Tatonka Posted September 25, 2003 Posted September 25, 2003 Betrifft §6 der Verordnung AWaffV auch die kleinen Ruger´s 10/22 und ähnliche Systeme? Ich habe das Gefühl etwas verpasst zu haben? Sind bei dem Versuch „zivile MP5“ im Schiesssport zu verhindern auch gleich alle 22er Selbstlader unter den Tisch gefallen? Wenn dies so ist, was bedeutet das für mich als Besitzer so einer Teufelswaffe. Die Wettkämpfe hierfür werden ja wohl aus dem Sportsprogramm des BDS und der DSU genommen werden? Oder steht die auf 40mm Hülsenlänge nur auf Waffen, deren äußere Form denen einer Kriegwaffe anscheinend ähnlich ist oder kann dieser Satz auf Alle Halbautomaten angewendet werden. Gruss Tatonka
Astanase Posted September 25, 2003 Posted September 25, 2003 In Antwort auf: ... kann dieser Satz auf Alle Halbautomaten angewendet werden. Gruss Tatonka Nein
Karlo Posted September 25, 2003 Posted September 25, 2003 @Astanase Antwort ist ja kurz und knapp .. aber bitte nochmal zu meinem Verständnis: Gilt dieses §6-Verbot den nun für .22lfb Halbautomaten... Grüße Karlo
falcon Posted September 25, 2003 Posted September 25, 2003 ja, das heisst nein. eine 10/22 ist aufgrund der unterschreitung der mindesthülsenlänge (40 mm) eine waffe, die sich prinzipiell am § 6 messen lassen muss. d.h., wenn diese waffe den anschein einer vollautomatischen kriegswaffe im sinne blablabla erfüllt, ist sie vom schiessport ausgeschlossen. sieht sie wie eine ruger 10/22 aus, dann nicht.
Karlo Posted September 25, 2003 Posted September 25, 2003 @falcon na schön... dann guck ich mal nach, ob meine Erma EMG1 wie ne Vollautomatik aussieht. Wie ich mein Glück kenne: b e s t i m m t!! Grüße Karlo
Karlo Posted September 25, 2003 Posted September 25, 2003 @Schiller Danke für die Blitznachricht!! Na also: Schwein gehabt Obschon..... werde besser mal nachfragen.... oder besser doch nicht .... oder überhaupt.... Es ist schon ein Kreuz.... Grüße Karlo
Hoss Posted September 25, 2003 Posted September 25, 2003 Aber für meine Erma habe ich nur 15er Magazine ......
El Segundo Posted September 25, 2003 Posted September 25, 2003 In Antwort auf: Aber für meine Erma habe ich nur 15er Magazine ...... Hi, Querbolzen aus Magazin rausschlagen, Magazin zerlegen, 1,5 cm von einem Zollstock absägen, in die Magazinfeder schieben, wieder alles zusammenbauen. Schon hat das Ding nur noch 10 Schuss und ist zum Schießsport zugelassen. Die Länge des herausstehenden 15-Schüssers ist im Vergeleich zum ebenfalls herausstehenden 10-er Magazin für den äußeren Anschein unerheblich. Viel Grüße Dair
Schwarzwälder Posted September 26, 2003 Posted September 26, 2003 Wie schon anderswo von mir gepostet, sind leider im §6 VO Halbautomaten "für Randfeuerpatronen" nicht ausgenommen worden, d.h. der Anschein gilt prinzipiell auch für alle .22 lr HA. Was mich in diesem Thread nur wundert ist, wie sicher manche hier schon wissen, was unter Anschein fällt? Der §37 war hier schon öfter unberechenbar und das wird mit der neuen Regelung nicht anders werden. Wechselsätze in .22 lr. für großkalibrige OA15 etc. (OA-22) werden bestimmt kritisch sein, aber wer weiss, was es sonst noch alles erwischt?? Grüsse, Schwarzwälder
Fuchs Posted September 26, 2003 Posted September 26, 2003 Die ERMA EMG1 ist eine Nachbildung des Amerikanischen M1 Ein Teil der M1 war für Feuerstoß ausgerüstet - damit ist die EMG1 die Nachbildung einer vollautomatischen Kriegswaffe und fällt daher unter das Verbot. Ich hatte kürzlich das gleiche Problem, als ich einem Bekannten helfen wollte eine illegale EMG1 über einen Büchsenmacher zu legalisieren (während der Amnestieregelung) Der BüMa meinte, es gäbe keine Chance jemals sportlich damit zu schießen. Nun will er sie gebraucht an einen Jäger verkaufen.
El Segundo Posted September 26, 2003 Posted September 26, 2003 In Antwort auf: Die ERMA EMG1 ist eine Nachbildung des Amerikanischen M1 Ein Teil der M1 war für Feuerstoß ausgerüstet - damit ist die EMG1 die Nachbildung einer vollautomatischen Kriegswaffe und fällt daher unter das Verbot. Ich hatte kürzlich das gleiche Problem, als ich einem Bekannten helfen wollte eine illegale EMG1 über einen Büchsenmacher zu legalisieren (während der Amnestieregelung) Der BüMa meinte, es gäbe keine Chance jemals sportlich damit zu schießen. Nun will er sie gebraucht an einen Jäger verkaufen. http://www.rt66.com/~korteng/SmallArms/m1carbin.htm M1 = Halbautomat; Dauerfeuer / Feuerstoß = M2; Baujahr M2 vor 1945, daher nicht mehr unter KWKG fallend. (nur noch verbotene Waffe, da Dauerfeuer). Demzufolge Nachbau sogar eines M2 (wie unterscheiden die sich im übrigen vom "äußeren Anschein"), sofern nur halbautomatisch feuernd, keine "Anscheinswaffe" nach AV. Grüße Dair
Fuchs Posted September 26, 2003 Posted September 26, 2003 Das hat der Waffenrechtsreferent in unserem Landratsamt aber anders gesehen. Es ist nicht wichtig ob eine Möglichkeit des Dauerfeuers besteht, sondern lediglich ob das Aussehen dem eines Vollautomaten gleicht. Kann sein dass das mit M1 von mir falsch war - aber ob M1 oder M2, bei uns wird das so gesehen. Im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Thorsten Posted September 26, 2003 Posted September 26, 2003 In Antwort auf: Das hat der Waffenrechtsreferent in unserem Landratsamt aber anders gesehen. Es ist nicht wichtig ob eine Möglichkeit des Dauerfeuers besteht, sondern lediglich ob das Aussehen dem eines Vollautomaten gleicht. Dies ist in der Verordnung zum WaffG eindeutig geregelt. Dort steht: "...die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetztes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist..." Wie von El Segundo schon beschrieben, fällt ein M1 bzw. M2 Carbine wegen des Einführungsdatums nicht mehr unter´s KWKG. Sollte der Waffenrechtsreferent dies trotzdem anders sehen, würde ich mir das von ihm detailliert erklären lassen.
Lawman Posted September 28, 2003 Posted September 28, 2003 In Antwort auf: Sollte der Waffenrechtsreferent dies trotzdem anders sehen, würde ich mir das von ihm detailliert erklären lassen. Hallo, insbesondere wäre es interessant zu wissen, wieso man einen demilitarisierten originalen .30 M 1 schon die ganze Zeit auch nach dem seeligen (unseeligen?) 72er Waffg erwerben konnte, seinen KK-Nachbau aber nicht? Grüße ein Lawman
Thorsten Posted September 29, 2003 Posted September 29, 2003 In Antwort auf: seinen KK-Nachbau aber nicht? Wie bitte? Was für einen Nachbau meinst Du denn? Es gab vor dem genannten WaffG eine Variante mit Schaftdurchbruch und -meine ich- dem Original ähnlichen Korn. Das fiel damals unter den Anscheinsparagraphen und war deshalb nicht erlaubt. Ich kenne sogar jemanden, der die "Nicht-Anscheins-Variante" ohne Durchbruch von Erma hatte und damals meldete. Da stand dann mal die Polizei vor der Tür und wollte die Waffe sehen. Er holte das Teil und zeigte es vor, man erklärte ihm diesen Anscheinszeugs und das war´s. Ansonsten konnte man das Erma-M1 in .22lfb mit verschiedenen Schaftvarianten (vom originalähnlichen, braunen bis zum sportlich angehauchten farbigen Schichtholzschaft) bis vor wenigen Jahren (als Erma aufhörte) ganz normal auf WBK erwerben.
Lawman Posted September 29, 2003 Posted September 29, 2003 In Antwort auf: Wie bitte? Was für einen Nachbau meinst Du denn? Es gab vor dem genannten WaffG eine Variante mit Schaftdurchbruch und -meine ich- dem Original ähnlichen Korn. Das fiel damals unter den Anscheinsparagraphen und war deshalb nicht erlaubt. Langsam Thorsten, ich stimme Dir doch zu! Was für dämliche Auswüchse der alte 37er - am besten im Zusammenwirken mit nicht gerade sachkundigen Exekutivorganen -hatte, ist mir sehr wohl bekannt und sollte nicht weiter vertieft werden - das ist gegessen. Ich kenne sogar noch aus der Zeit vor 72 noch lustigere Vorschriften bezüglich der Demilitarisierung vin REPETIERERN! Die Frage ist doch hier, wie der Herr Referent erklären könnte, dass der NACHBAU einer Waffe, die ihrerseits KEINE Kriegswaffe (mehr) ist, trotzdem aber den ANSCHEIN einer Kriegswaffe erwecken sollte? Viele Grüße ein Lawman
Thorsten Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 In Antwort auf: Langsam Thorsten, ich stimme Dir doch zu! Ups, ich hatte das gerade andersrum verstanden, sorry! Aber das ist an einem Forum im Gegensatz zu den meisten Chats das Gute: Man kann alles auch nach längerer Zeit noch nachlesen und drüber diskutieren.
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