Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Unfähigkeit des Beamten?


profi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mannomann,

was mir im LRA Böblingen am Freitag passierte, kommt aus einem schlechten Film.

Hab als Sportschütze 2 Kurzwaffen eingetragen und wollte mir als Fangschusswaffe ne leichte 9mm Luger eintragen lassen.

Wurde mir verweigert mit der Begründung, ich hätte schon 2 und ich zähle nicht als Jäger, sondern nur als eine Person , die 2 Kurzwaffen hat.

Ich meinte zu ihm, dass ich die Waffen erstens nicht zweckentfremden dürfe und sie zu schwer seien.

Er liess sich nicht davon abbringen. Was für ne Sauerei. Zum Schluss meinte er, er wird mit dem RP Rücksprache halten und sich bei mir melden.

Der Knabe scheint neu zu sein.

Kennt jemand ähnliche Vorfälle?

Eine Bescheinigung von mir, dass sie zu schwer seien, wollte er nicht haben.

Geschrieben

1. bist du mitglied im fwr? wenn nein, dann wird es aber zeit!!!!!

2. fordere so eine ablehnung immer schriftlich. die muss er dann nämlich mit paragraphen begründen... beim tippen fällt vielen dann schon auf, dass es nicht passt.

3. der typ ist scheinbar wirklich neu und unsicher... versuche, ihn konstruktiv umzustimmen und ihm beim verstehen der gesetze zu helfen, ohne dabei porzellan zu zerschlagen. ein bisschen verständnis dafür äussern, dass das blöde neue gesetz auch nicht verständlicher ist als das alte... und schon seid ihr auf der selben seite.

so etwas KANN der beginn einer fruchtbaren und fairen zusammenarbeit zwischen bürger und amt werden.

:)

Geschrieben
...

so etwas KANN der beginn einer fruchtbaren und fairen zusammenarbeit zwischen bürger und amt werden.

:)

382214[/snapback]

Das sehe ich im Moment genauso. Erst einmal versuchen mit freundlicher Sachlichkeit das Thema zu klären.

Wenn man sofort mit dem Holzhammer reinhaut, dann müßte man in Wahrsagers oben zitiertem Satz einen Buchstaben entfernen und einen umstellen, denn das ist dann der "Beginn einer furchtbaren unfairen Zusammenarbeit zwischen Bürger und Amt" :rolleyes:

Gruß

Klaus

Geschrieben

Tja, das hab ich versucht,

auch schriftlich wollte er mir nichts geben, zwingen kann ich ihn nicht dazu . Und mit Freundlichkeit gings auch nicht.

Bis zuletzt war er stur, wie ein Bock.

Im FWR bin ich nicht, hab aber in meinem Kundenkreis jede Menge Rechtsanwälte, die Jäger sind.

Bei ihm , und das hat man deutlich gemerkt, war es erstens Unkenntnis und zweitens Antipathie gegen Waffenbesitzer.

Mal sehen , was draus wird, aber wenn er es weiterhin ablehnt, wirds eklig.

Geschrieben

Wie, er mag Dir nix schriftliches geben????

Das is dem Sack seine gottverdammte Pflicht!!!!!!!!

Du hast als Sposchü ein 2 KW Grundkontingent UND nochmal 2 KW als Jäger, das eine hat mit dem anderen NIX zu tun!

Ich bin Sposchü UND Sammler, käme nie einer auf den Trichter, das ich meine Sammelstücke zum Sportscheißen nehmen soll.

Im Umkehrschluß kann ich mir aber einen ganzen Sack voll 9Para Kanonen für die Sammlung kaufen, obwohl ich auch 2 als Sposchü habe.

Und wenn ich jetzt noch Jäger werden sollte, (was wohl nicht passieren wird) dann könnt ich mir nochmal 2 9Para KW und noch nen Sack voll 9Para HA LW kaufen ohne dass da ein Amtmann was gegen machen könnte.

Verlang nen rechtsmittelfähigen Bescheid und geh in Widerspruch!!!!

MfG

AWO425

Geschrieben
Mal sehen , was draus wird, aber wenn er es weiterhin ablehnt, wirds eklig.

382284[/snapback]

Für WEN?

Warum zählst Du nicht als Jäger? Kein JJS gelöst?

Warum bringst Du statt der "Argumente" der Zweckentfremdung (was´n das?) nicht das Argument dass die Sportwaffen nicht als Fangschusswaffen geeignet sind (Sportabzug; Sicherheit, Feinjustierbare Visierung nicht geländetauglich ect.)

Fragen über Fragen. Diese werden aber sicher geklärt weil das RP (Rücksprache) auch weitere Informationen braucht als die die "wir" jetzt haben.

Und noch ein "Tip".

Bei freundlichen Diskussionen andere Worte wählen als in der Überschrift und hier. Und der Hinweis auf die vielen Anwälte im Bekanntenkreis würde bei mir (auch Verwaltungsbeamter) auch nicht helfen. Eher im Gegenteil ;)

auch schriftlich wollte er mir nichts geben, zwingen kann ich ihn nicht dazu

Quatsch. Wenn Du einen Antrag stellst (schriftlich; nicht mündlich mal "anklopfen") bekommst Du auch eine SCHRIFTLICHE Antwort in Form eines Bescheids.

Wenn nicht kannst Du Untätigkeitsklage einreichen. Deine Anwaltsfreunde wissen das ;)

Geschrieben
Für WEN?

Warum zählst Du nicht als Jäger? Kein JJS gelöst?

Warum bringst Du statt der "Argumente" der Zweckentfremdung (was´n das?) nicht das Argument dass die Sportwaffen nicht als Fangschusswaffen geeignet sind (Sportabzug; Sicherheit, Feinjustierbare Visierung nicht geländetauglich ect.)

382289[/snapback]

... es gibt da ja noch den vom bedürfnis umfassten zweck... das meint er wohl.

ich wünsche ihm auf jeden fall viel erfolg und empfehle trotz vieler rechtsanwälte im bekanntenkreis den eintritt ins FWR. das kostet 12 euro im jahr.

Geschrieben
... es gibt da ja noch den vom bedürfnis umfassten zweck... das meint er wohl.

ich wünsche ihm auf jeden fall viel erfolg und empfehle trotz vieler rechtsanwälte im bekanntenkreis den eintritt ins FWR. das kostet 12 euro im jahr.

382290[/snapback]

Aber grad der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" (bei Sportschützen) ist doch ein Grund FÜR eine "Jagd-Waffe". Wenn er denn Jäger UND Sportschütze ist.?

Geschrieben

Natürlich bin ich Jäger und hab nen Jagdschein gelöst,

gedroht hab ich ihm nicht, sondern ein schönes Wochenende gewünscht. Untauglichkeit der Sportwaffen hat bei ihm nicht gezählt, wie gesagt, der wollte mir eins reinwürgen. Hatte auch nur Jeanshose, Turnschuhe und T-Shirt an. Vielleicht erklärt das seinen aroganten Blick. Er sagt, er hätte Rücksprache mit anderen Ämtern gehalten, welche das waren, wollte er mir auch nicht sagen.

Hoffentlich klappts bei Euch besser. Sind ja nicht alle Beamten so.

Geschrieben
Tja, das hab ich versucht,

auch schriftlich wollte er mir nichts geben, zwingen kann ich ihn nicht dazu .

Oh doch, dazu kannst Du ihn zwingen! Er ist verpflichtet einen schriftlichen Bescheid zu erlassen. In so einem Fall dürfte ein freundlichen Schreiben an den Landrat persönlich addressiert, in dem Du anfragst aufgrund welcher Verwaltungsvorschrift dir ein schriftlicher Bescheid verwehrt wurde, bereits Wunder wirken. Sauber formuliert (extrem freundlich, keine Vorwürfe etc.) bleibt dieser Brief lebenslänglich in der Personalakte des Beamten. Das hilft ungemein bei der Karriere, immer wenn eine Beförderung ansteht wird ihm sein Vorgesetzter das Stück Papier unter die Nase halten.

Geschrieben

hallo,

zum anfang: nicht alle diese herren und damen sind beamte, im gegenteil sitzen dort, weil vermeintlich kostengünstiger, angestellte. aber egal ;)

dein erlebnis hört sich für mich an, wie recht neu im amte, also unsicher/ängstlich und zu allem unglück dazu auch nicht sehr, sagen wir mal, bürgernah.

die verwaltung ist für den bürger da, ist jedenfalls meine meinung, alle entscheidungen auch negative sollten ruhig erörtert werden. regt sich der "kunde" dann auf und wird unsachlich kann ich immer noch "andere saiten aufziehen".

bin selbst in der beneidenswerten lage :D öfters negative dinge an den mann/ frau bringen zu müssen und bin mit diesem verhalten immer recht gut gefahren. ich brech mir auch keinen zacken aus der krone bei komplizierten/ungewöhnlichen sachverhalten rücksprache zu halten.

anbei: ICH bin beamter :rolleyes: aber auch nicht in der verwaltung eingesetzt.

in deinem fall scheint ein ruhiges gespräch nicht zu fruchten, vielleicht hilft hier ein gespräch/anruf bei seinem ??fachbereichsleiter??/ vorgesetzten. ein anruf bzw. persönliches gespräch mit vorheriger terminabsprache bewirkt manchmal wunder :D

gruß VA

Geschrieben
Er sagt, er hätte Rücksprache mit anderen Ämtern gehalten, welche das waren, wollte er mir auch nicht sagen.

Vielleicht das Ministerium für Dies und Das? oder das Amt für Zuständigkeiten, Referat Versuch und Irrtum? oder gar das Amt für verschwurbelte Merkwürdigkeiten?

Geschrieben

Hallo,

evtl. hat Dein Sachbearbeiter leider gar nicht mal so unrecht...

Das OVG Lüneburg hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein Bedürfnis auf eine (weitere) Kurzwaffe zur Jagdausübung nicht gegeben ist, wenn bereits zwei fangschußtaugliche Kurzwaffen vorhanden sind.

Erwägungen wie Führigkeit der Waffe, Visier, etc. waren dabei völlig egal... :gaga:

Leider geht die Tendenz des Gesetzgebers in die gleiche Richtung, wie auch die Entwürfe der WaffVwV zeigen (den neuesten kenn ich noch nicht).

Aber dieses Thema hatten wir hier schon mal, benutze doch mal die Suchfunktion!

Gruß

Schakal

Geschrieben
Zum Schluss meinte er, er wird mit dem RP Rücksprache halten und sich bei mir melden.

Er sagt, er hätte Rücksprache mit anderen Ämtern gehalten, welche das waren, wollte er mir auch nicht sagen.

Was nu?? ERSTERES wäre Regierungs präsidium und für das Landratsamt durchaus die RICHTIGE Stelle da übergeordnet und Widerspruchsstelle.

Geschrieben

Zunächst mal stelle deinen Antrag SCHRIFTLICH. Dann muss er reagieren. Wenn nach drei Monaten keine Reaktion kommt --> Untätigkeitsklage. Wenn er dann ablehnen will, muss er das schriftlich machen - und in dem Fall solltest du auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen, dann weiß der gute, dass du dagegen Schritte einleiten wirst.

Solange du nur mündlich anfragst, kann er dir jeden Blödsinn erzählen und alles ablehnen, er muss es ja nicht schriftlich begründen.

Geschrieben

also heisst das jetzt definitiv das ich jeweils 2 KW bestitzen darf?

bin sposchü und jäger, hab eine als Sposchü gekauft und bisher eine als jäger, und plane mir in nächster zeit noch eine als jäger zu kaufen.

Geschrieben
also heisst das jetzt definitiv das ich jeweils 2 KW bestitzen darf?

bin sposchü und jäger, hab eine als Sposchü gekauft und bisher eine als jäger, und plane mir in nächster zeit noch eine als jäger zu kaufen.

382386[/snapback]

Sogar mehr. Als Sportschütze hast Du ein "Grundbedürfnis" von 3 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen. Nimmst Deine 2 Jäger-Kurzwaffen dazu sind wir bei 5.

Das geht mitunter (Erfüllung der Vorgaben wie Mitgliedschaft, Training) sehr schnell.

Obs nun als Jäger einfacher geht mag ich nicht beurteilen da ich kein Jäger bin.

Du bist aber auch als Sportschütze nicht an eine "Matchwaffe" gebunden ;)

Geschrieben
Mannomann,

was mir im LRA  am Freitag passierte, kommt aus einem schlechten Film.

Hab als Sportschütze 2 Kurzwaffen eingetragen und wollte mir als Fangschusswaffe ne leichte 9mm Luger eintragen lassen.

Wurde mir verweigert mit der Begründung, ich hätte schon 2 und ich zähle nicht als Jäger, sondern nur als eine Person , die 2 Kurzwaffen hat.

Ich meinte zu ihm, dass ich die Waffen erstens nicht zweckentfremden dürfe und sie zu schwer seien.

Er liess sich nicht davon abbringen. Was für ne Sauerei. Zum Schluss meinte er, er wird mit dem RP Rücksprache halten und sich bei mir melden.

Der Knabe scheint neu zu sein.

Kennt jemand ähnliche Vorfälle?

Eine Bescheinigung von mir, dass sie zu schwer seien, wollte er nicht haben.

382204[/snapback]

Geschrieben
Sogar mehr. Als Sportschütze hast Du ein "Grundbedürfnis" von 3 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen. Nimmst Deine 2 Jäger-Kurzwaffen dazu sind wir bei 5.

Das geht mitunter (Erfüllung der Vorgaben wie Mitgliedschaft, Training) sehr schnell.

Obs nun als Jäger einfacher geht mag ich nicht beurteilen da ich kein Jäger bin.

Du bist aber auch als Sportschütze nicht an eine "Matchwaffe" gebunden  ;)

382390[/snapback]

Hmm... die Frage war ob das definitiv so ist. Für Deine Antwort darauf wüsste ich jetzt schon gerne, auf welcher Rechtsgrundlage

  • der Sportschütze ein Grundbedürfnis von drei KW hat, und
  • der Jäger der schon Sportwaffen hat definitiv zwei zusätzliche jagdliche KW haben darf.

Geschrieben

Hallo,

da tritt ein Profi des gerechten Waidwerks ein in eine Amtsstube entbietet einen Waidmännischen Gruß....... und da sitzt so ein Zwerg von Büttel in Jeans und Turnschuhen hinter dem Schreibtisch.......ein Schuß durchs Brötchen.......

Horst

Geschrieben

So wie ich das sehe hat ein Sportschütze ein Grundbedürfnis auf 2 Kurzwaffen!

Die werden scheinbar meistens tatsächlich auf die 2 Kurzwaffen für Jäger mehr oder weniger häufig angerechnet. Es obliegt dem Antragsteller bei seinem Bedürfnis glaubhaft zu machen, dass seine vorhandenen Waffen für die Jagdangelegenheiten nicht geeignet sind. Dürfte sehr einfach sein, wenn er eine Waffe in 22 lfb und eine in 32 hat. Sollte es sich dabei aber um eine Pistole z.b. in 9mm Luger und einen Revolver in 357 handelt wird es schon etwas aufwendiger. Eventuell hilft es, wenn der Revolver ein 6 Zöller ist und man das für zu lang empfindet, aber da würde ich mich nicht zwangsläufig auf ein Gericht verlassen. Vielleicht ist nämlich der Richter selbst Jäger und trägt einen 6“ für die Jagd. Wenn du schon eine 9mm als Sportpistole hast und die würde für die Jagd gehen, könnte die Sache auch verkompliziert werden.

Kommt also darauf an und so weiter.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Hmm... die Frage war ob das definitiv so ist. Für Deine Antwort darauf wüsste ich jetzt schon gerne, auf welcher Rechtsgrundlage
  • der Sportschütze ein Grundbedürfnis von drei KW hat, und
  • der Jäger der schon Sportwaffen hat definitiv zwei zusätzliche jagdliche KW haben darf.

382406[/snapback]

Was ist wohl im EINZELFALL (jeder Sachbearbeiter ist ein Individuum) schon "definitiv".

Tatsache ist dass diese und ähnliche Beispiele (z.b. Schrott auf WaffenSCHEIN; jetzt Sportschütze ist 3 zusätzliche Sportwaffen , Jagdwaffen dann Sportschütze ist 3 zusätzliche Sportwaffen, Sportschütze dann Jäger ist 2 zusätzliche Fangschusswaffen)

zu dutzenden in meinem 400 Mitgliederverein existieren.

DEshalb würd ich es auch umgekehrt machen. Zusätliche Waffen nicht als Jäger sondern als Sportschütze. Eine Fangschusswaffe ist (meistens) keine anständige Sportwaffe.

Geschrieben
Tatsache ist dass diese und ähnliche Beispiele (z.b. Schrott auf WaffenSCHEIN; jetzt Sportschütze ist 3 zusätzliche Sportwaffen , Jagdwaffen dann Sportschütze ist 3 zusätzliche Sportwaffen, Sportschütze dann Jäger ist 2 zusätzliche Fangschusswaffen)

zu dutzenden in meinem 400 Mitgliederverein existieren.

382424[/snapback]

Smithy,

was den Waffenerwerb betrifft scheint Bayern wohl das "gelobte Land" zu sein?

Karl

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.