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IGNORED

Keine Eintragung in die gelbe WBK


skeet

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Also ein Bekannter hat einfach eine Zeile drunter gemalt, die Waffe beim Händer eingetragen, fertig.

Das Landratsamt hat das anstandslos abgestempelt. Ist aber noch unter dem Alten Waffengesetz gemacht worden. Da waren die Sachbearbeiter noch entspannter.
grin.gif

Gruß Stefan


Da hat der Sachbearbeiter wohl seine Brille zu Hause gelassen oder sein Blindenhund hat diesmal nicht geknurrt ...

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

....er hat wohl eher den Sinn der GELBEN erfaßt: Unbeschränkte Erwerbserlaubnis!

Warum soll dieser Eintrag unten ein Problem darstellen?

Ich kenne von anderen amtlichen Vordrucken eine ähnliche Verfahrensweise, bzw.(analog gedacht!) ein Blatt, darauf steht dann "Anlage zur........Nr....." Stempel drauf und fertig. So geht es auch..... bzw. könnte es gehen!

Grundsätzlich halte ich die praktizierte Art, eine zusätzliche WB mit neuer Nummer auszustellen eher für sinnwidrig! Die erteilte Erwerbserlaubnis wird einmalig,unbefristet und unbeschränkt erteilt an einem bestimmten Datum!

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

@Christian: na da bin ich aber mal gespannt!

Bist Du so nett und berichtest über die Ereignisse?


...heute war es soweit :

Auf meine Bitte, mir für die volle (alte) WBK gelb eine Neue (nach altem Strickmuster) auszustellen, bekam ich folgende Antwort :

Jeder Büchsenmacher / Waffenhändler darf mir aufgrund meiner allgemeinen Erwerbserlaubnis im Rahmen der alten, gelben WBK Einzellader-Langwaffen verkaufen. Wenn es der Dealer nicht glaubt - Anruf beim OKD genügt ! smirk.gif

Nach Kauf einer solchen Waffe wird mir im Zuge der Anmeldung eine neue WBK (wiederum nach alten Strickmuster)ausgestellt.

Handschriftliche Ergänzungen in Form einfachen *drunterschreibens* mag *mein* Sachbearbeiter nicht so gerne.....

Also los Jungs.....ab zum Dealer eures Vetrauens und den lang ersehnten Einzellader kaufen ... grin.gif

Gruss

Christian

PS: OKD in NRW ! icon14.gif

Geschrieben

Hallo pinkinson,

seit heute halte ich meine alte „neue“ gelbe WBK in den Händen. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Auf der Rückseite steht jetzt unter

Amtliche Eintragungen:

Diese Waffenbesitzkarte gilt auch zum Erwerb von Repetier-Langwaffen

mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für

Patronen, sowie von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit

Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) und der dazu gehörenden

Munition.

Der Polizeipräsident in Berlin, Datum von heute

Stempel und Unterschrift des Sachbearbeiters

Viele Grüße aus der Hauptstadt

Trampas

Geschrieben

In Antwort auf:

...

Diese Waffenbesitzkarte gilt auch zum Erwerb von ... sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für

Patronen, sowie von mehrschüssigen Kurz- und

...


NEID crying.gif Die "Nebenwirkungen" des (meines) Jagdscheines federn ja einiges ab ... aber einen Perkussionsrevolver hätte ich schon gerne cool.gif

Geschrieben

Tja, einig Vaterland, gleiches Recht für alle, Bundesrecht bricht Landesrecht, oh, oh,oh - ich muß aufhören, diese furchtbaren Bauchschmerzen crying.gifcrying.gifcrying.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo pinkinson,

seit heute halte ich meine alte „neue“ gelbe WBK in den Händen.

.....

Trampas


Hallo Trampas,

was hast Du denn für die neue Gelbe angelegt?

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo pinkinson,

seit heute halte ich meine alte „neue“ gelbe WBK in den Händen.


Da bin ich seid langem mal wieder richtig neidisch AZZANGEL.gif

Hast du die alte einfach umschreiben können oder musstest du Bescheinigungen vom Verband vorlegen?

bye knight

Geschrieben

@ Georg

Für die Erweiterung meiner gelben WBK habe ich exakt 56,12 € bezahlt, das entspricht so ziemlich genau 110,-DM crying.gif

@ knight

Ein Umschreiben der alten gelben WBK ohne Verbands- und Vereinsbestätigung ist nicht möglich. Das ergibt sich schon aus dem neuen Waffengesetz, dass grundsätzlich die Verbandsbescheinigung für Bedürfnisse vorsieht.

Dein Verband muss dir erstmalig (gilt für gelb) die Bedürfnisse für die Erweiterung der entsprechenden Disziplinen bestätigen.

Ich hab zum einen den Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen

§ 14 Abs. 4 WaffG vorgelegt und zum anderen die „Bescheinigung für Sportschützen“.

Diese Bescheinigung war vom Verband und vom Verein mit Stempel und Unterschrift versehen.

Bei uns in Berlin standen die entsprechenden Formulare beim LKA bereits Anfang April in der aktuellen (dem neuen WaffG angepassten) Version zur Verfügung. grin.gif

Zur „Bescheinigung für Sportschützen“:

In dieser Bescheinigung kann man gemäß § 14 Abs. 4 WaffG folgende Punke ankreuzen

1. Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen

2. Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

3. einläufige Einzellader-Kurzwaffen

4. mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass alle 4 Punkte angekreuzt werden, und dass der Verband/Verein dieses auch bestätigt. AZZANGEL.gif

Es ist nämlich so, dass man auf die neue/erweiterte gelbe WBK nur Waffen für Disziplinen erwerben darf, die auch im Verband geschossen werden (ich frage mich allerdings wer das später nachprüfen soll). chrisgrinst.gif

Es kann daher auch möglich sein, das euer Verein das Bedürfnis für die mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung nicht bestätigt, weil der Schießstand z.B. für Schwarzpulver nicht zugelassen ist. Und schon hat man schlechte Karten beim Kauf eines Perkussionsrevolvers, weil dieser Punkt in der Erweiterung dann nicht mit aufgeführt wird und somit auch keine Erwerbsberechtigung vorliegt. crying.gif

Nur weil der § 14 Abs. 4 WaffG all die schönen Sachen vorsieht, heißt das leider noch lange nicht, dass der Verband/Verein diese auch alle bestätigt. rolleyes.gif

Aber unser Landesverband (BDS LV1) und der Verein, haben mir alle meine Bedürfnisse bescheinigt und das war auch gut so. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Also einfach hingehen und umschreiben lassen, dürfte nirgendwo in Deutschland möglich sein, so sehr ich mir das auch gewünscht hätte. frown.gif

Gruß Trampas

Geschrieben

@Trampas:

zu meinem Verständnis über die "neue gelbe" WBK habe ich noch eine Frage. Kannst Du mit dieser WBK nun genau so zum Waffenkauf gehen, wie sonst bisher mit der "alten gelben" WBK für Einzellader, oder muß pro Waffenkauf noch vorher mit der Behörde etwas abgeklärt werden? Wie ist es dann nach dem Kauf, muß irgendeine Verbandsbescheinigung beim Eintragen bei der Behörde vorgelegt werden, daß der gekaufte Waffentyp für eine bestimmte Disziplin verwendbar ist oder wie überprüft der Sachbearbeiter dies?

Gruß

Karlheinz

Geschrieben

@Trampas:

Der Neuerwerb muss nur mit der jeweiligen Sportordnung abgestimmt sein. Eine Art "Gelber Voreintrag", also die von dir angesprochene Abklärung ist nicht notwendig.

Geschrieben

@Guest:

Wenn dir der Verband erstmalig das Bedürfnis für die gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG bestätigt hat und du die neue bzw. erweiterte gelbe WBK in den Händen hältst, ist für den Erwerb für diese aufgeführten Waffen keine weiteren Bedürfnisbescheinigungen mehr erforderlich (genau wie bei der „alten“ gelben WBK). Und das unbeschränkt, d.h. wenn die gelbe WBK voll ist, wird in der Regel ohne weitere Bedürfnisprüfung eine weitere gelbe WBK ausgestellt. grin.gif

Was die späteren Ausführungsbestimmungen ergeben, ist eine ganz andere Geschichte. confused.gif

Der einzige Haken an der Sache ist im Vergleich zur „alten“ gelben WBK, dass als Sportschütze innerhalb von sechs Monaten in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden dürfen (§ 14 Abs. 2 WaffG). crying.gif

In der Regel heißt, dass es auch Ausnahmen geben wird.

Aber die werden sicherlich in den späteren Ausführungsbestimmungen zu finden sein.

Wenn ich die Sache richtig deute, darf man also als Sportschütze in der Regel innerhalb von 6 Monaten nicht mehr als zwei Schusswaffen erwerben. Das gilt für den Erwerb von Schusswaffen nach § 14 Abs. 2 und 3 WaffG (grüne WBK) genauso, wie für den Erwerb nach § 14 Abs. 4 WaffG (gelbe WBK).

Solltest du also mehr als 2 Schusswaffen pro Halbjahr erwerben (was theoretisch und praktisch möglich wäre), darfst du die zuviel erworbenen Waffen wieder zurückbringen, denn spätestens beim Eintrag in die WBK wird das dein Sachbearbeiter merken. crying.gif

Ich behaupte mal (beweisen kann ich es nicht), dass der größte Teil der Sachbearbeiter nicht in der Lage sein wird zu überprüfen, ob die Waffen, die du auf deiner gelben WBK erworben hast, für die Disziplinen verwendbar sind, wofür du eigentlich mal die Bescheinigung erhalten hast.

Ich persönlich würde mir aber keine Waffe zulegen, für die mein Verband keine Disziplin im Programm hat, denn es gibt auch Sachbearbeiter, die in ihrer Materie richtig fit sind.

Wenn er die SPO des Verbandes kennt (und ich meine wirklich kennen) und auch noch Ahnung von Schusswaffen hat, dann kann der Sachbearbeiter das sehr wohl überprüfen, spätestens dann, wenn du das Teil registrieren lässt.

Und wenn er seinen Job ernst nimmt, wirst du das Teil wohl wieder zurückbringen müssen. crying.gif

Aber wie ich unseren Gesetzgeber kenne wird es auch hierfür wieder eine Ausführungsbestimmung geben.

Solltest du mit einer oder mehreren Waffen liebäugeln, für die es in deinem Verein oder in deinem Verband keine entsprechende Disziplin gibt, dann würde ich mir ernsthaft über einen Vereins-/Verbandswechsel Gedanken machen.

Als ich nach den ersten 9 Monaten Vereins-/Verbandszugehörigkeit gemerkt habe frown.gif, dass die wirklich interessanten Disziplinen bei einem anderen Verband geschossen werden, bin ich zusätzlich auch noch in diesem Verband Mitglied geworden wink.gif. Ich hab es bis heute nicht bereut. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Gruß Trampas

Geschrieben

Hi Trampas-

das Thema "Nur zwei Waffen pro Halbjahr" hatten wir hier schon einmal. Unsere "Rechtskundigen" waren sich damals ziemlich einig, daß diese Beschränkung für den Erwerb auf die Gelbe nach dem Gesetz allein wohl nicht anwendbar ist.

Ob da noch was nachkommt ist offen-wie vieles andere auch.

Mouche

PS.: Was den zusätzlichen Verband angeht icon14.gificon14.gificon14.gif-sollte man wirklich tun!

Geschrieben

Hallo,

als ich letzten Monat einen EL auf der alten gelben eintragen lassen habe, hat der Sachbearbeiter auch einen Blick auf den letzten Erwerb von der Grünen geworfen und mir gesagt, dass die Halbjahresregel auch auf die Grüne bezieht, jedoch war mein letzter Eintrag war im Nov. 2002, und somit war alles Okay.

Gruss chrisgrinst.gif

Geschrieben

Die Bestimmung scheint bei den Behörden beliebt zu werden rolleyes.gif-setzt außer einem Kalender und der Fähigkeit 6 Monate zurückzählen zu können nix voraus crying.gifcrying.gif

Mouche

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