Zum Inhalt springen
IGNORED

Selbstverteidigung mit der Schußwaffe


Tryon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein sehr komplexes Thema.

Es fängt damit an das man erst mal eine Bestandsaufnahme macht(Wohnung/Haus, Waffen).Als nächstes ist die

"was macheich wenn"Phase dran.Ist dieses alles geschehen wird jederzu einem individuellem Ergebniss kommen.

Letztendlich muß dann jeder für sich entscheiden ob er das

Handy auf sein Nachttisch legt oder die Pistole(mit Putzzeug

natürlich wink.gif, wegen dem "Kontrollbesuch"der Behörde).

Opa686

Geschrieben

Ey, lest doch mal "life without fear" von Mickey Fowler. Der hat allerhand über Selbstverteidigungstaktik in der eigenen Wohnung geschrieben.

Im Übrigen, ich dachte Kurzwaffenschrot ist nach Anlage2 1.5.6 verboten. Bei uns haben alle ihre Vorräte mexikanisch entladen und so entsorgt. Haben wir da was falsch gelesen oder nicht richtig verstanden?

Geschrieben

Antwort auf:

Ein sehr komplexes Thema.

Es fängt damit an das man erst mal eine Bestandsaufnahme macht(Wohnung/Haus, Waffen).Als nächstes ist die

"was macheich wenn"Phase dran.Ist dieses alles geschehen wird jederzu einem individuellem Ergebniss kommen.

Letztendlich muß dann jeder für sich entscheiden ob er das

Handy auf sein Nachttisch legt oder die Pistole(mit Putzzeug

natürlich
wink.gif
, wegen dem "Kontrollbesuch"der Behörde).

Opa686


Sehe ich auch so. Aus meiner Sicht sind - bewusst in der Reihenfolge - zur Minimierung bzw. Bekämpfung von Eindringlingen folgende Vorüberlegungen und Ausstattungen sinnvoll:

1. Gute mechanische Grundsicherung des Hauses (Haustür, Nebentür, Fenster, Lichtschächte etc.).

2. Alarmmeldeanlage mit Meldeeinheiten zumindest in wichtigen/gefährdeten Bereichen (Bewegung im Raum; Fenster/Türkontakte) und akustischem Signal (das regelrecht "Tote aufweckt")

3. Griffbereites Telefon (NICHT Haus-/Festnetz) mit geladenem Akku

4. Verteidigungswaffe im Wohnbereich; sicher und doch griffbereit (z.B. verschließbare Wandhalterung; kleiner Wand-/Möbeltresor, o.ä.), zuverlässig, mit gut stoppender und vor allem schwach penetrierender Munition. (Anm.: bei Haushalten mit mehreren Personen ist Überlegung eines Szenarios sinnvoll, wer geht wohin bzw. sichert die Kinder in welchem Raum, wer alarmiert parallel die Polizei, etc.).

Die Punkte 1. - 3. werden auch von den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen vertreten. Punkt 4 allerdings nicht (wobei natürlich nicht verboten); da muss jeder mit sich selbst ausmachen, ob er so lange auf die Polizei warten kann oder selbst die Initiative zu seiner Verteidigung in der Hand behalten will.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Hallo

Antwort auf:

mit dem schrotschiessen in geschlossenen räumen: naja, das ist schon laut - aber (wie schon gesagt) eine leichte trap- oder noch besser skeetpatrone dürfte die optimale wahl sein. das ist schon laut, aber nicht so brutal und auf die kurze distanz mit der kleinen schrotgrösse ohnehin wirksamer. wir hatten das in so einem raumschiessdings mal getestet (scheinbar ein beliebtes thema) und das geht schon


Besonders der Satzt:

Antwort auf:

aber nicht so brutal und auf die kurze distanz mit der kleinen schrotgrösse


Hast Du eine Ahnung, wie Flintenschrot aus ca 2-3 m Entfernung wirkt ?

Da kommt alles noch als Bleibatzen geflogen.

Auf dem Schießstand auf 25 m ist da Zeug tatsächlich verteilt, aber auf 2-3 m möchte ich nicht davon erwischt werden. da wäre mir eine 9 Para wesentlich angenehmer.

Antwort auf:

45 ACP und 9 Para mit Vollmantel in geschlossenen Räumen wäre mir viel zu gefährlich ,,, selbst ein einziger Schuss. Stell Dir nur Attilas Wohnung vor: Überall Kinder, Frauen und Alte. Wenn das Ding durch den Einbrecher durch und dann noch durch eine Wand zippt .... nenenene


Was hast Du eigentlich für Wände in Deinem Haus ? Spanplatten rundherum im UFO ??

Leiste Dir Kinder,Frauen und Alte, dann gibst Kindergeld,Rente und Du kannst Dir mal ein vernünftiges Haus bauen Hihi

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Attila

Geschrieben

Antwort auf:

Übrigens gibt es Berichte (ohne dass ich mir das Phänomen medizinisch erklären kann, aber es wird tatsächlich häufiger berichtet) dass in wirklichen Adrenalin-"Rush"-Situationen mit Schußwaffeneinsatz (Krieg, polizeilicher Einsatz) der Schußknall vom Schützen auch ohne Gehörschutz kaum wahrgenommen wurde. "Riegelt" unser Gehör da (wie auch immer) ab ?

Gruß,

karlyman


Das ist richtig. In einer sehr stressreichen Situation wird der Geräuschpegel in der Wahrnehmung stark abgesenkt, das heisst aber bestenfalls, dass der Schussknall nicht mehr als "schmerzhaft" empfunden wird. Es kann sogar sein, dass man den Knall überhaupt nicht mehr wahrnimmt. (ähnelt ein wenig dem Tunnelblick, bei dem man auch nur noch ein eingeschränktes Sichtfeld hat). Medizinisch gesehen ignoriert das Gehirn einfach nur die Verarbeitung dieses Signals, so als wenn du mit jemandem Redest aber nicht hinhörst weil du gerade mit etwas anderem beschäftigt bist.

Ein ev Hörschaden wird dadurch aber nicht vermieden.

Geschrieben

Antwort auf:

Übrigens gibt es Berichte (ohne dass ich mir das Phänomen medizinisch erklären kann, aber es wird tatsächlich häufiger berichtet) dass in wirklichen Adrenalin-"Rush"-Situationen mit Schußwaffeneinsatz (Krieg, polizeilicher Einsatz) der Schußknall vom Schützen auch ohne Gehörschutz kaum wahrgenommen wurde. "Riegelt" unser Gehör da (wie auch immer) ab ?

Gruß,

karlyman


So was in der Art habe ich schon mal gehört bzw. sogar selbst erlebt.

War bei ne .308 auf einer meiner ersten Drückjagden. Als denn endlich ein Wutzchen vorbei gedonnert kam und ich geschossen habe habe ich weder Knall noch Rückstoß wahrgenommen. War dann nach dem Schuss selbst ganz verdutzt und hab sogar mal das Magazin herausgenommen, um zu sehen ob eine Patrone fehlt chrisgrinst.gif

Die Ohren haben nachdem ich wieder ein wenig runter war trotzdem leicht geklingelt.

Die Adrenalinausschüttung focussiert also wohl nur unsere Wahrnehmung, auf das was in Streßsituationen wichtig ist, schützt uns aber nicht vor Schäden. Auch rein "technisch" geht es nicht, zumindest ist mir kein Muskel im Gehörgang bekannt, der selbigen verschließen kann.

Geschrieben

Antwort auf:

Grad im IDPA lernt man, daß kaum mehr als die Waffe und ein Auge aus einer Deckung hervorlugen darf (diskreter Wink an JDHarris)

Gruß


Klar. Dieses Problem hat man mit einer Kurzwaffe aber auch! Daher sollte man ja auch den Wechsel der Waffe in die jeweils andere Hand je nach Deckungslage üben. Wenn man das einigermassen beherrscht, dann braucht man auch mit der Flinte nicht allzuviel von seiner Deckung preiszugeben. In beengten Räumen sollte man ohnehin keinen "Stellungskampf" führen, sondern flexibel und beweglich bleiben. Daher empfehle ich ja auch schwächere Schrotpatronen zu laden, dann brauch man die Waffe wegen des geringeren Rückstosses nicht unbedingt im Schulteranschlag zu halten, sondern kann sie direkt aus der Hand quasi um die Ecke drehen.

Geschrieben

Interessantes Thema hier - aber mal nebenbei bemerkt:

Ist es bereits strafbar ein geladenes Magazin bzw. einen geladenen Speedloader in Reichweite der Waffe zu deponieren (natürlich in einem Euro0-Schrank!)?

Was ist z.B. von einem .38 spec wadcutter (Bleigeschoss) für solche Fälle zu halten?

Geschrieben

Antwort auf:

Es fängt damit an das man erst mal eine Bestandsaufnahme macht(Wohnung/Haus, Waffen).Als nächstes ist die "was macheich wenn"Phase dran.Ist dieses alles geschehen wird jederzu einem individuellem Ergebniss kommen.


Exakt. Deswegen ist eine Universalempfehlung a la diese Waffe, dieses Kaliber und dieses Geschoss gar nicht möglich.

Jemand, der einen Einbrecher aus dem Haus vertreiben will oder muss, wird hier zu anderen Ergebnissen kommen, als jemand, der die Schlafzimmertür im Visier auf das Eintreffen der Polizei warten kann (den letzten Halbsatz jetzt bitte nicht missverstehen, gelle!). Im ersteren Szenario macht eine Kurzwaffe mit hoher Stoppwirkung mehr Sinn, im letzteren ist eine Flinte mit Gummigeschoss oder ein Taser wegen der nicht lethalen Wirkung im Vorteil.

bye knight

Geschrieben

Antwort auf:

Ach ja, mit dem Durchlade Ritsch-Ratsch kann man sogar durch die geschlossene Tür drohen


Das kann man zur Not auch mit einer Prothese vortäuschen.

Problematisch wirds wenn der Außenstehende in Panik dann durch die Tür feuert, wie einst in Thüringen geschehen.

Als weg von der Tür -seitlich hinstellen und laut bellen.

Das hilft besser.

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

@ Jenerwein:

Antwort auf:

Die 22lfb ist gut geeignet für Profikiller: leise aber tödlich.


Zuviel schlechte Filme gesehen oder sprichst Du aus eigener Berufserfahrung ???

Attila

Geschrieben

Antwort auf:

Interessantes Thema hier - aber mal nebenbei bemerkt:

Ist es bereits strafbar ein geladenes Magazin bzw. einen geladenen Speedloader in Reichweite der Waffe zu deponieren (natürlich in einem Euro0-Schrank!)?


Im Gegensatz zum B-Schrank (Munitionsaufbewahrung getrennt, also in getrenntem Innenfach) ist in einem Schrank des Widerstandsgrades 0 oder höher die nicht getrennte, also gemeinsame Aufbewahrung von Munition und Waffe zulässig. Niemand schreibt vor, dass die Munition dabei in der Pappbox gelagert werden muss; was würde das auch für einen Sinn machen ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Antwort auf:

Niemand schreibt vor, dass die Munition dabei in der Pappbox gelagert werden muss; was würde das auch für einen Sinn machen ?


... man kann sie besser stapeln ... grin.gifgrin.gifgrin.gif

(tschuldigung ... der musste raus...)

Weiter oben wurde die Frage nach Wadcuttern angesprochen, aber ich habe keine Antwort gefunden.

Mein Vertrauen in die Stoppwirkung der .357er oder .38er Wadcutter Scheibenladung ist nicht so gross, ich würde eher zur .38spec Teilmantel-Flachkopf greifen. (Standard .357mag zu laut, .38spec. Hohlspitz imho wenn überhaupt nur als +p in der Lage die Hohlspitze auszunutzen und dann auch recht kernig im Klang.)

Bei der Überlegung zu Pistolen stellt sich mir die Frage: Wie lange kann man ein aufmunitioniertes Magazin liegen lassen, bis die Feder ihre Spannung verliert? (Btw: Entladen Berufswaffenträger nach jeder Schicht das Magazin?)

Geschrieben

Hi!

Meine Frage war so zu verstehen:

Beim Transport (Verbringen) der Waffe ist ja ein geladenes Magazin für einen Sportschützen prinzipiell verboten, da ja die Waffe mit wenigen Handgriffen einsatzbereit wäre!

Ändert sich dies wenn die Waffe im Tresor liegt?

Sind speedloader für Revolver Pistolenmagazinen gleichgesetzt?

Sicher ist die Mannstoppwirkung von .38spec wadcutter geringer, allerdings damit auch die Gefährdung Unbeteiligter durch Querschläger etc. (vergleichbar mit Frangible/Zerfalls-Munition???)

Geschrieben

Die zehn Gebote der Heimverteidigung (eigene Definition)

1. Gebot

Vorbeugen ist besser als Verteidigen

Wer sich so verhält, dass er ungebetenen Gästen erst gar keinen Vorwand liefert, bei ihm einzudringen, fährt meistens besser. Aufmerksame Nachbarn, ein wachsamer Hund, einbruchhemmende materialien etc... oder aber eine unauffällige (nicht protzige) Lebensweise reichen häufig schon aus, um potenziellen Tätern ihr Interesse zu nehmen.

2. Gebot

Geplantes Verhalten ist besser als zufälliges Verhalten.

Plane dein Verhalten wann immer du kannst. So ein Plan kann in seinem Umfang recht unterschiedlich ausfallen , er kann je nach Dringlichkeit und Zeitaufwand von einer kurzfristigen Planung des eigenen Verhaltens bei konkreter Gefahr bis hin zu einem kompletten Heimverteidigungsplan (festlegen von Rückzugsräumen, Fluchtwegen, Telefonzugängen, Hilfe durch Nachbarn etc) reichen. Wer sich gut vorbereitet hat, ist weitgehend vor Überraschungen gefeit.

3. Gebot

Wähle Deine Waffe(n) sorgfältig aus und übe regelmässig damit

Nur wer mit seiner Waffe vertraut ist und ihre Wirkung kennt, kann sie im Ernstfall richtig einsetzen. Distanzwaffen sind Schlaginstrumenten oder anderen Waffen mit geringer Reichweite vorzuziehen.

Denke bei Verwendung einer Schusswaffe immer an Deckung, Distanz und auch an Unbeteiligte!

Grundsätzlich gilt aber: Wer nicht dazu bereit ist eine Waffe konsequent einzusetzen und unter Umständen seinen Gegner zu verletzen oder gar zu töten, der sollte besser ganz auf JEDE Art von Waffe verzichten. Man sollte bedenken, dass man später - auch ohne Strafrechtlich dafür belangt worden zu sein - damit leben muss, ev jemanden verkrüppelt oder getötet zu haben.

4. Gebot

Gehe keine unnötigen Risiken ein

Jeder Alleingang ist mit einem hohen Risiko verbunden. Auch Polizisten versichern sich bei ihren Einsätzen stets der Verstärkung. Man sollte daher die bewusst eingegangene Konfrontation nach Möglichkeit meiden und bei konkret gewordener Gefahr stattdessen auf die Polizei warten und/oder die Gelegenheit zur Flucht nutzen.

Auch bei unklarer Lage sollte nach Möglichkeit zunächst immer der Notruf abgesetzt werden, bevor man nach dem Rechten sieht.

5. Gebot

Wahre stets Distanz und lass Dich nach Möglichkeit nicht auf einen Nahkampf ein

Egal ob du selber bewaffnet bist oder nicht, bedenke, dass der Täter sich genauso wie Du in einer besonderen Ausnahmesituation befindet und das auch er bis zum äussersten um sein Leben und seine Freiheit kämpfen wird. Jeder Kampf mit Körperkontakt wird dann schnell zu einem Kampf auf Leben und Tod! Wenn du selber bewaffnet bist, denke vor allem daran, dass dir der Täter im Nahkampf DEINE Waffe entwenden und gegen dich selbst einsetzen kann.

6. Gebot

Sei entschlossen aber übertreib dabei nicht

Entschlossenes Auftreten kann viel dazu beitragen, die Kräfteverhältnisse zu klären und den Angreifer zu verunsichern bzw. zur Flucht zu veranlassen. Im Gegensatz dazu kann unentschlossenes Auftreten dazu führen, dass der Angreifer sich überlegen fühlt und seinen Angriff erstrecht fortsetzt. Man sollte daher klar und bestimmt Handeln und den Gegner klare Anweisungen geben können. Dabei sollte man aber nicht übertreiben, jede Anweisung an den Täter sollte auch immer einen Ausweg für ihn aufzeigen, so das er sich durch Kooperation in Sicherheit begeben kann. Treibe den Täter dabei nicht in die Enge, denn ein in die Enge getriebener wird schnell unberechenbar.

7. Gebot

Warte den richtigen Moment ab

Der richtige Moment kann massgeblich über Erfolg und Misserfolg entscheiden. Es ist nicht immer Klug den Täter auf direktem Weg anzugehen oder bei erstem Kontakt - falls überhaupt - gleich anzusprechen. Wer abwartet, bis sich der Täter in einer für ihn unvorteilhafteren Position befindet, kann Gefahren minimieren und seine eigenen Erfolgschancen erhöhen.

Für den Fall das die Aktion dennoch fehlschlägt, sollte man immer einen Fluchtweg offen halten.

8. Gebot

Wende nur die Gewalt an, die Notwendig ist, um den Angriff sicher zu beenden

Niemand hat das Recht zur Selbstjustiz, auch der rechtswidrig Angreifende hat ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit, soweit von ihm kein weiterer direkter Angriff mehr ausgeht. Ist der Angriff beendet und wurde der Täter dabei verletzt, dann bist du ihm gegenüber - falls dies gefahrlos möglich ist - zur Hilfeleistung verpflichtet (im mindesten durch rufen eines Krankenwagen). Unnötige Gewaltanwendung kann bei Vorsatz strafbar sein und zwar völlig unabhängig von dem gewählten Einsatzmittel.

Unnötige Gewaltanwendung kann des weiteren zu einer Panikreaktion des Täters führen, die den Täter unter Umständen ebenfalls zur Notwehr berechtigt .

9. Gebot

Wahre die Distanz auch wenn die Gefahr bereits gebannt scheint

Falls der Täter gestellt wird, lass dich auf keine Diskussionen mit ihm ein. Viele Täter versuchen sich bei direktem Ansprechen als “Harmlos” darzustellen (...”ich hab mich doch nur verlaufen und wollte mal schauen....”). Seine Gründe kann er zu gegebener Zeit auch auf der Polizeiwache den Beamten erklären. Unnötiges Diskutieren kann zu Unachtsamkeit führen, insb wenn weitere Täter in der Nähe sind.

Auf gar keinen Fall sollte man einen Täter, der sich bereits ergeben hat, selbst nach Waffen oder Beute durchsuchen! (Auf die Polizei warten!)

10. Gebot

Egal was Du getan hast: Sei einfach froh darüber, dass Du selber und Deine Familie überlebt habt!

Geschrieben

Antwort auf:

Hi!

Meine Frage war so zu verstehen:

Beim Transport (Verbringen) der Waffe ist ja ein geladenes Magazin für einen Sportschützen prinzipiell verboten, da ja die Waffe mit wenigen Handgriffen einsatzbereit wäre!

Ändert sich dies wenn die Waffe im Tresor liegt?


Natürlich ändert es sich da. Dein Tresor steht in einem befriedeten Bezirk, da ist das Führen der geladenen Waffe ohne Genehmigung erlaubt, also auch das aufbewahren neben der Munition.

Geschrieben

Antwort auf:

Im Übrigen, ich dachte Kurzwaffenschrot ist nach Anlage2 1.5.6 verboten. Bei uns haben alle ihre Vorräte mexikanisch entladen und so entsorgt. Haben wir da was falsch gelesen oder nicht richtig verstanden?


In §Anlage 2 WaffG steht:

1.5.6

Kleinschrotmunition, die in Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser P(tief)1 bis 12,5 mm geladen werden kann.

Das betrifft Kleinschrotmunition, die in die Kartuschenlager von Schreckschußwaffen geladen werden kann (evtl. mit Hilfe von Adapterhülsen). Unter das Verbot fallen z. B. die Flobert-Patronen in 6 und 9 Millimeter, die 22lfb ist als Grenzfall umstritten.

Die Schrotpatronen in den gängigen Großkalibern sind nicht verboten und werden nach wie vor verkauft.

Geschrieben

Durch die in D geltenden Vorschriften für das (erlaubnisfreie) Transportieren durch Nicht-Waffenscheininhaber soll verhindert werden, dass die Waffe AUSSERHALB des eigenen Hauses/befriedeten Grundstücks schnell in Verwendung genommen werden kann (somit also doch erlaubnispflichtig geführt würde).

Hier ging es jedoch um die sichere AUFBEWAHRUNG von Waffen und Munition. Dabei geht es um den Schutz vor illegaler Wegnahme und Verwendung. Die gemeinsam (d.h. ohne Trennung) mögliche Aufbewahrung von Waffen und Munition in 0-Schränken (und stärker) verstehe ich so, dass der Gesetzgeber - sinnvollerweise - bei einem so hohen mechanischen Sicherungsgrad nicht mehr die Notwendigkeit sieht, die Munition innerhalb dieses hochsicheren Behältnisses auch noch von den Waffen zu trennen; anders als bei A-/B-Schränken mit Innenfach.

(Allerdings hab´ich die vorgeschriebene Trennung der Munition von der Waffe auch beim B-Schrank zwar immer eingehalten, aber nie recht nachvollziehen können; wer es schafft, einen B-Schrank aufzubrechen, der dürfte es doch auch schaffen, mit Technik oder roher Gewalt die baulich etwas weniger starke Innenfach-Tür zu öffnen; aber lassen wir das).

Nochmal: gemeinsame Aufbewahrung heißt gemeinsam. Es macht überhaupt keinen Sinn, bei den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften vorzuschreiben, dass die Munition nun 10, 20, 50 oder mehr cm im 0-Behältnis entfernt von der Waffe hin zu legen ist, ob sie in der Box, im Speedloader oder wo auch immer zu lagern ist. Denn es geht hier nur um Restriktionen im Sinne einer sicheren Aufbewahrung gegen Wegnahme, nicht gegen sofortige Einsatzbereitschaft. Ich glaube nicht mal, dass waffenrechtlich die Aufbewahrung der geladenen Waffe im Behältnis der Sicherheitsstufe 0 oder 1 unzulässig ist.

Warum sollten die Behörden überhaupt etwas gegen den schnellen Zugriff des im Haus befindlichen Waffenbesitzers auf seine Waffe inkl. Munition haben ? Schließlich ist ihm im Haus und auf seinem umfriedeten Grundstück das Führen legal möglich.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Wenn man nächtens im Bett liegend ungebetene Gäste im Haus wahrnimmt, hat man meist sehr schlechte Karten.

Da ist dann nichts mehr mit Waffen aus Schrank holen und Verteidigungsbereitschaft herstellen.

Die Einbrecher könnten jederzeit ins Schlafzimmer eindringen.

So, und jetzt zur Frage, die ich schon immer stellen wollte chrisgrinst.gif:

Einbrecher dringt mit vorgehaltener Waffe in Schlafzimmer ein und wähnt die im Bett liegenden wehrlos.

Das Opfer feuert jedoch ohne Vorwarnung durch die Bettdecke auf die Verbrecher.

Notwehr?

Gruß

Toni

Geschrieben

@Toni:

selbstverständlich JA. Es gibt keine Vorschriften, den Gegner z.B. vorzuwarnen.

@Netview:

welche Vorschrift verbietet Sportschützen das Beisichtragen von Munition, magaziniert oder lose?

Gruß

Jake C.

Geschrieben

@ Toni : Ich debke auch dass, wenn ein einbrecher dich mit vorgehaltener waffe bedroht, du dein leben als in gefahrgebracht betrachen kannst, und du somit berechtigt bist diese gefahr mit geeigneten mitelln (in dem Fall Schießen) abwenden darfst.

Geschrieben

@ Toni :

Guck aber wirklich vorher genau hin, ob es ein Verbrecher oder doch nur Deine Frau ist grin.gifgrin.gifgrin.gif

Das wäre wirklich peinlich.

Es ist auch schon mal vorgekommen, daß ein Vater durch die Tür hindurch seine Tochter ,die spät von der Disco kam, erschossen hat, weil er sie für einen Einbrecher gehalten hat.

Der traurige Zwischenfall ist so ein/zwei Jahre her.

Und gehst Du wirklich mit Deiner geladenen Kanone ins Bett ?

Attila

Geschrieben

Antwort auf:

Und gehst Du wirklich mit Deiner geladenen Kanone ins Bett


Natürlich nicht !

Ich bin doch nicht Sledge Hammer, oder deppert! wink.gif

Damit man bequem schlafen könnte, müßte man zur Deponierung der Pistole eine Freistellung in der Matratze anbringen.

Gruß

Toni

Geschrieben

Antwort auf:

Damit man bequem schlafen könnte, müßte man zur Deponierung der Pistole eine Freistellung in der Matratze anbringen.


Du siehst nicht genug schlechte Filme: Die Kanone kommt doch stilgerecht unters Kopfkissen. grlaugh.gif

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.