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IGNORED

Schalldämpfer für Jäger demnächst erlaubt?


AutoMag

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Geschrieben

Mon cher Makula,

hab mal durch das Holländische waffengesetz geblättert.

In art. 2 wird alle gegenstände aufgelistet die als "waffe" definieert werden. Davon gibt es 4 kategorien, von sehr verboten bis unter vorlagen erlaubt bzw. frei.

Schalldämpfer fallen in Cat. II. Die waffen in diese Cat. sind nur erlaubt für polizei, militair bzw behördlicher einsatz.

Ausnahme: inhaber gultiger jagdschein, für die und jetzt kommst: "für der jagd bestimmte waffen". Es sieht so aus alsob die jäger die schalldämpfer ohne weiteres kaufen können, also keine genehmigung vorab brauchen ausser ihr jagdschein.

Die genehmigungen für sportschutzen können nur für waffen in Cat III und IV erteilt werden, sieht also so aus das sportschutzen keine schalldämpfer haben durfen.

Ist aber ferndiagnose, hier kann vielleicht eine der Holländer die noch in Holland wohnen und hier posten, mehr sagen(z.b. Bollocks mal an mailen).

Adriaan

Geschrieben

In Antwort auf:

unter Jagdwaffen sind keinesfalls Schalldämpfer zu verstehen


Und genau das ist eben doch der Fall! In der Anlage zum Gesetz steht drin, dass überall wo im Gesetz von "Waffe" die Rede ist, gleichzeitig auch der entsprechende Schalldämpfer mitgemeint ist (sofern an der jeweiligen Stelle nichts anderes bestimmt ist). Oder wie interpretierst du sonst die Gleichstellung von Schalldämpfern mit der jeweiligen Waffe in der Anlage des Gesetzes.

Dass ein Schalldämpfer keine Waffe ist, weiß ich auch. Aber für das Gesetz ist es ausdrücklich das Gleiche! Da nützt dir auch eine Verwaltungsvorschrift von einem nicht mehr geltenden Gesetz nix.

bye knight

Geschrieben

Mit Deinem Einwand hab ich gerechnet. Deshalb hab ich mir noch einen "Joker" zurückbehalten: grin.gif

Also erst mal: Schalldämpfer stehen den Schusswaffen (nicht Waffen, wie Du schreibst smirk.gif) gleich für die sie bestimmt sind, soweit im WaffG nichts anderes bestimmt ist. AZZANGEL.gif

Abgesehen davon, dass Schalldämpfer nicht für Jagdwaffen bestimmt sind, steht in § 13 Abs. 2 WaffG, dass für Jäger zum Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen keine Bedürfnisprüfung stattfindet.

Sind Langwaffen nach Deiner Auslegung auch Schalldämpfer ? chrisgrinst.gif

Geschrieben

So viel ich weiß, werden in einigen Ländern Schalldämpfer als Beitrag zum Umweltschutz angesehen.

Der tatsächliche Missbrauch scheint sogar sehr gering zu sein und sich in der statistischen Unauffälligkeit zu bewegen.

Es scheint sich dort jedenfalls so gut wie keiner begründet über ein Verbot Gedanken zu machen.

Gruß

Makalu

Geschrieben

In Antwort auf:

Sind Langwaffen nach Deiner Auslegung auch Schalldämpfer ?


Schalldämpfer sind Langwaffen, wenn sie für diese bestimmt sind, weil sie ihnen rechtlich gleichgestellt sind.

Langwaffen sind von Jägern ohne jeden Bedürfnisnachweis zu erwerben. Es wird im Gesetz diesbezüglich (an anderer Stelle schon, da sind aber alle Waffen eines Jägers als "Jagdwaffen" angesprochen bzw. gemeint) nicht in Langwaffen und Jagdwaffen unterteilt, weil jede Langwaffe grds. als Jagdwaffe taugt. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für evtl. Auslandsjagden. Und wenn der SD Langwaffe (nicht Jagdwaffe) ist, dann ist er auch ohne Bedürfnis auf JJS erwerbbar. Die rechtliche Gleichstellung reicht hier aus. Eine tatsächliche Gleichstellung (in Bezug auf die Tauglichkeit als Jagdwaffe) kann aus dem Gesetz nicht abgeleitet werden. Es gibt in .de außerdem in B-W und Hessen keinerlei Einschränkungen in den dortigen Jagdgesetzen hinsichtlich der Benutzung von SD. Damit wäre ihre Verwendung uneingeschränkt wenigstens dort, aber auch in vielen ausländischen Staaten (z.B. Schweden), im Umkehrschluß erlaubt, weil sie nicht verboten ist. In anderen BuLändern ist die Jagdausübung mit diesen Dingern genehmigungspflichtig. Das stellt insgesamt also kein Hindernis für den "freien" Erwerb auf JJS dar. Ich habe diesbezüglich ebenfalls Feststellungsbescheid erbeten und werde notfalls auf Feststellung der Rechtslage klagen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Mit Deinem Einwand hab ich gerechnet. Deshalb hab ich mir noch einen "Joker" zurückbehalten:
grin.gif


Und? Wann spielst du den aus? chrisgrinst.gif

In Antwort auf:

Also erst mal: Schalldämpfer stehen den Schusswaffen (nicht Waffen, wie Du schreibst
smirk.gif
) gleich für die sie bestimmt sind, soweit im WaffG nichts anderes bestimmt ist.
AZZANGEL.gif


Ja.

In Antwort auf:

Abgesehen davon, dass Schalldämpfer nicht für Jagdwaffen bestimmt sind, steht in § 13 Abs. 2 WaffG, dass für Jäger zum Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen keine Bedürfnisprüfung stattfindet.


Daher habe ich ja auch in meinem Posting am 16/03/2004 19:16 den Paragrafen 13 Abs 3 zitiert.

In Antwort auf:

Sind Langwaffen nach Deiner Auslegung auch Schalldämpfer ?
chrisgrinst.gif


Es geht nicht darum ob das eine auch das andere ist. Es geht um die rechtliche Gleichstellung des Schalldämpfers mit den Schusswaffen, für die er bestimmt ist. Stell' dir einfach vor, auf einem Schalldämpfer für eine Langwaffe wäre ein Riesenaufkleber "Dieses Ding ist waffenrechtlich eine Langwaffe. Mit freundlichen Grüßen - Ihr Deutscher Bundestag und Ihr Deutscher Bundesrat." aufgepappt.

Im Übrigen hast du meine Frage nicht beantwortet, wie denn sonst die waffenrechtliche Gleichstellung in der Anlage zu bewerten ist.

bye knight

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter

ups, hat da Sluggy schon wieder was übersehen? Der Knabe hat ja scheinbar nur Sch... gebaut, in beide Richtungen. Aber da nicht sein kann, was nicht sein darf, werden SD wahrscheinlich in das KWKG aufgenommen. Die Liste wird lansam richtig voll, und ich hoffe nur, das mal ein vernünftiger Richter, in seiner Studienzeit ohne Tüte und Aldirotwein zurechtgekommen, dem Elend ein Ende Setzt. Ich bin halt ein unverbesserlicher Optimist.

Steven

Geschrieben

Ich hoffe nicht, dass das Dein im Studium vermitteltes Verständnis von einem Rechtsstaat ist. Diesbezüglich hab ich wohl etwas besser aufgepaßt in den jeweiligen Vorlesungen. Es ist schlimm, dass man letztlich gegen bornierte Kollegen in der (Ministerial-)Verwaltung immer wieder klagen muß, weil die nicht mal mehr in der Lage sind, ein Gesetz vorurteilsfrei zu lesen bzw. ihren Vorgesetzten gegenüber wenigstens ein bißchen Rückgrat zu haben. Damit werden die Gerichte überlastet und der Bürger verärgert. Aber das paßt in die heutige politische Landschaft, dass immer wieder irgendwelche Gerichte Politikern und ihren Referenten sagen müssen, wo es wirklich lang geht. Trauriger Trümmerzustand eines angeblichen demokratischen Rechtsstaates.

Geschrieben

Demokratie bedeutet ja anscheinend nur, dass man sich seine Abzocker selbst wählen darf. Was anderes ist heute fast nicht mehr, eigentlich schade, aber wohl die Folge von vielem.

Wer dann noch Rechtsstaat will, muss viel Geld haben, ansonsten nichts mit Rechtsstaat jedenfalls nicht für die, die nicht zu den Abzockern gehören.

Irgendwie ein trauriges Bild, hat aber nicht mal viel mit Waffenrecht zu tun, wobei es hier wohl scheinbar noch stärker zu Tage tritt.

Gruß

Makalu

Geschrieben

habt ihr gestern nicht stern-tv gesehen? die abzocher von brüssel? wie sich unsere eu politiker illegal und unbestraft ihre taschen vollstecken? und keiner kann was dagegen machen, denn die untersuchungsausschüsse werden von den gleichen "personen" geleitet die sich an unseren steuergeldern bereichern!!!

016.gif016.gif016.gif016.gif

Geschrieben

nicht illegal, da rechtlich abgesichert, sondern "nur" unmoralisch.

aber moralität ist regelmässig davon abhängig, ob man bei geld auf der geber- oder nehmerseite steht (vgl. korruption, steuerhinterziehung, schwarzarbeit,...).

Geschrieben

@JM: Hab zwar nicht studiert, geh aber trotzdem gerne auf Deine Antwort ein. wink.gif

Ich finds umgekehrt auch borniert, wenn Du meinst, im Recht zu sein. Woher weißt Du denn, dass die Klage überhaupt Erfolg haben wird ? confused.gif

Wenn der Richter z.B. meiner bzw. Ranningers Auffassung ist, siehts doch wieder ganz anders aus im Staate Dänemark, oder ? Also erst mal Ball flach halten hier... smirk.gif

Geschrieben

Und wie sieht die Sache mit der Gelben WBK jetzt eigentlich aus? Ist z.b. dass Schallgedämpfte KK-Gewehr aus dem Frankonia Katalog auf die gelbe zu erwerben?

Die Sache würde hier zwar lang diskutiert, aber wie ist das jetzt ausgegangen?

Geschrieben

Hängt wohl davon ab, ob die Schallreduzierung durch einen Schalldämpfer oder aber durch die weniger wirksamen Kompensatoren bzw. Mündungsbremsen erreicht wird, die das Hochreißen der Waffe nach dem Schuss bzw. Reduzierung der Laufschwingungen zur Schussbildverbesserung bezwecken. rainbow.gif

Aber einen richtigen SD auf gelbe WBK halte ich für ausgeschlossen, da hier die schießsportliche Zweckbindung nach § 14 WaffG gewaltig in Frage gestellt wird und der Verband für so was keine Bedürfnisbescheinigung ausstellen wird, da Zulassung für Sportdisziplin der Sportordnung und Erforderlichkeit nicht gegeben sein dürfte.

Geschrieben

Ist denn die Schiessportliche verwendung notwendig?

"(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit ..."

Ich würde das so interpretieren, dass nach Absatz 2 bestimmt wird, wer Sportschütze ist. Demnach dürfte auch ein Mitglied des DSB (der warscheinlich keine Disziplin dafür hat, oder confused.gif) sich auch einen .50 bmg repetierer kaufen.

Geschrieben

Es dürfen nur Waffen auf die gelbe WBK gekauft werden, die auch für eine Disziplin des Verbandes zugelassen ist dem man angehört. Um die Verbände zu entlasten hat man darauf verzichtet jedesmal eine Bescheinigung zu verlangen. Wird dies aber doch mal gemacht und man hat eine Waffe auf gelb gekauft die nicht regelkonform ist muss man sie wieder abgeben.

Geschrieben

@de50ae:

Hast du dafür eine Rechtsgrundlage? Das FWR ist anderer Ansicht, der Staatssekräter im Bundesinnenministerium ist anderer Ansicht, aus den Begründungen im Gesetzgebungsverfahren lässt sich lesen, dass der Gesetzgeber anderer Ansicht ist und der Text der Erwerbserlaubnis lautet auch anders.

bye knigt

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich finds umgekehrt auch borniert, wenn Du meinst, im Recht zu sein. Woher weißt Du denn, dass die Klage überhaupt Erfolg haben wird ?
confused.gif


Du hast mir immer noch nicht meine Frage beantwortet, wie denn die Gleichstellung von SD mit den Schusswaffen, für die er bestimmt ist, in der Anlage des WaffG zu bewerten ist.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Es dürfen nur Waffen auf die gelbe WBK gekauft werden, die auch für eine Disziplin des Verbandes zugelassen ist dem man angehört. Um die Verbände zu entlasten hat man darauf verzichtet jedesmal eine Bescheinigung zu verlangen. Wird dies aber doch mal gemacht und man hat eine Waffe auf gelb gekauft die nicht regelkonform ist muss man sie wieder abgeben


Also Leute das stimmt natürlich nicht. Ich mag zwar die selbe Diskussion nicht schon wieder durchmachen aber alle für die das wichtig sein sollte könne ja hier nachlesen:

http://www.fwr.de/re_sportschuetzenwbk_2004_01.html

Geschrieben

Sportordnung und Schalldämpfer?

Ich denke, dem spricht nichts entgegen. Ich weiß, dass es in Frankreich einige Sportschützen gibt, die schallgedämpfte Waffen einsetzen, es sind nicht viele aber doch ein paar.

Begründung:

Wenn die nach der Arbeit am Abend trainieren ist die Schallbelastung für die Umgebung einfach geringer.

Walther hat auch mal ein schallgedämpftes Matchgewehr auf den Markt gebraucht um die Schallkulisse zu reduzieren. Es konnte sich aber anscheinend, möglicherweise wegen der Erwerbsbeschränkung in D nicht durchsetzen. Früher war auch ein leichter Präzisionsverlust damit verbunden, was aber heute bei neuen Modellen mit eingebautem Dämpfer nicht mehr der Fall sein sollte.

Bei großkalibrigen Waffen sollte man sich die Wirkung aber nicht so extrem vorstellen, nichts desto Trotz könnte man Schalldämpfer sogar als einen Fortschritt betrachten. Man könnte damit auf manchen Schießständen auf billige Art und Weiße die Schießzeiten verlängern ohne eine zusätzliche Schallbelastung der Umwelt zu riskieren. Gerade in der heutigen Zeit sollte man das nicht unterschätzen. Auch während der Schonzeit stelle ich es mir als angebracht vor.

Ich denke, die Sache wird von vielen noch viel zu konservativ angegangen und vielleicht war der Gesetzgeber da viel fortschrittlicher als wir vermuten, hat sich nur wie immer in der letzten Zeit so ausgedrückt, dass noch viel Arbeit für die Anwälte bleibt. Eigentlich schade, aber so kennen wir es doch langsam vom ersten bis zum letzten Paragraphen. Vor Jahre hätte man solche Leute in der Industrie ganz schnell entfernt, heute ist es aber auch hier die Regel, sieh Toll collect. Wobei die wenigsten die fähigeren Anwälte haben.

Ist eigentlich komisch, wie sich immer viele gegen alles neue zur Wehr setzten. Man muss sich nur mal die Gelbe WBK oder den Anscheinparagraphen anschauen, immer das Gleiche.

Gruß

Makalu

Archiviert

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