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IGNORED

Die 1. KW muß eine SpoPi KK sein!


Peter K

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Jungs und Mädels,

habe neulich gehört (@wahrsager: das sind wirklich konkrete Fälle :D ), dass in manchen DSB-Vereinen als erste Kurzwaffe, die ein Schütze erwerben darf, nur eine Sportpistole Kleinkaliber in .22lfb befürwortet wird.

Die 2. oder 3. Kurzwaffe - die der Schütze nach einer gewissen vereinsinternen "Probezeit" abgeleistet hat - kann dann schon eine großkalibrige sein, aber die erste Waffe muß eine KK sein.

Wie seht Ihr diese "Praxis"? Welche Argumente würdet Ihr für bzw. gegen diese Praxis anführen?

Geschrieben

Das halte ich so pauschal für unzulässig ! :icon13:

Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen für eine GK-Waffe bei erstmaliger Antragstellung erfüllt werden, gibt es keinen Grund, nur auf KK einzuschränken. :angry2:

Geschrieben
Hallo Jungs und Mädels,

habe neulich gehört (@wahrsager: das sind wirklich konkrete Fälle :D ), dass in manchen DSB-Vereinen als erste Kurzwaffe, die ein Schütze erwerben darf, nur eine Sportpistole Kleinkaliber in .22lfb befürwortet wird.

Die 2. oder 3. Kurzwaffe - die der Schütze nach einer gewissen vereinsinternen "Probezeit" abgeleistet hat - kann dann schon eine großkalibrige sein, aber die erste Waffe muß eine KK sein.

Wie seht Ihr diese "Praxis"? Welche Argumente würdet Ihr für bzw. gegen diese Praxis anführen?

369746[/snapback]

jo, solls leider wirklich geben.

das beste argument:

dem vereinsfürsten die austrittserklärung auf den tisch knallen und dem bds oder bdmp beitreten!! :bud::bb1:

gruß...

Geschrieben

So eine Regelung gab es bei unserem (DSB-)Verein vor Jahren auch. Wird aber zwischenzeitlich nicht mehr so streng gehandhabt.

Bei der mittlerweile innerhalb unseres Vereins bestehenden SLG (also quasi der "BdMP-Abteilung" des Vereins) spielen derartige Beschränkungen sowieso keine Rolle (Anträge laufen ja über SLG-Vorsitzenden und BdMP-LV, und dieser Verband hat solche seltsamen Regelungen nie gekannt).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Hallo Jungs und Mädels,

habe neulich gehört (@wahrsager: das sind wirklich konkrete Fälle :D ), dass in manchen DSB-Vereinen als erste Kurzwaffe, die ein Schütze erwerben darf, nur eine Sportpistole Kleinkaliber in .22lfb befürwortet wird.

Die 2. oder 3. Kurzwaffe - die der Schütze nach einer gewissen vereinsinternen "Probezeit" abgeleistet hat - kann dann schon eine großkalibrige sein, aber die erste Waffe muß eine KK sein.

Wie seht Ihr diese "Praxis"? Welche Argumente würdet Ihr für bzw. gegen diese Praxis anführen?

369746[/snapback]

Sagt mal wie wählt ihr eigentlich eure Vereine aus?

Bevor "man" eintritt und Aufnahmegebühr, Beitrag ect. bezahlt schaut man sich den Verein an, bestenfalls macht man eine Zeit als Gastschütze und ist dann zufrieden und tritt ein oder auch nicht.

Dann kann man eigentlich nicht überrascht werden. Ausser die "Kollegen" lügen einen an oder man haut nach dem Schiessen gleich wieder ab und erfährt nix :peinlich:

Wenn "man" sich für den falschen Verein entscheidet ist "man" mindestens genauso doof wie der Verein :heuldoch:

Geschrieben
jo, solls leider wirklich geben.

das beste argument:

dem vereinsfürsten die austrittserklärung auf den tisch knallen und dem bds oder bdmp beitreten!! :bud:  :bb1:

gruß...

369751[/snapback]

Abgesehen davon, dass es so etwas beim DSB sicher nicht gibt, würde ich dem Waffenbegehrenden empfehlen, seinem KK-Fürsten das letzte Mal tief reinzukriechen und ihm eine Bescheinigung über das bis dato absolvierte regelmäßige Training abzuringen, um erst nach Erhalt dieser Bescheinigung - zu kündigen.

Dann kann ihm der neue Verein/Verband die Mitgliedschaft bescheinigen und ab zum Amt und das ohne erst nochmals 12 Monate mit -darf ich mal mit Deiner Plempe- abreissen zu müssen, sondern hoffentlich bald mit der eigenen Wunnsch-GK-Waffe schießend.

Gut Schuß

BSE1911

Geschrieben

Auch hier im Raum Köln gibt es Vereine die ähnliches propagieren.

quote

Nach Ablauf zwölfmonatiger Mitgliedschaft im aktiven Status (Definition s. u.) kann das Mitglied eine Befürwortung für eine waffenrechtliche Erlaubnis beim geschäftsführenden Vorstand beantragen. Unter Zugrundelegung des Vorstandsbeschlusses vom 16.10.1989 kann die erste Befürwortung grundsätzlich nur für eine Kurzwaffe im Kaliber .22 lfb erfolgen.

Langwaffen: Auch hier werden als erste Waffe nur solche im Kaliber .22 lfb befürwortet. Es werden ausschließlich für das sportliche Schießen geeignete Waffen befürwortet.

unquote

Man kann das vorher ja in den Statuten des Vereines sehen oder erfragen und dann entscheiden ob man dort eintritt und das akzeptiert oder nicht.

Geschrieben

Diese Regelung ist mir auch bekannt. Sie stammt zum Teil noch aus uralten Zeiten und ist in der Vereinssatzung verankert. Jetzt muß man aber auch die Kehrseite der Medaille sehen. Da hier immer sehr viel Wert auf die Einklagbarkeit von verschiedenen Dingen gelegt wird, und alles nach Recht und Gesetz gesehen wird, stellt Euch mal folgendes vor: Die Vereinssatzung soll geändert werden. Gut. Ein Rundschreiben mit Termin zur Versammlung und den zu behandelnden Themen (Änderung der Satzung mit Auflistung der zu ändernden Punkte) geht an alle Mitglieder. Für die Satzungsänderung bedarf es einer 3/4-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Wer erscheint zu dieser wichtigen Versammlung? nicht mal 50% der Vereinsmitglieder, trotz Monate vorher erfolgter Einladung.

Damit ist die Änderung der Satzung gescheitert. Scheint also eine große Anzahl von Schützen überhaupt nicht zu interessieren, ob schießsportliche Anfänger und neuere Mitglieder ohne eigene Waffen als erstes "nur" eine KK erwerben dürfe oder nicht. Sehr solidarisch von den Kameraden.

Wenn aber die Satzung "einfach so" geändert würde, findet sich mit Sicherheit irgendein Prozesshansel, der diese unbürokratische Lösung anfechtet, weil es ja gegen irgendwelche Bestimmungen zuwiderläuft.

Im Schwätzen sind einige Leute richtig gut, nur wenn es darum geht, etwas zu bewegen, erweisen sie sich als die Träger des Schießsportes - einer träger als der andere :icon13: .

Die praktische Handhabung dieser Bestimmung lasse ich hier unerwähnt :) .

Gruß

Klaus

Geschrieben

Derartige Vereine werden dann wohl mangels Neuzugängen hoffentlich mal aufwachen!

Ich wollte am Anfang auch NUR GK Schießen, aber sas hat sich im laufe der Zeit geändert.

Jemeanden von vorn herein einzuschränken is imer mist, jeder soll sich frei entfalten können!

MfG

AWO425

Geschrieben
quote

Nach Ablauf zwölfmonatiger Mitgliedschaft im aktiven Status (Definition s. u.) kann das Mitglied eine Befürwortung für eine waffenrechtliche Erlaubnis beim geschäftsführenden Vorstand beantragen. Unter Zugrundelegung des Vorstandsbeschlusses vom 16.10.1989 kann die erste Befürwortung grundsätzlich nur für eine Kurzwaffe im Kaliber .22 lfb erfolgen.

Langwaffen: Auch hier werden als erste Waffe nur solche im Kaliber .22 lfb befürwortet. Es werden ausschließlich für das sportliche Schießen geeignete Waffen befürwortet.

unquote

Ist es denn nicht so (sorry, ich habe keine Grüne oder Gelbe mehr, habe mich auch aller DSB-Kontakte entledigt - nur noch über Rote, nur noch beim BDS), dass

1. der Verein die Mitgliedschaft und die Trainingsteilnahme bescheinigt und erst

2. der übergeordnete Verband die Bescheinigung über Waffe/Disziplin liefert??

-- dann kann doch der Verein in seinen Zettel reinschreiben, was er will - solange mein Name und die Bescheinigung über Mitgliedschaft und Dauer stimmen,

-- der Verband darf dann auch Stilblüten liefern - solange auch drinsteht, dass es für die DSB Disziplin 2.59 einer Pistole .45ACP bedarf,

-- damit gehts dann zum Amt, dort stelle ich meinen Antrag und die Gutste liest sich aus den DSB-Zetteln das raus, was die gesetzlich liefern müssen, alle andere redundanten/überflüssigen/fehlplazierten/unangebrachten Kommentare der Fürsten, um die muß man halt herumlesen. Was leider auch manchen Ämtlern schwerfällt.

Gut Schuß

BSE1911

Geschrieben
Ist es denn nicht so (sorry, ich habe keine Grüne oder Gelbe  mehr, habe mich auch aller DSB-Kontakte entledigt - nur noch über Rote, nur noch beim BDS), dass

1. der Verein die Mitgliedschaft und die Trainingsteilnahme bescheinigt und erst

2. der übergeordnete Verband die Bescheinigung über Waffe/Disziplin liefert??

-- dann kann doch der Verein in seinen Zettel reinschreiben, was er will - solange mein Name und die Bescheinigung über Mitgliedschaft und Dauer stimmen,

-- der Verband darf dann auch Stilblüten liefern - solange auch drinsteht, dass es für die DSB Disziplin 2.59 einer Pistole .45ACP bedarf,

-- damit gehts dann zum Amt, dort stelle ich meinen Antrag und die Gutste liest sich aus den DSB-Zetteln das raus, was die gesetzlich liefern müssen, alle andere redundanten/überflüssigen/fehlplazierten/unangebrachten Kommentare der Fürsten, um die muß man halt herumlesen. Was leider auch manchen Ämtlern schwerfällt.

Gut Schuß

BSE1911

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Ja, so ist es.

Bestes Beispiel: Früher stand auf der Vereinsbestätigung bei Revolver z.b. "Mindestlauflänge 6 Zoll". Unser Verein hat sich dafür sogar ein rotes Farbband gekauft ;)

Beim Voreintrag war das dann weg. Voreintrag: Revolver, .357 Magnum. Aus, basta.

Geschrieben

Angesichts der ganzen Querelen finde ich eben "Konfigurationen" wie unsere recht schlau, wo man innerhalb eines Vereins die Möglichkeit hat, im DSB oder alternativ einem der anderen Verbände zu schießen (ich kenne z.B. auch im Bereich Stuttgart einen DSB-Verein, der vor kurzem intern eine Art "BDS-Abteilung" aufgemacht hat, weil viele Mitglieder den Wunsch hatten).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Für die Satzungsänderung bedarf es einer 3/4-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Wer erscheint zu dieser wichtigen Versammlung? nicht mal 50% der Vereinsmitglieder, trotz Monate vorher erfolgter Einladung.

da würde ich noch mal nachlesen. in den satzungen meiner vereine steht :

3/4 mehrheit der anwesenden , stimmberechtigten mitglieder.

ein bisschen lobbyarbeit vor der nächsten mitgliederversammlung lässt da mehrheiten wachsen- das glaubt man nicht. :D

s+r

Geschrieben

Versucht doch die Sache auch mal aus der Perspektive des Vereins zu sehen:

1. Früher wurde fast nur Kleinkaliber sportlich geschossen, das ist in vielen Köpfen immer noch fest verankert. Es gibt da ein Umdenken, so wurde mir in einem örtlichen Verein (Gründungsjahr 1398) erklärt "Großkaliber gewinnt immer mehr Bedeutung im Schießsport".

2. Haben viele Vereine Angst als Quelle für "Waffenbeschaffer" mibraucht zu werden.

3. Stammen solche Regeln aus der Zeit vor der Gesetzesänderung, als der Verein noch das Bedürnis bestätigte.

Der übliche Vorschlag, auszutreten und einen BDS-Verein zu suchen ist oft nicht gerade praxisgerecht. Hier am Ort und im Nachbarort gibt es DSB-Vereine, die beide eigene Großkaliberstände (Kurzwaffen) besitzen. Die Fahrstrecke beträgt 1,5 bzw. 4 Kilometer. Der nächste BDS-Verein ist 35 Kilometer entfernt.

Geschrieben
Angesichts der ganzen Querelen finde ich eben "Konfigurationen" wie unsere recht schlau, wo man innerhalb eines Vereins die Möglichkeit hat,  im DSB oder alternativ einem der anderen Verbände zu schießen (ich kenne z.B. auch im Bereich Stuttgart einen DSB-Verein, der vor kurzem intern eine Art "BDS-Abteilung" aufgemacht hat, weil viele Mitglieder den Wunsch hatten).

Gruß,

karlyman

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Sorry karlyman, das ist aber keine Lösung.

Habe solch eine Konstruktion auch schon am eigenen Leib erlebt. Nur, was passiert, wenn dann ein Neuer kommt, der die BDS-Gruppe und deren Disziplinen mag, aber keine Lust an der DSB-Mitgliedschaft hat? Ist die BDS-Gruppe dann Mieter der Schießanlage oder findet die materielle Nutzung der Anlage als DSB-ler statt, ideell schieße ich aber gerade für den BDS, dessen Disziplin und dessen Scheibe. Ist denn der Schießstand für die Nutzung nach der BDS-Sportordnung zugelassen oder ausdrücklich nur für DSB-Zeug? Wie steht dann der DSB-Vorstand/Hausherr zu den Umtrieben der BDS-Schützen? Aktuell erlebt: bei der JHV eines DSB-Vereines der Sportleiter: ab sofort darf hier nur noch nach DSB-Regeln mit DSB-Waffen geschossen werden. Da haben dann gleich einige Jungs rückwirkend zum 31.12.2004 wegen fehlender Geschäftsgrundlage gekündigt und die abgebuchte Kohle für 2005 zurückgeholt, da sie ihre ZF-Gewehrleins nicht mehr schießen durften (gibt ja keine Zentralfeuer-ZF-Disziplinen beim DSB).

Wenn solch ein Konstrukt klappen soll, dann würde es voraussetzen, dass der Vorstand des Stammverbandes den Zweitverbändlern (deren Waffenwahl und deren Diszilpinen) positiv gegenübersteht. Und wenn man solch einen positiven Vorstand hat, dann bedarf es dieses Konstruktes wegen des Waffenerwerbes nicht.

Für diese BDS-Gruppe innerhalb des DSB-Vereines spricht nur das zusätzliche Disziplinen-Angebot, und nur dann ist dieser Schritt auch sinnvoll.

Zur Lösung anderweitiger Probleme taugt diese Lösung nicht nachhaltig.

Gut Schuß

BSE1911

Geschrieben
Der übliche Vorschlag, auszutreten und einen BDS-Verein zu suchen ist oft nicht gerade praxisgerecht. Hier am Ort und im Nachbarort gibt es DSB-Vereine, die beide eigene Großkaliberstände (Kurzwaffen) besitzen. Die Fahrstrecke beträgt 1,5 bzw. 4 Kilometer. Der nächste BDS-Verein ist 35 Kilometer entfernt.

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Genau.

Ausserdem haben sich "die" auch schon (oft) an die "neue Macht" gewöhnt.

Ich schreibs jetzt ungefähr zum 6. mal :D :

Meine .45er (5. KW) hab ich über den DSB wesentlich schneller und einfacher bekommen als über den BDS.

BDS meinte (gut, es war in den Wirren der Umstellung WaffG alt/neu) ich müsse 1 Jahr 45er (nicht "nur" KW) geschossen haben. :gaga:

Bei einem schnellen Wechsel ohne sich vorher schlau zu machen wird man AUCH HIER auf die Schn*** fallen. Glaubt mir, bin in 2 Vereinen und 3 Verbänden. Ich kann vergleichen.

Für diese BDS-Gruppe innerhalb des DSB-Vereines spricht nur das zusätzliche Disziplinen-Angebot, und nur dann ist dieser Schritt auch sinnvoll.

Zur Lösung anderweitiger Probleme taugt diese Lösung nicht nachhaltig.

Stimmt. So ist es bei uns auch: BDS-Gruppe wegen ZF schiessen. Klappt auch weil auf 50 und 100 Meter Seilzuganlagen.

Auf 25 Meter (KW) klappt nicht da FESTE Scheibenanlagen und da geht es halt nicht dass ein "Mehrdistanzler" vor mir herläuft wenn ich als momentan DSB`ler auf 25 Meter stehe

Geschrieben
BDS meinte (gut, es war in den Wirren der Umstellung WaffG alt/neu) ich müsse 1 Jahr 45er (nicht "nur" KW) geschossen haben. :gaga:

369817[/snapback]

Na, das kann ich mit einem Bezirksschützenverbands-Fürsten DSB toppen: der fordert, dass die Leutchen mindestens 2 Jahre erfolgreich mit der .45er bei seinen Bezirksmeisterschaften teilgenommen haben, bevor er ihnen eine .45er befürwortet.

Und nu kommst Du.

Auf 25 Meter (KW) klappt nicht da FESTE Scheibenanlagen und da geht es halt nicht dass ein "Mehrdistanzler" vor mir herläuft wenn ich als momentan DSB`ler  auf 25 Meter stehe

369817[/snapback]

Bist Du heute zu Scherzen aufgelegt: selbstverständlich geht es nur, dass ein "Mehrdistanzler" vor mir herläuft wenn ich als momentan BDS`ler auf 25 Meter stehe. :gutidee:

Geschrieben
Na, das kann ich mit einem Bezirksschützenverbands-Fürsten DSB toppen: der fordert, dass die Leutchen mindestens 2 Jahre erfolgreich mit der .45er bei seinen Bezirksmeisterschaften teilgenommen haben, bevor er ihnen eine .45er befürwortet.

Und nu kommst Du.

369821[/snapback]

Hat aber mit DisziplinERWEITERUNG wohl wenig zu tun.

Ich wollte ja nur nicht wegen EINER Disziplin (Revolver) zu den Meisterschaften fahren während andere 3 und 4 Disziplinen schiessen.

Hat der DSB auch richtig erkannt und mir meine Zeit als Revolverschütze dankend anerkannt ;)

Bist Du heute zu Scherzen aufgelegt: selbstverständlich geht es nur, dass ein "Mehrdistanzler" vor mir herläuft wenn ich als momentan BDS`ler auf 25 Meter stehe.

Und DESHALB klappte es eben nicht. Bei 25 Ständen nebeneinander ist immer einer von diesen und einer von jenen da der auf sein Recht pocht.

Geschrieben

Also ich kenne das Problem aus der Praxis nicht und finde eine strenge Regelung in der Hinsicht schon durch die 12 Monatsfrist bis zum Erstantrag überflüssig. Üblicherweise werden bei uns auch die beiden KW - GK/KK gleichzeitig beantragt und unterschrieben.

Aber - selbst wenn es SO geregelt sein sollte - praktischerweise sollte kein Schütze auf den Besitz einer guten KK Kurzwaffe verzichten .

Wenn ich durch Vereinsregelungen gezwungen bin , mir diese zuerst zu kaufen - na denn,wenn sonst alles stimmt :ninja: .........

AWO´s Beitrag und meine eigene Beobachtung zeigt mir wieder : Egal,wie man anfängt oder wo der Interessenschwerpunkt liegt - irgendwann lernt man die KK schätzen :rolleyes: - und es muß ja keine SpoPi sein :D . Selbst beim DSB gilt der .22 Revolver als gleichwertig :icon14: .

Wenn ich heute gezwungen wäre nur noch eine meiner 7 KW zu behalten - es wäre garantiert "Smithy" der .22 Target Champion :D

Mouche

Geschrieben
Wenn solch ein Konstrukt klappen soll, dann würde es voraussetzen, dass der Vorstand des Stammverbandes den Zweitverbändlern (deren Waffenwahl und deren Diszilpinen) positiv gegenübersteht. Und wenn man solch einen positiven Vorstand hat, dann bedarf es dieses Konstruktes wegen des Waffenerwerbes nicht.

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So sieht es bei uns aus. Der Zweitverband (bei mir BdMP, bei dem anderen mir bekannten Fall BDS) ist jeweils vom Vorstand "abgesegnet". Hintergrund war nicht der Waffenerwerb, sondern die Erweiterung der Möglichkeiten, d.h. Disziplinen. Allerdings versteht sich, dass mit den neuen Disziplinen auch Erfordernisse/Bedürfnisse bezüglich Waffen entstehen.

Ich gebe dir recht, bei einem von vornherein "feindselig" gestimmten Vorstand klappt das nicht, bzw. nur gegen dessen Widerstand (in der Praxis heißt dies massive Lobbyarbeit und "Umdrehen" des Vereins, dann sicherlich auch mit neuem Vorstand).

Die Alternative (und recht verbreitet) ist natürlich die kommerzielle, zeitweise Einmietung in die bestehende Schießanlage eines Vereins durch eine SLG oder BDS-Gruppe. Auch dann brauchen einen die internen Vorgaben des Vorstands des Schießanlagen-Eignervereins (für DESSEN eigene Mitglieder) nicht zu interessieren.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Nein. Ist sie nicht. Wetten?

Carcano

369803[/snapback]

Die Wette halte ich. Ich kenne nämlich unsere Vereinssatzung.

Gruß

Klaus

Geschrieben

Zumindest wenn die Satzung vor langer Zeit beschlossen wurde kann das schon da drin stehen. Müßte jetzt allerdings nach dem neuen Gesetz geändert werden bzw. rein rechtlich läßt sich die Durchsetzung einer solchen Beschränkung nicht mehr halten, da der Verein ja keine Befürwortungen mehr ausstellt.

Zur Schwierigkeit mit der Mitgliederversammlung hat KMD wohl die Sache gemeint, daß bei vielen Vereinen mindestens 50% der Mitglieder zur Versammlung erscheinen müssen. Erst dann greift quasi die Sache mit 3/4 der anwesenden.

Im Nachhinein denke ich mir auch oft ich hätte das mit den 50% bei meinem Verein besser rausgelassen.

Gruß

xylo

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