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Hawkeye64

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  1. Im Normalfall stört mich persönlich die 2/6 nicht, in diesem Halbjahr wird es mich aber u.U. auch erwischen, das es bei mir knapp wird, da ich ev. in 6 oder 8 Wochen noch ein Schnäppchen machen könnte und meine zwei Einträge (einem im Januar und einen im Februar) aufgebraucht habe und ergo frühestens im Juli wieder zu schlaghen könnte. ABER Auf meiner WBK steht ausdrücklich drauf, Zitat: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schußwaffen erworben werden. Ein Ausnahme bedarf der vorherigen Zustimmung der Erlaubnisbehörde." Auf meine Nachfrage was der Satz den genau soll, sagte mir mein SB sinngemäß: "Ich weiß ja wie das ist, wenn man mal ein günstiges Angebot bekommt, dann kommen sie ehr , kurzer Antrag und dann bekommen wir das schon in die Reihe." Fakt ist, wenn sich was ergibt, schnell zur Behörde irgendein Schriftstück geben lassen, aus dem hervorgeht, dass ich kaufen darf, auch wenn in der betreffenden WBK schon zwei Einträge in den 6 Monaten waren (sonst wird sich der Händler ja wohl kaum hinreißen lassen ein Geschäft zu machen) und fertig. Ich sehe das relativ unverbissen... und nu steinigt mich.
  2. Vielleicht geht er auch die Tage in Pension... und freut sich, seinem Vorgesetzten und seinem Nachfolger eins ausgewischt zu haben
  3. Kein Gemecker, werden 20 € eingesammelt und nach Ableistung der Stunden (waren 4 oder 5 wenn ich mich net irre) halt ausgezahlt, allerdings sieht es so aus, wer geleistet hat, läßt die Kohle gleich fürs nächste Jahr stehen und wer net, der muß hlt am Jahresanfang neu einzahlen... Aber wie gesagt ohne Gemecker und die paar Stunden kriegt eigentlich (fast) jeder hin...
  4. Bei uns wird der Obulos auch jährlich mit dem Beitrag eingezogen und je nachdem ob Arbeitsstunden geleistet wurden oder nicht, dann wieder ausgezahlt oder eben einbahlten...
  5. Klar, hast schon Recht, alleine wenn ich mir die Zahlen der im öffentlichen Dienst Beschäftigten anschaue (mal blauäugig so tun als ob im öffentl Dienst Beschäftigte = loyal Untertanen sind)...
  6. Dann ist doch die Lösung ganz einfach, alle Bürger ausbürgern und des Landes verweisen. Ausnahmen gibt es nur bei Personen, die eidesstattlich erklären, das sie vom unbedingten Gehorsam und Untertanengeist beseelt sind sowie alle (sowieso loyalen) Staatsdiener... Sollen die bösen Ex-Bürger doch sehen wo sie eine neue Regierung herbekommen...
  7. Schon klar, habe mir die "Machwerke" dieses SB auf der HP auch durchgelesen, aber genau daraus ergibt sich ja eine meiner Frage, wenn Ballerkalle (BITTE NUR MAL THEORETISCH) Amok laufen würde, wieso würde er dann mit z. Bsp. vier Waffen die öffentliche Sicherheit mehr gefährden als mit zwei waffen (es sei denn er hätte noch ein paar Freunde, die er bewaffnen wollte für den "Amoklauf"... Aber meine Kernfage ist eigentlich, gibt es eine konkrete Bestimmung wieviele Kurzwaffen z.B. ein Sportschütze haben darf? Wenn ja wo steht dies? so nebenbei... In mir stellt sich in letzter Zeit (auch nachdem was ich hier so an Bsp. lese) immer mehr die Frage, wieviel Angst hat den der Staat (oder seine Bediensteten) vor seinen Bürgern? Und wenn ich mir dann noch überlege, daß dies überprüfte Bürger sind, wieviel Angst muß denn vor all den Millionen anderer Bürder bestehen, die man nicht überprüft hat (und die ja so gefährliche Waffen wie Messer, Beile, vielleicht sogar Kettensägen haben)... Aber nach dem Motto kein Rauch ohne Feuer frage ich mich, WARUM hat der Staat oder seine Bediensteten soviel Angst?
  8. Verfolge den Thread nun schon geraume Weile. Eine Frage stellt sich mir immer mehr (vielleicht bin ich einfach zu blöd oder habe irgendwo den Knall net gehört). Wieso lehnt der SB die beiden Waffen ab, wenn alles stimmt (also Bedürfnis, Disziplinen usw.)? Habe ich es überlesen oder steht irgendwo im WaffG wieviel Kurzwaffen ein Sportschütze haben darf? Ich versteige mich mal zu der Annahme/Behauptung, selbst wenn ich zwei Waffen beantrage, für die selbe Disziplin, die also de facto die selben technischen Parameter haben, vielleicht nur andere Typen oder Hersteller und der Verband bestätigt mir das (sportliche) Bedürfnis... Begründung vielleicht in der Art, die eine läuft unter den und den Bedingungen besser, die andere unter den und den Bedingungen... Wieso kann dann ein SB die Expertenmeinung (sollten ja der Verband sein) in den Wind schlagen? Wobei meine (vielleicht naive) Logik mir sagt, wenbn der Antragsteller eh schon zwei Waffen hat (und allen Anforderungen in Richtung Zuverlässigkeit entspricht), wird mit ein oder zwei anderen Waffen zusätzlich auch net "gefährlicher" (für was auch immer)... Bin wahrscheinlich echt zu blöd dat zu verstehen... also bitte net gleich schlachten, wenn ich hier irgendwo um die Ecke denke...
  9. Hilfe ich bin verrückt , bin Sportschütze und rege mich net drüber auf, mir würde auch eine 1/1 Regel reichen... also eine Waffe pro Jahr... *schnell in Deckung hechten....*
  10. fehlte ein Komma, sollte meine persönliche Meinung darstellen... ACHTUNG IRONIE ! Das ein Verband mehr als nur die Meinung einer Person darstellt, oder besser darstellen sollte, ist mir schon klar, da ich mit Verbänden schon ein paar Jahre zu tun hatte (gerade meinen alten Schiedsrichter Ausweis des DSV d. DDR (1984) und meinen ersten (damals noch) Wettkampfpaß des DSB (1990) rausgekramt... sind ja doch schon über 20 Jahre... Und zur Anerkennung regelmäßiges Training nur gültig wenn mit genehmigungspflichtiger Waffe, dann ist das für mich trotzdem irgendwie unlogisch, ich unterstelle mal, der Gesetzgeber wollte erreichen, daß nicht jeder der mal im Verein auftaucht eine Waffe erwerben kann, aber daß man dies mehr oder weniger über den "scharfen Schuß" regulieren will verwirrt mich doch stark. Aber was solls, es ist ja wie es ist, muß man halt mit leben...
  11. Puh, dann tue ich innerlich den Verbänden Abbitte und bedanke mich halt beim Gesetzgeber für die netten Zahlen. damit habe ich aber auf alle Fälle eine begründete Definition des Begriffes "regelmäßig" wenn ich mal gefragt werde... (P.S. aber ich hätte es auch den großen Verbänden zugetraut, bin vor über 10 Jahren von den "Verbänden" weg, wegen z.T. willkürlicher Regelungen auf... aber lassen wir das, bin ja wieder in den Schoß der Verbände zurückgekehrt ...)
  12. Stimmt schon, hast ja recht, schlimm ist es eigentlich net, war ja nur baff... habe aber gerade mal mit unserer Vereinsvorsitzenden telefoniert deswegen (die miemt auch noch im KSV mit, unser Landesverband akzeptiert die üblichen Schießbücher (die zum Nachweis bei der Behörde, lol), mache es also (Gottseidank) richtig hier, also Unterschiede zwischen den Landesverbänden...
  13. Danke für die schnelle Antwort... zu 1) an eine Verbandsregel hatte ich nicht gedacht, na gut... zu 2) also auch eine Verbandsregel persönliche Meinung... na so ein Schwachsinn... Art der Waffe Kurz oder Lang ok, aber jetzt auch noch Trennung erlaubnispflichtig/frei... Na toll, mein alter Trainer würde (glaube ich) im Grab kreiseln wie ein Dynamo wenn er das hören würde... Wenn ich mir unter dem von dir angegeben Link das Formular "Nachweis der Sportschützeneigenschaften als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe" anschaue wird mir schlecht, ich lasse mir immer meine Kleinkaliberschießen im Schießbuch bestätigen (GK/KK Kurz/Lang), ich hoffe bei mir in Sachsen-Anhalt reicht das, sonst muß ich Nachgang jede Vereinswaffe und jede auf dem Stand "geborgte" Waffe ja noch Nummermäßig erfassen... Hilfe, was für ein Schwachsinn...
  14. Mir stellen sich beim Durchlesen auch ein paar Fragen, zwei würden mich in dem Zusammenhang besonders interessieren... 1. Im Gesetz ist "...von das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt..." (ist in dem Schreiben ja hier eigentlich unstrittig) die Rede. Was bedeutet "regelmäßig" hierbei? Nun habe ich im WaffG nachgeschaut (§14 dürfte hier ja der relevante sein) aber keine Def. gefunden. Ist das in irgendeiner Durchführungsbestimmung geregelt? Wenn ja in welcher und wenn nein wie kommt es zu den Zahlen? 2. Auch wieder aufs Training bezogen. Zählt hierbei nur das Training in der Disziplin der beantragten Waffe? Bsp. Schütze A trainiert dreimal die Woche z.b. Luftpistole und einmal im Monat SpoPi (sagen wir mal er kommt durch Urlaub und Krankheit in dem Jahr auf 10 Tage KK-Training und auf 100 Tage Luftpist.-Training )und will jetzt Frei Pistole anfangen. Zählt das Luftpistoeln Training nun mit oder nicht? (Nebenbei, der Schütze A würde nach Einschießen und Schäften der FP natürlich die Wichting des Trainings ändern, was aber die Behörde wohl kaum interessiert)
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