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IGNORED

Schießbuch ?


Scott

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Muss man ab jetzt ein eigenes Schießbuch führen ?

Einem BDS Kammeraden von mir wurde von seinem zuständigen BDS Mann im Verein nahegelegt, ab sofort ein privates Schießbuch zu führen, in das die jeweilige Standaufsicht jedes Trainings- u. Wettkampfschießen einzutragen hat. Und er hat auch ein Schießbuch vom BDS (BW) zugeschickt bekommen. Weiß jemand ob das ab sofort überall Pflicht ist oder ob das damit zusammenhängt, dass mein Kammerad im BDS Baden Württemberg schießt ?

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Hallo

es gibt keine Pflicht zur Führung eines Schiessbuches.

Aber da Du auch aus Bayern bist ist es sehr sehr vernünftig eins zu führen. Nach dem Gesetz wirst Du als "Neuling" überprüft ob Dein Bedürfnis (sprich ob Du regelmässig schiesst) nach einem Jahr auch noch vorliegt. Am Besten weist Du das mit einem Schiessbuch nach. Weiterhin musst Du in Bayern bei einem NEUantrag einer Waffe nachweisen dass Du im letzten Jahr mindestens 10 mal, einmal monatlich, geschossen hast. Auch da tust Du dich leicht wenn Du die Daten aus Deinem Schiessbuch abschreibst.

WIR haben zwar im Verein eine Schiesskladde aber in der Praxis lief das bei mir so dass ich einen ganzen Sonntag nachmittag vor der Kladde hockte und die Daten rausgeschrieben hab.

Aus Erfahrung empfehle ich deshalb dringend ein privates Schiessbuch zu führen. Du musst das ja nirgends abgeben (stehen auch Sachen drin die niemanden was angehen)aber Du kannst DARAUS die Daten entnehmen die Du mit Sicherheit noch x-mal brauchen wirst.

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Ich denke, zur Beantragung einer neuen Waffe wird es bei unserer aktuellen Gesetzeslage möglicherweise sinnvoll sein.

(ein Beispiel, beim Googeln gefunden: Schießbuchblatt DIN A 5 )

Man kann aber aus der Not eine Tugend machen und überlegen, was man selbst daraus für einen Nutzen ziehen könnte.

Z.B. Ergebnisse notieren, Streukreise bestimmter Munition oder Erfahrungen (wieviel Klick sind von 100 auf 300 m). In einem Ringbüchlein kann ich persönliches und Teilnahmebestätigungen nebeneinander führen.

Sindbad

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würde allerdings schon persönliches vom rest trennen...

ob ich nun 30, 50 oder 90 % der gesamtringzahl erreiche, geht bei ner evtl erforderlichen vorlage bei der behörde den leutz darin nix an.

desweiteren würde ich das schießbuch nicht terminmäßig, sondern waffenmäßig aufbaun:

man hat dann ne leichtere kontrolle, ob man die regelmäßigkeit für jedes teil erfüllt

cu

klaus

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WaffRNeuRegG § 4

Vorausetzungen für eine Erlaubnis:

(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen.

..................................................................................................................................................

So, und nun überlegt mal jeder, den das betrifft, wie er das Fortbestehen seines Bedürnisses der Behörde dann nachweisen will.

Wobei eine Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses jeden Schützen treffen kann, nur den o.g. Personenkreis trifft es auf jeden Fall.

Und nun noch mal die Frage gestellt:

Schießbuch ????

einen schönen Sonntagabend noch

KLaus

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Klare Antwort: Schießbuch - NEIN!!!

Das Bedürfnis bezieht sich auf Waffe, Kaliber, Nr. aus genehmigter Sportordnug. Nachweis also alles was dienlich ist zu beweisen das mit der Waffe X, im Kaliber Y regelmäßig die Übung Z geschossen wurde. Steht in der Schießkladde, wird vom Vereinsvorsitzenden bestätigt und dann noch vom Dachverband (bei Anträgen). Sollte die Behörde denoch Fragen haben, haben wir immer angeboten die Klade zum Beweis der Richtigkeit der Angaben vorzulegen. Bis jetzt wurde das Angebot dankend abgelehnt.

Also Schießbuch, wozu?

Gruß M.

Es gibt auch den ein oder anderen der es zur Auswertung etc. braucht, dagegen sei nichts gesagt, aber von einer Pflicht kann nicht die Rede sein.

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dann hoffe ich doch für euch , dass der Kladde nie etwas passiert, denn sonst ständen dann wahrscheinlich xxx Schützenkameraden im Regen - sprich ohne Bedürfnisnachweis - da

also - Schießbuch - JAAA !!!

wie du schon sagst - alles was dienlich ist zu beweisen das mit der Waffe X,im Kaliber Y regelmäßig ...

es geht nicht um eine Pflicht, es zu führen aber es ist die einfachste Möglichkeit, das fortführende Bedürfnis nachzuweisen

ein gutes Nächtle

Klaus

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In Antwort auf:

So, und nun überlegt mal jeder, den das betrifft, wie er das Fortbestehen seines Bedürnisses der Behörde dann nachweisen will.


Indem ihm jemand, z.B. der Vereinsvorstand bestätigt, dass er regelmässig am Schießen teilgenommen hat. Das muss reichen.

Im Gesetz wird nirgends das Führen eines Schießbuches verlangt, noch gibt irgendwelche Verwaltungsvorschriften.

Aber das kann ja noch werden, wenn wir in vorauseilendem Gehorsam Vorschriften und Regeln aufstellen, die man dann am Ende des Jahres in der neuen VwV nur noch abschreiben muss.

Von dort ist es dann nur noch ein kleiner Schritt bis "regelmässig" in Zahlen ausgedrückt wird.

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Hi Leute,

ein muss -->Nein

Im Gesetz steht:

In Antwort auf:

Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen.


mit dem "Jemand" ist das so eine Sache....

wenn ich an die Einigkeit( 021.gif), die in so manchen Vereinen herrscht denke, ist es besser für manchen Schützen ein eigenen Nachweis zu führen, also unabhängig zu bleiben!

...man tut sich selbst einen Gefallen wink.gificon14.gif

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In Antwort auf:

Indem ihm jemand, z.B. der Vereinsvorstand bestätigt, dass er regelmässig am Schießen teilgenommen hat. Das muss reichen.


Ja eben, und WIE macht er das? Ich bin in zwei Vereinen. Einem DSB-Verein und einem "Lockeren" Verein. Aber BEIDE unterschreiben erst wenn Du IHM die Daten vor die Nase hältst und er sie auch nachvollziehen kannst.

Wie ich gnz oben schon mal gesagt habe kommt ja ein bayerisches Problem dazu: Wir müssen für den BSSB ein Blatt ausfüllen wo diese 10 Termine pro Jahr, einmal monatlich verstreut, MIT DATUM und UNTERSCHRIFT der Standaufsicht angegeben sind. Da auf dem Formblatt auch die Schützenpassnummer angegeben ist, die Daten also zumindest wenn Du einen Wettkampftermin angibst nachprüfbar sind, wird sich jeder hüten "einfach so" zu unterschreiben. ICH übrigends für ein Mannschaftsmitglied (bin Mannschaftsführer) auch nicht "einfach so".

Und damit sind wir an einem Punkt angekommen wo ich huntertmal sagen kann ich "muss" nicht (was ja auch stimmt). Dann aber aus Prinzipienreiterei an der praktikabelsten Lösung vorbei gehe.

Im übrigen hat sich auch im "lockeren" Verein wo der Schützenmeister auch beim raussuchen der Daten behilflich ist JEDER geschworen in Zukunft ein Schiessbuch zu führen. Warum? Weils auch beim Besten Willen des Schützenmeisters damit schon beginnt dass er, wenns blöd geht, 4 oder 5 Ordner Schiesskladden holt. Und das in einem Verein wo der Stand nur gemietet ist und die Schiesskladden daher zuhause sind.

So, und nachdem eigentlich die Ausführungen von Klaus schon vollständig waren mag ich nicht mehr. Ich wollte nur NOCHMAL verhindern dass der Fragesteller einen Fehler macht den er in 4 oder 5 Jahren bereut.

Wenn JETZT immer noch.... manche wollen einfach keine Hilfe.

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In Antwort auf:

Das Bedürfnis bezieht sich auf Waffe, Kaliber, Nr. aus genehmigter Sportordnug. Nachweis also alles was dienlich ist zu beweisen das mit der Waffe X, im Kaliber Y regelmäßig die Übung Z geschossen wurde.


Nein, es können hier keine strengeren Maßstäbe gelten, als bei der Beantragung selbst. Der Nachweis ergibt sich somit direkt aus dem Gesetzestext des §14. Regelmäßiges Training mit dieser konkreten Waffe muss daher nicht nachgewiesen werden.

bye knight

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was denkst Du über diesen Fall:

Schütze schießt 3 Jahre, hat seine 1.WBK nach dem 1.04.2000 bekommen und hat Bedürfnis vom Verein für 2 Waffen (Klein- und Großkaliber) bekommen!

[*] nach 1.4.2000 bedeutet ja innerhalb der Überprüfung

[*] Gesetz spricht nicht in Mehrzahl (gemeint ist Bedürfnisse ) über die Nachprüfung!

[*] Ein Bedürfnis wird IMHO immer auf eine Disziplin mit einer Kaliberangabe ausgestellt.

was darf bzw. muß nach ablauf von 3 Jahren geprüft werden?

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In Antwort auf:

Ein Bedürfnis wird IMHO immer auf eine Disziplin mit einer Kaliberangabe ausgestellt.


Ne, die Kaliberangabe ist ja beim NEUantrag auch weggefallen. Da hat Knight schon recht.

Für DEINEN Fall denke ich dass vom Schützenmeister wieder ein (dasselbe?) Formblatt ausgestellt oder unterschrieben werden muss wo wieder über einen Zeitraum von einem Jahr oder so "eine schiessportliche Tätigkeit nachgewiesen werden muss. Der Nachweis für die einzelne Waffe muss ja jetzt auch nicht mehr erbracht werden (obwohl´s mal so versucht worden ist) Nochmal andersrum: In unserem bayerischen Formblatt steht zwar eine Spalte mit "Waffe". Wir schreiben da aber nicht eine konkrete Waffe rein sondern nur Pistole, Revolver oder ICH hab z.B. nur reingeschrieben "GK" und damit war der Nachweis auch erbracht.

Ich denke dass zwischen "vorherigem Nachweis und "nochmaligem Nachweis" (nach einer gewissen Zeit) KEIN UNTERSCHIED ist.

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...kostet ja nu auch nen kleinen teuro!!!


ich habe mir eins selbst gebaut.... PC, Drucker, Tacker und feddich laugh.gif

...vor allem ist es, als wäre es für mich gemacht cool.gif

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ich habe mir eins selbst gebaut.... PC, Drucker, Tacker und feddich

...vor allem ist es, als wäre es für mich gemacht


dito! icon14.gif

Ganz einfach: Excel Datei, Querformat, Aufpassen dass Spalten nach dem Drucken genau DIN A5 ergeben. Falten, in der Falte Tuckern (Radiergummi unterlegen und in den Radiergummi Tackern, ANSCHLIESSEND Klammern umbiegen, Fertig.

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Ich seh das ganze noch viel einfacher: Bedürfniswegfall ist meines Erachtens nur dann gegeben, wenn der Sportschütze aus dem Verein austritt - und das wird der Behörde ja eh gemeldet. Selbst Inaktivität wäre demnach kein Widerrufsgrund.


icon14.gif

bye knight

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Spalteninhalte zum ankreuzen:

Stände(ort des Standes),Disziplinbezeichnungen(z.B.25m STD,SP,IPSC)

und hinten Platz für 'ne Unterschrift...was willste da sehen?

sieht aus wie ein "Schießbuch"-halt individuell angepasst, hat ca 60 Zeilen... ist dünn, nimmt wenig Platz weg, spart mir sehr viel Zeit und ist in 5Minuten zusammengetackert.

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Das muß ich zustimmen, müssen muß man nicht, aber es beruhigt ungemein, wenn man eins hat!

Hier wollte es zwar auch noch nie jemend sehen, aber was nicht ist, kann ja noch werden!

MfG

AWO425


hallo awo,

bei uns dreht sich auf dem LA ohne schießbuch gar nichts, ich kenn das gar nicht anders(habe 1994 angefangen), sei es bei wbk beantragung bzw. waffenvoreintrag, trotz vereinsbescheinigung über regelmäßige Schießteilnahme, ohne schießbuch kannste gleich wieder wegtreten, ist aber im nachbarkreis nicht anders.

gruß scheibenschütze

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Ich seh das ganze noch viel einfacher: Bedürfniswegfall ist meines Erachtens nur dann gegeben, wenn der Sportschütze aus dem Verein austritt - und das wird der Behörde ja eh gemeldet. Selbst Inaktivität wäre demnach kein Widerrufsgrund.


icon14.gif

bye knight


dem icon14.gif kann ich nicht zustimmen:

wo steht, daß der vereinsaustritt ein bedürfnis-wegfall ist?

cu

klaus

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