Zum Inhalt springen

JM

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    619
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von JM

  1. Antwort auf: Mit Knoblauchmagazin, Schwarzkümmelwerfer und Zwiebelaufpflanzvorrichtung. GRUß Ey Alder, has' Du keine Respek, oder was ?!
  2. JM

    Neues Zitat?

    Noch eines von Homer Simpson (sinngemäß aus dem Kopf): "Die Ehe ist wie ein Sarg und jedes Kind ist ein weiterer Sargnagel" JM
  3. JM

    Neues Zitat?

    Aus dem ersten Werner Film: "Wir trampeln durch's Getreide, wir trampeln durch die Saat. Hurra wir verblöden. Für uns bezahlt der Staat" Da der Werner ja auch im Norden zuhause ist, wäre das für Dich als Fischko.. äh Norddeutschen doch irgendwie passend. JM
  4. In Antwort auf: Na ja, vielleicht klappts ja beim nächsten Mal (wenn MP seine Drohung nicht wahrmacht ) Ich komm dann mit dem Kostüm mit dem großen "S" in der Mitte, damit man mich - abgesehen von den Schießergebnissen - auch erkennt. Bring einen Stapel Blanko-WBKs zum Verteilen mit. Damit machst Du Dich gleich beliebt. JM
  5. JM

    Hup Holland Hup!

    In Antwort auf: Können Holländer überhaupt schwimmen ? Ich dachte, erst ab 2010 wird dort geflutet. Die müssen nicht schwimmen können. Die brauchen dann nur amphibische Wohnwagen. JM
  6. JM

    Die lieben Nachbarn

    In Antwort auf: Vermutlich nur ein Streit unter Nachbarn!! Karl Vielleicht haben sie auch ihre Wiederladeprüfung nicht geschafft und sind nun neidisch auf Python. JM
  7. JM

    Hup Holland Hup!

    In Antwort auf: Wie kriegt man rotgruen wech, So gesehen hat dann auch das Fußballergebnis was Gutes. Es gibt nämlich Spekulationen darüber, dass gute Ergebnisse beim Fußball die Regierenden stützen. JM
  8. Ist doch ganz einfach: Gib dem Angreifer den Döner in die rechte Hand und den Wurstsalat in die linke Hand, so dass er keine Hand mehr frei hat. Dann sagst Du: "Moment, ich muss das noch nachwürzen" und ziehst Dein Pfefferspray aus der Tasche. JM
  9. In Antwort auf: mein tipp: fahrt mal in den osten. Also bevor hier ein einseitiges Bild entsteht. Im Westen gibt's auch genug Probleme mit Gewalt auf der Straße, zwar nicht unbedingt mit Skins, sondern eher mit der "Ey, was guckst Du ?!"-Fraktion. In Antwort auf: die waren ganz schnell weg, als der eine pfefferspray abbekommen hatte und in meiner rechten hand dann eine 9cm-klinge mit wellenschliff erschien. diese mischung aus nicht-lethal und lethal hat meiner meinung (und erfahrung) nach die beste drohwirkung. Pfefferspray und ein Folder zur Abschreckung bzw. als "Plan B", das ist auch meine Kombination. JM
  10. JM

    Hup Holland Hup!

    Hat die holländische Mannschaft denn überhaupt eine Chance ? Wenn die Spieler auf dem Platz Wohnwagen hinter sich her ziehen ?! Die sind doch dann viel langsamer, oder ? JM
  11. JM

    Break Free

    In Antwort auf: Hat das nicht schon die Popgruppe "Queen" benutzt ? I want to... Das können auch Sachbearbeiter benutzen, um ihr Büromaterial (Locher, Tacker usw.) in funktionsfähigem Zustand zu halten. Durch die längere Lebensdauer spart man dann wieder Steuergelder. JM
  12. O-Ton APIT aus einem anderen Thread: In Antwort auf: Wss habt Ihr denn mit Beitler??? die 14,5mm gibts auf Jagdschein und WBK rot problemlos! Wer sich sowas als Sportschütze kauft ist ja nicht mehr ganz sauber, sorry, ist aber so! Ich bezweifle, dass die .50BMG ganz verbieten, Höchstens für Sportschützen! Aber das vermisst ja niemand, ich benutze die 50BMG Grizzly ( Ca 1 m lang!!! ) auch gerne hierzulande mal auf Schwarzkittel auf Distancen von bis 300m.... Mit excellentem Erfolg! Du machst uns Sportschützen praktisch zu Waffenbesitzern 2. Klasse und faselst dann was von fehlendem Zusammenhalt ? Geht's noch ? Oder bist Du das Grubi ? JM
  13. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte diese Diskussion um eine von mir entwickelte Theorie über die oben angesprochenen Personen bereichern: Die Zwillingsbrüder Grubi und Grubi_ sind das Ergebnis eines One-night-stands. Ihre Eltern, nennen wir sie David S. und Herta D.-G., haben sie nach der Geburt zur Adoption freigegeben. Nach einem kurzen Aufenthalt im Heim wurden sie von dem in eingetragener Lebensgemeinschaft lebenden Paar Yagi und Rudi Menter adoptiert. Psychologisch interessant hierbei ist, dass Yagi von Bögen abgeschossene Pfeile als Phallussymbole verehrt, Zitat: "Kommt ein Pfeil geflogen, kommt er vom Bogen". Dies läßt darauf schließen, dass er selbst in seiner Beziehung mit Rudi eine weibliche, passive Rolle einnimmt. Da Yagi und Rudi beide berufstätig sind, beschäftigen sie das französische Au-Pair-Mädchen Mark Pfennig, das sich unter anderem um Grubi und Grubi_ kümmert. Ich hoffe, dass ich zur Aufklärung beitragen konnte und danke Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit. Mit freundlichen Grüßen JM
  14. Klasse, nach dem syntaktischen und semantischen Grubismus gibt es jetzt auch künstlerischen Grubismus.
  15. In Antwort auf: Also ich glaube, das hier wild von Spahlholz durcheinander gemischt wird! Wenn ich das Gesetz lese ergibt sich ein Zusammenhang von "DIN" und der Einstufung "0" bzw. "1". Genau so ergibt sich -wenn ich das Gesetz lese des weiteren ein Zusammenhang zwischen "VDMA" und "A" bzw."B". Aber beides sind absolut verschiedene "Maßeinheiten"!! Sehe ich auch so. Und die Behältnisse nach VDMA 24992 sind laut Gesetz als gleichwertig anzusehen, wenn die entsprechenden Einschränkungen beachtet werden (Munition getrennt lagern bzw. "überkreuz", KW in B-Schrank, max. 5 KW wenn leichter als 200 KG und auch keine entsprechende Verankerung vorhanden,...). Leider konnte Herr Spahlholz mir mit seinen Beiträgen nicht erklären, wieso die von ihm angegebene Norm DIN EN-1143-1 zu beachten sein soll, obwohl in als gleichwertig anzusehenden Behältnissen nach VDMA 24992 gelagert wird. JM
  16. Mir ist immer noch nicht klar, wieso die DIN EN 1143-1 überhaupt beachtet werden muss, wenn man darin Waffen ohne zugehörige Munition lagern möchte. Siehe auch §36 WaffG: "(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen." Ich interpretiere das so: Entweder ein Behältnis der Norm DIN EN 1143-1 oder ein gleichwertiges Behältnis nach VDMA 24992 unter den angegebenen Bedingungen. Da Du mich aber trotzdem gründlich verunsichert hast: 1. Wo bekommt man diese DIN EN 1143-1 Norm her ? 2. Wird dort festgelegt, wie im Detail eine Verankerung zu erfolgen hat (verwendete Dübel, Schrauben, Anzahl derselben...) ? JM
  17. In Antwort auf: In Antwort auf: In Berlin ist ketzten jahres ein Waffenbesitzer wegen unsachgemäßer Lagerung seiner Waffen in zweiter Instanz verurteilt worden ( Unzuverlässigkeit, Entzug der waffenrechtl. Lizenzen etc.) , weil sein Waffenschrank nicht mit der Wand und dem Boden verdübelt war. Ich kann mich dunkel an so einen Fall erinnern, der auch hier diskutiert wurde. Allerdings wurde da nicht nur die fehlende Verankerung, sondern auch das offene Liegenlassen (!) der Waffen in der Wohnung beanstandet. Hast Du vielleicht ein Aktenzeichen zu dem Urteil ? JM Hallo nochmal, hab die damalige Diskussion hier gefunden: alter Thread Leider funktioniert der Link auf www.jagd.de nicht mehr (zumindest für mich, bin dort kein Mitglied). Aber die Aussage von Barlow ist ja auch ganz interessant. In Antwort auf: Wenn ihr den von JM angegebenen Link www.jagd.de lesen würdet, würdet ihr finden, daß dem Mann die Zuverlässigkeit entzogen worden ist, weil er Waffen und Munition offen in der Wohnung herumliegen ließ. Der nicht festgeschraubte Tresor kam nur noch erschwerend hinzu. MfG Barlow"
  18. In Antwort auf: In Berlin ist ketzten jahres ein Waffenbesitzer wegen unsachgemäßer Lagerung seiner Waffen in zweiter Instanz verurteilt worden ( Unzuverlässigkeit, Entzug der waffenrechtl. Lizenzen etc.) , weil sein Waffenschrank nicht mit der Wand und dem Boden verdübelt war. Ich kann mich dunkel an so einen Fall erinnern, der auch hier diskutiert wurde. Allerdings wurde da nicht nur die fehlende Verankerung, sondern auch das offene Liegenlassen (!) der Waffen in der Wohnung beanstandet. Hast Du vielleicht ein Aktenzeichen zu dem Urteil ? JM
  19. In Antwort auf: Hallo, das Gewicht bzw. die Forderung um Befestigen ergibt sich aus der DIN EN-1143-1! Unter 1000 Kg – kein B! Es sei denn, man befestigt nach DIN EN-1143-1 (8 Verankerung) Gruss Spa Hallo, was hat die Norm DIN EN-1143-1 mit der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 zu tun ? JM
  20. Also ich bin ja grundsätzlich für eine möglichst liberale Auslegung des WaffG und spiele selbst mit dem Gedanken, mir eine einschüssige Contender- oder Encore-Pistole von TC zum Just-for-fun-Scheibenschießen und Training auf die neue Gelbe zu besorgen, obwohl die Dinger laut BDS-Sporthandbuch nur zum Silouettenschießen eingesetzt werden können. Aber mit einer Leuchtpistole strapazieren wir das Verständnis von Sachbearbeitern und politisch Verantwortlichen schon arg. Das Ding nennt sich immerhin "WBK für Sportschützen". Wenn sowas häufiger vorkommt, sehe ich die Gefahr, dass das WaffG dahingehend abgeändert wird, dass auf die neue gelbe WBK wirklich nur noch Waffen erworben werden dürfen, für die es in der Sportordnung des eigenen bzw. irgendeines Verbandes eine Disziplin gibt. Und dann ist im wahrsten Sinne des Wortes "Schluss mit Lustig", also Schluss mit Just-for-fun-auf-die-gelbe-WBK-Waffen. Unabhängig davon betrachte ich es als Blödsinn, dass für Leuchtpistolen überhaupt ein Bedürfnis vorhanden sein muss. Bei den Ösis sind die Dinger soweit ich weiß frei verkäuflich ? JM
  21. In Antwort auf: Ich werd beim Lesen dieses Thread noch gaga Wieviele Leute schreiben hier nun? -------> Anstalt Bandit, Du bist der einzige reale User hier bei WO. Alle anderen User (ich auch ) sind nur Fakes von WO-Betreiber Tüm, der hier Selbstgespräche führt. Da es langweilig wäre, dies ausschließlich unter dem Nick "Redaktion" zu tun, hat er diverse virtuelle User erschaffen. Ach ja, gesponsort wird WO natürlich von unseren Strafverfolgungsbehörden, um illegale Aktivitäten innerhalb der Szene der Waffenbesitzer aufzuspüren. Zitat von Morpheus in Matrix, Teil I:" Welcome to the real world." JM
  22. In Antwort auf: Nachtrag: Aus kollegialen Gründen hier die Textkopie des § 36 Abs 4 WaffG neu. Kannst Dir ja selbst Ein Urteil bilden ob das nun "Käse" ist oder nicht: "(4) Entspricht die bisherige Aufbewahrung von Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz ihrer Art nach der Erlaubnis bedarf, nicht den in diesem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen, so hat der Besitzer bis zum 31. August 2003 die ergänzenden Vorkehrungen zur Gewährleistung einer diesen Anforderungen entsprechenden Aufbewahrung vorzunehmen. Dies ist gegenüber der zuständigen Behörde innerhalb der Frist des Satzes 1 anzuzeigen und nachzuweisen." Die OWI-Vorschrift gegen Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung spar ich mir. So weit, so gut. Aber wenn nun die Behörde behauptet, man hätte die Waffen vor dem 01.04.03 nicht so aufbewahrt, wie es nun vorgeschrieben ist und hätte somit melden müssen, dann gehe ich ebenfalls davon aus, dass die Behörde dies beweisen muss. Da stimme ich Glock-Fan zu. Aus dem oben genannten Paragraphen kann ich zumindest nichts anderes herauslesen. Das war die Theorie. Nun zur Praxis: Wenn man keine Quittungen, Lieferscheine usw. der Tresore hat, aus denen der Erwerb vor dem 01.04.03 hervorgeht, ist es imho ratsam zu melden. Ich persönlich habe mir das Melden gespart, weil ich die Belege habe. Gruss JM
  23. In Antwort auf: Als Sachbearbeiter bei der Polizeibehörde könntest Du viel Gutes für die legalen Waffenbesitzer tun! Oder als Ministerialbürokrat im Bundesinnenministerium. Wir müssen da unsere eigenen Leute reinkriegen !
  24. In Antwort auf: Was spricht denn dagegen, sowas auf einem zugelassenen Schießstand ohne regen Schießbetrieb aus sicherer Entfernung mal auszuprobieren ? Hallo, ich bin bestimmt der Letzte, der sowas verurteilt (wobei man natürlich Sicherheitsaspekte, insbesondere die Gefahr von abprallern, beruecksichtigen sollte), aber da gibt es so eine blöde Formulierung im neuen Waffengesetz, die dort öfter mal auftaucht: "vom Bedürfnis umfasster Zweck" Diese Formulierung taucht auch in §12, Absatz 3, Satz 1 auf: " (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt", Quelle: http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P12 Just for fun auf Stahlplatten schießen ist kein von Deinem "Bedürfnis umfasster Zweck", deshalb könnte man Dir IMHO bei restriktiver Auslegung des WaffG einen Strick draus drehen. Ähnlich problematisch könnte es sein, wenn man als Sportschütze mit einer Packung EFMJ und ein paar nassen Telefonbüchern auf den Schießstand fährt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.