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  1. Hi! Meine Frage war so zu verstehen: Beim Transport (Verbringen) der Waffe ist ja ein geladenes Magazin für einen Sportschützen prinzipiell verboten, da ja die Waffe mit wenigen Handgriffen einsatzbereit wäre! Ändert sich dies wenn die Waffe im Tresor liegt? Sind speedloader für Revolver Pistolenmagazinen gleichgesetzt? Sicher ist die Mannstoppwirkung von .38spec wadcutter geringer, allerdings damit auch die Gefährdung Unbeteiligter durch Querschläger etc. (vergleichbar mit Frangible/Zerfalls-Munition???)
  2. Interessantes Thema hier - aber mal nebenbei bemerkt: Ist es bereits strafbar ein geladenes Magazin bzw. einen geladenen Speedloader in Reichweite der Waffe zu deponieren (natürlich in einem Euro0-Schrank!)? Was ist z.B. von einem .38 spec wadcutter (Bleigeschoss) für solche Fälle zu halten?
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