Guest martinincanada Posted July 4, 2004 Share Posted July 4, 2004 Hallo, zunächst ein herzlicher Gruss aus Canada nach Deutschland. Meine Frage: Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe aus beruflichen Gründen vorübergehend einige Jahre in der Gegend um Halifax. Habe kürzlich den canadadischen Waffenschein und die Jagdgerechtigung erworben. Verglichen mit Deutschland spielt Jagdtradition bzw. Brauchtum keine große Rolle - Sicherheit wird sehr groß geschrieben! Natürlich wurden Anschaffungen gemacht wie Waffensafe, Waffen, Klamotten usw. Frage: Muss ich nach evtl. 10 Jahren Canada alles verkaufen, oder gibt es eine Möglichkeit die Waffen nach Deutschland einzuführen? Führerscheine werden ja gegenseitig anerkannt. Wie sieht es mit Jagdberechtigungen bzw. Waffenbesitzkarten aus? Würde ungern meine Waffen, die ich mit Freude geführt habe, wieder verkaufen müssen. Vielen Dank für Eure Hinweise! Martin - Hailfax - Nova Scotia Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 5, 2004 Share Posted July 5, 2004 Hallo und liebe Grüssle zurück nach Kanada ! Tja, das ist so eine Sache mit dem Bedürfnis. Wenn Du zurückkomst, musst du Berechtigter sein, um die Verbringungserlaubnis erhalten zu können. Als Jäger ganz einfach. Jagdschein lösen und gut ist (für die Langwaffen und zwei Kurzwaffen, falls mehr KW, Bedürfnisbescheinigung vom Landesjagdverband oder gnädiger SB). So long.... (und lass mir die Bären in Ruh, die mag ich nämlich so gerne. Vor allem Erdbären und Himbären. ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sharps Posted July 5, 2004 Share Posted July 5, 2004 Seine kanadische Jagderlaubnis wird aber in Deutschland kaum als Ersatz für einen Jagdschein anerkannt werden. Also muss er erst mal die Jägerprüfung machen, was einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand mit sich bringt. Bleibt die Frage, ob er die Waffen solange einem Berechtigten geben kann (z.B. Waffenhändler) oder ob er sie ohne JS erst gar nicht einführen darf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 5, 2004 Share Posted July 5, 2004 Ja, das ist klar. Bin davon ausgegangen, dass er vorher schon deutscher Jäger war. Ist dem etwa nicht so, Martin ? Falls nicht, wird es in der Tat schwierig mit dem Nachweis der Berechtigung. Auf Tagesjagdschein wird man keine Verbringungserlaubnis erteilen. Dann gäbs nur eins: sich in Kanada vorher von den Waffen trennen oder in Deutschland wo bei einem Berechtigten einlagern, bis eigenes Bedürfnis vorhanden ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sindbad Posted July 5, 2004 Share Posted July 5, 2004 Wenn jemand 10 Jahre oder noch länger durchgehend im Ausland lebte und dort als Sportschütze / Jäger Waffen legal erworben hat, gilt dann nicht Besitzstandswahrung ? (War da nicht mal was mit länger als 3 Jahre ??) Übrigens wie sollte das funktionieren: Bedürfnisnachweis als Sportschütze bei der Einwanderung ?? Vielleicht noch mit mindestens 12 Monate Vereinszugehörigkeit in Deutschland ? Und jede einzelne Waffe befürwortet bei einem Kontingent von 2 Waffen / 6 Monate ??? Sindbad Link to comment Share on other sites More sharing options...
50AE Posted July 5, 2004 Share Posted July 5, 2004 In Antwort auf: Frage: Muss ich nach evtl. 10 Jahren Canada alles verkaufen, oder gibt es eine Möglichkeit die Waffen nach Deutschland einzuführen? Nach dem heutigen Stand wird es schwierig werden, was allerdings in den nächsten Jahren möglich ist, kann keiner so genau sagen. In Antwort auf: Führerscheine werden ja gegenseitig anerkannt. Das wäre mir allerdings neu, das dies so einfach geht. In Canada muss man ja auch einen Lehrgang oder so was ähnliches besuchen, hat mir ein Schützenkollege erzählt, der nach Canada ausgewandert ist. Die Amerikaner müssen in Deutschland, trotz vorhandenem Führerscheines, auch einen Lehrgang besuchen und einen Test schreiben. Gruß 50AE Link to comment Share on other sites More sharing options...
JV Posted July 5, 2004 Share Posted July 5, 2004 Der Führerschein müsste hier aber zumindest für ein Jahr gültig sein, so dass man in Ruhe auf den Deutschen aufrüsten kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest martinincanada Posted July 5, 2004 Share Posted July 5, 2004 Hallo Leute, erstmal herzlichen Dank für Eure Anregungen. Natürlich musste ich in Kanada eine Prüfung machen. Wir müssen z.B. nachweisen, mit dem Kompass umgehen zu können. Wenn uns ein Wildhütter kontrolliert und wir haben kein Messer, Feuer und Kompass dabei - Waffe pfutsch! Hier sind Augen=Augen und nicht Lichter - Blut=Blut und nicht Schweiß. Wir haben hier viele Schießstände. 500 Schuss gehen jedes Jahr ca. durch meine 7x57 bevor ich sie jagdlich verwende. Nach 10 Jahren bin ich sicherlich mit vielen deutschen Jagdkollegen, was das sichere Führen von Waffen betrifft, mindestens gleich auf. Übrigens wird der deutsche Führerschein in Nova Scotia ohne weiter Prüfung anerkannt. Man muss den "Lappen" allerding gegen den canadischen Führerschein eintauschen! Der deutsche Führerschein wir einem abgenommen. Alternative: Deutschen Führerschein behalten und canadische Prüfung ablegen. In Canada ist der Führerschein gleichbedeutend mit dem Personalausweis, denn es in Canada nicht gibt. Wer seine Identität nachweisen will nimmt den Führerschein. Die Angelegenheit mit der Besitzstandwahrung würde mich interessieren. Es muss doch zumindest die Möglichkeit gegeben eine Waffenbesitzkarte zu erhalten, um dann in der Zwischenzeit den deutschen Jagdschein machen zu können. Die Karte bekommt sogar jeder, der Waffen von seinem Opa erbt. Vielleicht will ich aber auch gar nicht in Deutschland jagen und fliege in Zukunft zur Jagd nach Kanada, möchte aber dennoch meine Waffen in Deutschland lagern? Ein in Kanada absolviertes Studium wird doch auch anerkannt. Vielleicht habe Ihr ja noch einige Ideen, oder Kontaktadressen, die mir weiter helfen. Herzlichen Dank PS: was habe ich da gelesen, das Forum soll geschlossen werden, warum? Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted July 5, 2004 Share Posted July 5, 2004 In Antwort auf: PS: was habe ich da gelesen, das Forum soll geschlossen werden, warum? nee nee, nur ein kleiner teil des forums, der sich mit dem verband "bdmp" beschäftigte, musste geschlossen werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 Tja, wie 50AE schon richtig sagt. Da ist noch nicht alles so klar. Fakt ist allerdings, dass nur ein Berechtigter eine Verbringungserlaubnis erhält. Zu beachten ist übrigens auch § 4 Abs. 2 WaffG, wonach die Waffenbehörde einen Antrag versagen kann, wenn der Antragsteller nicht seit mindestens fünf Jahren in Deutschland wohnhaft ist... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 Sachi, da gibt es aber auch noch in einer Verwaltungsvorschrift (die so ja noch gültig ist und mit Sicherheit in diesem Punkt weiter gültig sein wird) die Anweisung, dass davon nur Gebrauch zu machen ist, wenn aufgrund des Landes in dem sich der Antragsteller aufgehalten hat, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht möglich ist. Diese Länder sind eher selten, wobei es sie sicherlich gibt, nur Kanada zählt da nicht dazu. Übrigens passt meine Katze viel besser zu diesem Forum. Deine gehören ins Schmuseforum. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Till Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 Grundsätzlich ist es nach § 8 WaffG möglich, ein Bedürfnis als Jäger nachzuweisen, o h n e im Besitz eines deutschen Jagdscheins zu sein. Gedacht ist da aber wohl eher an Fälle, in denen ein Deutscher zB in Österreich auf die Jagd geht. Die Anerkennung ausländischer Jagdscheine ist im BJagdG nicht vorgesehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 @Makalu: meine Kätzchen sind viel schöner, gerade weil sie schmusen und nicht so gewalttätig sind wie Deine Scharfschützin. So ! Ziff. 30.1.5 WaffVwV ist mit Sicherheit noch anwendbar. Da stimme ich Dir zu. Aber hier ist ja eben ein Fall, in welchem die Zuverlässigkeit wegen Aufenthalts außerhalb des Bundesgebietes nicht ausreichend überprüft werden kann. Wie soll der SB denn jemand prüfen, der in Kanada wohnt ? Die Mounties anrufen oder sich bei den Lauschebären einnisten ? Ne, also das kann ein SB schon ranziehen, wenn er dem Antrag nicht so positiv gegenübersteht. Ich würds natürlich nicht tun... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 @Till: das wäre durchaus ein Fall für ein Bedürfnis nach § 8 WaffG. Canadian hat der Waffenbehörde glaubhaft zu machen, dass die Waffen für den beantragten Zweck geeignet und erforderlich sind. Und das lässt sich schon machen. Der SB wird wegen § 8 Abs. 2 Nr. 2 WaffG aber wohl auf einen gültigen Jagdschein bestehen, wenn in D gejagt werden soll. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 @ SB zum Tema Zuverlässigkeit überprüfen Wenn es in Canada, ähnlich wie in den USA, ein sog. "Criminal Register" gibt und ein Auszug aus demselben von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt, gestempelt und gesiegelt wird (Ordnung muss sein, gelt ?), sollte das auch kein Problem sein, oder ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 Bissl dünn, oder ? Wir geben uns ja auch nicht nur mit dem BZR-Auszug zufrieden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest martinincanada Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 Super, das wird ja richtig interessant! Also, ich musste in Canada, weil ich ja kein Canadier bin, mein deutsches Führungszeugnis vorlegen. Dieses wurde in Deutschland überprüft - danach bekam ich meine PAL (Possession and Acquisition Firearm Licence). Ich darf also besitzen und kaufen. Die Lizenz hat die Einschränkung "Non Restricted", was bedeutet ich darf Waffen kaufen und besitzen die "non restricted" sind (Langwaffen!). Für Kurzwaffen (restricted) ist eine weiter Prüfung notwendig. Die Kanadier prüfen Deinen "Background" sehr genau und führen Buch. Eine spätere Auskunft nach Deutschland, auch wegen des sehr guten Verhältnisses beider Staaten zueinander, dürfte kein Problem sein! Innerhalb der EU gibt es viele Regelungen, aber bei Drittländern sieht es scheinbar mau aus!? Wie sieht es denn aus, wenn ich in meinem Italienurlaub den Jagdschein mache und in Deutschland umschreiben lassen möchte? Geht das? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 In Antwort auf: Innerhalb der EU gibt es viele Regelungen, aber bei Drittländern sieht es scheinbar mau aus!? Wie sieht es denn aus, wenn ich in meinem Italienurlaub den Jagdschein mache und in Deutschland umschreiben lassen möchte? Geht das? Nein Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 Du kannst dann nur auf Einladung einen Tagesjagdschein lösen, der 14 Tage lang gültig ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 an den deutschen jagdschein sindu.a. auch Jagdpachtfähigkeit etc gebunden.die vorgeschriebene jagdausbildung lässt sich nur marginal mit der in anderen Ländern vergleichen.Sie ist auf unser Jagdsystem zugeschnitten und hat sich entsprechend entwickelt. Gilt in Canada der Grundsatz "safe Hunting for everybody"( also ein freies Jagen für jederman ) wird die Jagd hier als zu erlernendes Handwerk gesehen (jagdprivileg). Aus diesen grundsätzlichen Unterschieden werden/sollen/können/dürfen (bitte auswählen)ausländische Jägerprüfungen nicht anerkannt werden. Bei uns wird es als wichtiger angesehen führendes Wild, von nicht führendem unterscheiden zu können, als einen Kompaß dabei zu haben. Die EU hat mit der ganzen Sache gar nix zu tun,genausowenig wie der Führerschein,Freischwimmerzeugnis und weitere Vergleiche von Äpfeln und Birnen. Bunduki Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 Man Sachi, auch das ist irgendwo geregelt (bin aber kein Verwaltungsrechtler): du hast eine Anfrage an die Vertretung des Landes zu schicken. Ich denke da gibt es sowas wie eine Botschaft. Wie ich nach Fr. gezogen bin, habe die das über ihren Geheimdienst gemacht. Hat etwa 2 Wochen gedauert und alles war klar. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
cartridgemaster Posted July 6, 2004 Share Posted July 6, 2004 Boah ehj ! Service Secret, Deuxieme Bureau! Warst Du also als Agent in La Belle France. Mein lieber Makalu, ich habe immer gewusst, dass da was Verborgenes in Dir steckt! À bientôt, Maître Cartouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 7, 2004 Share Posted July 7, 2004 @Makalu: genau das hab ich schon mehrmals gemacht. Nach im Schnitt 5 Monaten ohne fundierte Antwort (jede Behörde schobs zur nächsten und keiner hatte Ahnung, fast wie beim - nein, ich sags jetzt nicht -) hab ichs dann jeweils aufgegeben und meine restlichen "Erkenntnisse" verwertet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted July 7, 2004 Share Posted July 7, 2004 Hast Du die Mounties etwa in toitscher Sprache angeschrieben ? Dann wär's kein Wunder Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 7, 2004 Share Posted July 7, 2004 Lol Link to comment Share on other sites More sharing options...
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