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klaus

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  1. beide poster sind keine Mitglieder im BdMP( Spa und HP ) wie gesagt, is scho komisch ... mehr sage ich dazu nicht mehr, es regen sich immer die am lautesten auf, die es überhaupt nicht betrifft.
  2. Antwort auf: wie bekommen die einzelmitglieder die vo ??? dobermann die Vo bekommen ja wohl alle, unabhängig von einer Einzel- oder SLG-Mitgliedschaft oder wird die bei euch über die SLG´en verteilt ??? deshalb den zurück
  3. na klar AWO - da haben wir schon ganz andere Sachen versaut nachdem ich vergeblich versucht habe, die Anzahl der Einzelmitglieder herauszubekommen (ist nicht mal in der Geschäftsstelle bekannt) weiss anscheinend nur Herr Spahlholz diese Zahl. Anscheinend ist es aber doch eine sehr hohe Anzahl. Dazu kann ich nur sagen, wer sich aus meiner Umgebung einer SLG anschliessen möchte ist bei mir herzlich willkommen. Bei uns gibt es keine Aufnahmegebühren, keinen Mitgliedsbeitrag (ausser den der BdMP-Mitgliedschaft) und keine Bearbeitungsgebühren. Lediglich die Schießstandgebühren muss jeder selbst tragen. Wenn jemand daran Interesse haben sollte bitte ausschließlich per E-Mail (aus meinem Profil). Ansonsten allen ein frohes Fest und guten Rutsch in´s neue Jahr PS: wenn ich das richtig mitbekommen habe ist die Mindestzahl von 7 auf 5 SLG - Gründungsmitgliedern herabgesetzt worden ...
  4. woher hat die Zahl denn dann Herr Spahlholz ??? Ja, ich frage beim Schilling und noch so einiges andere mehr. Und wenn ich hier lese, dass fast niemand das Pamphlet gelesen hat und trotzdem seine Meinung hier kundtut dann ist das für mich Gezetere. Wem die Jacke passt , der zieht sie sich halt an. Gruß
  5. Im Übrigen sollte sich jeder selbst die "Hinweise ..." durchlesen, da hier die " Zitate " nur teilweise wiedergegeben werden. Gruß
  6. Hallo Herr Spahlholz, nur der Vollständigkeit halber: - die Klausel der Auflösung von SLG´n gibt es schon seit mind. 11 Jahren, ist also nix neues - es sind nicht 8000 Einzelmitglieder im BdMP, die genaue Zahl kann ich ihnen nächste Woche nennen - vom BdMP wird eine Organisation in SLG´n angestrebt (müssten sie eigentlich wissen), dementsprechend kann man sich auch innerhalb der 4 Jahre zu Wort melden ( O-Ton Spahlholz "und es ist sichergestellt, dass dieser Personenkreis sich, wenn überhaupt, nur alle 4 Jahre zu Wort melden kann! " Hier läuft anscheinend einiges nicht mehr so, wie man es sich wünscht, dieses Gezeter hier hilft aber bestimmt nicht weiter. Und wer weiterhin Einzelmitglied bleiben möchte, der kann es natürlich, warum nicht. Sinnvoller wäre es natürlich innerhalb einer SLG, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. einen schönen Abend noch Klaus
  7. also ich hätte damit kein Problem, bis jetzt habe ich noch immer meine Tankrechnung bezahlt Antwort auf: Das soll aber nicht heißen, dass ich es gut finde, wenn jeder 2. Tankstellenbesitzer eine Waffe im Verkaufsraum hat. Waffen "putzen" - ein vom Bedürfnis umfasster Zweck Antwort auf: Die Waffen kann er doch zum Putzen mit in die Tankstellen genommen haben. Das ist doch ein vom Bedürfnis umfasster Zweck, oder?
  8. weisst du, wie lange hier die Editierzeit ist Antwort auf: Diese Nachricht kann nicht mehr geändert werden, da die Bearbeitungszeit abgelaufen ist
  9. is ja gut, ich hab´s ja 22:37 korrigiert
  10. wobei mich dieser Passus der Polizei Duisburg http://www.polizei-duisburg.de/orga/vl/vl1...erlaubnisse.htm etwas nachdenklich macht: Antwort auf: Zitat Ebenso umfangreich ist die Prüfung bei Personen, die eine Waffe zum persönlichen Schutz oder zum Schutz besonders gefährdeter Personen beantragen und diese Waffe außerhalb ihrer Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen Grundstücks führen wollen. also scheint es doch einen Unterschied zwischen "mit Zustimmung Dritter" und befriedetem, eigenem Besitz zu geben ?? Wenn nicht würde man es nicht explizit hervorheben . nochmal Zitat aus oben: Antwort auf: Zitat Ein Waffenschein ist die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe. Führen bedeutet im Waffenrecht das Mitnehmen einer Schusswaffe außerhalb seiner Wohnung, seines Grundstücks oder seiner Geschäftsräume. also scheint´s auf dem "eigenen" doch möglich zu sein
  11. Antwort auf: ...(d.h. kein Führen auf dem Grundstück) jetzt ausschließlich auf ein Privatgrundstück eines Dritten (Freund, Diskobesitzer etc.) bezogen oder auch auf das Tragen der Waffe auf dem eigenen Hausgrundstück des Legalwaffenbesitzers (wäre in diesem Sinne auch kein Führen) ?Gruß karlyman egal ob auf dem befriedeten Besitz eines Dritten mit dessen Zustimmung oder auf dem "Eigenen" , den vom Bedürfnis umfassten Zweck erfüllst du nur auf einem zugelassenen Schießstand und sonst nirgendwo
  12. dann wünsch´ich dir doch ein gutes Nächt´le , Mouche und das "flegelhafte" ist zum Teil auch abhängig von der Fragestellung - oder ??? wenn Mann nix mehr zu erwidern hat scheint das in DE in "mode" zu kommen: In Antwort auf: Such Dir neu deutsche Eiche . EOD Mouche das erleichtert natürlich ungemein eine ausgewogene Formulierung, da das Totschlagargument" - " Such Dir neu deutsche Eiche" natürlich alles beinhaltet . naja - immer noch suum cuique
  13. also - meine "schlechten Angewohnheiten" scheinen besser zu sein als deine "schlechten Manieren" aber naja - suum cuique
  14. also, ich putze meiner Mark nich die Zähne In Antwort auf: sondern u.a. auch mit Hygiene zu tun
  15. um mal wieder auf das Thema zurückzukommen - mir hat zum Anfang meiner Karriere als Schießleiter mal ein Herr Nike - Schießleiterabnahmeprüfkommissionsabnahmeberechtigter ( die Betroffenen wissen, wer gemeint ist ) gesagt, ein Schießleiter steht bei einem Schießunfall immer !!! mit einem Bein im Schuldturm und mit dem anderen im Knast . Was nicht zu beweisen wäre
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