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IGNORED

Behörde tauscht WBK aus


Braunbär

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Geschrieben

Hallo Fans!

Ich hatte meine WBK zwecks Eintrag einer 9mm der Behörde zugeschickt. Bis jetzt standen 4 Kurzwaffen in der WBK, dies sollte meine 5. werden. Heute erhalte ich Post. Statt meiner alten WBK erhalte ich eine neue, auf die alle 5 Waffen eingetragen sind. Sozusagen keine Veränderung zur alten WBK.

gaga.gif

Nur

- der Munitionserwerb wurde nicht eingetragenicon13.gif

- bei meinem S&W 627 steht als Kaliber .38/.357, bei meinem S&W 629 steht nur .44 Magnum (.44 Spez fehlt)icon13.gif

- Die WBK wurde völlig schief bedruckt.icon13.gif

- als "Überlasser" stehe ich drin, habe mir die Waffen sozusagen selbst verkauft. Dies ist zwar logisch, finds aber nicht schön.frown.giffrown.gif

Was kann eine Behörde dazu bewegen, eine WBK auszutauschen? Die alte WBK war nicht voll, nicht fleckig oder zerknittert. Hat jemand eine Idee?

Ich möchte gerne meine alte WBK zurück, die hatte Charakter.

crying.gif Die neue ist völlig schief und häßlich. Gibts da ne Möglichkeit?confused.gif

Der Vorgang soll 12,78 Euronen kosten.

Viele Grüße

Ingo

Geschrieben

Ich würde mich trotzdem rückversichern, dass die Waffen durch das Überlassen jetzt nicht plötzlich nach dem neuen WaffG erworben wurden. Dann wäre nämlich mit dem Bestandschutz für alte Einträge Essig. Ein Schelm, wer böses dabei denkt ...

Geschrieben

ruf mal an und frag nach, was das soll.

wenn sie deine alte wbk verschmissen haben oder auch nur der meinung sind, eine neuausstellung kommt aufs selbe raus, bestehe auf einer richtigen wbk. du bist nicht der überlasser deiner waffen, die neue ist insoweit schlicht falsch. kontrolliere das überlassungsdatum (sharps hat ganz recht).

Geschrieben

Antwort auf:

ruf mal an und frag nach, was das soll.

wenn sie deine alte wbk verschmissen haben oder auch nur der meinung sind, eine neuausstellung kommt aufs selbe raus, bestehe auf einer richtigen wbk. du bist nicht der überlasser deiner waffen, die neue ist insoweit schlicht falsch. kontrolliere das überlassungsdatum (sharps hat ganz recht).


Vorallem ist, alles auf einer WBK zu haben, einfach unpracktisch icon13.gif. Wenn Du z.B. bei einer etwas ändern (lassen) willst und Deine WBK dalassen mußt, hast Du auch gleich keine WBKs mehr für Deine anderen Waffen zur Hand. frown.gif

Geschrieben

Haben sie bei meiner 1. WBK auch gemacht. Dort stand allerdings noch auf der ersten Seite ein Satz wie "Die Erlaubnis zum Ewerb ist ein Jahr gültig ab Eintragsdatum" (oder ähnlich), der ist bei der neuen weg (wird ja für KW-Einträge mit in die Spalten gedruckt; und bei meiner zweiten, jüngeren WBK, wo z.Z. nur der Perkussionsrevolver drauf ist, stands auch nicht mehr drauf) und auf EDV umgestellt wurde auch bei mir. Meine neue EWB für den .357 Mag.-Revolver steht auch ein bischen schief drin (schief vom Drucker eingezogen), aber hauptsache ist ja, das er drinsteht chrisgrinst.gif .

Erwerbsdaten sind antürlich aber die alten geblieben, ebenso die Waffentype und Mun-Bezeichnungen.

Geschrieben

Antwort auf:

War es nicht so das bei einer alten WBK noch die Waffen als "Eigentum" geschützt waren und mit der neuen nicht?


Ah, das ist noch ein wichtiger Hinweis. Die Frage werde ich morgen mal stellen. Falls ich meine alte WBK nicht wiederbekommen sollte (wovon ich ausgehe, denn vermutlich haben sie dort eingetragen, dass ich die Waffen an mich selber weitergegeben habegaga.gif), dann werde ich anregen, dass ein Datum der Erstaustellung bzw das Erwerbsdatum einjeder Waffe vermerkt wird. Ich glaube, das macht denen Streß!grin.gif

Dann ist mir noch eingefallen, dass zu den in meinem Posting genannten "Fehlern" auch noch einige amtliche Vermerke fehlen. So stand zum Beispiel auf der Rückseite der WBK, dass die Mindestlauflänge beim Revolber 4 Zoll betragen muß. Das ist zwar nicht nicht so wichtig, aber immerhin fehlt dieser Vermerk.

Ich schätze mal, dass ich einen längeren Brief schreiben muss. Neben den ganzen notwendigen Punkten werde ich auch fragen, ob ich ein Anrecht auf eine ordentliche Bedruckte WBK habe oder ob ich es hinnehmen muß, dass eine Behörde unsauber arbeitet (der Typ hat 2 cm zu tief und 1 cm zuweit rechts gedruckt). Bin gespannt, wie die Behörde antwortet: entweder gestehen sie sich zu, schlampig zu arbeiten oder sie sagen dass ich ein Anrecht habe, dann bin ich auch gespannt, was passiert.

Gentlmen, ich melde mich und berichte morgen von der Front!

Ingo

Geschrieben

Das mit dem "Eigentum einst und jetzt" kann man getrost vernachlässigen. Das Eigentum war und ist geschützt (als Grundrecht), der Waffenbesitz unterliegt dem jeweils geltenden Waffenrecht im Allgemeinen.

Erlaubnisse, die zum Zeitpunkt der Erteilung dem alten Recht unterfielen, tun dies allerdings nach wie vor.

Tatsache ist eines: Der "Überlasser" ist in der neuen WBK offensichtlich falsch angegeben. Stimmen denn die Zeitpunkte der jeweiligen Voreinträge, oder sind die allesamt auf ein Datum gesetzt ?

Geschrieben

Antwort auf:

Tatsache ist eines: Der "Überlasser" ist in der neuen WBK offensichtlich falsch angegeben. Stimmen denn die Zeitpunkte der jeweiligen Voreinträge, oder sind die allesamt auf ein Datum gesetzt ?


Ich habe gerade nochmal nachgeschaut:

- Überlasser bin ich selbst

- als Datum wurde bei allen 5 Waffen der 19.10.2004 eingetragen.

und wie gesagt:

- der Munitionserwerb fehlt

- bei .44 Mag fehlt das Kaliber .44 spez.

Und:

- ich habe gerade die Seriennummern überprüft: eine ist falsch (ein I wurde durch ein J ersetzt.

Sachen gibbes...

Ingo

Geschrieben

Antwort auf:

Neben den ganzen notwendigen Punkten werde ich auch fragen, ob ich ein Anrecht auf eine ordentliche Bedruckte WBK habe oder ob ich es hinnehmen muß, dass eine Behörde unsauber arbeitet (der Typ hat 2 cm zu tief und 1 cm zuweit rechts gedruckt). Bin gespannt, wie die Behörde antwortet: entweder gestehen sie sich zu, schlampig zu arbeiten oder sie sagen dass ich ein Anrecht habe, dann bin ich auch gespannt, was passiert.


Skandal und Du zahlst diese unfähigen Sesselsitzer mit Deinen Steuern und Gebühren. Ich würde mindestens einen Abzug von 30 % des Neupreises verlangen.

Karl

Geschrieben

Antwort auf:

Das mit dem "Eigentum einst und jetzt" kann man getrost vernachlässigen. Das Eigentum war und ist geschützt (als Grundrecht), der Waffenbesitz unterliegt dem jeweils geltenden Waffenrecht im Allgemeinen.


das sehe ich bei altbesitzwaffen und dem neu geregelten bedürfniswegfall anders.

@braunbär: freu dich doch, dass die auflage mit den 4" offb. konkludent zurückgenommen wurde. wink.gif

das mit dem .44 spez halte ich für keinen fehler: das kaliber ist .44. munitionsbezeichnungen wie magnum haben m.e. bei der kaliberangabe nichts zu suchen.

Geschrieben

Antwort auf:

das mit dem .44 spez halte ich für keinen fehler: das kaliber ist .44. munitionsbezeichnungen wie magnum haben m.e. bei der kaliberangabe nichts zu suchen.


Tja, wie wir alle wissen, steht jeden Tag ein Dummer auf. Stell dir vor, du gehts zum Muni kaufen und der Händler macht Stress. Diese Disskussionen möchte ich einfach vermeiden. Recht haben und Recht bekommen ist leider zweierlei.

Noch schläft die Behörde....

Viele Grüße

Ingo

Geschrieben

Antwort auf:

War es nicht so das bei einer alten WBK noch die Waffen als "Eigentum" geschützt waren und mit der neuen nicht?


Glaub ich nicht, nicht das Papier sondern das zum Erwerbszeitpunkt geltende Waffenrecht bestimmt den Vertrauensschutz bezüglich behördlicher/staatlicher Entscheidungen!

Geschrieben

Also ich denke auch, dass der Drucker der Tod der alten WBK war. Vermutlich im Stress oder mit einer Menge Wut im Bauch hat der SB dann hopplapopp eine neue WBK eingeschmissen und unsorgfältig ausgestellt.

Ich würde darauf achten, dass auf dem Neudruck die alten Waffen- und Erwerbsdaten wieder draufstehen und vor allem der richtige Überlasser. rolleyes.gif

Geschrieben

Ist das eigentlich die gängige Praxis, dass man bei einem neuen Voreintrag die WBK im Original bei der Behörde läßt ?

Wie weise ich während dieser Zeit meine Berechtigung zum Besitz von Waffen und Munition und zum Erwerb von Munition nach ?

Ich fände es praktischer und sinnvoller, wenn man das Original der WBK erst dann vorlegt, wenn der Antrag auf den neuen Voreintrag bereits geprüft wurde.

Die eigentliche Eintragung kann ja wohl kaum mehr als 5 Minuten dauern.

JM

Geschrieben

Kommt halt drauf an, wie lange die Bearbeitung dauert. Wenn die Unterlagen vollständig sind und per Post übermittelt werden, kann die WBK gleich dazu.

Nachweis der Besitzberechtigung ist kein Problem. Ein Anruf bei der Behörde genügt, wenn die WBK dort gerade zur Bearbeitung liegt...

Geschrieben

Ok, mal ganz konkret:

Ich verlege meinen Wohnsitz ins Ländle (Geiz ist geil ! tongue.gif ) und Du bist für mich zuständig.

Mit einem Stapel von Papieren (Bedürfnisbescheinigung vom Landesverband usw.) betrete ich Dein Büro und begehre einen neuen Voreintrag auf bereits vorhandener WBK.

Du bittest mich, meine Unterlagen inkl. WBK da zu lassen, damit Du die Angelegenheit prüfen kannst.

Ich entgegne darauf, dass ich meine WBK gerne erst mal wieder mitnehmen möchte (weil beispielsweise ein Vorlegen der Original-WBK beim Munitionskauf doch einfacher ist, als ein Rückruf des Verkäufers bei der Behörde) und sie wieder mitbringen werde, wenn Du bezüglich des Voreintrags eine positive Entscheidung getroffen hast. Kopien meiner WBKs habe ich freundlicherweise meinem Antrag beigelegt.

Hätte ich eine Chance, damit bei Dir durchzukommen ?

Wenn nein, warum nicht ?

JM

Geschrieben

Antwort auf:

Ist das eigentlich die gängige Praxis, dass man bei einem neuen Voreintrag die WBK im Original bei der Behörde läßt ?


Bei uns nicht. Bei meinen gut einem halben Dutzend Voreinträgen habe ich die WBK immer nur vom Eintrag bis zur Kassenquittung (erst wenn bezahlt ist kriegt man sie wieder und die Kasse ist 300 Meter weg) in der warmen Stube gelassen.

Beim Antrag selbst vertraut unser Amt auf ihre eigenen Unterlagen und bei Abschluss bekommt man eine Kurzmitteilung dass man mit der besagten WBK mal vorbeikommen soll.

Geschrieben

Habe gerade wen bei der Behörde erwischt.

Beim Öffnen des Briefes wurde die WBK zerschnitten. Darum wurde eine neue WBK ausgestellt.

"Die WBK wurde falsch eingetütet" - werde demnächst bei mir zu Hause ISO 9001 Zertifizierung einführen.

Zu den einzelnen Punkten:

- Munitionserwerb wurde vergessen einzutragen (Sorry)

- Kaliber .44 Mag berechtigt auch zum Kauf des Kalibers .44 Spezial (wollen wir mal abwarten, bis der erste Händler Streß macht)

- Die Drucksoftware läßt nicht zu, dass der Überlasser ausgedruckt wird.

- Ebenso das korrekte Erwerbsdatum. Ich muß mir aber keine Sorgen machen, weil ja alles dokumentiert ist und sich problemlos nachvollziehen läßt. (Warum mache ich mir trotzdem Sorgen)

- das Seriennummern falsch eingegeben werden kommt auch schon mal vor; soll kein Problem sein. (Hallo???)

Also, ich muß schon sagen, ich find das alles nicht lustig! Die Queen würde sagen: "I'm notamused".

Nun denn, ich schicke die WBK wieder zurück!

Viele Grüße

Ingo

Geschrieben

Bei uns auch nicht.

1.)Anklopfen, betreten gefolgt von kleinem Pläuschchen.

2.)Dann zur Sache kommen und Belege vorlegen.

3.)Während der Drucker die WBK bearbeitet, mal schnell zur Kasse.

4.)Gegen Zahlbeleg mit dem neuen Eintrag ab durch die Mitte.

Geschrieben

Antwort auf:

"Die WBK wurde falsch eingetütet"


wenn dir der sb das am telefon so gesacht hat, um zu begründen das die wbk "zerstört" wurde, dann solltest du ihn mal nach seinem "geisteszustand" fragen den er so an den tag legt beim briefe öffnen!!! icon13.gif016.gif

der hat wohl den schuss nich gehört!!!

bei der wbk handelt es nich um ein behördliches dokument!!! wenn du mit einer waffe angetroffen wirst und die nr nicht mit der waffe übereinstimmt ist erst einmal die k... am dampfen und du kriegst stress!!! von wegen es spielt keine rolle wenn da mal eine waffen-nr. falsch drin steht!!! 016.gif

ich würd da persönlich vorstellig werden und denen die wbk um die ohren hauen!!! wenn ihr sch... drucker (druckprogie!!!) das nich auf den schirm bekommt, dann soll er wie früher üblich die gesammte wbk halt handschriftlich erstellen!!! pissed.gif

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