Zum Inhalt springen
IGNORED

Transport von Waffe und Munition


haubentaucher215

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Transport von Waffe (Kurzwaffe) und Munition, evtl. kann mir jemand weiterhelfen?

Nachdem Waffe und Munition ja getrennt transportiert werden müssen, frage ich mich ob es rechtlich ausreichend ist einen Doppelkoffer mit zwei getrennt absperrbaren Fächern zu benutzen? Das Bild des Koffers habe ich angehängt.

Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder sonst eine Idee zum Transport hat.

Danke

habentaucher215

post-6450-1105025618_thumb.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darf sich die Munition bereits in Magazinen befinden ?

Theoretisch schon - hängt davon ab, auf welcher Seite des Doppelkoffers

das Magazin transportiert wird... (war Spaß!)

Grundsätzlich ist gegen einen Doppelkoffer nicht einzuwenden, daher

transportiere ich meine Waffen und Munition auch immer damit - ist

nämlich echt praktisch und dazu noch gesetzteskonform.

Letztendlich wird wohl - im theoretischen Falle einer Kontrolle - ein

geladenes Magazin im der Pistole gegenüberliegenden Fach des

Koffers zur Auslegungssache. Zu deinem Nachteil ausgelegt, könnte

man Dir unterstellen, Du wolltest durch das bereits aufmunitionierte

Magazin die Zeit erheblich verkürzen, die Waffe schußbereit zu machen,

um dann doch damit "werweißwas" anzustellen...

Alles halt sehr theoretisch und auslegungsabhängig, daher habe ich

das (leere) Magazin stets in der Waffe und die Munition in Kunststoffboxen

in der anderen Kofferseite - beide Seiten sind verschlossen und alles

ist gut.

Mit mehreren Waffen, entsprechender Munition und weiterem Zubehör

(Spektiv etc.) kann so ein Koffer auch verdammt schwer werden....

Grüße vom

wecker :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darf sich die Munition bereits in Magazinen befinden ?

302960[/snapback]

Wenn die Waffe im oberen Fach abgesperrt und das Magazin im unteren Fach abgesperrt ist....... warum nicht. Die Waffe ist ja dann weder Zugriffs- noch Schussbereit noch kann sie "mit wenigen Handgriffen" zugriffs- oder Schussbereit gemacht werden. Bis auf das Problem dass die Magazinfeder lahm wird sehe ich da rechtlich keine Probleme.

Ob Munition in Schachtel oder Magazin, VON DER WAFFE muss sie weg.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Welchen Sinn macht ein gefülltes Magazin beim TRANSPORT zu einer Schießstätte, wo sportlich geschossen werden soll?

Warum sich der Gefahr einer missverständlichen Auslegung durch die Kontrollierenden aussetzen?

Ich seh' da keinen Sinn darin...

Gruß Habakuk

im FWR

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Welchen Sinn macht ein gefülltes Magazin beim TRANSPORT zu einer Schießstätte, wo sportlich geschossen werden soll?

Warum sich der Gefahr einer missverständlichen Auslegung durch die Kontrollierenden aussetzen?

Ich seh' da keinen Sinn darin...

Gruß Habakuk

im FWR

303072[/snapback]

:icon14::icon14::icon14: -spart mir das Tippen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Abgesehen davon, dass ich die Meinung von Mouche und Habakuk teile: Sobald das Gesamtgewicht der Munition über 5kg liegt, und der Transportweg der entsprechden Gefahrgutverordnung unterliegt, gelten besondere Regelungen:

Link zum Jagdnetz

Ein Magazin ist dann sicherlich keine Handelsübliche Verpackung mehr. :P

B)

Dazu am Rande ein paar Worte zu meiner persönlichen Einstellung zur Einhaltung der Vorschriften; auch wenn vermutlich gleich wieder jemand die Keule des "Vorauseilenden Gehorsams" rausholt:

Wenn mein Umgang mit Waffen und Munition in irgendeiner Form zur staatlichen Beurteilung ansteht, dann erfolgt die erstmal vermutlich durch einen Sachbearbeiter mit dessen persönlicher Auslegung und dann durch einen Richter, mit eben dessen persönlicher Auslegung.

Begleitet wird dies vielfach von (für uns ALLE in der Regel) negativer Berichterstattung. Böse Waffenbesitzer, deren Waffen man erstmal eingezogen hat, sind immer eine Schlagzeile, zumindest im Lokalteil, wert.

Nun gibt es hier einige Leute, die Spass daran haben, sich auf dem Rechtsweg ihr (vermeintliches) Recht zu sichern. "Nur nicht zuviel dem Staat, der unsere Rechte einschränkt entgegen kommen, vorauseilender Gehorsam ..." Ich unterstelle, das diese (Nein ... ich denke dabei nicht an konkrete User!) das Waffenrecht überdurchschnittlich gut kennen.

Wer Spass daran hat, meinethalben. Ich habe dazu weder Lust noch Zeit. Im übrigen zeigt (imho) gerade das Problem mit der Gefahrgutverordnung, dass die Vorschriften (insbesondere durch ineinandergreifen verschiedener Gesetze etc.) immer komplexer werden. Wer sich gern auf der Grenze bewegt muß dann auch tatsächlich jede "Randvorschrift" kennen, was immer schwerer wird!

Recht muß Recht bleiben. Wenn nötig werde auch ich (mit Hilfe meiner WO-FWR-Örag-Versicherung) mein Recht fordern und durchzusetzen versuchen. Aber da wo es nicht nötig ist, und mich nicht einschränkt, werde ich mich immer soweit auf der sicheren Seite aufhalten, wie möglich. Dazu gehört für mich auch der Transport von ungefüllten Magazinen.

PS: Den "Zwei-Fächer-Koffer" finde ich prima und halte ihn für absolut rechtskonform; wenn ich einen hätte (sooo teuer!!!), würde ich ihn auch benutzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Welchen Sinn macht ein gefülltes Magazin beim TRANSPORT zu einer Schießstätte, wo sportlich geschossen werden soll?

Warum sich der Gefahr einer missverständlichen Auslegung durch die Kontrollierenden aussetzen?

Ich seh' da keinen Sinn darin...

Gruß Habakuk

im FWR

303072[/snapback]

:016::016::016::016::016::016::016::016:

Also wenn wir nach dem IPSC-Schueßen mit´n paar gefüllten Mags rumsitzen, dann wären wir aber schön blöd, die vorm Nachhausefahren alle unnötig zu entleeren. :gaga:

Und bisweilen isses auch bequemer, die Mags gleich Zuhause, mal zwischendurch, wenn Zeit ist, in aller Ruhezu füllen, als erstmal auf´m Stand 100 Schuß in die Magazine zu pfriemeln, daß einem beim Schießen erstmal die Finger vom Magazinfüllen weg tun. :chrisgrinst:

Grüße

Iggy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo steht im Waffengesetz das Waffe(n) und Munition getrennt "befördert" werden müssen???

In § 12 Abschnitt 3, Punkt 2 steht nur "nicht zugriffsbereit".

Ich habe noch keine Vorschrift gefunden, die einen getrennten Transport vorschreibt.

Als Empfehlung habe ich es jedoch schon öfter gehört.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo steht im Waffengesetz das Waffe(n) und Munition getrennt  "befördert" werden müssen???

In § 12 Abschnitt 3, Punkt 2 steht nur "nicht zugriffsbereit".

Ich habe noch keine Vorschrift gefunden, die einen getrennten Transport vorschreibt.

Als Empfehlung habe ich es jedoch schon öfter gehört.

305810[/snapback]

Meines Wissens steht das nicht im Waffengesetz.

Es handelt sich vielmehr um eine extensive Auslegung des Begriffes "nicht zugriffsbereit".

Nach gängiger Rechtsprechung darf die Waffe auch nicht "mit wenigen Handgriffen" schußbereit gemacht und in Anschlag gebracht werden.

Nun läßt sich über die Zahl der notwendigen Handgriffe sicherlich trefflich streiten, und auch darüber, was "wenige" Handgriffe sind.

Sicher erfüllt der getrennte Transport von Waffe und Munition, eventuell sogar noch in separat abgeschlossenen Behältnissen im verschlossenen Kofferraum eines PKWs diese Forderung.

Aber sie übererfüllt sie auch in erheblichem Maße!

Ich lasse die Kirche im Dorf und die Munition außerhalb der Waffe.

Und beides in einer Tasche auf dem Rücksitz oder im hinteren Fußraum.

Es sei denn, es geht zur Jagd - aber da gelten eh anderen Regelungen.

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau wie ich!!!

Waffen und Munition in eine Tasche; Tasche in den Kofferaum; Kofferaum abgeschlossen!!

Und ab zum Schießstand.

305830[/snapback]

Ich fahre einen Kombi, da entfällt der separate Kofferraum.

Und von "Kofferraum" steht nix im Gesetz und den nachgeordneten Vorschriften, ebensowenig wie "verschlossen" oder gar "abgeschlossen".

Sonst würde es ja auch keinen legalen Transport im Lieferwagen, Kabrio, Zweirad oder in Öffis geben.

Aber wer einen Kofferraum hat, der kann ihn natürlich nutzen!

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich transportiere Waffe und Munition auch in einer stabilen Tasche, die drei Fächer hat: hinten Waffe, Mitte Spektiv, Gehörschutz etc., und vorn die Munition (immer in den 50er-Päckchen). Die Reißverschlüsse der Tasche sind nicht abschließbar. Die Tasche kommt in den "Kofferraum" (Kombi, aber zwischen Rücksitz und Ladefläche noch ein Hundegitter).

"Mit wenigen Handgriffen zugriffs- und schußbereit" wäre die Waffe aber meines Erachtens auch nicht, wenn die Tasche hinter dem Fahrersitz (siehe micgrote) stehen würde; auch packe ich mir die Tasche im Sommer manchmal ins Motorrad-Topcase oder auf den Motorradrücksitz (ich möchte den mal sehen, der auf diese Weise auf dem Zweirad die Waffe "mit wenigen Handgriffen" zugriffs-/schußbereit macht..müßte ein Akrobat sein).

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meines Wissens ...

Ich lasse die Kirche im Dorf und die Munition außerhalb der Waffe.

Und beides in einer Tasche auf dem Rücksitz oder im hinteren Fußraum.

Es sei denn, es geht zur Jagd - aber da gelten eh anderen Regelungen.

Gruß

Michael

305813[/snapback]

Hi mic,

Du solltest Dich doch mal mit der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere Urteilen beschäftigen.

Transport von (Kurz-)Waffe und der dazu gehörigen Munition in einem gemeinsamen, nicht ver(ab-)geschlossenen Behältnis hinter dem Fahrersitz eines Pkw wird regelmässig von den Gerichten als "zugriffsbereit" interpretiert, genau so, als würdest Du die (Kurz-)Waffe fertig(durch-)geladen ins Handschuhfach legen. Mir sind selbst 2 Fälle bekannt, bei denen die Betroffenen auch in der Berufungsinstanz vor dem zuständigen Landgericht auf den Bauch gefallen sind.

Auch bei der Jagdausübung ist dies nach dem (neuen) WaffG nicht anders!

Jagdwaffe und Munition sind auf dem Weg ins Revier getrennt zu transportieren, die Jagdwaffe darf erst im Revier geladen werden.

Zu Zeiten des alten WaffG durfte der Jägersmann auch seine Kurzwaffe, die ihm der Gesetzgeber zum Zwecke des Jagdschutzes und für den Fangschuss zugesteht, führen, d.h. auf dem Weg zum und vom Revier geladen "am Mann" tragen.

Auch dies ist nach dem neuen WaffG nicht mehr zulässig!

Die Konsequenzen sind entsprechend hart, auch hier gibt es bereits bekannte Fälle:

-Verlust des Jagdscheins

-Verlust der Zuverlässigkeit

- Widerruf aller waffenrechtlichen Erlaubnisse

Bittere Folgen für eine kurze Nachlässigkeit.

WaiHei, CM :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch bei der Jagdausübung ist dies nach dem (neuen) WaffG nicht anders!

Jagdwaffe und Munition sind auf dem Weg ins Revier getrennt zu transportieren, die Jagdwaffe darf erst im Revier geladen werden.

305996[/snapback]

Ja. Aber da hatte ich vor Forumsumstellung einen Thread hier mit dem Namen "Jäger und Führen".

Es ist ein "aktueller" Fall wo der Jäger die Waffe auf dem Beifahrersitz hatte und die Munition in der Hosentasche.

Die Polizei (Verkehrskontrolle) hat ihn angezeigt, die Verwaltungsbehörde (LRA) hat gesagt er dürfe das. Polizei hat ewig nicht klein beigegeben (man wollte sich in der Öffentlichkeit nicht blamieren) bis es durch Druck von Jagdverband, Landratsamt

:eek2: und Öffentlichkeit dann doch zur klangheimlichen Einstellung kam.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich interessiert aber jetzt wirklich mal, wie das bei uns Sportschützen ist.

Scheint auch hier keine einheitliche Meinug zu geben.

Bei mir ist es folgendermassen.

Ich habe das Range Bag immer hinter mir auf dem Rücksitz, ist leider nicht abschliessbar. Die Munition ist in der 50er Box in dem Seitenfach mit Reisverschluss. Die Waffe in einem Futteral im grossen Mittelfach. Wenn ich da ran will, muss ich erst den Klettverschluss von den beiden Tragegriffen lössen und den Reissverschluss öffnen, dann muss ich noch das Futteral der Waffe öffnen. Munition habe ich dann ja auch noch im anderen Fach.

Das kann doch von den Gerichten nicht als "Zugriffsbereit" angesehen werden, wie Kollege CM schrieb.

Ich könnte allerdings das Futteral noch mit einem kleinen "Schlösschen" versehen. :016:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich interessiert aber jetzt wirklich mal, wie das bei uns Sportschützen ist.

Scheint auch hier keine einheitliche Meinug zu geben.

306015[/snapback]

Meine Meinung kennst Du :AZZANGEL:

Dass die Meinungen nicht EINHEITLICH sind (sein können) liegt an der Formulierung "mit wenigen Handgriffen zugriffs/schussbereit...."

Während meiner Anwärterzeit war ich auch im Referat Waffenrecht. Der damalige Sachgebietsleiter definierte "wenige Handgriffe" mit "unter 3".

Mit meinem RangeBag mit 7 Fächern dauert das "Zusammensuchen" auf dem Stand schon mehrere Minuten (Tasche öffnen, Waffentasche raus, Waffentasche öffnen, Munitionsschachtel suchen, Munitionsschachtel auf, Magazin suchen, Magazin aufmunitionieren, Pufferpatrone (NICHT Signalpatrone) raus, ......

Da hab ich KEIN schlechtes Gewissen :P

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Denkt (gerade bei mehreren Disziplienen) an die Gefahrgutverordnung. (Link -siehe oben- ).

Ich hab' eben mal fünfeinhalb 50er Päckchen GK-KW-Munition auf die Badezimmerwaage gestellt => 5,4kg => Gefahrgutzettel, gereinigte Ladefläche, 2kg-Löscher, Ladung gegen verrutschen gesichert ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch bei der Jagdausübung ist dies nach dem (neuen) WaffG nicht anders!

Jagdwaffe und Munition sind auf dem Weg ins Revier getrennt zu transportieren, die Jagdwaffe darf erst im Revier geladen werden.

CM, kennst Du den § 13(6) des WaffG?

Er hat folgende Wortlaut:

Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

Also darf ich sogar die Kurzwaffe ungeladen im Holster am Mann tragen und die Langwaffe offen auf dem Beifahrersitz, solange die Munition nicht in der Waffe ist. Aufmunitioniertes Magazin in der Hosentasche oder lose Partonen in der Jackentasche ist OK!

Siehe auch den Beitrag von Smithy.

Zum Thema Waffentransport von Sportschützen (oder Jäger, die nicht auf dem Wege zur Jagd sind): Du bist Verfechter einer wesentlich schärferen Auffassung als ich, willst oder kannst aber keine rechtskräftigen Urteile etc. zitieren.

Also lassen wir das Ganze, Du hast Deine, ich meine und andere ihre Meinung.

Letzendlich muss jeder selber entscheiden, welchen Weg er einschlagen will.

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab michzu diesem Thema in der Vergangeheit schon desöfteren geäußert.

Tasche auf, Waffen ( im Futteral bzw. Orginal Plastikgehäuse ), Munition, Spektiv, Stativ und die WBK rein, Tasche zu und ab in den hinteren Fußraum ( oder wenn ich mitm Moped fahr in den Rucksack ).

Hab vor einem halben Jahr, als in unserem Verein die Alteingesessenen auf einmal mit Abzugsschlössern daherkamen, eine Mail ans Forum Waffenrecht geschickt.

Von der netten Dame ist mir bestätigt worden, daß meine oben aufgeführte "Verpackung" dem Gesetz genüge tut.

Allerdings muß man auch erwähnen, das sie meinte es wäre ratsam "möglichst viele Zwischenschritte" einzubauen ( für übereifrigen Schnittlauch ). Das seh ich aber nicht ein bzw. ich laß es im Fall des Falles darauf ankommen.

Die Chance, daß ein Berechtigter mal genau dann, wenn ich meine Waffen dabei hab in die Tasche in meinen hinteren Fußraum im Auto schauen will, ist aber sehr gering.

Grüße

Sentenced7

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab michzu diesem Thema in der Vergangeheit schon desöfteren geäußert.

Hab vor einem halben Jahr, als in unserem Verein die Alteingesessenen auf einmal mit Abzugsschlössern daherkamen, eine Mail ans Forum Waffenrecht geschickt.

306193[/snapback]

Sentenced7,

Du kannst deinen Alteingesessenen ja mal den Tipp geben, Waffen und Munition in einen handlichen Betonblock einzugießen, diesen in den Kofferraum zu hieven, so ins Schützenhaus zu fahren, wo dann schon Hilti und Flex zum Wieder-Öffnen bereitliegen. Dann brauchen sie wirklich keine Sorgen mehr zu haben, irgendjemand könnte Ihnen ja unter Umständen irgendetwas vorwerfen.

Oder Du empfiehlst Ihnen freundlich, sich vor lauter "Sicherheits"denken mal nicht in die Hose zu machen (Duckundweg....).

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und zu diesem theoretischen Thema als jemand der ständig kontrolliert wird weil sein Weg an einer weltberühmten Starkbierbrauerei vorbeiführt :chrisgrinst: wieder mal mein "Praxistip".

Im Falle einer Kontrolle und wenn schon mal gefragt wird was da denn in der Tasche ist sage ich immer "ich bin Sportschütze und ich darf meine Waffen unterwegs nicht auspacken oder die Tasche öffnen. Bitte machen SIE das selber".

Es hat noch nie jemand (Polizei) meine Waffentasche geöffnet. Ab und an mal ein Blick ob ich denn überhaupt eine WBK habe und das war´s dann auch.

Übrigens auch mit Gewehrtasche auf dem Rücksitz beim Cabrio.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.