Zum Inhalt springen
IGNORED

(grüne)-WBK, Anträge abgelehnt


ballerkalle

Empfohlene Beiträge

Hallo Freunde des Schießsports und des Waffenrechts....

Der Herr Sachbearbeiter plant nun erneut meine beiden Anträge abzulehnen! :pissed:

Näheres (kompletter Schriftverkehr) unter:

http://www.Ballerkalle.de

und dann unter: "(un-)rechtliches: Anträge, Erfahrungen, Gesetze"

Die Begründung für die Ablehnung ist schon abenteuerlich. :gaga:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin ballerkalle!

Mal eine ganz andere Frage:

Warum denkst Du nicht an einen Umzug?

Es wird doch sicherlich in Deiner Nähe einen etwas freizügigeren Kreis geben, wo Du Deine Waffen bekommen kannst. Einer meiner Kameraden, welcher ein mittelständisches Unternehmen betreibt, hat genau das gemacht.

Da haben sie ihm so sehr geärgert, daß er einfach mit seinem Betrieb und seinem Wohnsitz in eine andere Stadt gezogen ist und schwupps gabs auch kein Problem mit den Waffenanträgen mehr. Und dem Landrat hat er auch noch einen Brief geschrieben, warum der Kreis und die Gemeinde jetzt auf seine Steuerzahlungen verzichten dürfen (Ein paar Arbeitsplätze hat das auch noch gekostet, denn er hat sich bei der Gelegenheit um 30% verkleinert).

Ein anderer Kamerad hat nur für den Antrag für 3 Monate in meinen Kreis verlegt, nur um sich mit seinem Typen auf dem Amt nicht herumplagen zu müssen. Hat auch geklappt.

Dein Hauptproblem ist ganz allein ein Sachbearbeiter, der viel zu viel Zeit hat und sich einen Spaß daraus macht, Deine Anträge abzulehnen. Zum Glück hat mein Sachbearbeiter keine Zeit für sowas und das Ressort, in dem er arbeitet mußte in dem letzten Jahrzehnt die Einsparung von 2,5 Planstellen bei ehemals 6 Mitarbeitern verkraften. Gleichzeitig sind die Aufgabenstellungen komplexer und umfangreicher geworden. Denen bleibt also garkeine Zeit für Flausen. Nur wenn es an der persönlichen Eignung oder Zuverlässigkeit hapert, da kennnen sie keine Gnade!

Gruß,

frogger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau!

Oder: warum lässt du das Schiessen und die Waffen nicht gleich ganz sein?

Mann oh Mann oh Mann  :gaga:

324873[/snapback]

Mein herzliches Beileid, Ballerkalle.

Wenn man sich den Brief deines Sachbearbeiters durchliest, kann man sich schon sehr gut vorstellen, was für ein Männchen das ist. Alleine schon dieses "ich als Erlaubnisbehörde" (Seite 2, Zeile 6) lässt mich erschauern.

Ich hoffe, du lässt dich trotz dieses Rückschlags nicht entmutigen und bleibst weiterhin am Ball. Ich drücke dir die Daumen.

:icon14:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein herzliches Beileid, Ballerkalle.

Wenn man sich den Brief deines Sachbearbeiters durchliest, kann man sich schon sehr gut vorstellen, was für ein Männchen das ist. Alleine schon dieses "ich als Erlaubnisbehörde" (Seite 2, Zeile 6) lässt mich erschauern.

Ich hoffe, du lässt dich trotz dieses Rückschlags nicht entmutigen und bleibst weiterhin am Ball. Ich drücke dir die Daumen.

:icon14:

324895[/snapback]

Hallo BeastyBoy,

natürlich bleibe ich bei der Sache. Die Annahmen des SB stimmen nicht und das muß ihm wohl klar gesagt werden....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

verzwickt, aber zu spät um nachträglich zu retten, leider

Offensichtlich ist Deine Planungsphase alles andere als optimal vorbereitet worden. Dein Argument für 2 x .357er , daß einer einer "für .38 special eingeschossen ist" , ist nun mal ehrlich sehr oberflächlich und der Rest hängt auch.

Grundübel vieler abgelehnter Anträge ist eine lausige Vorbereitung , ohne alle in Betracht kommenden Sporthandbücher im Detail gegeneinander zu vergleichen.

Bei mehr als 2 Verbänden ist besondere Sorgfalt notwendig , um alle möglichen Überschneidungen zu vermeiden.

Wie oft Du Vereinsmeister warst , wird ebenfalls keinen Interessieren.

Rat @ all: macht Euch rechtzeitig Gedanken und schaltet zuerst den Verstand ein. Das ist keine Beleidigung gegenüber ballerkopp

Warum aber der Klageweg erlösende Rettung bringen soll, ist wohl erst seit Erfindung der Waffenrechtsschutzversicherung der normale Weg.

Es geht aber auch mit persönlichen Gesprächen , guter Vorbereitung und rechtssicheren Argumenten , persönliches makelloses langjähriges Schiesshandbuch , Ergebnislisten weit weg von allem vereinsinternen Gekräuse , Auslandssiege , Presseberichte und Empfehlung der Präsidien , für die Deine weiteren Leistungen auch zu Ausbildungszwecken unverzichtbar sind...

Glaube mir: ES GEHT WIRKLICH

Du kannst natürlich auch auf Waffe Nr 8 UND 9 klagen. So wie Du Dich darstellst, könntest Du auch nur jemand sein, der den Waffenschrank nicht schnell genug voll bekommst.

WaffG neu bremst nun mal

Ich drücke Dir die Daumen, aber so wie es aussieht, wird es nichts.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Offensichtlich ist Deine Planungsphase alles andere als optimal vorbereitet worden. Dein Argument für 2 x .357er , daß einer einer "für .38 special eingeschossen ist" , ist nun mal ehrlich sehr oberflächlich  und der Rest hängt auch.

...

Bei mehr als 2 Verbänden ist besondere Sorgfalt notwendig , um alle möglichen Überschneidungen zu vermeiden.

...

Wie oft Du Vereinsmeister warst , wird ebenfalls keinen Interessieren.

Warum aber der Klageweg erlösende Rettung bringen soll, ist wohl erst seit Erfindung der Waffenrechtsschutzversicherung der normale Weg.

Es geht aber auch mit persönlichen Gesprächen , guter Vorbereitung und rechtssicheren Argumenten , persönliches makelloses langjähriges Schiesshandbuch ,  Ergebnislisten weit weg von allem vereinsinternen Gekräuse , Auslandssiege , Presseberichte und Empfehlung der Präsidien , für die Deine weiteren Leistungen auch zu Ausbildungszwecken unverzichtbar sind...

Glaube mir: ES GEHT WIRKLICH

Du kannst natürlich auch auf Waffe Nr 8 UND 9 klagen. So wie Du Dich darstellst, könntest Du auch nur jemand sein, der den Waffenschrank nicht schnell genug voll bekommst.

WaffG neu bremst nun mal

325714[/snapback]

Hallo radio,

ich staune über Deine Argumentation!

1. Punkt:

Die beiden Revolver .357 Mag. habe ich doch bereits in der Vergangenheit erfolgreich begründet und deshalb auch bewilligt bekommen. Alle meine bisherigen Waffen sind für den DSB begründet und bewilligt worden.

2. Punkt:

Die beiden neu beantragten Pistolen .38 SA und .40 S&W sind ausschließlich für den BDS zulässig!!! Es gibt im DSB keine Disziplin für eine .38 SA Pistole, die einen Kompensator und eine optische Visirung hat. Es gibt im DSB auch keine Disziplin für eine Pistole .40 S&W.

3. Punkt:

Das neue Waffengesetz sieht für die im Bedürfnis Bewertung den entsprechenden Verband vor - nur dort sitzt der "Sachverstand" - dieses hat mein SB ja auch durch seine Begründung belegt (siehe Punkt 2)! Was er dort geschrieben hat ist schlicht falsch!

4. Punkt:

durch meine Teilnahme an Vereins-, Kreis- und Landesmeisterschaften habe ich die weitere Verwendung aller vorhanden Waffen belegt. (also offensichtlich doch kein Waffensammler???)

5. Punkt:

Ich bin Sportschütze und KEIN Arschkriecher :pissed:

Nachtrag:

Offensichtlich kann ein SB erstmal alles behaupten und ev. auch ablehnen. Ev. ist in dem Fall ein devoteres Verhalten angebracht. Ich schieße nun schon seit über 30 Jahren mit großkalibrigen Waffen (daher auch die entsprechende Anzahl) und bin inzwischen nicht mehr bereit, in gebückter Haltung meinem SB die Füße zu küssen!

Wenn aufgrund meiner aufrechten Haltung ein Gerichtsverfahren not tut - dann soll es wohl so sein!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann mir einer erklären, wie es dem Sachbearbeiter rechtlich möglich ist, Dir andere .38er abzunehmen, wenn du neue .38er erwirbst? Ist das wirklich möglich?

Anschauliches Beispiel:

Jemand schießt seit Jahren eine Single Action Disziplin mit einem Freedom Arms Revolver.

Jetzt möchte er auch noch ein wenig Cowboy-Action schiessen und hätte gerne einen klassischen Single-Action Colt dazu.

Jetzt geht er zum SB von Ballerkalle und der sagt: "Dann fliegt der Freedom Arms aber raus, denn Single Action ist Single Action, basta!"

Das kann der SB doch nicht mit "wenn Gründe auftreten, die zu einer Versagung geführt hätten...." machen, oder?

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann mir einer erklären, wie es dem Sachbearbeiter rechtlich möglich ist, Dir andere .38er abzunehmen, wenn du neue .38er erwirbst? Ist das wirklich möglich?

Anschauliches Beispiel:

Jemand schießt seit Jahren eine Single Action Disziplin mit einem Freedom Arms Revolver.

Jetzt möchte er auch noch ein wenig Cowboy-Action schiessen und hätte gerne einen klassischen Single-Action Colt dazu.

Jetzt geht er zum SB von Ballerkalle und der sagt: "Dann fliegt der Freedom Arms aber raus, denn Single Action ist Single Action, basta!"

Das kann der SB doch nicht mit "wenn Gründe auftreten, die zu einer Versagung geführt hätten...." machen, oder?

Gruß

325841[/snapback]

Wahrscheinlich haben mehrere (der Sachbearbeiter (NEIN, nicht "unser" Sachbearbeiter) und auch ´n paar Schreiber hier) nicht kapiert, daß es da ´nen klitzekleinen Unterschied zwischen .33 Spec. und .38 Super Auto gibt. :021:

Grüße

Iggy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wahrscheinlich haben mehrere (der Sachbearbeiter (NEIN, nicht "unser" Sachbearbeiter) und auch ´n paar Schreiber hier) nicht kapiert, daß es da ´nen klitzekleinen Unterschied zwischen .33 Spec. und .38 Super Auto gibt. :021:

Grüße

Iggy

325956[/snapback]

Das beruhigt mich ungemein. :chrisgrinst:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

klitzekleinen Unterschied zwischen .38 Spec. und .38 Super Auto gibt. :021:

...

Iggy

325956[/snapback]

Ja, Iggy,

vielleicht sollte ich den Punkt nochmal erklären:

ich habe 2 Revolver Kaliber .357 Magnum, beider wurden für Wettkämpfe und Training des Verbandes DSB beantragt + bewilligt.

Einer davon ist nun ca. 30 Jahre alt, den nehme ich nur noch für .38 Spezial Munition. Für diese Munition ist dieser eingeschossen.

(Anmerkung: man kann aus einem .357 Mag. Revolver auch .38 Spez. Munition verschießen. Die .38 Spec Patrone ist etwas kürzer als die .357 Mag und hat einen geringeren Rückschlag - damit ist auch die Trefferlage anders -> eine andere Visiereinstellung ist notwendig.)

Den 2. .357 Mag. Revolver verwende ich ausschließlich für die DSB-Disziplin Großkaliber-Revolver Kal. .357 Magnum. (Der Griff, das Abzugsgewicht und der Schoßgang wurden gemäß DSB-Sportordnung optimiert).

---------- bis hierhin alles für DSB --------------------

Ab hier kommt die neu beantragte Pistole für den Verband BDS:

Nun habe ich eine neue Pistole Kaliber .38 Super Auto für die BDS-Disziplin IPSC-Open Pistole beantragt. Diese Pistole wird nun also einen Kompensator (vermindert den Rück- bzw Hochstoß der Waffe) und eine optische Visierung haben.

Zusammenfassung:

.357 Magnum und .38 Spezial sind üblicherweise für Revolver gedacht,

.38 SuperAuto wird für Pistolen verwendet.

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt nun deutlich machen. :blink:

Nachtrag:

Jetzt kommt noch die Zugabe:

Der DSB bietet nur folgende Kurzwaffen-Disziplinen für Patronen an:

.22 lfB

.32 bis .38 (Einschränkung: Keinen Kompensator, nur Kimme/Korn Visierung)

9mm Luger Pistole

.45 ACP Pistole

.357 Magnum Revolver

.44 Magnum Revolver

Meine beiden, für den BDS beantragten Pistolen (.38 SA mit Kompensator + optischer Visierung und die .40S&W) dürfen in keiner DSB-Disziplin verwendet werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verfolge den Thread nun schon geraume Weile. Eine Frage stellt sich mir immer mehr (vielleicht bin ich einfach zu blöd oder habe irgendwo den Knall net gehört).

Wieso lehnt der SB die beiden Waffen ab, wenn alles stimmt (also Bedürfnis, Disziplinen usw.)?

Habe ich es überlesen oder steht irgendwo im WaffG wieviel Kurzwaffen ein Sportschütze haben darf?

Ich versteige mich mal zu der Annahme/Behauptung, selbst wenn ich zwei Waffen beantrage, für die selbe Disziplin, die also de facto die selben technischen Parameter haben, vielleicht nur andere Typen oder Hersteller und der Verband bestätigt mir das (sportliche) Bedürfnis... Begründung vielleicht in der Art, die eine läuft unter den und den Bedingungen besser, die andere unter den und den Bedingungen...

Wieso kann dann ein SB die Expertenmeinung (sollten ja der Verband sein) in den Wind schlagen?

Wobei meine (vielleicht naive) Logik mir sagt, wenbn der Antragsteller eh schon zwei Waffen hat (und allen Anforderungen in Richtung Zuverlässigkeit entspricht), wird mit ein oder zwei anderen Waffen zusätzlich auch net "gefährlicher" (für was auch immer)...

Bin wahrscheinlich echt zu blöd dat zu verstehen... also bitte net gleich schlachten, wenn ich hier irgendwo um die Ecke denke...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verfolge den Thread nun schon geraume Weile. Eine Frage stellt sich mir immer mehr (vielleicht bin ich einfach zu blöd oder habe irgendwo den Knall net gehört).

Wieso lehnt der SB die beiden Waffen ab, wenn alles stimmt (also Bedürfnis, Disziplinen usw.)?

Habe ich es überlesen oder steht irgendwo im WaffG wieviel Kurzwaffen ein Sportschütze haben darf?

Ich versteige mich mal zu der Annahme/Behauptung, selbst wenn ich zwei Waffen beantrage, für die selbe Disziplin, die also de facto die selben technischen Parameter haben, vielleicht nur andere Typen oder Hersteller und der Verband bestätigt mir das (sportliche) Bedürfnis... Begründung vielleicht in der Art, die eine läuft unter den und den Bedingungen besser, die andere unter den und den Bedingungen...

Wieso kann dann ein SB die Expertenmeinung (sollten ja der Verband sein) in den Wind schlagen?

Bin wahrscheinlich echt zu blöd dat zu verstehen... also bitte net gleich schlachten, wenn ich hier irgendwo um die Ecke denke...

326349[/snapback]

Prinzipiell hast du Recht und das ist auch meine Meinung, aber auf Ballerkalle´s Homepage steht: "Aus Gründen für die öffentliche Sicherheit..." (ich hoffe ich habe es in diesem Slang richtig weitergegeben).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schon klar, habe mir die "Machwerke" dieses SB auf der HP auch durchgelesen, aber genau daraus ergibt sich ja eine meiner Frage, wenn Ballerkalle (BITTE NUR MAL THEORETISCH) Amok laufen würde, wieso würde er dann mit z. Bsp. vier Waffen die öffentliche Sicherheit mehr gefährden als mit zwei waffen (es sei denn er hätte noch ein paar Freunde, die er bewaffnen wollte für den "Amoklauf"...

Aber meine Kernfage ist eigentlich, gibt es eine konkrete Bestimmung wieviele Kurzwaffen z.B. ein Sportschütze haben darf? Wenn ja wo steht dies?

so nebenbei...

In mir stellt sich in letzter Zeit (auch nachdem was ich hier so an Bsp. lese) immer mehr die Frage, wieviel Angst hat den der Staat (oder seine Bediensteten) vor seinen Bürgern? Und wenn ich mir dann noch überlege, daß dies überprüfte Bürger sind, wieviel Angst muß denn vor all den Millionen anderer Bürder bestehen, die man nicht überprüft hat (und die ja so gefährliche Waffen wie Messer, Beile, vielleicht sogar Kettensägen haben)...

Aber nach dem Motto kein Rauch ohne Feuer frage ich mich, WARUM hat der Staat oder seine Bediensteten soviel Angst?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, Iggy,

vielleicht sollte ich den Punkt nochmal erklären:

Hallo Ballerkalle,

also ICH hab das mit dem Unterschied schon kapiert, von wegen .38 Spec. für Revolver und .38 Super Auto für Pistole. :chrisgrinst:

Wenn andere SO WENIG AHNUNG von und in ihrem Job hätten wie Dein SB (der macht das ja schließlich nicht hobbymäßig nebenher): Hartz IV, bitte hinten anstellen. :021:

Grüße

Iggy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schon klar, habe mir die "Machwerke" dieses SB auf der HP auch durchgelesen, aber genau daraus ergibt sich ja eine meiner Frage, wenn Ballerkalle (BITTE NUR MAL THEORETISCH) Amok laufen würde, wieso würde er dann mit z. Bsp. vier Waffen die öffentliche Sicherheit mehr gefährden als mit zwei waffen (es sei denn er hätte noch ein paar Freunde, die er bewaffnen wollte für den "Amoklauf"...

Aber meine Kernfage ist eigentlich, gibt es eine konkrete Bestimmung wieviele Kurzwaffen z.B. ein Sportschütze haben darf? Wenn ja wo steht dies?

so nebenbei...

In mir stellt sich in letzter Zeit (auch nachdem was ich hier so an Bsp. lese) immer mehr die Frage, wieviel Angst hat den der Staat (oder seine Bediensteten) vor seinen Bürgern? Und wenn ich mir dann noch überlege, daß dies überprüfte Bürger sind, wieviel Angst muß denn vor all den Millionen anderer Bürder bestehen, die man nicht überprüft hat (und die ja so gefährliche Waffen wie Messer, Beile, vielleicht sogar Kettensägen haben)...

Aber nach dem Motto kein Rauch ohne Feuer frage ich mich, WARUM hat der Staat oder seine Bediensteten soviel Angst?

326362[/snapback]

:icon14::icon14::icon14:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Wenn andere SO WENIG AHNUNG von und in ihrem Job hätten wie Dein SB (der macht das ja schließlich nicht hobbymäßig nebenher): Hartz IV, bitte hinten anstellen. :021:

Grüße

Iggy

326378[/snapback]

Na Iggy,

ich habe Schriftverkehr von 1999 mit dem gleichen SB!!! 6 Jahre, und immer noch nicht sattelfest in seinem Job - in der freien Wirtschaft ist so etwas untragbar!

Ich dachte bisher immer: lieber einer arbeitet in einem Job als das er arbeitslos ist - aber wenn dabei nur so ein Mist rauskommt muß ich vielleicht meine Einstellung überdenken. :chrisgrinst:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Hawkey64

deine Frage ist durchaus berechtigt. Ich denke, die Politiker haben noch nicht mal so viel Angst vor ihren Bürgern. Wenn für die keine Vorteile beim draufhauen auf die legalen Waffenbesitzern rauskommen, lassen die uns in ruhe. Die echt gefährlichen sind die Ministerialbeamten. Die können und wollen nicht verstehen, daß die Zeit der duckmäuserichen Untertanen zu Ende geht und kämpfen dagegen an. Siehe unser allseits beliebten Brenneke oder Dr. Steegmann. für die ist das Weltbild erst in Ordnung, wenn das Feudalherrschertum wieder aufsteht. Sie lehnen es ab, StaatsDIENER zu sein und pfeifen auf die Anweisungen ihres Ministers. Solange die sich das gefallen lassen und wir keine Möglichkeiten haben, sie direkt zu belangen, wird das Spiel so weitergehen. Die Ministerialen meinen es nicht böse. Sie wollen nur Ihren Staat vor den Bürgern schützen.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann ist doch die Lösung ganz einfach, alle Bürger ausbürgern und des Landes verweisen. Ausnahmen gibt es nur bei Personen, die eidesstattlich erklären, das sie vom unbedingten Gehorsam und Untertanengeist beseelt sind sowie alle (sowieso loyalen) Staatsdiener... Sollen die bösen Ex-Bürger doch sehen wo sie eine neue Regierung herbekommen... :unsure:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann ist doch die Lösung ganz einfach, alle Bürger ausbürgern und des Landes verweisen. Ausnahmen gibt es nur bei Personen, die eidesstattlich erklären, das sie vom unbedingten Gehorsam und Untertanengeist beseelt sind sowie alle (sowieso loyalen) Staatsdiener... Sollen die bösen Ex-Bürger doch sehen wo sie eine neue Regierung herbekommen... :unsure:

326464[/snapback]

Da würde immer noch genügend Volk übrig bleiben. Glaubs mir. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.