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IGNORED

Bescheinigung im Schießbuch


Peter K

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Jungs und Mädels,

habe neulich gehört, dass in manchen Vereinen die Eintragungen im Schießbuch(d.h. die tatsächliche Ausübung des Schießsports) bzw. die Unterschrift des Vorstandes von "weiteren Bedingungen" (wie z.B. Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen ...) abhängig gemacht wird. Damit will man scheinbar die Mitglieder zur Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen zwingen. So nach dem Motto: "Nur wenn Du beim Festumzug mitmarschierst, unterschreibe ich Dir die Einträge in Deinem Schießbuch....".

Ist das rechtlich möglich bzw. ist die Unterschrift des Vorstandes im Schießbuch bzw. -nachweis einklagbar, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Einträge im Schießbuch korrekt sind?

Geschrieben

Hallo,

diese Praxis ist zwar unzulässig, aber in vielen DSB-Vereinen nicht unüblich, da dort nicht immer das Schießen im Vordergrund steht... :s75:

Nach meiner Erfahrung macht es überhaupt keinen Sinn, sich mit den Vereinshäuptlingen anzulegen, denn wenn sie nicht unterschreiben wollen dann tun sie es auch nicht.

Diese "Regelung" ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß den Schützenvereinen im DSB langsam aber sicher die Leute ausgehen; bei uns haben einige Dörfer bereits die traditionellen Sauf-Feste mit Rummel, etc. wegen Mitgliedermangel abgesagt!!!

Ich würde mir an Deiner Stelle das Schießtraining nach jedem Schießen vom Leitenden im Schießbuch bestätigen lassen; alles andere ist unseriös.

Sollte das nicht funktionieren: neuen Verein (z.B. BDS) suchen!

Gruß

Schakal

Geschrieben
Hallo Jungs und Mädels,

Ist das rechtlich möglich bzw. ist die Unterschrift des Vorstandes im Schießbuch bzw. -nachweis einklagbar, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Einträge im Schießbuch korrekt sind?

368826[/snapback]

Peter,

ob die Unterschriften einklagbar sind hängt vom Einzelfall ab, die gerichtliche Klärung kann sich leicht über Jahre hinziehen.

Grundsätzlich kann jeder Verein seine Regeln selbst bestimmen, es ist ja niemand gezwungen Mitglied zu werden, also anderen Verein beitreten und alles wird alles wird gut.

Karl

Geschrieben
Hallo Jungs und Mädels,

habe neulich gehört, dass in manchen Vereinen die Eintragungen im Schießbuch(d.h. die tatsächliche Ausübung des Schießsports) bzw. die Unterschrift des Vorstandes von "weiteren Bedingungen" (wie z.B. Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen ...) abhängig gemacht wird.

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Sensationell!

Wenn einige Vereinsvorsitzende der Meinung sind Mitglieder zu gängeln oder zu nötigen wird es an der Zeit den Verein oder den Schießsportverband zu wechseln. So einfach ist das.

Ausserdem kann man auch seine Trainingstermine vom Standbetreiber gegenzeichnen lassen.

Dazu brauche ich keine "Vorstandsfürsten" und vielleicht noch einen Buckel machen. :gaga:

Solche Praktiken kenne ich aber nur aus einem Verband- Wo das Präsidium zusammen schon 1000 Jahre alt ist. :lol:

Geschrieben

Es ist mir völlig schleierhaft, woraus man eine rechtliche (einklagbare) Verpflichtung des Vereinsvorstandes irgendetwas zu unterschreiben ableiten will.

Es wird hier immer sehr viel von der "Gängelung durch den Vorstand" geschrieben und extrem wenig von der Unlust vieler Mitglieder sich an den Arbeitslasten und anderen Verpflichtungen des Vereins zu beteiligen.

In fast allen Vereinen (nicht nur Schützenvereinen) fragen sich doch die Vorstandsmitglieder ob sie die D****n vom Dienst sind: Alle Arbeit machen und sich dann noch anmotzen lassen, wenn sie nicht sofort so spuren wie das Mitglied xyz es gerne hätte.

Geschrieben

Hallo,

einklagbar ist die Unterschrift im Schießbuch sicherlich nicht; jedoch ist hier in D der Verband (=i.d.R. der angegliederte Verein) in den ersten drei Jahren für die "Neuschützen" verpflichtet Aufzeichnungen über die Regelmässigkeit des Trainings zu führen. Ob dies nun ein Schießbuch des Schützen, eine Schießkladde des Vereins, etc. ist, ist rechtlich wohl egal. Kommt der Verein dieser Verpflichtung nicht nach, liegt unzweifelhaft ein Verstoß gegen das WaffG vor, für das im Zweifelsfall der Vorstand zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Auch bei "Altschützen" ist das Führen eines Schießbuches dringend anzuraten. um bei einer evtl. Neubeantragung einer Waffe das Bedürfnis auch für alle vorhandenen Waffen nachweisen zu können.

Ich führe selbst über meine jagdlichen Schießstandbesuche ein Schießbuch...

Wer sich in einen Vereinsvorstand wählen läßt, muß wissen, auf was er sich einläßt. Oftmals sind jedoch die Rechtskenntnisse gerade dieses Personenkreises erschreckend gering... :peinlich:

Allerdings stimmt es auch, dass man als Funktionär eines Vereins/Verbandes nicht nur Freude verbreiten kann und hin und wieder auch mal angemacht wird, was man dann allerdings auch wegstecken muss.

Glaubt mir, ich weiß wovon ich rede, ich war für einige Jahre selbst mit an "vorderster Front" :D

Gruß

Schakal

Geschrieben
Hallo Jungs und Mädels,

habe neulich gehört, dass in manchen Vereinen die Eintragungen im Schießbuch(d.h. die tatsächliche Ausübung des Schießsports) bzw. die Unterschrift des Vorstandes von "weiteren Bedingungen" (wie z.B. Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen ...) abhängig gemacht wird. Damit will man scheinbar die Mitglieder zur Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen zwingen. So nach dem Motto: "Nur wenn Du beim Festumzug mitmarschierst, unterschreibe ich Dir die Einträge in Deinem Schießbuch....".

Ist das rechtlich möglich bzw. ist die Unterschrift des Vorstandes im Schießbuch bzw. -nachweis einklagbar, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Einträge im Schießbuch korrekt sind?

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Auf "hören" möcht ich ja im allgemeinen nicht (mehr) reagieren. Aber in DIESEM Fall:

Frag mal den "Erzähler" warum bei ihm DER VORSTAND das SChiessbuch unterschreibt.

Bei uns macht das die Aufsicht und von daher kann sows gar nicht sein :P

(Oder sind wir gerade wieder beim Verbände/Vorstände kloppen ;) )

Geschrieben
habe neulich gehört, dass in manchen ....

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irgendwie ist dan nicht genug substanz für eine diskussion... oder?

ausserdem gab es vor kurzem erst einen thread mit ähnlicher fragestellung, vielleicht hast du es da "gehört"...?

Geschrieben

Ich würde die Aufzeichnung auch ohne Unterschrift

Weiter führen du musst dich ja sowieso in das Vereins Schießbuch

eintragen.

Wenn dein SB mal Zicken macht erkläre Ihm die Situation

Dann wird er das Vereins Schießbuch anfordern und deinen

Vorstand unangenehme Fragen stellen. :D

Geschrieben

In unserer SLG wird der jeweilige Eintrag im BdMP-Schießbuch vom Schützen selbst unterschrieben. Er sichert mit seiner Unterschrift zu, dass alles seine Richtigkeit hat. Parallel erfolgt die Eintragung in die Schießkladde des Vereins bzw. der Schießanlage.

Sollte der SLG-Leiter (wenn er einen Bedürfnisbescheinigungs-Antrag vor dessen Weiterleitung an den Landesverband abzeichnet) je Zweifel an der Richtigkeit einer Eintragung haben, kann er mühelos die Einträge des Schützen mit der entsprechenden Tageseintragung in der Schießstand-Kladde abgleichen.

Ich verstehe also das immer wieder auftauchende "Problem" der Unterschrift im persönlichen Schießbuch nicht; es geht auch anders.

P.S.: in einem Verein oder Verband, der mich mit der Leistung einer solchen Unterschrift erpresst - und zwar mittels sachfremder Erwägungen wie Festteilnahme etc. - wäre ich die längste Zeit gewesen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
In unserer SLG wird der jeweilige Eintrag im BdMP-Schießbuch vom Schützen selbst unterschrieben. Er sichert mit seiner Unterschrift zu, dass alles seine Richtigkeit hat. Parallel erfolgt die Eintragung in die Schießkladde des Vereins bzw. der Schießanlage.

Sollte der SLG-Leiter (wenn er einen Bedürfnisbescheinigungs-Antrag vor dessen Weiterleitung an den Landesverband abzeichnet) je Zweifel an der Richtigkeit einer Eintragung haben, kann er mühelos die Einträge des Schützen mit der entsprechenden Tageseintragung in der Schießstand-Kladde abgleichen.

Ich verstehe also das immer wieder auftauchende "Problem" der Unterschrift im persönlichen Schießbuch nicht; es geht auch anders.

P.S.: in einem Verein oder Verband, der mich mit der Leistung einer solchen Unterschrift erpresst - und zwar mittels sachfremder Erwägungen wie Festteilnahme etc. - wäre ich die längste Zeit gewesen.

Gruß,

karlyman

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Ich bin deiner Meinung Karlymann!

Nur wenn noch keine Waffenrechtliche gehnehmigungen vorhanden sind , ist es nicht so einfach den Verein oder Verband zu wechseln.

Geschrieben

@wahrsager: Ich kann ja schlecht sagen "im Verein xyz wird das so gehandhabt" oder nicht? Damit würde ich diesen Verein bzw. dessen Vorstand ja bloßstellen! Aber diese "Praxis" der Unterschriftsverweigerung wird wirklich so praktiziert.

@smithy: In unserem Verband wird die Unterschrift des Vorstandes verlangt. Unterschrift z.B. der Aufsicht reicht nicht aus! Siehe auch: http://www.msb-wil.de/Formular/Schiessna05.htm

Geschrieben

sne: Ein Stück weit hast Du schon recht; Schützen, die bereits über einige "Ausstattung" verfügen, können diesbezüglich natürlich leichter reden und handeln als Neueinsteiger. Allerdings würde ich mir auch als Neueinsteiger (vor allem, wenn ich wirklich erst eine relativ kurze Zeit in einem Verein/Verband bin) überlegen, ob nicht ein Ende mit Schrecken - sprich Wechsel und nochmal "Neuanfang" - besser ist als ein Schrecken ohne Ende (will heißen: die Gängelungen und Schikanen in einem solchen Verein werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht aufhören, und ob man sich das immer geben will....).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
@smithy: In unserem Verband wird die Unterschrift des Vorstandes verlangt. Unterschrift z.B. der Aufsicht reicht nicht aus!

Das heißt, ihr müsst jedes mal einer Unterschrift des Vorstands hinterherrennen ?

Es gibt doch immer eine Möglichkeit, sich das Leben noch ein bißchen mehr zu verkomplizieren...

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Hallo Karlyman,

was machst Du, wenn Du z.B. als Gast in einem anderen Verein geschossen hast?

Das kann "dein" Vorstand ja nicht bestätigen; hier muss dann ja z.B. auch der Leitende des anderen Vereins gegenzeichnen, oder?

Habe ich auch noch nie gehört, dass nur der Vorstand ein Schießbuch unterschreiben darf - was macht dann die Aufsicht? Ist auch immer einer vom Vorstand anwesend? :gaga:

Mein Tipp: Verein wechseln zwecks Schadensbegrenzung!!!

Was machen die dann erst bei Bedürfnisbescheinigungen???

Unterschrift vom Bundespräsidenten? :rotfl2:

Gruß

Schakal

Geschrieben
@wahrsager: Ich kann ja schlecht sagen "im Verein xyz wird das so gehandhabt" oder nicht? Damit würde ich diesen Verein bzw. dessen Vorstand ja bloßstellen! Aber diese "Praxis" der Unterschriftsverweigerung wird wirklich so praktiziert.

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naja okay, wenn das ein konkreter fall ist... das kann man ja sagen, ohne namen zu nennen.

das eingangsposting hörte sich aber eher hypothetisch an.

B)

in dem fall würde ich auch sagen: verein wechseln.

wenn es allerdings mehrere mitglieder gibt, die mit dem "marschzwang" des von dir beschriebenen vereins ein problem haben, dann kann man da evtl. durch diskussion/verhandeln/druck/diplomatie was bewegen.

der hintergrund ist doch klar: die traditionsfreunde im verein haben angst, dass ihre "vereinsziele" ins hintertreffen geraten. nur wählen sie das falsche mittel, denn durch zwang kann man traditionen nicht erhalten. auch traditionen müssen vielleicht manchmal etwas verändert werden, um attraktiv zu sein... wie schrieb hier mal jemand: tradition ist bewahren des feuers, nicht der asche. (oder so).

ich war neulich auf einem feuerwehr- und schützenfest, da standen 1000 menschen gähnend auf dem dorfplatz während der schützenkönig eine elendslange rede herunterleierte. es gab keine salutschüsse ausser 2x kanonendonner beim einmarsch (gasbetrieb, kein rauch), die geschulterten gewehre wurden unbenutzt wieder vom platz getragen. die zuschauer standen nur aus höflichkeit herum, und die greisen schützenoberhäupter gedenken in diesem ort nicht, irgendwas daran zu ändern... man ist wichtig, man bewahrt die tradition, man hat uniformen, und das reicht deren meinung nach.

aber es reicht eben nicht.

Geschrieben
@wahrsager: Ich kann ja schlecht sagen "im Verein xyz wird das so gehandhabt" oder nicht? Damit würde ich diesen Verein bzw. dessen Vorstand ja bloßstellen! Aber diese "Praxis" der Unterschriftsverweigerung wird wirklich so praktiziert.

@smithy: In unserem Verband wird die Unterschrift des Vorstandes verlangt. Unterschrift z.B. der Aufsicht reicht nicht aus! Siehe auch: http://www.msb-wil.de/Formular/Schiessna05.htm

368926[/snapback]

Und ICH dachte immer Nürnberg wäre AUCH Bayern :confused:

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=230

Geschrieben

Ahhh...mein Lieblingsthema!

Vielleicht wird man mich irgendwann verstehen, weshalb ich gegen das Vetorecht des Vereins bin.

Solche Threads gibts immer wieder hier...die einzige Handhabe die Du da im Moment hast ist austreten und nen anderen Verein suchen. Das finde ich absolut unbefriedigend.

Leider ist der Mißbrauch der nicht klar definierten Regelung doch nicht so selten wie das sein sollte...

Gruß

xylo

Geschrieben
Nürnberg ist Franken wir sind doch nur deshalb im Freistaat damit die Münchner ihre Elite nicht verlieren :blum:

Aber der Herr H.Wil. ist für seine eigentwilligen Rechtsinterpretationen bekannt. :peinlich:  :016:

Mfg  Weini

368990[/snapback]

Was macht denn besagter Herr Will (ich kenne ihn nicht) wenn Du das Formblatt VON MEINEM Link ausfüllst?

Ist ja immerhin die "Ober-Organisation" !?

Auf gut Deutsch: MEIN Formblatt ist vom Landes verband/-sportleiter. Was schert mich da irgendein Bezirksfunktionär?. Und das mein ich jetzt ernst: Auf eine andere Idee als die Formblätter vom Landesverband herunterzuladen und auszufüllen bin ich noch gar nie gekommen :D

Geschrieben
Wenn einige Vereinsvorsitzende der Meinung sind Mitglieder zu gängeln oder zu nötigen wird es an der Zeit den Verein oder den Schießsportverband zu wechseln.

Ich würde es mir nicht so einfach machen.

Schließlich bescheinigt der Verein i.d.R. durch den Vorstand neben dem Trainingsnachweis auch die Sportschützeneigenschaft.

Zu dieser zählt meines Erachtens mehr als nur die erforderlichen 12 oder 18 Trainingseinheiten pro Jahr. Dazu zählt in meinen Augen auch die Geeignetheit des Antragstellers zum Besitz und Umgang mit einer erlaubnispflichtiger Waffe.

Hier sollte von dem Vorstand meines Erachtens auch eine Abwägung getroffen werden, ob diese einem Antragsteller bescheinigt werden kann, der nur seine Trainingseinheiten abbrummt und sich sonst in keinster Weise dem Schießsport widmet. Schlimmsten Falls sogar durch Sprüche, Äußerungen und Erscheinungsbild Zweifel an seiner Zuverlässigkeit vermuten lässt oder sogar massives Alkohol- oder Drogenprobleme hat.

Der Verband, der den Antragssteller oftmals nicht persönlich kennt muss sich in dieser Hinsicht auf den Vorstand verlassen können.

Welcher Vorstand und auch Verband will sich freiwillig eine solche Laus in den Pelz setzen lassen oder seinen Kopf, zumindest aber den Ruf seines Vereines riskieren?

Daran schon mal gedacht???

Ich kenne solche Fälle und sage, dass sich diese gerne einen anderen Verein suchen können, ihnen wird niemand eine Träne nachweinen. Die Sache ist die, dass sie vermutlich keinen Verein finden werden.

Ich würde die Aufzeichnung auch ohne Unterschrift

Weiter führen du musst dich ja sowieso in das Vereins Schießbuch

eintragen.

Wenn dein SB mal Zicken macht erkläre Ihm die Situation

Dann wird er das Vereins Schießbuch anfordern und deinen

Vorstand unangenehme Fragen stellen

Durchaus eine Möglichkeit.

Die Frage ist dann nur, wer sich den unangenehmen Frage stellen muss...

Sollte das nicht funktionieren: neuen Verein (z.B. BDS) suchen!

Solch eine Fall kenn ich auch. Ihm wurde vom BDS tatsächlich eine Bescheinigung ausgestellt. Mir wird übel bei dem Gedanken, dass er eine .357er sein Eigen nennen kann...

Zur Feststellung: wird die Unterschrift verweigert, um den Antragsteller zur Vereinsmeierei zu erpressen finde ich es selbstverständlich auch ein Unding.

Geschrieben
Ich würde es mir nicht so einfach machen.

Schließlich bescheinigt der Verein i.d.R. durch den Vorstand neben dem Trainingsnachweis auch die Sportschützeneigenschaft.

Zu dieser zählt meines Erachtens mehr als nur die erforderlichen 12 oder 18 Trainingseinheiten pro Jahr. Dazu zählt in meinen Augen auch die Geeignetheit des Antragstellers zum Besitz und Umgang mit einer erlaubnispflichtiger Waffe.

Hier sollte von dem Vorstand meines Erachtens auch eine Abwägung getroffen werden, ob diese einem Antragsteller bescheinigt werden kann, der nur seine Trainingseinheiten abbrummt und sich sonst in keinster Weise dem Schießsport widmet. Schlimmsten Falls sogar durch Sprüche, Äußerungen und Erscheinungsbild Zweifel an seiner Zuverlässigkeit vermuten lässt oder sogar massives Alkohol- oder Drogenprobleme hat.

Der Verband, der den Antragssteller oftmals nicht persönlich kennt muss sich in dieser Hinsicht auf den Vorstand verlassen können.

Welcher Vorstand und auch Verband will sich freiwillig eine solche Laus in den Pelz setzen lassen oder seinen Kopf, zumindest aber den Ruf seines Vereines riskieren?

Daran schon mal gedacht???

Ich kenne solche Fälle und sage, dass sich diese gerne einen anderen Verein suchen können, ihnen wird niemand eine Träne nachweinen. Die Sache ist die, dass sie vermutlich keinen Verein finden werden.

Durchaus eine Möglichkeit.

Die Frage ist dann nur, wer sich den unangenehmen Frage stellen muss...

Solch eine Fall kenn ich auch. Ihm wurde vom BDS tatsächlich eine Bescheinigung ausgestellt. Mir wird übel bei dem Gedanken, dass er eine .357er sein Eigen nennen kann...

Zur Feststellung: wird die Unterschrift verweigert, um den Antragsteller zur Vereinsmeierei zu erpressen finde ich es selbstverständlich auch ein Unding.

369012[/snapback]

Deswegen bin ich Mitglied in einem Verein mit kommerziellen Stand

Kein Rasen Mähen und Keine Würstchenbraterei nur Spaß am Schiessen :heuldoch:

Geschrieben
Schließlich bescheinigt der Verein i.d.R. durch den Vorstand neben dem Trainingsnachweis auch die Sportschützeneigenschaft.

Zu dieser zählt meines Erachtens mehr als nur die erforderlichen 12 oder 18 Trainingseinheiten pro Jahr.

Ist das nur Deine Meinung, oder gibts dafür auch eine rechtliche Grundlage?

Dazu zählt in meinen Augen auch die Geeignetheit des Antragstellers zum Besitz und Umgang mit einer erlaubnispflichtiger Waffe.

Hier sollte von dem Vorstand meines Erachtens auch eine Abwägung getroffen werden, ob diese einem Antragsteller bescheinigt werden kann, der nur seine Trainingseinheiten abbrummt und sich sonst in keinster Weise dem Schießsport widmet.

369012[/snapback]

Das ist dann allerdings schon Blockwart pur! Wer entscheidet denn über die Kriterien, die zwischen "Trainingseinheiten abbrummen" und "sich in sonstiger Weise dem Schießsport widmen" - was auch immer das sein mag?

Wenn Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen, ist es Sache der Behörde ein Gutachten einzufordern. (Vgl. AWaffV Abschnitt 2).

Schlimmsten Falls sogar durch Sprüche, Äußerungen und Erscheinungsbild Zweifel an seiner Zuverlässigkeit vermuten lässt

:00000733::17:

Im Übrigen ... die Beiträge solcher Mitglieder akzeptiert Ihr, Schießen dürfen sie auch, aber die Unterschrift wird verweigert? Das ist großartig!

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