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Schalldämpfer für Jäger demnächst erlaubt?


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Ich verstehe vor allen dingen eines nicht: Was spricht überhaupt für ein Verbot von Schalldämpfern?

eine Phobie der Politiker, geschürt durch schlechte alte Gangsterfilme? Lautlos wird eine Waffe nie, sehr leise nur bei schwachem Kaliber aber nützlich wäre so ein ding vor einer Jagdbüchse oder Sportbüchse für die Krankenkasse, somit die Allgemeint, weil weniger gehörgeschädigte Leute später ein Hörgerät oder andere medizinische Hilfe brauchen. Daher muß die Frage nicht lauten darf ich, sondern: Warum soll ich nicht dürfen?!

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In Antwort auf:

Woher weißt Du denn, dass die Klage überhaupt Erfolg haben wird ?


Weil weitaus mehr dafür als dagegen spricht. Wenn Du Knight endlich seine Antwort geben kannst, wirst Du's auch so sehen. cool.gif

PS: Hab Dich nicht persönlich gemeint. Dachte an die Steegis, Brennis und Hirnis dieser Welt. Bis auf Deine etwas merkwürdige Auffassung in Bezug auf die Gefährlichkeit von (legalen) Waffen bin ich ja meist einig mit Dir. Und wenn Du und die anderen Kollegen irgendwann nix mehr zu tun haben werden, weil alles verboten wäre, dann verschwinden alle Waffen nicht über Nacht in .de. Das "Bedürfnis" der schutzbedürftigen Bevölkerung bleibt und das Angebot wird's schon richten. Dann darfst Du auch von Gefährlichkeit reden. Aber erst dann. Außerdem, es gibt ja weit schlimmere von Deiner Sorte in diesem Bananenland, Kollege (oder Kollegin). Also nix für ungut.

Wenn Du aber jedem die Klage wegen der subjektiv in Deinen Augen nur geringen Möglichkeit der Abweisung von vornherein ausreden möchtest, solltest Du mal über formelle, aber insbesondere über materielle Rechtmäßigkeit von letztlich ungezählten fehlerhaften Entscheidungen, nicht nur in Bezug auf VA, in der "Behördenkultur" der BRD neu nachdenken. Wenn die obsiegenden Leute seinerzeit gezaudert hätten, gegen Behördenunsinn- und willkür vorzugehen, sähe es hier noch weitaus schlimmer aus, als es jetzt ohnehin schon ist. Also mal abwarten, die Feststellungsklage kostet mich mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Pfennig. Und Zeit muß man eh hier haben, wenn man klagt, sofern man das für notwendig hält. Schönen Tag noch.

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Ist schon ok, 9x19. Ich schätze Dein Kaliber ja auch. wink.gif

Knights Frage nicht beantwortet ? confused.gifIch hab doch gepostet, dass die Gleichstellung nur für solche SD besteht, die für die dafür bestimmten Schusswaffen eingesetzt werden sollen. Das ist aber nur in bestimmten Bedürfnissituationen wie z.B. der Kleintier(jagd) in Friedhofsnähe etc. der Fall. Jagdwaffen sind aber nicht für SD bestimmt, genausowenig wie SD für Sportwaffen eines Sportschützen.

Ich denke, die Standpunkte beider Seiten sind hinreichend dargelegt worden. Wir werden sehen, wohin der Weg führt...

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Die Schußwaffen werden aber grundsätzlich nur grob in Lang- und Kurzwaffen unterteilt und nicht in Jagd- und Sportwaffen. Letzteres sind nur Interpretationen aus dem Bedürfnis heraus, werden auch an mancher Stelle im WaffG genannt, aber keine waffenrechtlichen Einstufungen. Für alle Langwaffen (Ausnahme Vollautomaten) brauche ich kein einzelnes Bedürfnis als Jäger. Es wird von Gesetzes wegen als vorhanden für diese Waffenarten unterstellt. Ob es Sinn macht, mit einem KK-Matchgewehr auf die Jagd zu gehen, ist eine andere Frage, die hier aber nicht relevant ist. Es ist jedenfalls nicht verboten, nur weil es für die meisten ein reines Sportgewehr, und keine Jagdwaffe, ist. Ich brauche weder ein Bedürfnis für alle LW noch eins für alle SD für diese LW, weil SD in diesem Fall auch LW sind. Man kann übrigens mit den Dingern ganz normal jagen. Man kann sie auch abschrauben und Baseball damit spielen oder reinblasen. *gggg*. Damit kommt es auf Deine subjektive Auslegung, dass SD keine Jagdwaffen sind, überhaupt nicht an. Sie sind weder in ganz .de als "Jagdwaffen" verboten noch sonstwo in der ganzen Welt. Das Gericht liest also schön den Gesetzestext, wie Carcano an anderer Stelle schrieb. Sonst braucht es nix zu tun, wenn Du und Deine "Kameraden" cool.gif, insbesondere aber die Gecken aus der Ministerialbürokratie, das nicht mehr können. Schaun mer mal.

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Also nochmals unsere beiden Auffassungen:

Du und knight sind der Meinung, dass überall wo Schusswaffen im Gesetz steht (waffenrechtlich) automatisch auch SD gemeint sind, weil diese in der Anlage zum WaffG den Schusswaffen gleichgestellt sind.

Ich bin hingegen der Meinung, dass dies nur für die für bestimmte Schusswaffen bestimmte SD zutrifft - so stehts nämlich auch wortwörtlich in der Anlage drin -. Anders gesagt: dadurch, dass SD eine Bestimmung vorgegeben ist, kann man sie nicht pauschal den Schusswaffen gleichsetzen. Dies erlaubt die Verwendung in bestimmten Einzelfällen.

Im BJG sind SD nicht ausdrücklich als verboten bestimmt, weil es sich eben gerade nicht um Jagdwaffen handelt und insofern keiner spezialgesetzlichen Regelung bedarf. Diverse Regelungen für SD in Landesjagdgesetzen (z.B. Verbot in Bayern) sind für das neue Waffenrecht im Prinzip unnötig (maßgebend sind ohnehin nur Jagdwaffen und Munition, die nach §19 BJG verboten sind) und verdeutlichen nur nochmals, dass SD nicht zur Jagd eingesetzt werden dürfen.

Wie schon gesagt, streiten wir hier um Kaisers Bart. Fakt ist allerdings, dass Du SD derzeit nicht ohne weiteres bekommst. Und diejenigen, die Dir den SD nicht auf Jagdschein aushändigen oder ihn Dir nicht in die WBK eintragen, können bestimmt auch das Gesetz lesen... chrisgrinst.gif

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Scheibe doch bitte mal deine Auffassung zu

Schalldämpfergewehren, oder wenn ein Schalldämpfer

fest auf eine Jagdwaffe montiert würde.

Erwerb mit Jagdschein

Eintrag in WBK und Besitz

Führen bzw. sonst. Umgang

Gibt es da Unterschiede zu deiner Auffassung zu dem einzelnen

Schalldämpfer?

Gruß

bullpup

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... als nichtjäger aber hundebesitzer hab ich da mal ne frage:

hier wird immer nur von der friedhofsjagd als mögliches bedürfnis geschrieben. was ist denn mit den jagdhunden? kriegt so ein wauwau nach ein paar jahren nicht einen kapitalen hörschaden?

wenn man mit einem hund auf die jagd geht, sollte das (rein vom tierschutzgedanken her) doch ein bedürfnis für einen sd sein, oder macht das den hunden nichts aus?

wenn ich mir vorstelle, dass so eine 308 zwei meter neben einem empfindlichen hundeohr losgeht... knalltrauma?

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@bullpup: siehe Seite 5 in diesem Thread..."Hängt wohl davon ab, ob die Schallreduzierung durch einen Schalldämpfer oder aber durch die weniger wirksamen Kompensatoren bzw. Mündungsbremsen erreicht wird, die das Hochreißen der Waffe nach dem Schuss bzw. Reduzierung der Laufschwingungen zur Schussbildverbesserung bezwecken.

Aber einen richtigen SD auf gelbe WBK halte ich für ausgeschlossen, da hier die schießsportliche Zweckbindung nach § 14 WaffG gewaltig in Frage gestellt wird und der Verband für so was keine Bedürfnisbescheinigung ausstellen wird, da Zulassung für Sportdisziplin der Sportordnung und Erforderlichkeit nicht gegeben sein dürfte." rainbow.gif

@wahrsager: berechtigter Einwand. Aber die entsprechenden Überlegungen sind ja bereits im Gange...

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Hallo Sachbearbeiter,

ich kann mir im Allgemeinem nicht vorstellen, dass die Sportordnung etwas gegen Schalldämpfer hat, jedenfalls so lange die anderen maßtechnischen Parameter eingehalten werden. Darüber hinaus, wie ich vor ein paar Tagen schon mal geschrieben habe, gibt es in Nachbarländern sogar Sportschützen die ihre Waffen mit Schalldämpfer einsetzen und auch Walther hatte mal ein Match-Gewehr mit SD für den deutschen Markt gebaut, was aber eher ein Flop war.

Gruß

Makalu

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