Hallo Ronald,
sicher kann ein Verein alles das in seine Satzung reinschreiben, was gesetzeskonform ist, nur ob das Sinn macht?
In unserem Verein, zu 99% GK in KW & LW, schreibe ich (noch)die Befürwortungen. Die Kriterien sind die des aktuellen Waffg..
Ab der Befürwortung zur dritten KW sind die Vorschriften des Verbandes (RSB/DSB) einzuhalten. Nicht mehr und nicht weniger.
Es macht für mich keinen Unterschied, ob ich einem eine .22 oder eine .50AE KW befürworte, beides sind, wie schon von anderen erwähnt, Waffen.
In unserem Verein bin ich übrigens der "Unterbewaffneste" mit lediglich einer .45ACP und zwei Flinten.
Wir hatten aber auch schon welche mit 6 KW´s und 11 LW´s.
Einer (ein Oldtimersammler) meinte mal, was will der denn mit den ganzen Waffen? Antwort: und was willst Du mit 6 Autos??
Kritik direkt als Intoleranz und asozial hinzustellen...na ja....
Grüße
Karlo