auch meine Rede - das was wir heute in vorauseilendem Gehorsam zu 120% "über-richtig" machen wollen, wird morgen zur Norm (100%) für alle, und so geht's dann immer weiter, und weiter, und weiter. Irgendwann gießen wir tatsächlich unsere Waffen vor dem Transport in Beton ein und hacken sie nachher wieder heraus...

Bei mir kommt an die Kurzwaffen im Kombi-Kofferraum (abgetrennt vom Fahrgastraum mit Gepäcknetz) kein Schloß. Die KW sind in ihren Kunststoffköfferchen, die stecken wiederum im Rangebag, und das steht im Kofferraum, an den man ohne Gurtöffnen, auf den Rücksitz klettern und schließlich die Rücksitzbank umlegen nicht rankommt ! Da ist's NICHTS mit schnellem Zugriff. Und das gilt meines Erachtens auch für das Gewehrfutteral, das VERschlossen quer im Kofferraum liegt. Da brauchst du auch im Kombi oder Van eine kleine Ewigkeit, um ranzukommen und das Ding in Anschlag zu bringen.

Allein den Ansatz, im Kombi-Kofferraum müssten Waffen ABGEschlossen transportiert werden, halte ich im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen (kein schneller/einfacher Zugriff) für überzogen und daher Murks.

Wir sollten ein bißchen auf dem Boden bleiben und versuchen, diese Haltung auch Behörden und Gesetzgeber klarzumachen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ich hatte neulich ( vor ca. 4 Wochen ) diese Diskussion mit einem "Senfmännchen" aus der >Schnittlauchbrigade< ( aussen grün, innen hohl und immer nur gebündelt anzutreffen :D ) .

Ich hatte mich ob der doch recht vielfältigen und obskuren Meinungen einfach mal beim >Fachmann< erkundigen wollen.

Senfmännchen war recht erstaunt, dass ich mit dieser Thematik an Ihn herantrat. Er bat mich 2 Tage später wiederzukommen, er wolle sich genauer darüber informieren.

Gesagt - Getan. 2 Tage später stand ich wieder auf der Matte.

Senfmännchen hatte einen Wust Papiere auf dem Schreibtisch liegen, die alle dieses Thema betrafen.

Der langen Rede kurzer Sinn :

Der freundliche Polizist kam aufgrund seiner Recherche zu dem Schluß, das im Moment wirklich keiner so recht wisse, was genau da gefordert sei.

Aber Aufgrund des Gesetzes ( und der bislang gehandhabten Praxis ) und unter - Man beachte ! ! - Zugrundelegung des gesunden Menschenverstandes ( O-Ton ! ) "...genüge es, die Waffe (n) nach den gesetzlichen Vorschriften, in einem zum Transport geeigneten Behältnis ( Waffenkoffer ) vor Zugriff jeglicher Art zu bewahren und zu verstauen. "

Alle anderen bekannten Vorschriften des Waffentransportes, seien natürlich auch Weiterhin in vollem Umfang zu beachten.

Man könne ja - wenn man absolut sicher sein möchte, diese (n) Koffer am Griff ( 1 Griffteil am Koffer integriert an jeder Kofferober-und Unterseite - dies Vorausgesetzt - ) mit einem Handelsüblichen Vorhängeschloß zusätzlich sichern....

Wieder O-Ton :

"... Selbst der dümmste Beamte wird, bei einer Kontrolle gleich welcher Art, hier die gute Absicht des legalen Waffenbesitzers erkennen und würdigen."

( Randbemerkung Meinerseits : Wären alle Beamten vom Schlage dieses freundlichen Polizisten, wäre es für alle wesentlich einfacher und angenehmer, miteinander umzugehen ! )

Ich für meine Person werde den Ratschlag des Polizeibeamten ( der Ehrlich genug war, die Unsicherheit / Unwissenheit seiner Behörde zuzugeben ) befolgen.

Es ist in meinen Augen kein >Mehraufwand< i.S.v. unsinniger Arbeit ( ein Schloß Zuzudrücken / Aufzuschließen, ist Sache von 10 Sekunden ) , sondern eine einfache Maßnahme, die mich vor Unbill schütz.

Geschrieben

Der dümmste Beamte schon, aber der Karrieregeilste und Tagebuchnummern-Versessenste???

Es gab in einer älteren Visier schon mal einen solchen Artikel. auf das alte WaffG bezogen. Viel scheint sich seit damals nicht geändert zu haben.

Nur eins habe ich vermißt: den Schützen, der auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist. Wie transportiert der den seinen Flintenkoffer? Bittet er den Busfahrer, nachdem der alle einsteigenden Fahrgäste abkassiert hat, den Kofferraum zu öffnen, um die Waffe im Koffer auch zugriffsicher unterzubringen? Oder nimmt er sein Futteral in den Arm und setzt sich zwischen die Waffengegner??

Nächster Punkt: unsere Autoindustrie wird natürlich nach Studium des Artikels reagieren, und ein Auto mit eingebautem B-Schrank herstellen, dessen Erwerb dem pflichtbewußten Sportschützen als Auflage vom Amt erteilt wird. Da man mit den Schützen genung Geld verdienen kann, hat Auflage und Auto seinen Preis, ganz zu schweigen von den erhöhten Wartungskosten für B-Schrank und Auto, die natürlich nur speziell autorisierte Fachbetriebe durchführen dürfen.

(An Root: Letzter Artikel ist unvollständig und nur als mehr oder minder satirischer Denkanstoß gedacht, das Wort "dümmste" ist als Anknüpfung zu Kanonenkarlchens Post zu sehen und nicht als Bezeichnung des Geisteszustandes beamteter Mitbürger)

Geschrieben

Nur eins habe ich vermißt: den Schützen, der auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist. Wie transportiert der den seinen Flintenkoffer? Bittet er den Busfahrer, nachdem der alle einsteigenden Fahrgäste abkassiert hat, den Kofferraum zu öffnen, um die Waffe im Koffer auch zugriffsicher unterzubringen? Oder nimmt er sein Futteral in den Arm und setzt sich zwischen die Waffengegner??

so weit ich informiert bin, verbieten die meisten Verkehrbetriebe die Mitnahme von Waffen. :huh:

Geschrieben

Die mitnahme von Waffen nicht, eher gibt es Probleme mit der Mun. Vonwegen leicht entzündlich und so.

Aaaber - wer will das Kontrolieren? Der Busfahrer nicht hat wichtigeres zu tun, Straßen- und U-Bahnfahrer bekommen es schon gleich garnicht mit wer hinter ihnen einsteigt. Das zum einen.

Zum anderen - selbst wenn sie wolten, sie dürfen nicht. Sie üben zwar in Verdrehtung des Arbeitgebers das Hausrecht aus, daraus resultiert aber nicht das recht zur Durchsuchung von Taschen -> jedermanns Rechte.

Mein Vorschlag an die Herren: Verwendet unauffällige Taschen und Koffer und verhaltet euch ansonsden ruhig und unauffällig. Ihr habt dann keine Pobleme mit den Mitmenschen und werdet allenfalls gefragt ob ihr Handelstangen oder irgentwelche komischen Musikinstrumente transportiert.

Mfg Weini

Geschrieben

...Mein Vorschlag an die Herren: Verwendet unauffällige Taschen und Koffer und verhaltet euch ansonsden ruhig und unauffällig. Ihr habt dann keine Pobleme mit den Mitmenschen und werdet allenfalls gefragt ob ihr Handelstangen oder irgentwelche komischen Musikinstrumente transportiert.

Mfg Weini

Stimmt!

Als meine Schwester noch in München wohnte und im Zuge der Jungjägerausbildung mit ihrer Flinte quer durch München fuhr, hatte sie die Flinte in einer unauffälligen Snowboardtasche versteckt.

Zumindest in der Winterzeit hat das ganz gut funktioniert.

Und sie musste damals auch U-Bahn, S-Bahn und das letzte Stück Busfahren.

IMI

Geschrieben

Mein Tipp:

Geigenkasten oder Cello - oder Gitarrenkoffer - je nach Größe des Objekts - dazu ein Notenheft, in welches man sich mit verklärter Mine mental versenkt.

Große Könner summen sogar dazu - man sollte es aber nicht übertreiben und "Für Elise" als Notenblatt haben und "Traviata" summen.......

Könnte in öffentlichen Verkehrsmitteln angebracht sein.

Aber nicht zu gut summen, sonst könnte es heißen "Sie habens voll drauf, die Fahrt dauert noch lange, in der Zeit könnten Sie uns mal was vorspielen, Ihr Instrument haben Sie ja dabei........ :D

Ist natürlich alles todernst gemeint....... :ninja:

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Auf den einen Stand kam mal einer mit ner Gitarrentasche, drin eine Rem700 :D

Nen Kumpel hat mal ne Streife angehalten, er war aufm Weg zum Stand mit seinenm Mopped und nem Gewehrfuteral aufm Buckel.

Das Mopped war interessanter als die Puste.

MfG

AWO425

Geschrieben

Die Idee mit dem Cello- oder Gitarrenkoffer (dann fühlt man sich wie Antonio Banderas in DESPERADO) finde ich aber ganz interessant.

Es hat auch schon mal jemand hier in WO dieses Bild reingestellt:

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