Nur um meinen Senf auch noch dazuzugeben; ich hatte im Feb. bei unserem Bezirkssachbearbeiter mal angefragt, wozu den bei der Beantragung zur "neuen Gelben" die ganzen WBK´n mitgeliefert werden müssten:
Antwort:
Wie Sie aus den Hinweisen im Internet, hier „ Beantragung von genehmigungspflichtigen Waffen“ ersehen können werden bei der einmaligen Beantragung des Bedürfnisses beim Teilverband für eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen ( § 14 Abs.4 WaffG ) alle Unterlagen benötigt. Dazu gehören alle WBK`s, der Trainingsnachweis der letzten 12 Monate sowie der Nachweis des Schützenmeisters über die Standanlage ob in eigenem Besitz oder Mietverhältnis. Die jeweils zuständige Behörde verläßt sich auf den Verband / Teilverband, daß der Antragsteller alle Voraussetzungen nach dem Waffengesetz, als Sportschütze, erfüllt. So will die zuständige Behörde sehen ob bei der Beantragung auch alle waffenrechtlichen Erlaubnisse vorgelegen haben. Zudem haben wir zu überprüfen wieviel Waffen der Antragsteller in den letzten 6 Monaten beantragt hat. Dies gilt eben für die erstmalige Beantragung des Bedürfnisses was der Schütze danach eintragen läßt und wieviel prüft dann die Behörde."
Zitat Ende.
Auf mein Nachhacken bezüglich der Verknüpfung mit dem Schießstandnachweis welcher nach §14 so nicht erforderlich ist, bekam ich gestern einen Anruf. Sobald der 1.SchM. bestätigt, dass für die beantragte Waffe einen eigener Stand vorhanden ist bzw. ein Mietverhältnis besteht muss KEIN (wie bisher) weiterer Nachweis beigefügt werden.
Zumindest ein Blatt weniger, ich bin aber nach wie vor der Meinung die Schiesstandfrage hat mit der Bescheinigung nach §14 absolut nix zu tun.