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IGNORED

Bericht: Fachpsy. Untersuchung


wjohnjoe

Empfohlene Beiträge

Also, nachdem ich mir hier nun die Beiträge mal ein Wenig zu Gemüte geführt habe, komme ich zu dem Schluß, daß allein schon die Auswahl des Gutachters ein Vabanque-Spiel ist:

gerät der Probant an eine (überspitzt gesagt) Birkenstock tragende Pazifistin im Alice Schwarzer-Stil hat er die A...-Karte gezogen

gerät er hingegen an Rambo auf Hobbypsychologen-Tour (ebenfalls überzogen dargestellt) hat er ausgesprochenes Glück

Also wenn sich das so verhält, steht die gesamte Begutachtungsprozedur meiner Auffassung von Rechtsstaatlichkeit entgegen. Weil eine solche Form der Begutachtung nicht objektiv ist.

Natürlich sind die Gutachter zunächst erstmal Menschen, und bekanntermaßen haben Menschen schlechte und gute Tage, doch genau so, wie man von Polizisten erwartet, daß sie ihre Emotionen im Griff haben und Lagen sachlich und nüchtern beurteilen, darf man das auch von einem Gutachter erwarten.

Mir stellen sich beim Anblick des Rechners von so manchem Kunden auch die Nackenhaare auf, dennoch erledige ich meine Arbeit daran emotionslos und professionell, was ich in menem stillen Kämmerlein denke, ist meine Sache.

MFG DarkAngel

@ pklaus

Lass dir nix gefallen und geh dagegen an

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Hi Leutchen,

habt Ihr eigentlich schon mal daran gedacht, dass ihr tatsächlich ungeeignet (in der strengen Definition des Rechts) seid, eine grosskalibrige Schusswaffe zu besitzen? Wenn das ein Psychologe/Psychiater nach Tests und einem persönlichen Gespräch feststellt, kann man zwar versuchen mit ihm zu reden und ihn durch Beispiele aus dem eigenen CV vom Gegenteil zu überzeugen, aber ansonsten sollte man sein Fachurteil respektieren und nicht darüber nachdenken, tatsächlich zum nächsten Gutachter zu gehen. Ich bin froh, dass der Gesetzgeber eine solche Vorgehensweise ausgeschlossen hat.

ja nee, schon klar, dass man ungeeignet ist merkt der/die Herr/Frau Psycho schon mal daran, dass man es nicht ausschließt eventuell mal Fallschirm zuspringen. :peinlich:

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Ich nutze das Internet , gehe zum Chinesen meiner Wahl, habe vier Töchter und ab und an überquere ich eine Hauptstrasse zu Fuss, zähle ich damit nun auch zur Gruppe der Risikobereiten und bin somit eine Gefahr für die Allgemeinheit?

MFG DarkAngel

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  • 4 Wochen später...

Heute ist per Post das fachpsychologische Gutachten eingetroffen.Das Ergebnis war ja vorher schon klar, aber was da drinsteht ist für mich echt niederschmettern.Ich dachte von mir selbst eigentlich bisher,ich sei ein ganz normaler,gut Durchschnittlicher Mensch.Heute habe ich das Gegenteil erfahren müssen.Da braucht man schon ein starkes Selbstbewusstsein um sowas zu verkraften.Heute erst mal ziemlich down,aber mein Kampfgeist wird wieder erwachen und gegenwehr gegen diesen Wahnsinn leisten,und wenns mein Haus kostet!

hallo, ich bin uwe100. Meine e-mail adresse ist uwewei@gmx.de

Mit diesen fachpsychiatrischen Begutachtungen habe ichinzwischen aus eigener Betroffenheit eine sehr große Erfahrung. Ich will zusammenfassen.

Diese Gutachten sind je nach Behörde udn wohl allem Zielsetzung der Behörde absolut willkürlich.

Eben darum gibt es dort eine jetzt aufkeimende sehr rigide Rechtsprechung des BGH für das Strafrecht. Zu bednken ist, daß Verwaltungsrecht dem gegenüber völlig willkürlich ist, und das - ich komme aus Lüneburg - besonders in der Provinz Verwaltungsrichter und Verwaltungsbeamte eine hochkorrupte Mischung bilden, die jegliche Rechtsstaatlichkeit ausschaltet.

Das heißt, gegen-gutachten werden von Behörden und Richtern rechtsbeugend mißachtet.

Pcklaus soll hier nicht die krise kriegen. Aber diese Sache kann sich in einem Maße ausweiten, die für sensible Menschen existenzbedrohend wird. Ich scherze da nicht.

Ich habe ein sehr großes Interesse an politischer zielgerichteter Aufarbeitung. Ich habe einige Kommentare gelesen, und sehe daß frosch, pcklaus, alea, stefan klein, karl22 sal-petr jdharris, Beasty Boy, the lonestar, gromit und Gatling an dieser Frage Interesse haben.

Aber ganz besonders möchte ich Sachbearbeiter ansprechen.

Denn ich habe die deprimierte Phase von Pcklaus schon hinter mir und bin indie kämpferische Phase eingetreten. Bin aber nur wenig internet-erfahren.

Ich würde mir gerne basteln:Eine webseite mit genauer dokumentierter Darstellung wie meine fall hier inLüneburg ablief, damit andere daraus lernen, und um eine Diskussion anzustoßen:

Mit Verweisen auf die leitsatzentscheidungen des BGH und der Grundsatz-Entscheidungen bestimmter Gerichte.

Und Vergleich dazu, wei durch korrupte Richter vor Ort, dei man getrost als befehlsempfänger der Verwaltung bezeichnen kann, gezielt Recht gebeugt wird.

Dies ist der erste Chat meines Lebens,.

Also verzeiht die Tippfehler, aber dieser Editor ist übel.

Wer will melde sich bei uwewei@gmx.de

und du, pcklaus, tippe bitte die anderen interessierten an.

Denn diesen Text kann ich nicht x-mal verfassen. Wenn du willst, kopiere ihm und sende ihn an interessierte, damil mail, telefon (ich habe flatrate, und wir können ausführlicher schnacken)

Gruß Uwe

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Hä?

Woran habe ich Interesse?

Also ich habe meine Schützen-MPU von Alters wegen schon hinter mir. Obwohl es sich bei mir nur um wenige Monate bis zum 25. Geburtstag handelte, mußte ich sie trotzdem beibringen.

Das Gutachten hat bei mir der TÜV gemacht - 125€.

Während ich die Computertests gemacht habe, habe ich versucht, möglichst alles wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch wenn man bei manchen Fragen schon das Ziel dahinter sehen konnte.

Solche Fragen wie z.B.

- Gehen Sie gerne mit Waffen um? :gaga: Warum war ich denn wohl da?

- Würden Sie mit Freunden eine Höhle erforschen? Warum nicht? Angst davor hätte ich zumindest nicht.

- Würden Sie Fallschirmspringen? Hallo??? Das mache ich sogar dienstlich....

spielen auf die persönliche Risikobereitschaft an.

Ich denke mal, als Soldat hat man da eine etwas andere Sicht.

Auffällig war ich im persönlichen Risiko und auch noch sonst wo. Vielleicht habe ich das sogar extra etwas provokant beantwortet, ich weiß es nicht mehr. Wie ich mich kenne aber eher ja. :D

Darauf hat mich der Psychologe angesprochen. Also habe ich im persönlichen Gespräch erklärt, warum ich mich so einschätze, warum ich gerne diskutiere, das ich auch gerne meine Meinung etwas provokant vertrete, warum ich auch mal ein höheres Risiko eingehen können muss etc.

Dann hat der PsychoDoc noch gefragt, ob ich schon mal ne Schlägerei hatte...

Ungelogen, nein - eigentlich weiß ich, wann meine Meinung nicht mehr gefragt ist. ;)

An sich fand ich das Gespräch das beste an dem ganzen Test.

Der Psychologe hatte von der Materie "Schießsport" nicht sonderlich viel Ahnung und ich denke mal, ich konnte ihm einiges informatives erzählen.

Auch wenn man mit den ganzen Verkehrs-MPUlern zusammensitzt, fand ich mich deutlich besser behandelt und nicht unfair abgefertigt.

Selbst mit meinen "Auffälligkeiten" hat man mich als geeignet eingestuft, weil ich - hoffe ich zumindest - ein einigermaßen vernünftiger Kerl bin und das dem Psychologen auch so vermitteln konnte.

Irgendwer, es ist mir jetzt zu müßig es heraus zu suchen, hat gesagt, dass es unter Umständen auch mal passieren kann, dass bei der MPU auch Leute durchfallen und das dann vielleicht gar nicht so verkehrt sei.

Vielleicht sollte man darüber mal nachdenken....

Gruß Stefan

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Hallo Stefan,

schön, wenn Dir Dein Hobby wirklich soviel bedeutet und schön für Dich, wenn Deine MPU so gelaufen ist.

Mit etwas Pech hättest Du auch an einen "Gutachter" kommen können, der allein Deine Äußerung, fast 25 J. alt, usw. Dich als Einstufung "Waffennarr" abstempelt und Dich die paar Monate noch warten läßt bis zum ersten Großkaliberkauf.

Aber wäre das wirklich ein Problem gewesen?

mfg

Ralf

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.... und Dich die paar Monate noch warten läßt bis zum ersten Großkaliberkauf.

Aber wäre das wirklich ein Problem gewesen?

mfg

Ralf

Das Problem von pcklaus ist aber ein wenig anders: Er scheint deutlich über 25 zu sein, wage ich jedenfalls zu mutmaßen.

Vielleicht ist es klüger bereits die Notwendigkeit des Gutachtens in Frage zu stellen. Nebenbei: Vater von fünf Kindern zu sein erscheint mir für sich genommen kein ausreichender Grund ein Gutachten zu fordern.

"Hätte-Wäre-Dann"-Diskussionen bringen jetzt, wo das negative Gutachten vorliegt nicht mehr viel. Pcklaus sollte sich jedenfalls schnellstmöglich einen ordentlichen Anwalt suchen. Schon allein damit so emotionale Aussagen wie "... und wenn es mich mein Haus kostet..." nicht mehr vorkommen. Auch wenn ich so was persönlich gut nachvollziehen kann - es wirft kein gutes Licht auf einen verantwortungsvollen Familienvater. Ein Anwalt sieht das nicht so persönlich und wird auch garaniert nicht das Haus kosten.

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Das Problem von pcklaus ist aber ein wenig anders: Er scheint deutlich über 25 zu sein, wage ich jedenfalls zu mutmaßen.

Vielleicht ist es klüger bereits die Notwendigkeit des Gutachtens in Frage zu stellen. Nebenbei: Vater von fünf Kindern zu sein erscheint mir für sich genommen kein ausreichender Grund ein Gutachten zu fordern.

"Hätte-Wäre-Dann"-Diskussionen bringen jetzt, wo das negative Gutachten vorliegt nicht mehr viel. Pcklaus sollte sich jedenfalls schnellstmöglich einen ordentlichen Anwalt suchen. Schon allein damit so emotionale Aussagen wie "... und wenn es mich mein Haus kostet..." nicht mehr vorkommen. Auch wenn ich so was persönlich gut nachvollziehen kann - es wirft kein gutes Licht auf einen verantwortungsvollen Familienvater. Ein Anwalt sieht das nicht so persönlich und wird auch garaniert nicht das Haus kosten.

Hallo, um erstmal die Alters frage anzusprechen: ich bin 47.

Ansonsten: Behörden brauchen keinen Grund ein Gutachten zu fordern, wenn sie sich - und das ist hier inder Lüneburger Provinz der fall - mit dem Richter sozusagen direkt kurzschließen. Dies ist hier vor Ort der Fall, wo das Verwaltungsgericht sozusagen der Stiefellecker der Verwaltung ist.

Der wird dann nämlich festlegen, daß nur ein ganz bestimmter Psychiater aufgesucht werden darf, der "sich bwährt hat". Der Richter wird andere kompetente Psychologen und Psychiater gar nicht erst zulassen.

Zum meiner fachpsychiatrischen Untersuchung bei einem gewissen Theo Vogel begleiteten mich als Zeugen : ein Oberstleutnant a.D. der Bundeswehr

eine Diplom-Psychologin, die auf meinen Wunsch hin das "Explorationsgespräch" protokollierte,

meine Frau (Studienrätin)

mein Anwalt

und ein Diktaphon, welches eifrig zuhörte.

Alle (auch das Diktaphon) bezeugten, daß es gar keine Exploration gab.

Das "Gutachten" legte ich Herrn Prof. Dr. Nepodil und Herrn Dr. med Brettel vor, die es beide vernichtend kritisierten. Ich ließ mich selbst inder Charite Berlin durch Herrn Prof. Konrad untersuchen: Ergebnis: Ich leide keinesfalls unter Wahnvorstellungen usw.

Nachden ich mich aus dieser Situation heraus einfach mal juristisch schlau machte, stellte ich fest, daß in dem Verfahren selbst elementarste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gebeugt worden war.

Fazit: Man muß mit dem Rechtsweg beginnen, bevor man untersucht wurde.

Und man muß sich an zuverlässige Gutachter wenden.

Das Problem der Gefälligkeits-Gutachter, welche gerichts- und behördengenehme "Geisteskrankschreibungen " vornehmen wird übrigens in der juristisichen Presse immer heftiger diskutiert.

Und vor allem sollte man eins nicht machen, Pcklaus. Man sollte nicht anfangen, sich deswegen zu schämen und zu verkriechen. Denn das Problem ist bekannt. Aber weil sich die Betroffenen viel zu häufig schämen (da sie ja nun "amtlich" zu Geisteskranken erklärt wurden) und resignieren, fehlt die rechtliche Aufarbeitung..

Ich habe sehr lange Zeit gebraucht, um mich in die entsprechende Materie einzuarbeiten, da icherst seit kurzer Zeit über Internet verfüge.

Zu Stefan Klein: Mir wurde übrigens noch kurz vor dem "dringenden Verdacht" des Landkreises Lüneburg, ich sei geisteskrank, schriftlich in die Akte niedergelegt,, daß gegen mich nicht die geringsten Bedenken in Sachen Zuverlässigkeit usw. existierten. - Alerdings brodelte in der gleichen Zeit (Ende 2001) meine Korruptionsanzeige gegen den Bauamtsamtsleiter hoch.

Auf meine Frage, woher denn der Verdacht der Geisteskrankheit käme, teilte man mir mit, dies könne durchaus mit der Korruptionsanzeige zusammenhängen. Außerdem zeige meine Fragestellung schon, daß ich geisteskrank sei: Denn wer die "amtliche" Bescheidung, man sei geisteskrank, anzweifele, zeige ja schon, daß er krankheitsuneinsichtig sei. Dies sei der Beweis für Geisteskrankheit.

Ich erwähne, daß in meinem Fall sogar im August 2001 eine geheime Kriminalakte mit schwersten (allerdings ausnahmslos frei erfundenen Straftaten) durch den Dahlenburger Polizisten Konrad Späth angelegt wurde. Als ich diese geheime, nicht in den Kriminalakten- Index udn -Nachweis eingetragene Kriminalakte einsehen wollte, da ich aus bestimmten Andeutungen vermutete, es gäbe sie, sagte die Polizei im Verfahren 1 B 72 / 01 Verwaltungsgericht Lüneburg aus, eine solche Akte gäbe es nicht. Ich verlor den Prozeß. Das Urteil wurde herangezogen, um zu beweisen, daß ich mir in krankhaftem Verfolgungswahn die existenz geheimer Akten einbilde. Im Sommer 2002 verplapperte sich die Staatsanwältin Herzog (damals Generalstaatsanwaltschaft Celle, heute Hildesheim) die bis dahin die Kriminalakte LG 3852 vom 22.8.2001 standhaft geleugnet hatte: ich forderte also von einem gewissen Christian Pfeiffer, der damals Nds. Justizminister war, und seinem Bürovorsteher Langer Auskunft. Der gute Christian mußte dann die Hose runterlassen - und Ende August 2002 saßen meine Frau und ich staunend vor der angeblich nicht existenten Kriminalakte!!!

Als nach der Niedersachsen-Wahl einige Leute im NDS. Innenministerium kalte Füße kriegten, erhielt ich auf einmal im Januar 2004 zwei dicke Ordner: mit angeblich nicht existenter Korrespondenz der Polizei, Bezirksregierung Lüneburg, und der Samtgemeinde Dahlenburg: Deren Ordnungsamtsleiter Jan Waldau hatte u.a Frühjahr 2002 geheime Berichte über mich an den Innenminister geleitet, mittels der Polizei.

Prozeß 1 B 79 / 01 meinerseits gegen die Samtgemeinde Dahlenburg auf Akteneinsicht in solche von mir (zu Recht!) vermuteten Geheimakten ging verloren, aufgrund der gezielten Falschaussagen der Samtgemeinde in 2001 und 2002, solche Geheim-Schreiben existierten nicht! Verlorener Prozeß und dessen Urteil war dann wiederum der Beweis für meine angeblichen Wahnvorstellungen!

Also: Waffenrecht ist vor allem ein: Eine Waffe gegen die Rechte des Bürgers.

Und niemand soll glauben, daß wären Einzelfälle. Von Atomkraftgegnern und Bürgerinitiativen gegen Verwaltungswillkür werden solche stasi-ähnlichen Methoden durchaus bestätigt.

Darum besser keine markigen Sprüche, sondern rechtliche Aufarbeitung in einem zielgerichteten Betzwerk. Und dieses kann ich imForum Waffenrecht nicht erkennen!

Gruß an alle

Uwe100 Uwewei@gmx.de

nahm ich mit:

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Hallo Stefan,

schön, wenn Dir Dein Hobby wirklich soviel bedeutet und schön für Dich, wenn Deine MPU so gelaufen ist.

Mit etwas Pech hättest Du auch an einen "Gutachter" kommen können, der allein Deine Äußerung, fast 25 J. alt, usw. Dich als Einstufung "Waffennarr" abstempelt und Dich die paar Monate noch warten läßt bis zum ersten Großkaliberkauf.

Aber wäre das wirklich ein Problem gewesen?

mfg

Ralf

Ach Dynamite,

meine erste GK Waffe habe ich an meinem 18. Geburtstag vom Händler abgeholt und da habe ich schon 1 Jahr legal mit Ausnahmegenehmigung VL geschossen... Soviel zum Thema "warten".

Für mich war die Schützen-MPU durch Altbesitz bedingt.

Für mich ist Sportschießen ein Hobby, das ich verdammt gerne mache und wofür ich auch viel Zeit für aufwende, wenn ich denn dazu komme. Aber das alleine ist ja Gott sei Dank noch kein Verbrechen.

Es hört sich immer so an, als wollten die Gutachter jeden Aspiranten reinreiten. Ich empfand das Gespräch als fair. War ich eine Ausnahme?

Zudem gehe ich mal davon aus, dass der größte Anteil der Anwärter die Tests ohne Probleme besteht.

Zumindest hört man nicht reihenweise von Leuten, die Probleme hatten. Warum eigentlich? Scheinbar lassen die Psychologen doch nicht pauschal alle durchfallen, oder?

Gruß

Stefan

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Deren Ordnungsamtsleiter Jan Waldau hatte u.a Frühjahr 2002 geheime Berichte über mich an den Innenminister geleitet, mittels der Polizei.

(...)

Prozeß 1 B 79 / 01 meinerseits gegen die Samtgemeinde Dahlenburg auf Akteneinsicht in solche von mir (zu Recht!) vermuteten Geheimakten ging verloren, aufgrund der gezielten Falschaussagen der Samtgemeinde in 2001 und 2002, solche Geheim-Schreiben existierten nicht! Verlorener Prozeß und dessen Urteil war dann wiederum der Beweis für meine angeblichen Wahnvorstellungen!

Geheimakten? Der Innenminister persönlich befasst sich mit Dir? Die anderen arbeiten alle zusammen? Du hast einmdeutige Beweise, die aber nicht vor Gericht galten (vielleicht weil sie sonst niemand verstanden hat?) ?

Öhm... zufällig habe ich mich schon ein wenig mit dem Thema "Paranoia" beschäftigt... und ... naja, das hier sieht aus wie ein Fall aus dem Lehrbuch. Sorry.

Auch der Beginn der Geschichte und die Art der Darstellung hier passen ganz gut.

:ninja:

Vielleicht wäre es eine gute Idee, hier moderierend einzugreifen... abgesehen von der Möglichkeit, dass hier gerade ein Krankheitsbild öffentlich eskaliert, sind die Anschuldigungen (mit Realnamen!) doch ziemlich schwerwiegend.

Mein Lieblingsbuch zu dem Thema:

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3499...0606650-3609619

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Geheimakten? Der Innenminister persönlich befasst sich mit Dir? Die anderen arbeiten alle zusammen? Du hast einmdeutige Beweise, die aber nicht vor Gericht galten (vielleicht weil sie sonst niemand verstanden hat?) ?

:rotfl2:

Hey Leute,

nehmt das mal gefälligst ernst :rolleyes:

Zumindest bin ich nicht der einzige, dem die ganze Story ziemlich seltsam vorkommt... Und da fällt mir ehrlich ein Stein vom Herzen.

Manchmal könnten die Psychologen doch recht haben.

Gruß Stefan

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Was ich (beruflich) mit Behörden erlebe legt manchmal den Schluss nahe, dass die teilweise einen Abteilungspsychologen haben sollten. Geheimakten etc kenne ich auch nicht, aber Schreiben die ihren Adressaten nicht erreichen (weil nicht geschrieben), Anfragen bei unzuständigen Stellen und dergleichen zur Genüge. Auch das im Falle eines Prozesses Schreiben dann doch unvermutet auftauchen (man muss ja weiter mit xy zusammen arbeiten...) sind mir bekannt. Das halte ich aber für relativ normale Fälle von Schutzbehauptungen und Netzwerken - das gibt es nicht nur im Waffenrecht.

Aber ganz ehrlich: Wer will, dass ein Mensch mit einem ernsthaften psychischen Problem mit einer Waffe durch die Gegend läuft? Ich will schon nicht das so einer ein Auto hat, oder ein Messer oder oder oder.... Klar kann man nicht alles verhindern, aber genau wie man versucht privat Unfälle zu vermeiden sollte man auch akzeptieren, dass das der Staat (der WIR sind) das auch macht.

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Was ich (beruflich) mit Behörden erlebe legt manchmal den Schluss nahe, dass die teilweise einen Abteilungspsychologen haben sollten. Geheimakten etc kenne ich auch nicht, aber Schreiben die ihren Adressaten nicht erreichen (weil nicht geschrieben), Anfragen bei unzuständigen Stellen und dergleichen zur Genüge. Auch das im Falle eines Prozesses Schreiben dann doch unvermutet auftauchen (man muss ja weiter mit xy zusammen arbeiten...) sind mir bekannt. Das halte ich aber für relativ normale Fälle von Schutzbehauptungen und Netzwerken - das gibt es nicht nur im Waffenrecht.

Hört sich an, als kämst du aus Köln. Die zuständige Dezernatsleiterin für Waffenangelegenheiten Frau E. hat nämlich solche Sachen auch ganz gut drauf.

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Als ich diese geheime, nicht in den Kriminalakten- Index udn -Nachweis eingetragene Kriminalakte einsehen wollte, da ich aus bestimmten Andeutungen vermutete, es gäbe sie, sagte die Polizei im Verfahren 1 B 72 / 01 Verwaltungsgericht Lüneburg aus, eine solche Akte gäbe es nicht.

Uh... in Niedersachsen läuft sämtlicher polizeilicher Schriftverkehr über ein einheitliches landesweites Computersystem. Ergo ist es nicht möglich, eine "Kriminalakte" bzw. einen Ermittlungsvorgang über jemanden "schwarz" anzulegen, ohne daß der in der EDV erscheint.

die bis dahin die Kriminalakte LG 3852 vom 22.8.2001 standhaft geleugnet hatte

Ätsch... polizeiliche Vorgänge in Niedersachsen werden durch eine 14stellige Zahlenreihe (die sogenannte Tagebuchnummer) bezeichnet, die sich aus der Jahreszahl und einer fortlaufenden Nummernkombination zusammensetzt. :D

Vielleicht wäre es eine gute Idee, hier moderierend einzugreifen... abgesehen von der Möglichkeit, dass hier gerade ein Krankheitsbild öffentlich eskaliert, sind die Anschuldigungen (mit Realnamen!) doch ziemlich schwerwiegend.

Du sagst es, oh Bruder von Pulver und Blei... :)

Grüße,

Trooper

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Uh... in Niedersachsen läuft sämtlicher polizeilicher Schriftverkehr über ein einheitliches landesweites Computersystem. Ergo ist es nicht möglich, eine "Kriminalakte" bzw. einen Ermittlungsvorgang über jemanden "schwarz" anzulegen, ohne daß der in der EDV erscheint.

Ätsch... polizeiliche Vorgänge in Niedersachsen werden durch eine 14stellige Zahlenreihe (die sogenannte Tagebuchnummer) bezeichnet, die sich aus der Jahreszahl und einer fortlaufenden Nummernkombination zusammensetzt. :D

Du sagst es, oh Bruder von Pulver und Blei... :)

Grüße,

Trooper

Antwort von Uwe100

Liebe Leute, ihr dürft mir eins glauben. Ich würde, zumal ich für die Leute, die ich benannt habe, leicht zu identifizieren bin, niemals öffentlich etwas schreiben, was ich nicht belegen kann, und wozu nicht ein Dokument vorliegt.

Niedersachsen, leiber Trooper, hatte bis vor kurzem mitnichten ein einheitliches Computersystem, wie jeder weiß, der sich über die Pannen bei POLAS / INPOL und NIRWANA in jeder seriösen niedersächsischen Zeitung informiert hat.

Wer unseren Ex-Justizminister für ein hohes unnahbares Tier hält,

Der gute Pfeiffer ist heute wieder schlichtweg Kriminologe, wozu wir niedersächsischen Wähler ihn gemacht haben. Er fiel im Skandal um ukrainische Visa dadurch höchst unangenehm auf, daß er sich als strammer Partei-Soldat weit aus dem Fenster lehnte, und dann durch Kriminologen und andere Experten ruckzug den Kopf gewaschen bekam.

Und im Augenblick stellt sich in Sachen VW-Skandal heraus, daß die (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaften über die Sachverhalte schon seit acht Jahren Bescheid wußten. Also würde ich gerade einen Herrn Pfeiffer nicht a priori als Leuchte der Rechtstaatlichkeit in die Landchaft stellen

Nebenher erstaunt mich so ein recht unbedarftes Argument wie: Du bist doch geisteskrank, wenn du behauptest, der Justizminister habe sich mit dir befaßt. Was für armselige politische Kaliber gerade niedersächsiche Politiker sind, müßte eigentlich jeden klar sein, der die letzte Regierung noch im Kopf hat.

Und daß die neue eher nicht viel besser ist, zeigt das Vorgehen des Bundesverfassugsgericht gegen dne aktuellen Innenminister Schünemann, der wohl flächendeckend abhören wollte. - Viele Deutsche unterliegen in Bezug auf Niedersachsen einer Täuschung. Sie halten Christian Wulff, den ich persönlich hoch schätze, für das Abbild seiner Regierung. ... Und was Gerd Schröder, eine eher wenig erfolgreichen Rechtsanwalt aus Hannover angeht, brauche ich wohl nicht viel Worte zu verlieren..

Ich finde es traurig, wenn Bürger einen unbegründeten Respekt vor Polit-Clowns und Schießbudenfiguren haben, welcher offenbar nicht mit der Persönlichkeit im Amt, sondern nur mit dem Amt zu tun hat.

Entschuldigt die Abschweifung:

Die Kriminalakte LG 38 52 war eben nicht registriert, und bis heute weigert sich die Polizeidirektion Lüneburg, Rechtsnachfolger der Bezirksregierung Lüneburg, Auskunft zu diesem Sachverhalt zu erteilen.

Du wolltest eine achtstellige Nummer. Wie wärs mit 303.23-0541 (2/03) vom 26.11.2003, bearbeitet von Regina Gribbe (Tel laut Briefkopf 0 41 31 / 29 21 40) , unterzeichnet von Dirk Verleger): Bezirksregierung gesteht ein, daß sie den Vorgang S 556 /00 einer angeblichen schweren Körperverletzung einer Gudrun Schoop durch das Hetzen eines Hundes auf sei (durch mich natürlich) frei erfunden hat.

Ruf doch Dirk Verleger einfach mal an! Frag ihn!

Ansonsten: Der gute Richter Langer, der Bürovorsteher von Pfeiffer, ist meines Wissens immer noch im Justizministerium (0511 -1200). Ruf mal an.

Wie kommst du eigentlich auf achtstellige Registrierungsnummern? Merke: eine Registrierungsnummer ist nur da, wo die Akte registriert wird und so offiziell wird. Damit sie aber gar nicht erst offziell wird, (dann muß man sie nämlich den Beschuldigten mitteilen), kriegt sie auch keine solche Nummer, sondern wandert als "Hand"-Akte von Hand zu Hand, also von einem korrupten Behörden-Hengst zum anderen.

Schau mal in die Seiten der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg. Die haben solche Sachen dauernd.

Aber der eigentliche Witz an diesen Reaktionen ist.

Dies ist immer die erste Reaktion, wenn ich diese Sachen anspreche: Paranoia! Kann nicht sein!

Hört der Betreffende zu, wird er nach einer Weile nachdenklich, spätestens dann wenn ich genau die Akten aus den Tisch packe, von denen ich rede.

Guckt er sich die Sache an, staunt er wieder, nach dem Motto: Das war doch nur in der DDR möglich!

Ich habe das Material mal einem Ossi gezeigt. Dessen Reaktion war nicht im geringsten Erstaunen. Er stellt sachlich fest: Unsere Stasi war gut. Eure Stasi ist besser.

Aber mal etwas anderes: Es ist für mich sehr mühsam, mit diesen Editor zu schreiben. Wer kann mir einen (kurzen!) Tipp geben, wie ich mit WORD einen Beitrag entwerfe, und in welchem Format, und wie ich dann diesen WORD-Text in dieses mail-kästchen kriege?

Gruß Uwe100

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Uwe,

lass gut sein.

Niemand hier hat persönlich etwas gegen Dich. Aber (ich wiederhole mich) Deine komplette Geschichte ist Lehrbuchmässig. Basierend auf Inhalt und Form Deiner Angaben (mehr weiss ich ja nicht) bin ich mir meiner Meinung dazu nach wie vor sicher. Es kann ja durchaus sein, dass echte Ungerechtigkeiten der Auslöser sind.

Und natürlich ist für Dich alles logisch...

Aber hier ist wohl kaum der Ort, um das auszutragen.

Nimm Dir einen guten Anwalt UND einen guten Arzt und vertraue ihnen!

Sieh es als eine Art "Allergie" oder "Höhenangst" und versuche, damit fertig zu werden. Es heisst ja nicht, dass Du Dir ALLES eingebildet hast, es bedeutet auch nicht dass Du bescheuert bist, nur die Wertungen und Einordnungen verschiedener Dinge können falsch sein. In diese Situation könntest du durch echte Ungerechtigkeiten und andere Faktoren hineingetrieben worden sein.

Und wsenn ich mich hier total irre, dann freu ich mich... ehrlich!!! Aber auch das wirst Du nur mit Hilfe eines Arztes DEINES Vertrauens herausfinden - lass den Gutachter mal beiseite, hier geht es um mehr als um irgendwelche Forderungen des Amtes.

Nochmal: Dass Du alles logisch und glaubwürdig findest und Dich für absolut gesund hältst ist natürlich KEIN Beweis für eine Paranoia, aber es ist eben auch kein Gegenbeweis!

Und da es nun schon sehr viele Leute unabhängig voneinander vermutet haben, dass hier ein Verfolgungswahn vorliegt, solltest Du handeln.

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Hört sich an, als kämst du aus Köln. Die zuständige Dezernatsleiterin für Waffenangelegenheiten Frau E. hat nämlich solche Sachen auch ganz gut drauf.

Jep: Erraten! Da komm ich manchmal echt ins Staunen. Aber Geheimakten etc haben noch nicht mal die drauf.

Für UWE100: Wahrsager hat recht: Anwalt und Arzt sind das was für Dich jetzt richtig ist. Und sei bei Namensnennungen immer vorsichtig. Recht haben und Recht kriegen sind auch in einem Rechtsstaat zwei unterschiedliche Dinge!

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Heute ist per Post das fachpsychologische Gutachten eingetroffen.Das Ergebnis war ja vorher schon klar, aber was da drinsteht ist für mich echt niederschmettern.Ich dachte von mir selbst eigentlich bisher,ich sei ein ganz normaler,gut Durchschnittlicher Mensch.Heute habe ich das Gegenteil erfahren müssen.Da braucht man schon ein starkes Selbstbewusstsein um sowas zu verkraften.Heute erst mal ziemlich down,aber mein Kampfgeist wird wieder erwachen und gegenwehr gegen diesen Wahnsinn leisten,und wenns mein Haus kostet!

Hallo Pcklaus und alle anderen mit dem gleichen Problem!

Am 19.9.2005 hat Daybreak schon halb richtig gesagt, dass Psychologen je nach Tagesform völlig unterschiedlich. Immer wieder kam als Meinung, dass Psychologie und Psychiatrie keine exakten Wissenschaften sind. Sachbearbeiter hat richtig gesagt, dass zwei Psychologen / Psychiater bei ein und der selben Person zu völlig entgegen gesetzten Gutachten kommen, und Sonet lag auch in diesem Bereich.

Absolut korrekt .. wenn es sich um schlechte, nicht an wissenschaftlichenStandards orientierte und inkompetente Gutachter handelt. Wirklich gute gibt es aber so selten wie weiße Raben .. schlechte überschwemmen die Gerichtsflure.

Darum erst mal die Frage: Wieso kommt es überhaupt zu einem „fachpsychiatrischen Gutachten“?

Vielleicht lohnt es sich, die Frage einfacher zu stellen: Wieso kommt es überhaupt zu einer Begutachtung?

Die einfachste Antwort ist: Weil jemand in Bezug auf eine Person, und gar nicht mal notwendigerweise einen Waffenbesitzer, ein bestimmtes Interesse hat, und weil er damit ein Ziel verfolgt. - Dabei muß das Ziel beileibe nicht das Wohl der Allgemeinheit vor einem potentiell gefährlichen Waffenbesitzer sein. Die Ziele können sehr wohl äußerst egoistischer Natur sein.

Das haben manche Richter inzwischen entdeckt, so daß vor allem der Bundesgerichtshof sich in den letzten Jahren sehr eindringlich mit der oft äußerst mangelhaften Qualität , oft katstrophalen Qualität von psychiatrischen Begutachtungen beschäftigt hat. - Weil dies aber auch in den Kreisen jener engagierten und kompetenten Psychiater und Psychologen als ein erhebliches Problem erkannt wurde, die sich mit ihren eigenen „Kollegen“ sehr kritisch auseinandersetzen, muß dann eigentlich die nächste Frage lauten: Wie verhindert man eine psychiatrische Begutachtung? - Meine einfachste Antwort: Durch Tatsachenfeststellung!

Ich verweise hier auf das Urteil des Kammergerichtes Berlin 1 ZS 1 W 61 83/00, daß ich wärmstens zur Lektüre empfehle. Ich fasse es mal als Nicht-Jurist (vielleicht etwas vereinfachend) zusammen.

Ausdrücklich stellte das Kammergericht Berlin im Urteil 1 W 6183 / 00 fest, daß allein die Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens ein schwerer Eingriff in die persönliche und private Sphäre ist, und die Würde der Person berühren kann. Es stellt weiterhin fest, daß es keiner besonderen Betonung bedarf, daß ein medizinischer Sachverständiger (also ein Psychiater / Psychologe) zur Klärung von Fakten, die sich ihm bei der Anamnese (das ist die Prüfung der Aktenlage und das Gespräch) nicht unmittelbar erschließen, weder in der Lage noch berufen ist.

Also:

1. Die Klärung von Fakten (Tatsachenfeststellung) hat also der Anordnung und Einholung eines Gutachtens voranzugehen.

2.Das Gebot, ein Gutachten erst dann einzuholen, wenn die Tatsachen, die Anlaß zur Begutachtung geben, durch andere Erkenntnismittel festgestellt worden sind, folgt dabei aus dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit !!!!

Notiert das mal im Kopf: Tatsachenfeststellung hat Verfassungsrang!

Das Kammergericht stellte fest: Entsprechende Beweisanordnungen sind zwar in gerichtlichen Vorverfahren normalerweise einer gesonderten Anfechtung entzogen (das heißt zu gut Deutsch: man muß erst die Maßnahme über sich ergehen lassen, und darf erst danach protestieren) .

Wie aber seit langem anerkannt ist, sind solche Zwischenentscheidungen (hier konkret: Anordnungen psychiatrischer Begutachtungen) jedoch ausnahmsweise mit der Beschwerde anfechtbar, wenn sie für sich allein betrachtet in erheblichem Maße in die Rechte des Beteiligten eingreifen. Dann sind sie selbständig anfechtbar.

Die Anordnung der Begutachtung eines Beteiligten auf seinen Geisteszustand enthält laut 1 ZS 1 W 61 83/00 einen solchen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen. Denn eine im Rahmen der Begutachtung durchgeführte Untersuchung gegen den Willen des Betroffenen kann die Würde der Person berühren, sie greift tief in seine private und persönliche Sphäre ein.

In diesem Zusammenhang, so das Kammergericht, bedarf es keiner besonderen Betonung, daß ein medizinischer Sachverständiger (als der Psychiater / Psychologe) zur Klärung von Fakten, die sich ihm bei der Anamnese nicht unmittelbar erschließen, weder in der Lage noch berufen ist. Die Klärung von Fakten hat also der Einholung eines Gutachtens voranzugehen. Das Gebot, ein Gutachten erst dann einzuholen, wenn die Tatsachen, die Anlaß zur Begutachtung geben, durch andere Erkenntnismittel festgestellt worden sind, folgt dabei aus dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Von diesem Urteil gibt es ein Exercept unter der Seite www.Psychiatrierechte.de des Rechtsanwaltes Saschenbrecker. Wer aber nach einer psychiatrischen Begutachtung nun auf einmal als „Geisteskranker“ deklariert wurde, wer an diesem Tiefschlag in die Magengrube erst einmal ziemlich heftig auf den Fingernägeln knabbert und auf dem Zahnfleisch geht, weil er sich zum Menschen zweiter Klasse deklassiert sieht, dem empfehle ich dringend das Urteil im Original zu lesen.

Dann das Urteil wird Dich wieder aufbauen, und das ist sehr wichtig!!

Ich will es mal für Dich zusammenfassen:

Eine junge Frau mit einem kleinen Kind leidet unter schweren Wahnvorstellungen. Das ist sonnenklar! Sagt ihr Mann! Und so geht ihr höchst besorgter, sie innig liebender Ehemann, von schwerer Sorge um ihr Wohlbefinden erfüllt, zum Amtsgericht und beantragt die psychiatrische Zwangsbetreuung, damit seine geliebte Frau nunmehr unter den wohlwollenden Fittichen des Pflegepersonals einer geschlossenen Abteilung umsorgt werde. Der Amtsrichter lehnt ab.

Der Ehemann protestiert und zieht vor Landgericht. Das Landgericht nimmt die zickige Ehefrau ins Gebet, weil die behauptet, sie sei keinesfalls paranoid. Die wackeren Landrichter ordnen an: Marsch, marsch zur Zwangsbegutachtung!

Die junge Frau will aber nicht. Zickt einfach rum. Will nicht! Will nicht! Will nicht! Sie behauptet (das ist ja typisch für alle Wahnkranken!), sie sei gar nicht wahnkrank. Vielmehr betrüge ihr Mann sie, er wolle die Scheidung erzwingen, und ihr dabei die Tochter wegnehmen. Darum täusche ihr Mann vor, sie sei wahnsinnig.

Die junge Frau legt also gegen die Anordnung der Zwangsbegutachtung Beschwerde ein.

So viel Verbohrtheit und Eigensinn verfängt natürlich bei den braven, rechtschaffenen Richtern des Landgerichtes nicht! So eine Anordnung kann man nicht anfechten, gute Frau!!!. Ab zur Zwangsuntersuchung! - Und die Psychiaterin bestätigt schon mal vorauseilend: Jawoll, die Frau ist total paranoid, sie gehört in die Zwangsbetreuung und Zwangsbehandlung!

Die freche junge Frau bleibt aber zickig. Im Jargon heißt das: „Sie ist krankheitsuneinsichtig“. Sie will nicht zwangsuntersucht werden, weil (man kennt ja die Leier zur Genüge!) sie nicht geisteskrank ist. Ihr Mann wolle ihr eine Geisteskrankheit anhängen.

Sie legt wieder Beschwerde ein. - Beim Kammergericht liest offenbar zum ersten Mal ein Richter mit Verstand die Akten. Ich zitiere einfach mal:

„Die vom Landgericht durch den angefochtenen Beschluss mit der Begutachtung beauftragte Sachverständige hatte bereits Gelegenheit zur Lektüre der Akten. Über ein anschließendes Telefonat mit ihr hat der Berichterstatter (so nennt man den Richter) des Landgerichtes vermerkt. „Sie meint, die Aktenlage spreche für eine paranoide Psychose. Sie denke, daß eine Betreuung in Zwangsbehandlung in Betracht komme. Auch wegen der finanziellen Situation der Familie werde nach Aktenlage wohl eine Betreuung notwendig werden.“

Das Kammergericht teilt diese Ansicht beileibe nicht:

„Diese Einschätzung nach Aktenlage kann nur damit erklärt werden, daß die Sachverständige dabei die Tatsachenangaben des Ehemannes als wahr unterstellt. Das zeigt besonders deutlich der Hinweis auf die finanzielle Situation der Familie, zu der es nur einseitige ungeprüfte Angaben des Ehemannes gibt. Danach erweist sich aber die vermerkte Einschätzung durch die Sachverständige als wertlos, es bleibt auch unter ihrer Berücksichtigung dabei, daß es keinen durch tatsächliche Feststellungen gesicherten Anhalt für eine geistige Erkrankung der Betroffenen gibt:“ (Zitat Ende)

Der Richter findet durch sorgsames Befragen der jungen Frau und durch Niederlegung ihrer Aussagen ins Protokoll heraus, daß ihre angeblich wahnhaftem Aussagen offenbar stimmen:

Der Mann hat ein Verhältnis mit der Nachbarin, diese hat sogar einen Schlüssel für die eheliche Wohnung, die Scheidung ist schon geplant! Und der Strolch hat sogar schon die Wohnung gekündigt, in der er bisher mit ihr lebte: Weil ja seine Frau sowieso bald in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie zieht!

Also, liebe „geisteskranke“ Schützen. Misstraut einem Gutachten gründlich!

Lest Euch dieses Urteil im Original durch! Ich meine: Ein wohl nicht geringer Teil von Geisteskrankheit beruht auf solchen Mobbing- oder Verleumdungsmechanismen (die übrigens gute Psychologen und Psychiater vor allem mit Mobbing-Erfahrung erkennen!)

Resigniert also nicht! Begehrt auf! Besteht auf Tatsachenfeststellung!

Besteht auf Anhörung! Besteht darauf, daß das, was ihr sagt, zu Protokoll geht.

Was diese junge Frau konnte, die offenbar ohne Rechtsanwalt bis vor das Kammergericht zog, das könnt Ihr auch! Aber dazu müßt Ihr Euch miteinander kurzschließen und austauschen. - und verliert bitte schnell den naiven Glauben an einen Wald-, Feld - und Wiesen-Anwalt, der Euch raushaut.

Ihr müßt vor allem erstmal Euch selbst schlau machen!

Noch ein Tip für jede psychiatrische Begutachtung: Euer bester Freund dort heißt „Diktaphon“! Und ein guter, kompetenter und wissenschaftlich orientierter Psychiater oder Psychologe wird Euch dessen Einsatz nicht verbieten, sondern ihn mit Sicherheit genehmigen! Un der wird selbst einTonband benutzen und seine Ergebnisse in Eurer Gegenwart abspeichern.

Wichtig ist der rechtliche Ansatzpunkt:

Tatsachenfeststellung folgt aus dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit!! Tatsachenfeststellung geht der Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung zwingend voraus !!!

Da das Urteil des Kammergerichtes Berlin 1 ZS 1 W 61 83/00 (im Originaltext) meines Wissen noch nicht im Netz steht, aber möglicherweise als veröffentlichte Grundsatz-Entscheidung wichtig werden könnte, biete ich es allen Interessierten als PDF an. (Kann man auch beim Kammergericht anfordern, kostet dann aber 12,78 Euro)

Ich selbst habe keine Ahnung, wie man etwas ins Netz stellt. Aber wer das machen möchte (und ich halte es für wichtig, das Original zu lesen, um die Mechanismen einer „Geisteskrankheit“ zu begreifen), dem will ich das PDF gern schicken. Bitte dann aber Links legen, damit Google darauf anspringt!

Demnächst mehr dazu!

Grüße uwe100 uwewei@gmx.de

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Geheimakten? Der Innenminister persönlich befasst sich mit Dir? Die anderen arbeiten alle zusammen? Du hast einmdeutige Beweise, die aber nicht vor Gericht galten (vielleicht weil sie sonst niemand verstanden hat?) ?

Hat zwar nicht miteinander zu tun - aaaber seit ich gestern die Meldungen bzw. die Bestätigung gehört hatte, die Amis unterhielten GEHEIMgefängnisse ...

Grüße

Iggy

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Das hat leider sogar sehr viel miteinander zu tun.

Viele paranoiden Wahnvorstellungen sind von der Wirklichkeit inspiriert... man beachte die Gleichsetzung der betroffenen Personen mit Stasi-Opfern o.ä.

Genau dieser "Realismus" und die normalerweise hohe Intelligenz der Erkrankten ergibt diese (aus der Sicht des Kranken) unschlagbare Logik, die es so schwer macht, zu den betroffenen Personen durchzudringen.

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Äh, bevor hier jetzt die große Inquisition anläuft: Hat mal jemand versucht die Angaben von uwe100 Ansatzweise zu überprüfen?

Klar holt er die große Kelle raus, aber ich bin auch mittlerweile der Meinung, das es in diesem Land nichts gibt was es nicht gibt.

Man sollte zwar solchen Behauptungen gegenüber vorsichtig sein, aber trotzdem nicht in das Motto verfallen: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Allerdings sehe ich an den Ausführungen von Uwe etwas Erklärungsbedarf.

Ich erwähne, daß in meinem Fall sogar im August 2001 eine geheime Kriminalakte mit schwersten (allerdings ausnahmslos frei erfundenen Straftaten) durch den Dahlenburger Polizisten Konrad Späth angelegt wurde. Als ich diese geheime, nicht in den Kriminalakten- Index udn -Nachweis eingetragene Kriminalakte einsehen wollte, da ich aus bestimmten Andeutungen vermutete, es gäbe sie, sagte die Polizei im Verfahren 1 B 72 / 01 Verwaltungsgericht Lüneburg aus, eine solche Akte gäbe es nicht. Ich verlor den Prozeß. Das Urteil wurde herangezogen, um zu beweisen, daß ich mir in krankhaftem Verfolgungswahn die existenz geheimer Akten einbilde. Im Sommer 2002 verplapperte sich die Staatsanwältin Herzog (damals Generalstaatsanwaltschaft Celle, heute Hildesheim) die bis dahin die Kriminalakte LG 3852 vom 22.8.2001 standhaft geleugnet hatte: ich forderte also von einem gewissen Christian Pfeiffer, der damals Nds. Justizminister war, und seinem Bürovorsteher Langer Auskunft. Der gute Christian mußte dann die Hose runterlassen - und Ende August 2002 saßen meine Frau und ich staunend vor der angeblich nicht existenten Kriminalakte!!!

D.h. die Existenz einer solchen Akte wurde von offizieller Stelle zugegeben und die Akte auch vorgelegt?

Dann stellt sich die Frage warum hier keine Wiederaufnahme des Verfahrens 1 B 72 / 01 Verwaltungsgericht Lüneburg angestrebt wurde, da ja die Aussage der Polizei definitiv falsch war und damit das Urteil auf einer falschen Beweislage gefällt wurde?

Als nach der Niedersachsen-Wahl einige Leute im NDS. Innenministerium kalte Füße kriegten, erhielt ich auf einmal im Januar 2004 zwei dicke Ordner: mit angeblich nicht existenter Korrespondenz der Polizei, Bezirksregierung Lüneburg, und der Samtgemeinde Dahlenburg: Deren Ordnungsamtsleiter Jan Waldau hatte u.a Frühjahr 2002 geheime Berichte über mich an den Innenminister geleitet, mittels der Polizei.

Auch hier stellt sich die Frage warum anhand der vorliegenden Beweise die Aussagen der Samtgemeinde nicht in Frage gestellt wurden?

Prozeß 1 B 79 / 01 meinerseits gegen die Samtgemeinde Dahlenburg auf Akteneinsicht in solche von mir (zu Recht!) vermuteten Geheimakten ging verloren, aufgrund der gezielten Falschaussagen der Samtgemeinde in 2001 und 2002, solche Geheim-Schreiben existierten nicht! Verlorener Prozeß und dessen Urteil war dann wiederum der Beweis für meine angeblichen Wahnvorstellungen!

Ich weiss ja nicht wie das in vorliegendem Fall aussieht, aber gerade auf dem Land wird dermaßen geküngelt, da würde mich eine solche Aktion auch nicht wundern.

Wie gesagt, es kann wahr sein, es kann aber auch wirklich Verfolgungswahn sein.

ML

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