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IGNORED

Neue VO zum WaffG - Wer kann helfen?


FSK18

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe gestern dem Entwurf zur neuen VO in der Hand gehalten und kurz reingesehen. Mein Sachbearbeiter, dem das Teil zur Stellungnahme gegeben wurde, wollte das Teil um nichts in der Welt kopieren.

Da ich im Moment einige Anträge laufen habe deren Genehmigung direkt vom Inhalt der VO abhängt, auch wenn nur eine gewisse Richtung des Gesetzgebers erkennbar ist, benötige ich das Teil dringend. Ich hab auch schon beim BMI IS 7 angefragt, da die das Teil ja verzapft haben.

Daher meine Bitte, hat irgendwer das Teil schon auf dem Tisch? Wenn ja, wer ist so nett und kann es mir mailen (als PN), selbstverständlich vertraulich und nur (ausschließlich) zum Eigengebrauch.

Gruß M.

Geschrieben

Hallo FSK18,

in diesem Zusammenhang stellt sich sowieso die Frage, was für eine Kultur sich da in unseren Landen eingeschlichen hat: Die Behörden und die Verbände kennen die Inhalte der neuen VO schon - werden sogar um Stellungnahmen gebeten - was Du ja auch bereits feststellen durftest. Wer aber im Vorfeld in keinster Weise daran beteiligt werden soll und auch gar nichts darüber erfahren darf, das sind wir Schützen, also diejenigen, die die VO ganz konkret betrifft und angeht!! Wir bekommen den Inhalt erst zu Gesicht, wenn vollendete Tatsachen geschaffen sind und die VO in Kraft tritt.

Es stellt sich für mich und viele Schützen in meinem Freundes- und Bekanntenkreis zunehmend die Frage, wer hier eigentlich für wen da zu sein hat: die Schützen für die Verbände(bzw. auch Verwaltung) oder die Verbände/verwaltung für die Schützen. Bei einem derartigem Verhalten ist die Antwort doch wohl klar und es ist offensichtlich, wohin sich die Schwerpunkte verschoben haben....

Man befindet über uns und wir haben dann die Pille zu schlucken, die man uns bereitet hat...

Amazone

Geschrieben

HAllo Sachbearbeiter,

doch: diversen Verbänden liegt die neue WaffVwV bereits zur Stellungnahme vor - die hüten sich aber, Ihre Mitglieder darüber zu informieren!

Geschrieben

In Antwort auf:

Da ich im Moment einige Anträge laufen habe deren Genehmigung direkt vom Inhalt der VO abhängt, auch wenn nur eine gewisse Richtung des Gesetzgebers erkennbar ist, benötige ich das Teil dringend.


Entspann dich, ob Du sie vorliegen hast oder nicht hat keinerlei Einfluß auf deine Anträge. Ändern kannst Du doch ohnehin nichts dran. cool.gif

In Antwort auf:

Wenn ja, wer ist so nett und kann es mir mailen (als PN), selbstverständlich vertraulich und nur (ausschließlich) zum Eigengebrauch.


In einem öffentlichen Forum löst das Wort "vertraulich" einfach nur Heiterkeit aus.

Geschrieben

So wie ich die Sache sehe, ist die Situation nicht ganz so einfach.

Der gegenwärtige Entwurf zur Verwaltungsvorschrift ist tatsächlich einigen bekannt, beherbergt aber einiges, was so nicht akzeptierbar ist. Bevor man da jetzt die ganzen Fronten verhärtet, ist es ganz normal erst mal mit den Zuständigen vernünftig darüber zu reden und ich glaube genau das, wird jetzt erst mal geschehen. Damit kann man oft mehr erreichen, als wenn man hier darüber diskutiert und Watschen austeilt, besonders, wenn man bedenkt, dass es sicherlich auch noch die Falschen treffen wird.

Ich finde, dass das auch gegenwärtig erst mal das sinnvoll ist. Es kann aber in 4 Wochen schon ganz anders aussehen, oder sich gelöst haben

Die zur Beschlussfassung anstehende Fassung wird sicherlich noch rechtzeitig in an die Öffentlichkeit gehen. Darüber hinaus glaube ich nicht, dass sie vor nächstes Jahr offiziell auf die Ämter kommt.

Ich würde der Sache einfach noch ein paar Wochen lassen, ist besser, glaubt es mir!

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hallo FSK

es ist richtig, dass der erste Entwurf der VwV an die Landesinnenministerien zur Stellungnahme gegeben wurden. Dass ein Sachbearbeiter die schon in den Händen hält, kann ich mir nicht vorstellen, aber nichts ist unmöglich. Dieser Entwurf soll nach meinen Informationen noch sehr stark bearbeitet werden. Jedes Land will schlicsslich sich selbst darin wiedererkennen und auch Macht behalten. Nur, uns interessiert das Gesetz und die VO und sonst nichts. Ich habe bis vor kurzem auch auf die VwV gewartet, habe aber dann die Geduld verloren und meinen Antrag auf Sammler WBK eingereicht. Mein Sachbearbeiter sitzt jetzt in der Klemme, da er nicht ohne VwV entscheidet. Wird wohl das Gericht klären müssen. Die neuen VwV sollen Ende diesen Anfang nächsten Jahres bei den SB ankommen.

Steven

Geschrieben

@steven

Dein Sachbearbeiter begibt sich an den Rand einer Rechtsbeugung, wenn er ohne Grund die Erteilung von Genehmigungen verweigert. Verwaltungsvorschriften sind lediglich ein Leitfaden für die Verwaltung und nichts mehr.

Nach spätestens 3 Monaten kannst Du Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Noch besser würde ich allesdings die spanische Methode zum Umgang mit Genehmigungsanträgen finden: Dort gilt ein Antrag automatisch als genehmigt, wenn die Behörde sich nicht innerhalb eines Monats mit einer Entscheidung zum Antrag äußert. (So hat man es mir zumindest einmal berichtet).

Gruß,

frogger

Geschrieben

Keine neue VwV da, also kann nicht entschieden werden. So einen Quark hab ich schon lange nicht mehr gehört. pissed.gificon13.gif Was ist denn das für eine Pflaume ? mad.gif

In weiten Teilen ist die alte VwV noch anwendbar, solange diese nicht dem Wesen neuer gesetzlicher Regelungen widerspricht. In puncto Sammler hat sich im neuen WaffG ohnehin so gut wie nichts verändert. Also was soll der Blödsinn ? confused.gifgaga.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Noch besser würde ich allesdings die spanische Methode zum Umgang mit Genehmigungsanträgen finden: Dort gilt ein Antrag automatisch als genehmigt, wenn die Behörde sich nicht innerhalb eines Monats mit einer Entscheidung zum Antrag äußert. (So hat man es mir zumindest einmal berichtet).


Sowas gibt es auch in Deutschland. Nach dem hessischen Baurecht ist ein Bauantrag automatisch genehmigt, wenn die Behörde den Vorgang nicht innerhalb 3 Monaten abschließend bearbeitet.

Der Effekt in der Praxis ist für den Bürger gering. Statt den Vorgang liegen zu lassen wird eben ein ablehnender Bescheid erteilt. Jetzt ist der Bürger genauso weit wie früher: Er muß klagen um sein Recht zu bekommen.

Geschrieben

Da muß ich widersprechen,

ein ablehnender Bescheid ist besser als gar kein Bescheid, da Du gegen den ablehnenden Bescheid Rechtmittel einlegen kannst.

Bei gar keinem Bescheid musste erst ne Untätigkeitsklage machen.

Ist also besser so...

Gruß,

frogger

Geschrieben

Hallo

also, jetzt muss ich doch meinen SB in Schutz nehmen. Der ist schon ganz in Ordnung, ist nur nicht einer der mutigsten. Also, der hat schon nach exact 3 Monaten auf den Tag genau meinen Antrag bearbeitet. Es war eine Ablehnung. Die Begründung war, meine angestrebte Waffensammlung ist nicht kulturhistorisch bedeutsam, weil irgendwann vor 30 Jahren ein gericht festgestellt hat, das nur Waffen vor 1945 gebaut auch kulturhistorisch etc sind. Ich habe aber eine Wissenschaftlich technische Waffensammlung beantragt, wofür es im alten Waffenrecht und erstrecht nicht in den dazugehörigen VwV eine erwähnung gab. Also hat mein SB angst, einen Präzedensfall zu schaffen, und lehnt erst mal ab. Mein Widerspruch wurde gleich zu Innenministerium NRW, sprich Dr. Steegmann, geschickt. Das erstaunte mich doch, da die Reihenfolge etwas anders verlaufen sollte. Na gut, mal sehen wie es weiter läuft. Ich werde versuchen, die 45 zu knacken.

Steven

Geschrieben

In Antwort auf:

Mein Widerspruch wurde gleich zu Innenministerium NRW, sprich Dr. Steegmann, geschickt. (...) Ich werde versuchen, die 45 zu knacken.

Steven


NRW? Steegmann?

Du hast nicht viel hier im Forum oder in Visier gelesen, oder? Mach Dir bei diesem Sauladen NRW mal leiber keine allzu großen Hoffnungen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Keine neue VwV da, also kann nicht entschieden werden. So einen Quark hab ich schon lange nicht mehr gehört. pissed.gificon13.gif Was ist denn das für eine Pflaume ? mad.gif

SB, keep cool - das ist keine Pflaume (war das jetzt etwa sexistisch?) Das ist ganz einfach ein typischer braver NRW-Büttel. Von der Sorte gibt es viele dort, einer findet sich z.B. auch in Dortmund als Polizeipräsident und wurde weidlich bekannt für seine Kesselschlachten bei Nazi-Kundgebungen . Er kesselte immer die Nicht-Nazis ein, die gegen die Aufmärsche demonstrierten. Dafür hatte er dann nicht genug Mannen übrig, um die Glatzen vom Randalieren in der Innenstadt abzuhalten...

In Fritzchens Sonnenstaat "L'etat c' est SPD!") darf eben kein Amtsmann oder -frau was machen, ohne das es von oben angeordnet und abgesegnet wurde. Intern wurden übrigens die Mitarbeiter beruhigt, daß sie weiter so hinhaltend bei WBK-Anträgen verfahren sollen. Es entstünde ihnen keine dienstrechtlicher Nachteil, wenn die Bürger den Klageweg beschreiten würden.

Vergessen wir bitte auch nicht - aus dem Stall, wo dieser Mist herkommt (inclusive diverser übler Häufchen die sich in der VwV wiederfinden) kommen auch die Leute, die es nicht mal schaffen, einen Schmalspur-Extremisten wie den Kalifen von Köln unter Kontrolle zu halten. Dafür aber macht man nach schönster altdeutscher Blockwart-Tradition "Umfeldbefragungen" bei WBK-Anträgen und Jungjägern durch den ABV, äh meine natürlich die örtliche Polizei. pissed.gif

Denk ich an NRW in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht...

Makalu : "Der größte Teil der neuen VerwaltungsV. ist sowieso einfach von der alten abgeschrieben."

Dat mein lieber Makalu issich nu so auch wieder nich janz richtich! Denn wenns so wäre, wie kommts, daß die neue VwV fast doppelt soviel Umfang hat wie die alte?

Ich muß aber meinen Vorschreiber hier beipflichten , der meinte, es würde nicht gerade den Prozeß fördern, nun alle Querschläger und Tretminen der neuen VwV hier gleich coram publicum zu diskutieren.

Es ist nur ein Entwurf - und es gab viele Entwürfe im langjährigen Prozeß der WaffG-Deformation. Eins nach dme andern also. Was mir nicht gefällt, sind die Einstein'schen Mißtöne von Amazone - erst mal wieder gegen die Verbände wettern, das macht spaß und bringt die WO-Gemeinde immer in Fahrt..

Ein Haufen Leute machen sich nämlich im Moment sehr viel Arbeit, um sich durch den fäkalienbreiartigen Quast-Text dieser VwV zu arbeiten, um jede Kinke und jede Tretmine zu entdecken. Was will man mehr?

Geschrieben

Hallo Sharps

doch habe ich. Ich habe Dr. Steegmann auch schon höchst persönlich ans Bein gepinkelt(die Punkte lass ich mal weg und schreibe ins Reine. Ist mir zu viel Arbeit). So ganz doll viel Hoffnung mach ich mir nicht. Versuche aber über die Verwaltungsgerichte die WBK durchzusetzen. Ganz so alt bin ich noch nicht, und da ich nicht Rauche, nicht übermässig viel trinke und Sport treibe, hoffe ich, dass ich die ganze Sache überlebe.

Steven

Geschrieben

In Antwort auf:

.... Ich werde versuchen, die 45 zu knacken.

Steven


Schaffst Du, Du bekommst den Bescheid vor 2045 021.gif021.gif021.gif

Siehe Posting von Sharps

Aber im Ernst: Ich wünsche Dir viel Glück und vor allem Erfolg bei der Sache

Grüße

Jürgen

Geschrieben

Lieber Steven.,

da ich nicht annehme, daß Du bis zum Jahre 2006 das Zeitliche segnest, hast Du große Hoffnungen, Deine WBK noch zu erleben. MR Steegmann ist sowieso ein Auslaufmodell, genau wie sein Boß. Denn wie demnächst die Kommunalwahlen in NRW schon zeigen könnten, dürfte die SPD in Düsseldorf im selgen Möllemanns Angedenken das Projekt 18 verwirklichen. 021.gif Dann kommt noch Hartz IV, worüber besonders viele Menschen in den slumähnlichen Armutszonen von Bochum, Dortmund etc. froh sind - und fertig ist die Laube bei den kommenden Landtagswahlen...

Behrens könnte sich - den Braten riechend - wie sein alter Boß Clemens vielleicht noch in der Zwischenzeit schnell noch für einen Posten in der Bundesregierung bewerben AZZANGEL.gif. Die brauchen da immer einen in Berlin, der in laufende Kameras lächeln kann und Stroh drischt. grin.gif Und da Eier für gefärbte Haare nicht gerade förderlich sind, böte sich doch ein Posten als Pausenclown für Gerhard an. Erfahrung bringt er ja mit, und als Ankündigungsminister kann er in NRW auf eine lange Tradition zurückblicken....

Geschrieben

Schiller schrieb:

In Antwort auf:

Ein Haufen Leute machen sich nämlich im Moment sehr viel Arbeit, um sich durch den fäkalienbreiartigen Quast-Text dieser VwV zu arbeiten, um jede Kinke und jede Tretmine zu entdecken. Was will man mehr?


Lasst doch die WO-Gemeinde die Tretminen in den VwV mit "entdecken"!! Da sind wir gut drin! Entmündigt uns nicht einmal mehr, sondern stellt die VwV hier ein - bei Bedenken können wir unsere Entdeckungen ja dann auch per Email übermitteln - aber so können wir gar nicht helfen. tongue.gif

Grüsse, Schwarzwälder

Geschrieben

In Antwort auf:

@Schiller:

Keine neue VwV da, usw. usw...


Zur Geschäftsordnung, Boss: nächste Woche üben wir zwei mal das Zitieren in WO! Dieses Durcheinander zwischen Vorgängerzitat und eigenem Geschreibe kann ja kein Mensch auseinanderhalten!

Code:


Ein [Zitat] beginnt mit eckigen Klammern und endet mit dem selben Kommando, nur mit'm Schrägstrich davor, also [/Zitat]  

und erst dahinter wird selbst weitergedacht und geschrieben.

(auch wenn man als Entschuldigung anführen muß, daß das auf nem Mac wie in der Redaktion nicht so einfach ist, weil viele Kommandos des UBB-Codes enfach nicht markierbar sind.)

Geschrieben

Vielen Dank für die Antworten. Hinsichtlich einzelner Genehmigungen wie WBK etc. habe ich keine Problem mit meinem Sachbearbeiter, da läuft alles bestens. Mir geht es um etwas speziellere Vorgänge, die mittlerweile bei uns im Innenministerium geprüft werden (gerade weil die Verordnung fehlt), und da ja viele Köche bekanntlich den Brei verderben, wäre es gut wenn ich für meine Gegenargumentation den Text und damit die Intention des Gesetzgebers kennen würde. Denn in letzter Zeit höre ich zumeist " ja wir würden ja sofort..., aber wir wissen nicht was mit der Verordnung kommt und wie das dann gewollt ist, deswegen müssen wir noch weiter prüfen...". Da sich das jetzt seit über 3 Monaten zieht, und ich auch niemanden durch Klage verprellen will, suche ich nach Argumentationshilfen, mehr nicht. Und ein VwV Text bzw. Auszug wäre da schon behilflich, denn in seiner jetzigen Fassung dürfte er eher restriktiv ausfallen, und wenn trotzdem die Voraussetzungen vorliegen, dürfte die Behörde kaum noch gegenhalten können.

Gruß M.

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