Schwarzwälder Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Norwegen ist bekanntlich eine Monarchie. Das norwegische Waffengesetz ist an sich recht liberal; selbst Vollautomaten sind darin nicht ausdrücklich verboten. Aaaber wie es sich für eine Monarchie gehört, steht dort im §6: "Kongen kan ..." (Der König kann)... bestimmte Waffen verbieten. Das tat er dann auch in Gestalt des Justizdepartements (via Vorschriften, die dann nochmals vom Polizeidirektorat in Oslo, kurz POD ausgelegt werden). Das Ganze ist doch ziemlich parallel zu unserem neuen deutschen Waffengesetz. Nur steht da nicht "Kongen kan" (§6, norweg. WaffG) sondern: "Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt" (§15,7 neues WaffG) Es lebe die Monarchie! Grüsse, Schwarzwälder PS: Wen es interessiert, hier das derzeitige Ergebnis bezüglich Halbautomaten in Norwegen: Für Sportschützen zugelassen: Liste pr. juli 2004: Colt AR-15 H-bar/Sporter produziert nach 1986 SIG SG 550 SP Steyr AUG Zivilmodell Valmet M76/78A2 Galil AR HK-94 Bushmaster mod. XM15 - V-Match Rifle 20 Olympic Arms AR-15 H-bar Heckler & Koch modell SL 8 DPMS Panther Bull 24 Spezial Für Jäger zugelassen: Liste pr. juli 2004: Winchester M/100 Browning BAR (ausgenommen Browning BAR M/1918) Remington Modell four Remington modell 7400 Remington 742 Woodmaster Ruger mini 14 Ruger mini 30 Heckler & Koch modell 2000 Marlin modell 45 Marlin modell 9 camp carabine Valmet Petra Valmet Hunter Voere modell 2185 Vepr Super Vepr Pioneer Vepr Hunter Vepr-308 Super cal 308 win Für alle Waffen gilt: 47 cm Mindestlauflänge, keine Klapp- oder Einschubschäfte. Ausnahmen fur Altbesitz vor 1992 und für Sammler. Näheres hier: von Kjell Heilevang oder bei unserem norwegischen Schwesterforum www.sluttstykke.com Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Da hast Du schon Recht! So ein "Ermächtigungsparagraph", als Hintertürchen für alles, in vordergründig demokratisch erscheinenden Gesetzeswerken war schon mal und ist auch noch für bestimmte Personen und/oder Personenkreise immer ein feines Werkzeug! Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Norwegen ist bekanntlich eine Monarchie. Das norwegische Waffengesetz ist an sich recht liberal; selbst Vollautomaten sind darin nicht ausdrücklich verboten. Aaaber wie es sich für eine Monarchie gehört, steht dort im §6: "Kongen kan ..." (Der König kann)... bestimmte Waffen verbieten. Das tat er dann auch in Gestalt des Justizdepartements (via Vorschriften, die dann nochmals vom Polizeidirektorat in Oslo, kurz POD ausgelegt werden). Das Ganze ist doch ziemlich parallel zu unserem neuen deutschen Waffengesetz. Nur steht da nicht "Kongen kan" (§6, norweg. WaffG) sondern: "Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt" (§15,7 neues WaffG) Es lebe die Monarchie! Grüsse, Schwarzwälder PS: Wen es interessiert, hier das derzeitige Ergebnis bezüglich Halbautomaten in Norwegen: Für Sportschützen zugelassen: Liste pr. juli 2004: Colt AR-15 H-bar/Sporter produziert nach 1986 SIG SG 550 SP Steyr AUG Zivilmodell Valmet M76/78A2 Galil AR HK-94 Bushmaster mod. XM15 - V-Match Rifle 20 Olympic Arms AR-15 H-bar Heckler & Koch modell SL 8 DPMS Panther Bull 24 Spezial Für Jäger zugelassen: Liste pr. juli 2004: Winchester M/100 Browning BAR (ausgenommen Browning BAR M/1918) Remington Modell four Remington modell 7400 Remington 742 Woodmaster Ruger mini 14 Ruger mini 30 Heckler & Koch modell 2000 Marlin modell 45 Marlin modell 9 camp carabine Valmet Petra Valmet Hunter Voere modell 2185 Vepr Super Vepr Pioneer Vepr Hunter Vepr-308 Super cal 308 win Für alle Waffen gilt: 47 cm Mindestlauflänge, keine Klapp- oder Einschubschäfte. Ausnahmen fur Altbesitz vor 1992 und für Sammler. Näheres hier: von Kjell Heilevang oder bei unserem norwegischen Schwesterforum www.sluttstykke.com Was die Halbautomaten betrifft scheint das Gesetz ja noch strenger zu sein als unseres oder? Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Was die Halbautomaten betrifft scheint das Gesetz ja noch strenger zu sein als unseres oder? Karl Ja, Ja, so ist das mit den ach so liberalen Waffengesetzen in anderen Ländern. Vergleicht man genau, so erkennt man, daß Deutschland eines der freizügigsten Waffengesetze überhaupt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock 19 Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Noch, kann man da nur sagen. Bis zum nächsten "Anlaß", das Gesetz zu ändern!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Markus Präg Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Vergleicht man genau, so erkennt man, daß Deutschland eines der freizügigsten Waffengesetze überhaupt hat. sorry, Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Jennerwein, Glock19, ihr habt beide recht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
JDHarris Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Ja, Ja, so ist das mit den ach so liberalen Waffengesetzen in anderen Ländern. Vergleicht man genau, so erkennt man, daß Deutschland eines der freizügigsten Waffengesetze überhaupt hat. Soll man jetzt darüber lachen oder was? Auch wenn man bei uns mit entsprechendem Bedürfnis, Psychotest, Zuverlässigkeit, Registrierung, Waffenschrank, Vereinspflicht, Beschusspflicht, Anmeldepflicht, einschränkung der unverletzlichkeit der Wohnung, einschränkung der Meinungs- und Redefreiheit...etc bei uns ein paar Modelle mehr kaufen kann bedeutet das noch lange nicht, das Deutschland ein "liberales" Waffenrecht hat. Du solltest dabei nicht vergessen, dass man dafür in den ach so unliberalen anderen Staaten alles andere (vom Jagdgewehr bis zur Gotchaknarre) sehr viel freizügiger Handhabt! Bei uns fängt der ganze "Spass" mit Bedürfnis usw schon bei einem einfachen Weitschussluftgewehr an (...solche Waffen sind aber in den meissten Ländern noch nicht mal im Waffengesetz aufgeführt!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Jeder sieht immer, daß man in vielen Ländern Schrotflinten, Gotcha-"Waffen", Weitschußluftgewehre etc. frei kaufen kann und regt sich fürchterlich über die Regelungen in Deutschland auf. Wenn man das Waffenrecht insgesamt (unter Einbeziehung aller Waffentypen) vergleicht, so ist Deutschland tatsächlich sehr freizügig. In anderen Ländern Europas gibt es so nette Sachen wie: - Kurzwaffen völlig verboten - alle Kaliber über .270 verboten - alle "Kriegskaliber" verboten - alle Halbautomaten verboten - Kurzwaffen nur gegen hirnrissige Bedürfnisregelungen - sofortiger Verlust der Waffe wenn ein Wettkampf im Jahr zuwenig - etc Wirklich besser als in D ist es eigentlich nur in der Schweiz und in Österreich. Auffälligerweise sind das beides deutschsprachige Länder. In nahezu allen Ländern Europas (und auch außerhalb Europas) gibt es extrem restriktive Regelungen z. B. für den Erwerb und Besitz von Kurzwaffen. In D regen sich Sportschützen schon fürchterlich auf und rennen zum Verwaltungsgericht, wenn das Amt für die Kurzwaffe Nr. 6 ein paar Auflagen macht. In Deutschland kriegt doch jeder eine großkalibrige Kurzwaffe, der wirklich eine haben will. Die Bedingungen sind problemlos zu erfüllen. Seht euch doch einfach mal die Regelungen für den Kurzwaffenerwerb in anderen Ländern an, ehe ihr über das deutsche Waffengesetz (in dem schon eine Menge Unsinn steht) motzt. Allein das französische und belgische Verbot von "Kriegskalibern" würde mehr als die Hälfte aller Jagd- und Sportwaffen in D sofort illegal machen. Darunter fallen so populäre Kaliber wie: 223 6,5x55 7x57 308 30-06 8x57 Denkt mal drüber nach, wenn ihr das nächste mal mit der guten Schwedenmauser schießt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Noch, kann man da nur sagen. Bis zum nächsten "Anlaß", das Gesetz zu ändern!!! Da bin ich wesentlich optimistischer als Du. Waffenbesitz gilt in D regelrecht als Kulturgut. Was ist denn nach Erfurt passiert? Die Regelung mit dem Psychogutachten bei Sportschützen unter 25 Jahren ist eigentlich die einzige Verschlimmerung. Dafür gab es für Sportschützen einige Verbesserungen als Kompensation: - Der Anscheinsparagraph ist weggefallen, es dürfen jetzt auch Gewehre im Militärlook geschossen werden. - Die neue gelbe WBK ist eine dramatische Verbesserung. Damit sind Repetierbüchsen auch für Sportschützen faktisch frei. Für die Jäger gab es die Verschlimmerung, daß sie jetzt die Waffen auf dem Weg zur Jagd entladen führen müssen. Dafür gab es aber auch einige Verbesserungen: - Sportliches Schießen und Training wird jetzt auch bei Jägern ausdrücklich als vom Bedürfnis gedeckt genannt. - Hohlspitzmunition für Kurzwaffen wurde zugelassen. - Einschießen von Waffen im Revier ist jetzt erlaubt. Alle Waffenbesitzer getroffen haben die neuen Aufbewahrungsvorschriften, das ist aber nur eine Bagatelle gemessen an Regelungen in anderen Ländern wie z. B. Totalverbot von Kurzwaffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
reini Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Greift jetzt schon das "Brenneke Snydrom" in den eigenen Reihen um ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Greift jetzt schon das "Brenneke Snydrom" in den eigenen Reihen um ?? Na das bestimmt nicht. Es macht nur keinen Sinn immer nach den Regelungen anderer Länder zu schreien. , so gut wie überall ist es nämlich noch schlimmer als hier. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JDHarris Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Naja, Du pikst dir jetzt aber ein paar Dinge heraus, die nach aussen hin durchaus den Anschein einer "liberalisierung" haben mögen. Die Fakten sind jedoch wieder ganz anders gewichtet. - Anerkennung von Sportordnungen Aktuelles Beispiel: IPSC ist nicht als Sport anerkannt worden. Beim Westernschiessen war die Anerkennung denkbar knapp. Alles in allem kann jetzt nahezu JEDE Sportordnung quasi über Nacht per Rechtsverordnung gecancelt werden! Ihr könnt euch vorstellen, was passieren wird, wenn der nächste Amokläufer ein Westernschütze mit ner 94er Winchester sein sollte. Tschüss Westernschiessen! - Zulassung "sportlicher Waffen" Aktuelles Beispiel: Revolver/Pistolen mit weniger als drei Zoll Lauflänge sind jetzt keine "Sportwaffen" mehr. Welche Waffe als "sporttauglich" angesehen wird, liegt jetzt beim Bundesverwaltungsamt. Noch ein einziger Amoklauf wie in Erfurt und ihr könnt davon ausgehen, dass wieder ein paar Waffen als "unsportlich" eingestuft werden. - Psychotest Es wird nur eine Frage der Zeit sein, wann ihn ALLE machen müssen - und zwar Regelmässig! - Bestätigung des GrundSatzes "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" Dieser - erst kürzlich nochmal vom Verfassungsgericht bestätigte Grundsatz - bietet die Grundlage für weitere Einschränkungen. Kurz Zusammengefasst kann man sagen Das neue Gesetz hat in der Tat einige Punkte liberalisiert, dafür aber hat man nun mit einer Vielzahl von "Ermächtigungsgesetzen" einen "Generalschlüssel" für weiter Verschärfungen durch die Hintertür geschaffen. Lies dir nochmal das neue Gesetz durch: Fast jeder Paragraf enthält den Zusatz "das Bundesministerium wird ermächtigt weitere Verordnungen zu erlassen" Das bedeutet, dass die eigentlichen Klöpse wohl in den nächsten Jahren nach und nach durch einzelne Rechtsverordnungen eingeführt werden! Was in vielen anderen Bereichen ohnehin schon gang und gebe ist (Erlassgesetzgebung) tritt nun auch im Waffenrecht ein, nur das man Waffenbesitz generell nicht sehr wohgesonnen ist! ...und an den Weihnachtsmann glaube ich wirklich nicht mehr! Diese Land lässt sich inzwischen ohne Probleme komplett auf der Verwaltungsebene regieren! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 In Antwort auf: vielleicht betrachtet ihr mal den thread smiley? sollte ein gag für einen verregneten (zumindest hier) sonntag abend sein... kein anlaß gleich wieder.... Na und? Damit macht man keine Scherze! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Ihr könnt euch vorstellen, was passieren wird, wenn der nächste Amokläufer ein Westernschütze mit ner 94er Winchester sein sollte. Tschüss Westernschiessen! Da bist Du wirklich zu pessimistisch. Nach Erfurt wurde das Sportschießen auch nicht generell verboten. In Antwort auf: - Zulassung "sportlicher Waffen" Aktuelles Beispiel: Revolver/Pistolen mit weniger als drei Zoll Lauflänge sind jetzt keine "Sportwaffen" mehr. Also das ist ja wirklich schrecklich! Ist eine Kurzwaffe mit weniger als 3 Zoll Lauflänge denn sporttauglich? ich unterliege als Jäger nicht dieser Regelung, trotzdem haben meine Kurzwaffen längere Läufe. In Antwort auf: Welche Waffe als "sporttauglich" angesehen wird, liegt jetzt beim Bundesverwaltungsamt. Noch ein einziger Amoklauf wie in Erfurt und ihr könnt davon ausgehen, dass wieder ein paar Waffen als "unsportlich" eingestuft werden. Abermals eine Vermutung, die in etwas projeziert ohen Belege dafür zu haben. Solche Verbote gibt es übrigens auch in anderen Ländern. Pumpguns sind z. B. in Österreich komplett verboten, nicht nur "unsportlich". In Antwort auf: - Psychotest Es wird nur eine Frage der Zeit sein, wann ihn ALLE machen müssen - und zwar Regelmässig! Auch wieder reiner Pessimismus ohne Realitätsbezug. Warum regst Du dich so auf über Regelungen, die Du dir nur einbildest? In Antwort auf: - Bestätigung des GrundSatzes "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" Dieser - erst kürzlich nochmal vom Verfassungsgericht bestätigte Grundsatz - bietet die Grundlage für weitere Einschränkungen. Der Grundsatz ist Schwachsinn, aber ähnliche Grundsätze gibt es in nahezu allen Ländern der Erde, das ist nichts typisch deutsches. In Antwort auf: Kurz Zusammengefasst kann man sagen Das neue Gesetz hat in der Tat einige Punkte liberalisiert, dafür aber hat man nun mit einer Vielzahl von "Ermächtigungsgesetzen" einen "Generalschlüssel" für weiter Verschärfungen durch die Hintertür geschaffen. Lies dir nochmal das neue Gesetz durch: Fast jeder Paragraf enthält den Zusatz "das Bundesministerium wird ermächtigt weitere Verordnungen zu erlassen" Das ist mit allen Gesetzen so. Selbst im Grundgesetz ist der häufigste Satz "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz". In Antwort auf: Das bedeutet, dass die eigentlichen Klöpse wohl in den nächsten Jahren nach und nach durch einzelne Rechtsverordnungen eingeführt werden! Was in vielen anderen Bereichen ohnehin schon gang und gebe ist (Erlassgesetzgebung) tritt nun auch im Waffenrecht ein, nur das man Waffenbesitz generell nicht sehr wohgesonnen ist! ...und an den Weihnachtsmann glaube ich wirklich nicht mehr! Diese Land lässt sich inzwischen ohne Probleme komplett auf der Verwaltungsebene regieren! Das ist richtig, aber auch nichts typisch deutsches. Das findest Du überall, besonders auf Europaebene, da wird nur über Verordnungen regiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Tüm: das versteht doch 'keiner' Link to comment Share on other sites More sharing options...
JDHarris Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Mag ja sein, dass andere Länder ebenfalls durch Verordnungen regiert werden. Aber in welchem Land landen diese so häufig vor dem Verfassungsgericht? (soweit ich informiert bin reicht diese Liste der Verfassungsbeschwerden in Deutschland inzwischen bis 2015!) Ausserdem bekommen Verordnungen in vielen anderen Staaten automatisch ein Verfallsdatum. In Deutschland dagegen gibt es noch welche, die stammen aus dem Kaiserreich! Das allein macht schon den Unterschied! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Ich muß wieder euch beiden rechtgeben... Es mag vielleicht auch anderswo Usus sein, durch Verordnungen zu regieren, das heißt aber noch lange nicht, daß es gut ist. Wie wir alle wissen, können Rechtsverordnungen per einfachen Federstrich des zuständigen Ministers (der, wie wir ebenfalls alle aus leidvoller Erfahrung wissen, seine eigenen unteren Chargen nicht immer unter Kontrolle hat) verabschiedet und geändert werden. Sie durchlaufen dementsprechend kein förmliches Gesetzgebungsverfahren und unterliegen damit keiner wirklichen demokratischen Kontrolle durch die Vertreter des Wahlvolks. Und genau DESHALB (jedenfalls haben wir das von unserem alten, klugen Verwaltungsrechtsprof mal so gelernt) war es eigentlich mal so gedacht, daß der Umfang, in dem Rechtsverordnungen etwas regeln können, in dem entsprechenden Gesetz, aufgrund dessen die Verordnung ergeht, genau definiert sein muß. Irgendwie vermisse ich diese inhaltliche Beschränkung ein bißchen im WaffG... Und genau deshalb ist die Bezeichnung Ermächtigungsgesetz leider genau richtig. Auch wenn die Ermächtigungsgesetze anderer Länder vielleicht noch schlimmer sind. mfg Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 In Antwort auf: In Deutschland dagegen gibt es noch welche, die stammen aus dem Kaiserreich! Das allein macht schon den Unterschied! In anderen Ländern gibt es Regelungen aus Zeiten lange, lange vor der Gründung des Kaiserreichs. Man denke an die Magna Charta, die ist aus dem 12. Jahrhundert, oder an spaßige US-Gesetze, die regeln in welchen Stellungen der Geschlechtsverkehr auszuüben ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Es macht nur keinen Sinn immer nach den Regelungen anderer Länder zu schreien. , so gut wie überall ist es nämlich noch schlimmer als hier. Noch schlimmer als hier...noch! Und deswegen wehren sich die deutschen Legalwaffenbesitzer (wenn IMHO auch noch etwas zu zaghaft) endlich! Denn mit der altbekannten "Salamitaktik" wollen bestimmte Regierungskreise und politische Gruppierungen am liebsten dafür sorgen, das auch in D bald britische Verhältnisse herrschen! Die oft gehörte Sätze "damit können wir leben..." und "es hätte ja auch schlimmer kommen können" werden sonst bald für die nächste, dicke Salamischeibe sorgen...Schnipp! Und dann hört man sie wieder... Schnipp! und wieder... Schnipp! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Was mich mehr stört als der Gesetzestext ist das Verhalten der Schießsportverbände. Da wird von einer kleinen Gruppe selbstherrlicher Vereinsmeier doch viel mehr begrenzt, limitiert und erschwert als es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Speziell die gelbe WBK ist den Verbandsoberen offensichtlich ein Dorn im Auge. Wenn Sportschützen Waffen einfach so kaufen können ist es ja nichts mit feudalistischer Machtausübung bei der Bestätigung des Bedürfnisses. Interessanterweise zieht sich das quer durch sämtliche Verbände. Gibt es eigentlich einen, dessen Vorstand normal ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
reini Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Die Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, ganz nach Gusto geht es nicht. Bei geschickter Zeitplanung kann man aber doch etliches durchbringen -- siehe 1972 und Erfurt ... Leider gbt es in Deutschland viele Bürokraten, die auch zwischen den Zeilen lesen können und Vieles ist auch durch die ständige Rechtsprechung "geschaffen" worden. Beispielsweise wurde der Ansprúch auf einen Waffenschein gegen Null gefahren bei unveränderter Gesetzeslage. Ein Hauptproblem liegt wohl darin, dass die Initiative der Gesetzgebung von den Bundesländern zum Bund wandert, vom Bund nach Europa. Die Mehrzahl der Gesetzesinitiativen geht bereits von Brüssel aus; auf Bundesebene wird nur noch die Richtlinie in deutsches Recht ungesetzt (zuzüglich eines deutschen Regulierungszuschlages). Für die Scharen arbeitssuchender, hochdotierter Bürokraten bei Bund und Land, muss das Waffenrecht eine Wohltat sein, hier regulierend und verschlimmbessernd tätig zu werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JDHarris Posted July 25, 2004 Share Posted July 25, 2004 Das ist richtig, Trooper Mir fällt natürlich auch auf, dass Rechtsverordnungen in anderen Staaten zt deutlich willkürlicher ausfallen, als bei uns. In Deutschland läuft das alles - zumindest augenscheinlich gesehen - sehr viel geordneter ab. Ich habe an unserem derzeitigen System 3 Kritikpunkte: 1. Die Verfassung wird viel zu häufig mit den Füssen getreten. Allein im letzten Jahr wurden HUNDERTE solcher Verordnungen vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt, da sie nicht mit dem GG vereinbar waren. Aber scheinbar interessiert das niemanden, denn es werden trotzdem fleissig im Wissen um deren verfassungsmässige Bedenklichkeit weitere zusmmengestrickt, so nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern, machen wir eben ne neue, die dann erst in fünfzehn Jahren wieder vom Verfassungsgericht gekippt wird...) 2. Die von dir genannte Ab-/ Eingrenzung ist praktisch nicht vorhanden. Unsere Verfassung gibt da leider auch keine genauen Vorgaben. 3. In Deutschland gibt es eine "gewisse Tradition" im Missbrauch von Rechtsverordnungen. Der gute Wille eines Gesetzes wird viel zu oft von eigenwilligen Beamten uminterpretiert. Ich will aber hier nicht nur mekkern, sondern auch mal kreativ sein. Was sollte man also tun? Wir bräuchten meiner Meinung nach eine Verfassungsänderung, die den Gesetzgeber regelmässig dazu zwingt sich beim Erlass von Verordnungen - im Rahmen der Massgaben des Gesetzes zu halten - mit Rechtverordnungen "sparsam" umzugehen (Überregulierungen ausschliessen) - ein automatisches Verfallsdatum vorzugeben - eine Überprüfung der Folgen vorzunehmen - persönliche Haftbarkeit der zuständigen Beamten und Minister im Falle der nachträglich festgestellten Verfassungswidrigkeit. Bei Vorsatz strafrechtliche Konsequenzen. Der deutsche Staat muss quasi per Verfassung vor sich selbst geschützt werden. Jetzt müsste man nur noch schaun, wie man die nötige 2/3 Mehrheit dafür zusammenbekommt. Vielleicht denken dann einige mal über ihren Blödsinn nach? Das Problem ist nur: Wer von den "Hohen Herren" im Bundestag wird sich seber zu einer solchen Massregelung bereitfinden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted July 26, 2004 Share Posted July 26, 2004 In Antwort auf: Der deutsche Staat muss quasi per Verfassung vor sich selbst geschützt werden. Das wäre ganz einfach zu machen. Die Staatsquote runter auf 30%. Dann hätte man kein Geld mehr für den zusätzlichen Unsinn und müßte sich zwangsläufig mit den den wirklich wichtigen Dingen beschäftigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock 19 Posted July 26, 2004 Share Posted July 26, 2004 @ Jennerwein, JD Harris: Ihr habt vergessen, daß mit so einem "Ermächtigungsgesetz" das Grundgesetz ausgehebelt wird( siehe Unverletzlichkeit der Wohnung) und somit unbescholtene Bürger schlechter als Kriminelle gestellt werden. Das ist übrigens ein schöner Probelauf, was sich denn das brav immer mehr Grün wählende Einfalts-Volk noch so alles widerstandslos gefallen läßt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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