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IGNORED

Schießbuch ?


Scott

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hab ich jetzt erst gelesen

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Ich seh das ganze noch viel einfacher: Bedürfniswegfall ist meines Erachtens nur dann gegeben, wenn der Sportschütze aus dem Verein austritt - und das wird der Behörde ja eh gemeldet. Selbst Inaktivität wäre demnach kein Widerrufsgrund.


na du scheinst ja ein ganz toller "Sachbearbeiter" zu sein chrisgrinst.gif

bei uns haben gerade 2 Kameraden ein Problem mit ihrem weiterführenden Bedürfnisnachweis, da sie für fast ein Jahr im Ausland tätig waren.

"Das Bedürfnis " für den Erwerb und !! Besitz ist ja wohl mit einer mindestens ein Jahr umfassenden TEILNAHME am Schießtraining eines Schützen- oder Brauchtumsvereins definiert und nicht mit einer 12-monatigen Mitgliedschaft .

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Klar, auf diesem Wege kommst Du zum Bedürfnis. Und Du behälst es solange, bis Du wieder aus dem Verein austrittst. Vergleichbar wie der Jäger, der seine Prüfung macht und den Jagdschein bekommt. Solange er diesen brav verlängern lässt, hat er auch sein Bedürfnis zum jagen (auch wenn er damit nur seine lästige Schwiegermutter erschrecken möchte chrisgrinst.gif).

Wenns mit dem Bedürfnis anders wäre, müssten die Vereine bereits Inaktivität melden und nicht nur den Austritt aus dem Verein. rolleyes.gif

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In Antwort auf:

Klar, auf diesem Wege kommst Du zum Bedürfnis. Und Du behälst es solange, bis Du wieder aus dem Verein austrittst


falsch- Deine Definition ist Vereinszwang, und den gibt es nicht-hast Du aber auch selbst schon geschrieben!

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beim Jäger mast du ja Recht haben - aber beim Sportschützen eek2.gif

also ich werde weiterhin mein Schießbuch führen und es regelmäßig meinem Sachbearbeiter zeigen - schließlich will man euch streßgeplagten Beamten auch hin und wieder mal eine kleine Freude bereiten chrisgrinst.gif

früher wurde es sogar regelmäßig kopiert - jaja grin.gif

Gruß

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In Antwort auf:

Klar, auf diesem Wege kommst Du zum Bedürfnis. Und Du behälst es solange, bis Du wieder aus dem Verein austrittst. Vergleichbar wie der Jäger, der seine Prüfung macht und den Jagdschein bekommt. Solange er diesen brav verlängern lässt, hat er auch sein Bedürfnis zum jagen (auch wenn er damit nur seine lästige Schwiegermutter erschrecken möchte
chrisgrinst.gif
).

Wenns mit dem Bedürfnis anders wäre, müssten die Vereine bereits Inaktivität melden und nicht nur den Austritt aus dem Verein.
rolleyes.gif


Kleiner Tipp am Rande: Du solltest nicht versuchen, mit Logik dem WaffG näher zu kommen. Geh einfach hin und lies, was da steht.

Für den Regelfall magst du sicher Recht haben. Allerdings implizieren solche Äußerungen gleich, dass sie auch universal gültig sind. Das ist sowohl bei den Sportschützen, als auch bei den Jägern so nicht der Fall. Der Sportschütze kann weiterhin ohne Verein seinem Sport nachgehen. Ein Vereinszwang ist aufgrund der negativen Koalitionsfreiheit aus dem Grundgesetz nicht möglich. Ein Jäger kann auch regelmäßig zur Auslandsjagd gehen oder mit seinen Jagdwaffen "jagdsportlich" schießen....

Daher wird eine solche Betrachtung immer eine Einzelfallbetrachtung sein müssen.

bye knight

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Weiß ich doch, knight. Bin halt pragmatisch veranlagt chrisgrinst.gif. Logo kann ich auch ohne Vereinsmitgliedschaft schießen. Aber dann wirds halt mit dem fortdauernden Bedürfnisnachweis schwieriger und mir bleibt wirklich nur noch der Weg übers Schießbuch (obwohl man da sicherlich viel mogeln kann wink.gif).

Gründe, die einem Widerruf nach Bedürfniswegfall nach § 45 Abs. 3 WaffG entgegenstehen können, werden vermutlich in der WaffVwV aufgeführt werden. Bin ja schon so gespannt auf dieses Werk. Wird bestimmt mein schönstes Weihnachtsgeschenk werden (wenns dieses Jahr wirklich noch klappen sollte). grin.gif

Zur Logik: man kann auch mit Logik lesen... gr1.gif

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In Antwort auf:

(obwohl man da sicherlich viel mogeln kann ).


Auch schon wieder so eine Unterstellung.

Wenn man da so leicht mogeln kann frag ich mich warum ich (wie oben geschrieben!!) einen ganzen Sonntag nachmittag vor die Schiesskladde gesetzt habe gaga.gif

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Also ich kann hier zum Besten geben, wie es z.Zt. im BDS LV 1 gehandhabt wird: Vereinsmitglieder, deren 1. WBK vor dem 1.1.2001 datiert ist, müssen kein Schießbuch mehr führen, weil in diesem Jahr die 3 Jahre rum sind. Die anderen sind dazu verpflichtet (vom LV aus) und der Verein soll sich das Schießbuch kopieren. Der Vereinsvorsitzende z.B. soll dann am Jahresende gegenüber dem Landesverband per Formblatt erklären, daß die betreffenden Mitglieder ausreichende schießsportliche Aktivitäten nachgewiesen haben. Ich persönlich bin Vereinsvorsitzender und daher froh und dankbar für jeden, dessen Schießbuch ich NICHT archivieren muß. Auf Wunsch zeichne ich natürlich jedem Schützen die Teilnahme am Vereinstermin ab, weise aber meist darauf hin, daß er ggf. nicht mehr verpflichtet ist, das Buch zu führen. Die Neulinge werden aber auch nachdrücklich auf ihre diesbezügliche Pflicht hingewiesen, wobei sich natürlich jeder selbst ein Schießbuch fertigen kann (professionell mit Excel, wie oben erklärt, oder einfach mit handschriftlich bezeichneten Spalten in einem Oktavheft). Es würde mich auch wundern, wenn es in anderen BDS-Landesverbänden anders laufen würde, da der LV 1 Präsi auch BDS Bundesvorsitzender ist (F.Gepperth).

Mit Schützengruß

Jake C.

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Ein Jäger kann auch regelmäßig zur Auslandsjagd gehen ...


das kann er aber nur dann, wenn in dem betreffenden jagtland nicht der gültige jj verlangt wird!!!

soll heissen, dass viele länder trotzdem auf einen gültigen jj bestehen!!!

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eigentlich ist alles gesagt/geschrieben worden chrisgrinst.gif

deshalb werde ich jeden meiner Schützen/innen dazu anhalten, ein Schießbuch zu führen, da die Behörde jederzeit berechtigt ist, das fortführende Bedürfnis sich nachweisen zu lassen (stimmt´s SB).

Ob sie das denne tut steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

Aber in diesem, unserem freiheitlich-demokratischen grlaugh.gif Staat werde ich den Teufel tun und natürlich immer mit dem Schlimmsten rechnen - also darum ... chrisgrinst.gif

einen schönen Abend noch

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