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IGNORED

ganz einfach 4 Kurzwaffen als Jäger??


etmar

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen icon14.gif,

erstmal großes Lob an alle, finde das WO Forum SPITZE. Deswegen bin ich seit heute auch Mitglied und muss Euch gleich mit meiner ersten Frage löchern....

Kurz zu mir, kann mich seit kurzem auch als Jungjäger schimpfen grin.gif und bin grad dabei mir das Handwerkzeug zusammenzustellen.

Zur Zeit bin auf der Suche nach ner KW. Aus diesem Grunde war ich gestern bei einem Büchsenmacher um mir einen Überblick zu verschaffen.

Ich möchte anfangs hauptsächlich Fallenjagd ausüben und der BM empfahl mir zuerst 2 KW im Bereich Kleinkaliber zu erwerben (.22 lfb, .22 Mag.). Soweit so klar....

Auf meine Frage ob ich da dann Schwierigkeiten kriegen würde weitere KW zu erwerben meinte er es wäre kein Hindernis, da ich ja dann ohne Probleme noch mein Bedürfnis für weitere 2 KW (z.B. .40s&w etc.) zum Fangschuß/Selbstverteidigung nachweisen kann. So hätte ich ohne Probleme 4 KW. shocked.gif

Macht das Sinn/ist das so richtig oder hat mir der BM Blödsinn erzählt und ich hätte später ein Problem weitere KW zu erwerben?

Grüße

ETMAR

Geschrieben

Hallo und herzlich willkommen im Forum ! smile.gificon14.gif

Das Bedürfnis von zwei Kurzwaffen für Jahresjagdscheininhaber ergibt sich aus § 13 Abs. 2 WaffG. Diese müssen zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigt werden und dürfen nicht nach Bundesjagdgesetz verboten sein.

Sicherlich kannst Du auch mehr als 2 KW erwerben, je nach SB kann die Glaubhaftmachung eines zusätzlichen Bedürfnisses aber unter Umständen nicht so einfach werden. Mit einer Bescheinigung vom Landesjagdverband sollte es aber klappen... rolleyes.gif

Waidmannsheil

SB

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter,

danke für Deine schnelle Antwort. Das mit dem Grundbedürfnis ist klar. Laut BM wäre der beschriebene Weg zuerst 2 kleinkalibrige und dann später größere Kaliber zu kaufen der beste, da ich dann ohne Probleme noch meine Bedürfnisse zum Zwecke des Fangschusses auf großes Schalenwild, Notwehr etc. ohne Probleme glaubhaft begründen kann. Scheint mir einzuleuchten, ist nur die Frage ob das wirklich der beste Weg ist.

Waidmannsheil

ETMAR

Geschrieben

@etmar:

Aus persönlicher Erfahrung und der bekannten Genehmigungspraxis der zuständigen Erlaubnisbehörden werden Dir problemlos 2 Kurzwaffen für die Jagdausübung bewilligt, eine grosskalibrige für Jagdschutz und Fangschuss, eine kleinkalibrige für die Bau- und Fallenjagd.

Eine weitere Kurzwaffe zur Teilnahme an Wettbewerben im jagdlichen Kurzwaffenschiessen bedarf einer entsprechenden Bescheinigung des Jagdvereins, in dem Du das jagdliche Schiessen ausübst.

Mir ist nicht so ganz klar, wie Dein Büma auf eine mögliche Zahl von 4 KW kommt. Ich tippe hier mal auf einen ausgeprägten Geschäftssinn und die Vorfreude auf gute Umsatzzahlen chrisgrinst.gif.

So long u. WaiHei,

CM wink.gif

Geschrieben

Hi,

ab der dritten KW brauchst du meines Wissens nach eine Bescheinigung vom LJV. Was bei einem Freund noch ohne LJV-bescheinigung ging, waren zuerst 2 Große ( Glock 30 für SV, .44mag für den Rest ) und dann - in angemessenen zeitlichen Abstand - eine KK-Pistole für die Fallenjagd. Ist aber schon hart am Ermessensspielraum des SB, und dürfte seit dem 01.04.2003 nicht mehr funktionieren confused.gif Für Nachsucheführer ist es auf den gleiche Weg oft kein Problem eine TC in 45-70 zu erhalten. Führiger wie ein Stutzen und doch stark genug für alles bei uns vorkommende Wild.

Das kommt mir fast vor wie direkt nach meiner Jägerprüfung in BY: Ein "Mit-Leidensgenosse" hat noch am Flintenstand bei unseren Flintentrainer und gleichzeitig Inhaber eines Waffengeschäfts einen kurzläufigen .44mag bestellt. Einige Wochen später, nach nur einer Trommel voll am Stand, konne ich ihn dann günstig abkaufen chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

ab der dritten KW brauchst du meines Wissens nach eine Bescheinigung vom LJV.


Stimmt in dieser Absolutheit nicht.

In Antwort auf:

Ist aber schon hart am Ermessensspielraum des SB, und dürfte seit dem 01.04.2003 nicht mehr funktionieren
confused.gif


Warum den nicht. Erstens liegt es am Sachbearbeiter, ob er das Bedürfnis als gegeben ansieht. Zweitens ist sein Spielraum für diese Entscheidung groß.

Eine KK-Kurzwaffe zuzüglich zu 2 großkalibrigen Fangschußwaffen wird oft problemlos genehmigt.

Zum Thema Kurzwaffe für die Fallenjagd:

Von einer KK würde ich für diesen Zweck abraten. Besser ist ein Revolver in 38 oder 357, der mit Schrotpatronen geladen wird. Mit dem Schrot ist es leichter zu treffen und es macht weniger kaputt. Die Waffe taugt dann (mit anderer Munition) auch für den Jagdschutz und zum Fangschuß.

Geschrieben

Frag den Händler doch mal WARUM du 2 kk KW und 2 GK KW brauchst!

Das wird dein SB dich dann auch fragen!

Wenn du eine KK für die Fallenjagd und eine GK für Fangschuß und " Selbstschutz"( dieses Wort wollte mein SB garnicht in meinem Antrag sehen) hast, wofür jeweils die 2te????? Ne 22lfb für den Marder und die 22 Mag für den Füchs in der Falle?

Die 40er fürs Reh und die 44Mag für Schwarz und Rotwild?

Kannst du nicht beide in der Falle mit der 22lfb oder 22 Mag töten?

Der Fangschuß mit dem 44 Mag funktioniert auch beim Reh, oder?

Umgekehrt verendet auch das Schwarz-/Rotwild mit einem treffen ( Träger,Kopf) mit der 9 Para( 40er).

Wie oft denkst du das du zum Fangschuß die KW benützen wirst??

Als Jäger ( nicht Nachsucheführer) wirst du fast immer ( ausnahme bei Gefährdung des Hinterlandes, z.b. Fangschuß bei Verkehrsunfall, obwohl ich dann eh das Messer vorziehe, denn auch die 9Para schafft "ein paar" Meter!) die Langwaffe zum Fangschuß einsetzen können.

Führe IMMER im Revier meine P7, egal ob ich Jage oder nur beobachte, benutzt habe ich sie fast nie ( 2 mal), aber auch nur weil ich keine geeignete LW( nur kk) dabei hatte.

Ich glaube eher der Händler möchte gerne noch 2 KK KW verkaufen, weil die gerade schlecht gehen!

Geschrieben

Jedenfalls würde ich auf die .22 Mag in der Kurzwaffe erstmal verzichten. In der Falle kann man alles auch mit der .22 lfB schiessen, die im Knall wesentlich angenehmer ist und meist aus Kurzwaffen auch erheblich präziser schiesst.

Geschrieben

Ich würde auch eher zu einer Pistole in .40 oder .45 mit 9 Para und .22 Wechselsystem tendieren oder alternativ einen Revolver in .357, der wahlweise mit Schrot, 22er Einsteckpatronen (mit oder ohne Lauf), 38 Wadcutter oder heißen 357ern gefüttert werden kann.

Geschrieben

@etmar

Obwohl ich zu den Leuten gehöre die gönnen können, halte ich die Aussagen deines Bümas für etwas gewagt. Nicht das es nicht möglich sei als Jäger 4 KW zu bekommen, aber als Jungjäger auf einen Schlag, da brauchst Du schon einen sehr wohlgesonnenen Sachbearbeiter.

Eine Möglichkeit wäre dieser Weg:

2 KW über Grundbedürfnis:

Pistole 9mm Luger für Fangschuß

Kleiner Revolver 22 lr für Bau und Fallenjagd

Später noch eine 22lr Pistole für jagdliches Übungsschießen.

Bedürfnisnachweis über LJV oder Kreisjägergruppe oder Du legst das Bedürfnis selber dar.

Später noch zB einen 44 Magnum Revolver für den Fangschuß auf schweres, wehrhaftes Schalenwild. Bedürfnis legst Du dann selbst dar, der LJV hat damit nix zu schaffen. Gegebenenfalls kann die Waffenbehörde aber den Kreisjägermeister dazu hören.

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Von einer KK würde ich für diesen Zweck abraten. Besser ist ein Revolver in 38 oder 357, der mit Schrotpatronen geladen wird. Mit dem Schrot ist es leichter zu treffen und es macht weniger kaputt. Die Waffe taugt dann (mit anderer Munition) auch für den Jagdschutz und zum Fangschuß.


Oder eine handgeladene 357SIG mit 90gr Hohlspitzgeschoss welches mit einer V0 aus 98mmLauf 550m/s macht. Falls da noch was ausschießt beim Wiesel o.a. dann bleibt es in der Fallenwand...

Geschrieben

Ich kenne auch nur die zwei KW für Jäger ohne besonderen Bedürfnisnachweis. Das Kaliber hat allerdings nichts damit zu tun. Da gibts keine Vorschrift 1x GK und 1x KK... Kannst dir auch zwei BFR in .444 Marlin zulegen grlaugh.gif Ob diese jagdlich brauchbar sind, sei dahingestellt smirk.gif Verboten nach dem Jagdgesetz sind sie nicht, und darauf kommt´s lt. gesetz an. cool.gif

Ich würde zu einem .357-Revolver, dazu den .22 LfB-Einstecklauf für Fallenjagd tendieren, evtl. noch zu einer Pistole mit Wechselsystem. Das sind dann sogar nicht nur "drei Sachen auf einmal", sondern praktisch 4 zum Eintrag von 2 icon14.gif

Geschrieben

Diese Einsteckläufe sind kein wirklich guter Ersatz für eine 22er Pistole. Bei Spaltmaßen von mehreren Millimetern zwischen Adapterpatrone und Lauf haben sie einen giftigen Knall, spucken Blei und opfern viel Geschwindigkeit. Dann lieber für jede unterschiedliche Verwendung eine vollständige Waffe.

Ich habe jetzt sechs Kurzwaffen und von meiner Behörde die Zussicherung, eine siebte ohne weiteres zu bekommen. Danach hätten sie dann auch gerne entsprechend schlüssige Begründungen. Ich komme damit einfach besser klar als mit irgendwelchen Einsteckläufen und -Patronen oder Wechselsystemen.

Geschrieben

Hallo Etmar

ich entsinne mich, dass ich vor Jahren in der Visier gelesen habe, dass nach dem Grundbedürfnis von 2 KW,falls die GK sind, dass Bedürfnis für eine KK KW einfach zu begründen ist, wenn man der Fallenjagdt nachgehrt. 2 KK KW und danach noch 2 GK halte ich nicht für durchführbar, du machst deinen SB nur sauer.

Steven

Geschrieben

In Antwort auf:

@ JV

6 KW auf JJ ???

Mad Max


Warum den nicht? Das Gesetz sagt doch nur, daß ein Jagdschein ein Bedürfnis für 2 Kurzwaffen implizit begründet. Davon, daß es maximal 2 KW gäbe, steht da nichts. Ab der 3. muß man dem Amt halt eine Begründung liefern.

Geschrieben

In Antwort auf:

6 KW auf JJ ???


Leider nein, ich schiesse schon länger als ich jage. Aber wenigstens trennt meine Behörde klar zwischen sportlich und jagdlich erworbenen Waffen. Ein 44er als Fangschusswaffe war zB kein Problem, obwohl ich schon vorher welche hatte. Anderswo hört man ja schonmal, das versucht wird, eine jagdtaugliche KW aus bisherigem Besitz auf das "Jägerkontingent" anzurechnen.

Geschrieben

Ja, so ists bei mir auch (seit 1984/1991 Sportschütze, seit 2000 Jäger und 2004 Sammler).

Wenn man jetzt eine .357 Mag. und eine .357 SIG hat, kann man für die Fallenjagd noch eine .22 beantragen.

Wenn man im Ausland auf Grosswild jagt, noch 'ne .44 Magnum. (Wurde meinem Kumpel empfohlen, als er auf Bären in Alaska wollte).

Dann vielleicht noch eine zum jagdsportlichen Schiessen, da muss man sich dann aber schon engagieren, damit der LJV seinen Segen gibt.

Mad Max

Geschrieben

Der Erwerb von KW beim Jäger regelt sich wie bei den meißten Fällen des Waffenerwerbs übers Bedürfnis. Einschlägig ist hier neben §§ 8 und 13 Abs. 2 der ein Bedürfnis beim Jäger für 2 KW (generell ohne Einschränkung) anerkennt auch nach wie vor der nicht aufgehobene 32.1 WaffVWV. "Für den Erwerb von 2 Schusswaffen mit einer Länge von nicht mehr als 60 cm (Kurzwaffe) durch Jagdscheininhaber gilt das Bedürfnis als nachgewiesen, wobei unerheblich ist, ob die Waffen für den Fangschuss geeignet sind. Besaß der Jagdscheininhaber am 1.4.77 bereits 2 KW, die nicht für die Abgabe des Fangschusses geeignet sind, so ist ein Bedürfnis für den Erwerb einer zusätzlichen für den Fangschuss geeigneten KW anzunehmen." Wer also sein grundsätzliches Konitngent mit 2 KK-KW ausschöpft braucht sich später nicht zu wundern wenn der SB sagt, du wußtest aus dem Sachkundeteil deiner Jägerprüfung dass ein grundsätzliches Bedürfnis beim Jäger für 2 KW festgestellt wurde. Nach WaffVwV liegt Bedürfnis für zusätzliche KW nur vor wenn die beiden KK-KW vor 1977 erworben wurden. Ein vernünftiges Bedürfnis für 2 KK-KW wird eh nicht zu erbringen sein und somit kannst du vor einem nicht überwindbaren Problem stehen.

Ich hör schon wieder den Aufschrei - wollt nur mal drauf hinweisen, Gemeinde beruhige dich. chrisgrinst.gif

Geschrieben

Hallo,

Dazu hätte ich auch eine Frage:

Wenn ich schon drei KWs habe(z.B. 9mm,.44Mag,.22lfb)und die .22er verkaufe,kann ich dann den freien .22erEintrag auf was großkalibriges umschreiben lassen?

Wenn ich mit der Wirkung der .22 nicht zufrieden bin.

MfG willo

Geschrieben

Willo,

bei meiner SB würde das nicht klappen, da sie für jeden Antrag jenseits der zwei Bedürfnisnachweisfreien einen wasserdichten Bedürfnisnachweis verlangt.

Und da Du schon zwei GK hast, wird es Dir nicht leicht fallen, die dritte GK-Waffe zu begründen.

Die von Dir angedeutete Besitzstandswahrung kennt das WaffG nicht.

Aber rede doch mal mit Deinem SB, vielleicht ist er ja kulant.

Waidmansheil

Michael

Archiviert

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