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Was ist regelmäßiges Training ?


markus357mag

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Hallo Leute !

Was bedeutet denn regelmäßiges Training ? Hatten letztens einige Diskusionen darüber !

Gibt es da eine genaue Angabe über Trainingseinheiten pro Jahr das es regelmäßig ist ??? confused.gif

Es ging darum, was regelmäßig ist um einen neuen Antrag für eine Waffe zu stellen !

MfG

Markus

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Der BSSB sieht das so:

"Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht." (Das Ganze in Anlehnung an eine Bundesdrucksache).

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Die Zahl 18 entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Siehe hierzu

http://foren.waffen-online.dehttp://foren....ollapsed&sb=5&o

Solange nicht, z.B. durch die zukünftigen Verwaltungsvorschriften, definiert wird, was regelmäßiges Training ist, gilt:

Regelmäßiges Training ist, was ein Verbandsschützenmeister als ausreichend ansieht, um eine Verbandsbescheinigung zu unterschreiben.

gruß barlow

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"mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht"


Und wie soll das jemand machen, wenn z.B. der Verein keine geeignete Waffe hat?

confused.gif

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"mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht"


Und wie soll das jemand machen, wenn z.B. der Verein keine geeignete Waffe hat?

confused.gif


Die denken sich halt, dass jeder Verein zumindest eine erlaubnispflichtige Kurz- bzw. Langwaffe als Vereinswaffe hat.

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In Antwort auf:

Die Zahl 18 entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

...

gruß barlow


Schön, dass du so denkst, aber das ändert gar nichts. Der BSSB sieht das so und aus ist. Ich habe nach einer längeren Sucherei im Netz die Quelle für diese 18er Regelung gefunden (übrigens die gleiche, die auch "Sachbearbeiter" in dem anderen Thread anführt).

Zitat: "Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens 18 mal oder einmal pro Monat intensiv mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht." (Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 07. 12. 2001)

Diese Passage stand unter den Begründungen und da der Paragraph §14 ja auch so ins neue WaffG gekommen ist, könnte man (gemeinerweise) behaupten, dass auch diese Begründung heute gültig ist.

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In Antwort auf:

"mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht"


Und wie soll das jemand machen, wenn z.B. der Verein keine geeignete Waffe hat?

confused.gif


Mit Waffe "der Art" sollte gemeint sein Kurz- oder Langwaffe. Das dürfte wohl kein Problem sein.

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Mit Waffe "der Art" sollte gemeint sein Kurz- oder Langwaffe. Das dürfte wohl kein Problem sein.


Das wird sicher nicht das Problem sein. Aber wenn jemand nach 12 Monaten eine Befürwortung für eine Kurz- und eine Langwaffe haben möchte, muss er 36 statt 18 Trainingseinheiten nachweisen. Und das wird vom Waffengesetz nicht gefordert und es gibt auch keinen Grund, hier nachträglich eigenmächtige Verschärfungen einzuführen.

Zu den 18 als solchen: Nach den alten Verwaltungsvorschriften galt "regelmäßig" als "in der Regel zwei mal monatlich". Dies würde 24 Trainingseinheiten im Jahr bedeuten. Wenn es nun noch 18 sind, ist mir das auch recht. Es sollte allerdings weiterhin genügend Rücksicht auf entsprechende Einzelfälle genommen werden (Krankheit, Hausbau, Auslandsaufenthalt, schwieriges Studiensemester, intensive Trainings je Einheit, etc).

bye knight

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Es geht sogar noch einfacher. Der für mein Bundesland zuständige Verband (im nächsten Posting verrate ich welcher grin.gif )verlangt 18 Trainingstermine in 12 Monaten egal mit was geschossen für den Stempel. Das ist m.M. fair, richtig und sicher von jedem halbwegs wirklich Interessierten zu schaffen.

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Die Zahl 18 entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

...

/Zitat]

Diese Passage stand unter den Begründungen und da der Paragraph §14 ja auch so ins neue WaffG gekommen ist, könnte man (gemeinerweise) behaupten, dass auch diese Begründung heute gültig ist.


hallo BeastyBoy,

daraus lässt ergibt sich, meiner Meinung nach, sogar ein ganzes Nadelkissen gegen die Sportschützen.

Denn ein "Bedürfnis" besteht ja auch für den sog. "Altbesitz" sodaß diese Regelung manchen in Zeitnot/ Geldnot bei der Erfüllung dieser Pflicht bringt.

Nicht nur bei dem Antrag für eine neue Waffe.

MfG bumper

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Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel... wenigstens 18 mal oder einmal pro Monat intensiv... !!!


confused.gifconfused.gifconfused.gifconfused.gif

wie schw... sinnig is das denn??? wenn ich "nur" einmal im monat intensiv gehe, komme ich doch nur auf 12 mal im jahr!!! hab die geforderte mindest zahl von 18 im jahr aber trotzdem nicht erreicht !!!

laufen bei den vorschlägen zu solchen regelungen denn nebenbei versuche mit bewusstseins erweiternden drogen oder was confused.gif

also ich gehe so ca. 4 mal im monat auf den stand zum schiessen, bekomme ich dann gleich mehrere voreinträge für kw weil ich das plansoll übererfüllt habe???

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@hangman

Wie sollte es denn laufen deiner Meinung nach, sach doch mal. Ich lese hier immer nur das alles Käse ist. Vorschläge ? nada

Ich finde die 18x Regel gut, richtig und brauchbar und wenn ich an einem Tag 2 Disziplinen schieße stehen auch zwei Trainingseinträge im Schießbuch (fehlen dann nur noch 16) wink.gif

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Wie sollte es denn laufen deiner Meinung nach


Wie wär's denn damit:

12 Monate vor WBK-Erteilung / neuem Voreintrag: 12 x pro Jahr

36 Monate nach WBK-Ersterteilung: 4 x pro Jahr

Danach: Vereinsmitgliedschaft reicht aus.

Auch Termine mit freien Waffen zählen. Bei guter Begründung (Auslandsaufenthalt, Krankheit usw. ) gehen auch weniger Termine.

Die Regelung mit den 36 Monaten und der fortbestehenden Vereinsmitgliedschaft sollte nur für nach neuem Recht erteilte WBKs gelten. Für Altbesitz hat gefälligst "Was man hat, das hat man" zu gelten.

Am besten wäre allerdings folgendes: Man tritt diese stinkende, obrigkeitsstaatliche Bedürfnisprüfung einfach komplett in die Tonne. smirk.gif

JM

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Hi,

das problem ist doch dass das neue Waffenrecht das Fun-Schießen nicht berücksichtigt. Es gibt sicher mehr Schützen die das Schießen eher zum Spaß machen als ernsthaften Sport zu betreiben. Ich halte es für legitim dass jemand der zum Spaß ab und zu auf den Schießstand geht auch eine Waffe haben kann, nur denke ich das dies früher total ausgenützt wurde und von vielen das Waffen horten betrieben wurde. Da hat der Gesetzgeber nun einen Riegel vorgeschoben. Es wurden auch schon oft Gesetzte verschärft weil irgendwelche Leute bestimmte Sachen einfach übertrieben haben.

Ich halte auch den Begriff "Training" für nicht ganz richtig. Denn Trainingseinheiten um die 18/Jahr kann nicht als Training im sportlichen Sinne angesehen werden. Das hat meine Schützin in Monat chrisgrinst.gif. Ok, das ist Leistungssport, aber wer das Schießen als Breitensport ausübt, sollte wenigstens 2x die Woche trainieren. Dann wird auch der Fun-Faktor größer weil man au etwas trifft wink.gif

Gruß Andy

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@Andy

Was ist denn so schlimm an den "Scheinschuetzen" und "Sammlern"? Waren die je ein Sicherheitsproblem? nein. Es waren/sind Legalwaffenbesitzer wie alle anderen auch.

Es soll sogar Leute geben, die haben Arbeitstage von mehr als 8 Stunden. Wie sollen die so ein "regelmaesiges" Training hinkriegen? Ich seh das Problem ja selber an mir, wenn ich manchmal vom Kunden komme, ist jeder Schiesstand laengst zu.

Es gibt aus RECHTSSTATLICHER und DEMOKRATISCHER Sicht nur eine Loesung dieses problems. jedem einzelnen ist ueberlassen, was regelmaessiges Training ist, der Schuetze entscheidet und nciht der Staat.

Aber ob wir das nochmal erleben?

Eher wird durch immer hoehere Huerden der Nachwuchs abgedreht und die bisherigen Schuetzen ihr Hobby kaputtgeekelt.

Und in ein paar Jahren kann man das verbliebene Haeuflein "ernsthafter Sportschuetzen" ohne grose Probleme totalentwaffnen. Selber schuld, bei solchen Einstellungen.

Schiessen ist in grossen Teilen der Welt einfach ein Hobby.So sollte es auch hier sein.

Sachkunde, Zuverlaessigkeit und ein vom BUERGER festzulegendes Beduerfnis sind genug. Ebenso drastische Strafen fuer die, die Missbrauch betreiben. Alles weitere ist Schikane und hat in einem freien Land nichts zu suchen.

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Sachkunde, Zuverlaessigkeit und ein vom BUERGER festzulegendes Beduerfnis sind genug. Ebenso drastische Strafen fuer die, die Missbrauch betreiben. Alles weitere ist Schikane und hat in einem freien Land nichts zu suchen.


icon14.gificon14.gificon14.gif

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Es gibt aus RECHTSSTATLICHER und DEMOKRATISCHER Sicht nur eine Loesung dieses problems. jedem einzelnen ist ueberlassen, was regelmaessiges Training ist, der Schuetze entscheidet und nciht der Staat.


icon14.gificon14.gificon14.gif

So ist es. Wie viele teure Motorräder, Montainbikes, Cabrio´s, Boote und andere Freizeitgeräte werden denn so "regelmässig" genutzt?

Wenn da nicht das böse Wort "Waffe" wäre könnte man das auch als Wirtschaftsfaktor sehen.

Immer davon ausgehend dass WBK-Inhaber (ob Freizeitschütze oder Leistungsschütze) zigmal überprüft werden und in jeder Statistik als "zu vernachlässigender Faktor" angesehen werden gibt es eigentlich überhaupt keinen Grund mehr als Sachkunde, Zuverlässigkeit und Bedürfnis einzufordern.

Alles weitere liegt entweder am bösen Wort Waffe (sind 2500 Euro teure Geräte überhaupt Waffen?) oder an der Profilierungssucht oder Kreuzzügen einzelner.

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