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IGNORED

Transport von Waffe und Munition


haubentaucher215

Empfohlene Beiträge

Sonst würde es ja auch keinen legalen Transport im Lieferwagen, Kabrio, Zweirad oder in Öffis geben.

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Und dabei denken wir bitte daran, daß die meisten Verkehrsbetriebe in ihren Beförderungsbedingungen die Beförderung von Schußwaffen und Munition ausschließen.

gruß barlow

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Und dabei denken wir bitte daran, daß die meisten Verkehrsbetriebe in ihren Beförderungsbedingungen die Beförderung von Schußwaffen und Munition ausschließen.

gruß barlow

306397[/snapback]

Deswegen bewegen wir uns ja per Cabrio, Motorrad, Fahrrad oder auf Schusters Rappen (mit taktischem Wanderrucksack) zum Schützenhaus...

Alles wegen des bösen ÖPNV, der uns nicht will.

Gruß,

karlyman

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Deswegen bewegen wir uns ja per Cabrio, Motorrad, Fahrrad oder auf Schusters Rappen (mit taktischem Wanderrucksack) zum Schützenhaus...

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Da ich kein Auto habe, fahre ich einfach trotzdem mit dem öffentlichen Nahverkehr. Meine Sportgeräte sind dabei so verpackt, das keiner erkennen kann, was ich dabei habe. KW in einer Umhängetasche, Muni und Zubehör im Rucksack und beides mit einem kleinen Schlösschen versehen.

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Tja, wie heißt es so schön: wo kein Kläger, da kein Richter. Sollte man damit aber mal auffallen, kanns böse enden. :unsure:

Ob hingegen auf dem Fahrrad ein nicht zugriffsbereiter Transport der Waffe gewährleistet werden kann, bleibt mal dahingestellt...  B)

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Ha, Fahrrad, mein Stichwort.

Wenn ich mit dem Radl unterwegs bin und an die geladene Waffe müsste, dann wären folgende Handgriffe fällig:

- Entfernen der Gummiriemen, die den Koffer auf dem Gepäckträger halten

- Aufschließen des Koffers

- Öffnen des Koffers

- Auswickeln der Waffe aus Stoffbeutel

- Öffnen des Munitionspäckchens

- Kombinieren von Waffe und Munition

Ist das zugriffsbereit?

MP

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Ha, Fahrrad, mein Stichwort.

Wenn ich mit dem Radl unterwegs bin und an die geladene Waffe müsste, dann wären folgende Handgriffe fällig:

- Entfernen der Gummiriemen, die den Koffer auf dem Gepäckträger halten

- Aufschließen des Koffers

- Öffnen des Koffers

- Auswickeln der Waffe aus Stoffbeutel

- Öffnen des Munitionspäckchens

- Kombinieren von Waffe und Munition

Ist das zugriffsbereit?

MP

306469[/snapback]

stimme MP zu.

ich denke nicht, dass ich dazu GEZWUNGEN bin, mit dem auto zum stand zu fahren.

sofern ich selbigen zu fuss oder mit dem radl erreichen kann (oder will, aechz, stoehn, herzkasperkrieg...), kann ich dieses doch tun, oder ?

dass die plempe(n) dabei nicht zugriffsbereit transportiert wird/werden, ist schon klar, also entsprechend 'verpackt'.

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Hallo ihr

In wenigen Handgriffen. :confused:

Meiner Auffassung nach, Mu aus der Schachtel, Mu ins Magazin, Magazin in die Waffe. Das verstehe ich in wenigem Schritten Schuss bereit. Das bekomme ich nur hin wenn das Teil, mit Mu, auf dem Beifahrersitz liegt. :chrisgrinst:

Gruß Norbert07

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Also ich schaffs auch freihändig beim radfahren.  ^_^

War nur ´n Spaß !  :lol:

306484[/snapback]

Das dachte ich auch mal, freihändig, Resultat Oberschenkelhalsbruch. :chrisgrinst::chrisgrinst:

Gruß Norbert07

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Und dabei denken wir bitte daran, daß die meisten Verkehrsbetriebe in ihren Beförderungsbedingungen die Beförderung von Schußwaffen und Munition ausschließen.

gruß barlow

306397[/snapback]

:confused:

Ich dachte, es sei genau umgekehrt: Die meisten erlauben das im ÖPNV, nur die Deutsche Bahn nicht. :016:

Von den Nahverkehrsbetrieben, in deren Wirkungskreis ich mich mal längere Zeit aufgehalten habe, haben 100% den Transport von Waffen erlaubt :icon14: Es waren aber nur zwei :grin:

bye knight

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Also ich schaffs auch freihändig beim radfahren.  ^_^

War nur ´n Spaß !  :lol:

306484[/snapback]

Wieso Spaß?

Tolle Idee für'n Schießen. :icon14:

Mit dem Fahrrad auf einem 50m-Stand mit anfänglich ungeladener Waffe/leeren Magazin bis zur 25m-Linie vorfahren. Fußaufsetzen gibt Punktabzug. Ab Erreichen der 25m-Linie läuft die Zeit und darf geschossen werden. :grlaugh:

Euer

Mausebaer :cool3:

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Also ich schaffs auch freihändig beim radfahren.  ^_^

War nur ´n Spaß !  :lol:

306484[/snapback]

Also gestandene Westmänner schaffen das auch auf dem Pferderücken im Galopp :D

Frage an die Redaktion: ist freihändig reiten erlaubt :confused:

gruß barlow

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Hi mic,

Du solltest Dich doch mal mit der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere Urteilen beschäftigen.

Transport von (Kurz-)Waffe und der dazu gehörigen Munition in einem gemeinsamen, nicht ver(ab-)geschlossenen Behältnis hinter dem Fahrersitz eines Pkw wird regelmässig von den Gerichten als "zugriffsbereit" interpretiert, genau so, als würdest Du die (Kurz-)Waffe fertig(durch-)geladen ins Handschuhfach legen. Mir sind selbst 2 Fälle bekannt, bei denen die Betroffenen auch in der Berufungsinstanz vor dem zuständigen Landgericht auf den Bauch gefallen sind.

Auch bei der Jagdausübung ist dies nach dem (neuen) WaffG nicht anders!

Jagdwaffe und Munition sind auf dem Weg ins Revier getrennt zu transportieren, die Jagdwaffe darf erst im Revier geladen werden.

Zu Zeiten des alten WaffG durfte der Jägersmann auch seine Kurzwaffe, die ihm der Gesetzgeber zum Zwecke des Jagdschutzes und für den Fangschuss zugesteht, führen, d.h. auf dem Weg zum und vom Revier geladen "am Mann" tragen.

Auch dies ist nach dem neuen WaffG nicht mehr zulässig!

Die Konsequenzen sind entsprechend hart, auch hier gibt es bereits bekannte Fälle:

-Verlust des Jagdscheins

-Verlust der Zuverlässigkeit

- Widerruf aller waffenrechtlichen Erlaubnisse

Bittere Folgen für eine kurze Nachlässigkeit.

WaiHei, CM :rolleyes:

305996[/snapback]

Dann nenne doch einfach mal die Aktenzeichen, damit man das nachlesen kann. ;)

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Die meisten erlauben das im ÖPNV, nur die Deutsche Bahn nicht.  :016:

306533[/snapback]

ÖPNV hin, DB her (ja ich weiß, den Thread hatten wir schon mal; trotzdem):

Unabhängig davon,wer hier in seinen Beförderungsbedingungen den Transport von Waffe/Munition untersagt, würde mich mal die Begründung dafür interessieren; was, wenn es denn so ist, steckt inhaltlich dahinter (wohlgemerkt, wir sprechen hier von einem nicht zugriffsbereiten Transport, nicht vom Führen)?

Gruß,

karlyman

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Das dachte ich auch mal, freihändig,  Resultat Oberschenkelhalsbruch. :chrisgrinst:  :chrisgrinst:

Gruß Norbert07

306486[/snapback]

Fritzchen fährt zwei Runden auf dem Rad um den Block und ruft dabei:"Schaut mal, ich kann sogar freihändig um die Kurve fahren !" :D

Nach der dritten Runde kommt er total zerschrammt zurück:"Un jedsd ohne sähne..." :crying:

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Mich interessiert aber jetzt wirklich mal, wie das bei uns Sportschützen ist.

Scheint auch hier keine einheitliche Meinug zu geben.

Bei mir ist es folgendermassen.

Ich habe das Range Bag immer hinter mir auf dem Rücksitz, ist leider nicht abschliessbar. Die Munition ist in der 50er Box in dem Seitenfach mit Reisverschluss. Die Waffe in einem Futteral im grossen Mittelfach. Wenn ich da ran will, muss ich erst den Klettverschluss von den beiden Tragegriffen lössen und den Reissverschluss öffnen, dann muss ich noch das Futteral der Waffe öffnen. Munition habe ich dann ja auch noch im anderen Fach.

Das kann doch von den Gerichten nicht als "Zugriffsbereit" angesehen werden, wie Kollege CM schrieb.

Ich könnte allerdings das Futteral noch mit einem kleinen "Schlösschen" versehen. :016:

306015[/snapback]

Ich blockiere den Reisverschluss meiner Gewehrtasche mit einem Vorhängeschloss, da ich die Waffe normalerweise im nicht abgedecktem Kofferraum meines Kombis mitführe.

Kumpels die das gesehen haben meinten mein Schloss wäre zu gross.

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Der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz

(WaffVwV) sagt dazu übrigens das Folgende

"10.15.1.4.2

Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen

in Anschlag gebracht werden kann, z.B. wenn sie in einem Halfter oder

in einer bei Militär und Polizei üblichen Tasche getragen oder im nicht

abgeschlossenen Handschuhfach des Kraftfahrzeuges mitgeführt wird.

Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie verpackt (z.B. in einer geschlossenen

Aktentasche oder in einem Futteral) getragen wird."

gruß barlow

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Der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz

(WaffVwV) sagt dazu übrigens  das Folgende

"10.15.1.4.2

Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen

in Anschlag gebracht werden kann, z.B. wenn sie in einem Halfter oder

in einer bei Militär und Polizei üblichen Tasche getragen oder im nicht

abgeschlossenen Handschuhfach des Kraftfahrzeuges mitgeführt wird.

Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie verpackt (z.B. in einer geschlossenen

Aktentasche oder in einem Futteral) getragen wird."

gruß barlow

306928[/snapback]

Exakt dieses!

Trotzdem gibt es immer wieder Experten, die es als "wenige Handgriffe" einstufen, wenn man schnell noch ein paar fehlende Teile fräsen muß. :021:

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Exakt dieses!

Trotzdem gibt es immer wieder Experten, die es als "wenige Handgriffe" einstufen, wenn man schnell noch ein paar fehlende Teile fräsen muß.  :021:

306938[/snapback]

Der ist gut :icon14::icon14:

Bei uns gibt es solche Spezialisten die den Verschluss in der Hosentasche transportieren un die Waffe im abgeschlossenen Kofferraum und dann auch noch behaupten das muss so sein. :kotz:

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Der ist gut :icon14:  :icon14:

Bei uns gibt es solche Spezialisten die den Verschluss in der Hosentasche transportieren un die Waffe im abgeschlossenen Kofferraum und dann auch noch behaupten das muss so sein. :kotz:

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Frei nach einem bekannten Sprichwort:

Warum in die Ferne schweifen, wo der gute CM ist so nah? :chrisgrinst:

Gruß

Michael

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Bei uns gibt es solche Spezialisten die den Verschluss in der Hosentasche transportieren un die Waffe im abgeschlossenen Kofferraum und dann auch noch behaupten das muss so sein. :kotz:

307050[/snapback]

Das Problem ist bloß, dass solche "Spezialisten" meist der Gruppe der "Alteingesessenen" im Schützenverein angehören und - wenn sie solche Behauptungen im Brustton der Überzeugung von sich geben - von den neueren Mitgliedern dann für voll genommen werden.

Und was tausendmal wiederholt - und befolgt - wird, wird dann irgendwann tatsächlich mal wahr (sprich Gesetz/Verordnung).

Deshalb lohnt es sich, wenn man es tatsächlich besser weiß, solchen Behauptungen freundlich aber entschieden entgegen zu treten...

Gruß,

karlyman

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Hallo Barlow,

danke für deinen klärenden Beitrag! :icon14:

Frage: Wo kann man den gesamten Entwurf lesen?

Gruß Habakuk

im FWR

307299[/snapback]

Tschuldigung wenn ich mich vordränge aber ich hab den Link grad da :rainbow:

http://home.t-online.de/home/bsb-web/Entwu...041015%20He.doc

Und hier wäre die Stellungnahme des DSB dazu

http://home.t-online.de/home/bsb-web/DSBBM...Entwurf0408.pdf

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